Lasierte Rückleuchten - die Gefahr im Straßenverkehr
Hi Motor-Talk Freunde,
vor mir war neulich nachts ein Golf mit diesen lasierten Ebay-Rückleuchten. Anfangs dachte ich aus der Entfernung, dass er vergessen hat sein Licht anzuschalten.
Hinterher entdeckte man jedoch 2 kleine rote Lämpchen, dann lag die Vermutung nah, dass defekte Birnen die Übeltäter sind.
Nach dem überholen war alles klar, eine Tuningbude mit lasierten Rückleuchten (vermutlich Ebay)
Wie kann man sowas bitte kaufen und sich einbauen ? Ich finde diese Dinger sind eine Gefahr für den Straßenverkehr, auch wenn es nur Rückleuchten sind. Selbst wenn man hinter dem Wagen fährt, reflektiert nichts ... (besonders bei schwarz)
Erst wollte Ich ein Blogthema eröffnen, allerdings ist dies im Technikforum besser aufgehoben. Warum ?
Weil viele Golf 3 mit diesen Dingern rumfahren , denn man möchte für möglichst wenig Geld "tunen"
Ich bin auf euer Meinungen zu dem Thema gespannt.
Gruß
Euer Duky
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RipperEdition
Zumal diese lasierten Keuchten neutral im Verkehr angesehn sind..
was meinst du mit "neutral"?! 😕
Zitat:
nich legal und auch nich illegal, da sie nicht im Register der Polizei/des TÜVs aufgeführt werden.
die sind höchst ILLEGAL!
im "register" (was auch immer du damit meinst???) werden die sehrwohl aufgeführt...als umgangssprachliches "erlöschen der be"...
Zitat:
richtig..nur warum wohl können sie diese rückleuchten wohl eintragen?
nachträglich, baulich veränderte rückleuchten können NICHT eingetragen werden!
Zitat:
meine waren eingetragen...
ebenfalls falsch!
es stand höchstens im fz-schein...einegtragen und damit legal war es trotzdem nicht!
Zitat:
der TÜV sagte zu mir
was der tüv dazu sagt ist hierbei nicht von relevanz, da der allgemeine tüv-prüfer nicht über die entsprechenden gerätschaften, nicht über die entsprechende ausbildung und auch nicht über die gesetzliche verfügung verfügt umbauten in diesem bezug abzunehmen!
Zitat:
er sehe keinen grund diese nicht eintragen zulassen zumal diese veränderung wie bei hella rückleuchten nur auf eine Tönung bezieht(diese aber unter die Kategorie Lasieren fällt) e prüfzeichen ist sowieso immernoch vorhanden und im Register stehe sowieso nichts..eine gefahr die kaum vermindert werden kann!
glaubst du den scheiß, den du hier von dir gibst eigentlich selbst?!
das e-prüfzeichen bezieht sich auf den zustand der leuchte zum zeitpunkt der prüfung...wird diese leuchte nun baulich verändert (nichts anderes stellt lasieren, tönen oder abkleben oder was auch immer dar!) entspricht sie nichtmehr dem zustand zum zeitpunkt der prüfung, die gesetzlichen mindestanforderungen können nichtmehr sicher gestellt werden, das e-prüfzeichen erlischt! und wer nun 1 + 1 zusammenzählen kann, dem dürfte klar sein, dass das e-zeichen nurnoch auf der leuchte ist, weil der "tuner" es nicht rausgeschliffen hat, seine gültigkeit hat es jedenfalls verloren und da nutzen auch keine zusätzlichen reflektorn mehr etwas!
129 Antworten
@Drahkke
kurz zur Info für andere die keine Bauartzulassung kennen 🙂
Bei einer Bauartzulassung wird anhand von technischen Beschreibungen und Zeichnungen geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit eines für einen bestimmten Zweck hergestellten Gerätes/Produktes den für diesen Zweck geltenden Vorschriften entsprechen. Eine Zulassung jedes einzelnen Gerätes/Produktes ist mit einer erteilten Bauartzulassung nicht mehr erforderlich.
