Lasierte/ lackierte Rückleuchten

Opel Astra F

servus, hab jetzt mal spasseshalber so tief schwarze rl gekauft, da dabei stand mit ABE.

jetzt is da son wisch dabei, auf dem folgendes steht:

"Bestätigung für die Firma ... über vom Serienzustand abweichende leuchten an Kfzs. auf antrag der firma wird für vom serienzustand abweichende beleuchtungseinrichtungen eine bestätigung über die zulässigkeit im geltungsbereich der stvzo erstellt. vorab kann bestätigt werden, daß der austausch der serienleuchten gegen die abweichenden leuchten grundsätzl. unter folgenden vorraussetzungen zulässig ist, ohne begutachtung nach § 19 (3) erforderlich wird:

1. die abw. leuchten ( meis anders eingefärbt als serienleuchten) besitzt ein gültiges e-zeichen
2. die abw. leuchte hat gl. größe, einbaulage etcc wie serienl. "

so nun meine frage: is dat ne ABE? bzw zulässig??

greetz tobi

ps an alle skeptiker: meine gruppe a bekam ich eingetragen!

41 Antworten

ja ok die beispiele waren nich so gut aber trotzdem ist das kein grund das die die dinger nicht eintragen! von wegen nacher noch dunkler machen.

war das auch nicht so das die mit "katzenaugen" erlaubt sind??

die lasierten gar nicht!!
auf jeden fall net legal!

Zitat:

Original geschrieben von Hannibal_S


ja ok die beispiele waren nich so gut aber trotzdem ist das kein grund das die die dinger nicht eintragen! von wegen nacher noch dunkler machen.

war das auch nicht so das die mit "katzenaugen" erlaubt sind??

Richtig, wie es unter deinem Post schon steht. Auf lasierte / lackierte Rückleuchten gibts keinen legalen TÜV, no way.

also ich will nun auch mal was dazu sagen! im grundgenommen habt ihr recht, aber nicht ganz!

man kann LEGAL die lassierten Rückleuchten eintragen lassen!!!!! jetzt werden die ersten denken, ach komm laber kein scheiss. Aber mit einem ECHTEN Lichtgutachten das ca. 700 € kostet kann man die lassierten eintragen lassen. Aber mal erhlich wer gibt 700 € für rückleuchten test aus? niemand!!

mfg michi

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Verstehs doch, es bringt dir auch das lichttechnische Gutachten NICHTS!

Begründung:

wenn du oder eine Firma Rückleuchten herstellt, die geprüft werden sollen (z.B. schwarze), dann wird der Kunststoff aus denen die Leuchtenabdeckung gemacht wird komplett eingefärbt, sprich es ist von Anfang an schwarzer bzw. dunkler, aber lichtdurchlässiger Kunststoff. So einen Prototyp kannste dann untersuchen lassen und kriegst, sofern alle geltenden Normen eingehalten wurden, dein Gutachten dafür ausgestellt.

Im Gegensatz dazu handelt es sich bei lasierten Rückleuchten um veränderte Serienteile, du hattest also mal n normales rotes Rücklicht, welches dann mittels diverser Farb / Lasurschichten abgedunkelt wurde. Da es nicht eindeutig belegbar ist, wie dick diese Schicht ist (das Teil, also die Rückleuchte ist also NICHT eindeutig identifizierbar), KANN es auch kein legales Gutachten dafür geben.

doch, wenn mand as machen lässt und halt ein gutachten, dann sieht man ja welche lichintensität (lux) darauß kommt...also klingt für mcih logsich aber dieses gutachten ist ja arghs viel zu teuer...

ist doch im prinzip wie folgendes:

hast ne scheibe, klebst ne folie ein. so dann sieht die rennleitung: aha, von folitec, so und so dick, die und die lichtdurchlässigkeit udn den und den uv filter...

bei den rückleuchten sehen die dann in dem angefertigtem gut ahcten: aha, die und die fiorma hats gemacht und gemessen das so und soviel lciht durch kommt. dass ist also erlaubt, wen nda so udn soviel lciht durch kommt...ergo trage ich dir das ein bzw verhafte dich net.

ich meine theoretisch oder net? aber man braucht halt n lichtgutachten

Und wie will die Polizei das vor Ort prüfen, ob die Lichtdurchlässigkeit so ist wie im Gutachten? 😉

Folien haben ne ABE und zwar nur wenn in jedem Fenster wo Folie klebt die Prüfnummer mit vorhanden ist.