Verständnisfrage: Warum sollte man die Leuchten überhaupt Schwarz anmalen? 😕 Ich habe gerade mal in der Bucht nachgesehen, da gibts reichlich unlackierte - in Schwarz.
@ H1B da isses Prost.
@ Magirus, ich hatte es am Anfang schon erwähnt , Lichttechnisches Gutachten. Das kostet und macht keiner.
Ripper Edition, Du hast einfach nur glück gehabt das der Bulle nen guten Tag hatte mehr nicht. Lasierte Rückleuchten = Verlust der ABE, kein Versicherungsschutz also ich fahr liebend gern in so ne Gurke mit lasierten Rückleuchten rein und bin auf der sicheren Seite.
Ganz davon abgesehen hat das ganze was von Billigbaumarkttuning. Lasierte Rückleuchten, FK Angeleyes, Grill ohne Emblem für 5 Euro und ne GFK Front so seh ich die uffgeregten 75 PS CL Boliden vor mir.... ach das Anschweissendrohr hab ich vergessen.
Keines wegs hat du auf ne Mängelkarte Anspruch das ist denke ich ist jedem klar..das ist natürlich ein netter zug der Beamten..nur ist es auch eine frage des Auftretens gegenüber der Polizei..benimmst du dich wie Hans Wurst oder tust du einen auf Ahnungslos?!
des Weiteren haste recht mir den überdimensionalen Kosten eines lichspezifischen Gutachtens..aber es ist möglich und das war meine rede!
"In den Usa ist alles möglcih da muss man nichts eintragen...! man kennt den spruch..in Deutschland muss man umwege gehn ,mehrmals um nen kreisverkehr aber irgendwann hat man eine Möglichkeit gefunden..ist nunmal so! lernte ich in meiner abgebrochenen Ausbildung beim Ordnungsamt(aussendienst)..frag ncih warum abgebrochen 😁
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Zitat:
Original geschrieben von RipperEdition
"In den Usa ist alles möglcih da muss man nichts eintragen...!
Dort herrschen aber auch andere Voraussetzungen, wie z.B. ein allgemeines Tempolimit. Somit nicht mit der Situation in Deutschland vergleichbar.
Schade, dass ich von den Rückleuchten kein Foto gemacht habe... Mein Handy hat nämlich eine schlechte Kamera und es war im dunkeln = /
Dort herrschen aber auch andere Voraussetzungen, wie z.B. ein allgemeines Tempolimit. Somit nicht mit der Situation in Deutschland vergleichbar.hans wurst 🙄
das ist auf Tuning bezogen..oder gehört die lasierte Rückleuchte zu dem allgemeinen Tempolimit .....???
@Duky
Irgendein Träumer, der ihm irgendwann mal ins Heck semmelt, wird sich über die glückliche Fügung im nachhinein freuen...😁
Zitat:
Original geschrieben von RipperEdition
das ist auf Tuning bezogen..oder gehört die lasierte Rückleuchte zu dem allgemeinen Tempolimit .....???
Der Unterschied besteht darin, daß wir hier als Hochgeschwindigkeitsland natürlich viel strengere Zulassungsbestimmungen haben (müssen) als die USA, wo alles recht gemächlich zugeht und man zur Not auch mal in die Botanik rutschen kann, wenn's irgendwo eng werden sollte.
@Drahkke
oh man 😁 das is mir kla meine güte..das war doch nur ein einwand von denen die imma die Usa als vorbild für tuner nennen..ich will damit doch nur sagen das in deutschland als hochsicherheitsbehörde (is ironisch gemeint bevor gleich wieder nen kommi dazu kommt!!!) mehr möglich ist als zuerst angeneommen...dazu ist meist nur Wissen und GELD! nötig..so is es nunmal in Moneyland
Zitat:
Original geschrieben von RipperEdition
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Dort herrschen aber auch andere Voraussetzungen, wie z.B. ein allgemeines Tempolimit. Somit nicht mit der Situation in Deutschland vergleichbar.
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hans wurst 🙄
das ist auf Tuning bezogen..oder gehört die lasierte Rückleuchte zu dem allgemeinen Tempolimit .....???
Wenn Du mal nachts mit über 200 über die Autobahn gefahren bist und schaust voraus auch durch die Biegungen damit Du die hohen Geschwindigkeiten fahren kannst ist das gute Licht der anderen schon wichtig. Auch in dem Sinne weil keiner will plötzlich ein anderes Auto mit 250 oder einen Motorradfahrer im Kofferraum stehen haben.... ist nicht optimal wenn man selbst nur 140 oder 160 fährt. Dazu kommen auch noch Faktoren wie Nebel dazu der die Sicht nimmt. Wenn da dann einer mit lasierten Rückeuchten rumfährt die maximal noch den Anschein erwecken als wäre eine 5 Watt Birne montiert ist das gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer. Du kannst auch am Ende eines Stau`s stehen und bremst ... leider sieht der 40 tonner hinter Dir Dein Bremslicht nicht oder deutet es nicht als das. Von dem Moment an kannste dann vom Kofferraum aus die Zündkerzen wechseln.
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
kein Versicherungsschutz
der haftpflicht-versicherungsschutz ist solange das fz seine zulassungsstempel hat in vollem umfang gegeben!
Zitat:
Original geschrieben von RipperEdition
"In den Usa ist alles möglcih da muss man nichts eintragen...! man kennt den spruch.
weit gefehlt!
auch dort gibts ne menge an zulassungsbesteimmungen, lediglich kennen die keinen bußgeldkatalog in dem sinne in dem wir ihn kennen...sollte aber dort, ein nicht zulässiger aber zugleich auch straffreier umbau zu einem unfall führen, erlischt dort im gegensatz zu hier die komplette haftpflicht nebst schadensersatzklage....
Zitat:
Original geschrieben von NoNameHR
ach das Anschweissendrohr hab ich vergessen.
warum so kompliziert, gibts doch zum draufstecken und anschrauben 😁
Zitat:
Original geschrieben von RipperEdition
"In den Usa ist alles möglcih da muss man nichts eintragen...!
in USA kannst dir auch Räder und nen V8 unter deine Kloschüssel dengeln und damit rumrasen, aber...wir sind hier nicht in USA 😉
nicht so streng wie unsere! ausserdem ist der Spruch wohl bei vielen bekannt..ob sie dazu auch das wissen habn das zu begründen ob es der wahrheit entspricht wage ich zu bezweifeln.
Ich wollte damit nur sagen das man bei uns auch einiges auf die beine kriegt...ansonsten würde man ja in deutschland nur mit einem Anschnaller /front und heckleuchten und ner Bremse rumfahn..das sind nämlich die punkte die ein auto in den Usa habn MUSS!..schlag es nach wenn de es nich glaubst 😉
lasierte Heckleuchten sind und bleiben für den verkehr ein verhängnis...mit geld eintragbar(solange nich mit sprühdose gemacht) wie ich es behauptete und was sich nach einer langen diskussion als richtig erwies, sind und bleiben sie.
trotzdem rate ich von den dingern ab .
Bei Rückleuchten handelt es sich um bauartgenehmigungspflichtige Teile im Sinne des §22a StVZO!
Ändert man die Bauart der Serienleuchte in irgendeiner Art, so erlischt die Betriebserlaubnis der Leuchte. Um diese wiederzuerlangen, müßte man einen Antrag beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) stellen, welches dann nach entsprechenden Tests ein OK gibt oder auch nicht....Dann kann man die Leuchte mit der Änderung jedoch in Serie fertigen...
Nur das KBA ist bei bauartgenehmigungspflichtigen Teilen berechtigt, eine Zulassung für den öffentlichen Verkehrsraum zu erteilen. Wenn ein Tüv-Prüfer euch so ein Ding einträgt, hat er seine Kompetenzen ganz klar überschritten. Der findige Polizist wird dann im Rahmen des Qualitätsmanagments ein Verfahren gegen den netten Herrn einleiten und das wird ihn im schlimmsten Fall die Anstellung kosten.