Jetzt kommen sicher wieder Aussagen wie "aber ich kann ja doppelt kleben, hab ich auch ne Nummer und is trotzdem dunkler"...ja sicher kann man, bescheissen kann man immer irgendwie und oftmals wird es tatsächlich nicht auffallen, aber diese lasierten Leuchten kriegt man definitiv NICHT LEGAL eingetragen.
Kann gut möglich sein, dass ihr jahrelang damit rumfahrt ohne dass es irgendwer registriert oder sich für interessiert, aber wenn ich mal einer hinten drauf knallt und sagt er hätte das Bremslicht net erkannt weil die Leuchten lasiert sind, dürft ihr schonmal die Kreditkarte zücken...
Und die Teile fallen nunmal einfach tierisch auf, das erkennt n Blinder mitm Krückstock ob die lasiert sind oder net. Geil aussehen tun sie, streit ich net ab, aber meinen Versicherungsschutz wären sie mir nicht wert. Deswegen: lasierte Leuchten nur für Treffen, wenn man sie denn unbedingt haben muss.

Das hier ist bestimmt die Bescheinigung die du meinst.

Damit bin ich damals auch durch den Tüv gekommen, aber als ich erfahren habe, dass der Versicherungsschutz weg ist, waren die Dinger ganz schnell ab! Weil da hört der Spass ja auf!

nope dass ich nicht die bescheinidung! in der bescheinigung wo ich meine stehen messwerte und alles ganz genau drinne! die leuchten erhalten dann auch ne neue E nummer!

mfg michi

Die Leuchten HABEN ne E-Nummer, nämlich die der Serienleuchten.

Allerdings keine GÜLTIGE mehr. Mit diesem Satz versucht man die etwas Minderbemittelten zu täuschen. Natürlich kann man Nichtserienleuchten (also andere als die von Opel) verwenden solange sie eine eigenständige Zulassung haben.
Diese erlischt aber bei Manipulation (lasieren)

Zitat:

Original geschrieben von fuchs755


Allerdings keine GÜLTIGE mehr. Mit diesem Satz versucht man die etwas Minderbemittelten zu täuschen.

So siehts aus! Wobei ich statt "minderbemittelt" eher "unwissend" sagen würde 😉

Was aber ja bekanntlich nicht vor Strafe schützt 😉...

Zitat:

So siehts aus! Wobei ich statt "minderbemittelt" eher "unwissend" sagen würde

Denken hilft bisweilen wenn Wissen fehlt.

Und wer weder Denken noch Wissen kann, kann immernoch googeln.

st so ähnlich wie mit den Tuningwiderständen: Selbst ohne das geringste technische Verständnis muss einem doch komisch vorkommen dass die Hersteller einfach so 25 PS verschenken.

Und dass Hella bei den Scheinwerfern nicht 99,99% Gewinnspanne hat sollte auch jedem einleuchten :-)

Legales Billig Tuning ist nicht!

Warum: Die Zulassungsvergahren sind extrem teuer.

Wir können noch froh sein keine Flugzeuge zu haben,...

Zitat:

Original geschrieben von AstraGsi-RV


Aber mit einem ECHTEN Lichtgutachten das ca. 700 € kostet...

Quellenangabe?

Mir ist kein Prüfinstitut bekannt, welches für einen derart geringen Preis ein lichttechnisches Gutachten erstellt. Die Preise beginnen i.d.R. im hohen vierstelligen Euro-Bereich.

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