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Langsames, unsicheres Fahren - was tun?

Themenstarteram 25. November 2015 um 7:37

Hallo liebe Community,

bisher war ich eine stille Leserin und habe schon oft bei Problemchen mit dem Auto hilfreiche Infos erhalten. Nun aber hab ich selbst mal eine Frage, die mich schon ein paar Tage beschäftigt.

Auf meinem Weg zur Arbeit und zurück treffe ich regelmäßig auf einen anderen Fahrer. Unser gemeinsamer Weg beträgt ca. 25km überland. Jedes Mal fährt die Person sehr langsam und unsicher. Außerorts bei erlaubten 100 schaffen wir es selten über 60km/h. Wenn es dunkel ist und jemand entgegen kommt, bremst die Person auf weniger als 40km/h runter! Morgen ist auf der Strecke wirklich nicht sehr viel Verkehr, aber die Person zieht ständig eine Kolonne hinter sich, vor allem weil die Überholmöglichkeiten recht begrenzt sind. Innerorts blinkt die Person schon über 200m vor der Kreuzung und rollt dann ganz gemächlich an diese heran. Selbst Rechtsabbiegen wird zur Nervensache, weil sie sich nicht traut, zu fahren, selbst wenn andere Autos noch Ewigkeiten entfernt sind.

Hier geht es nicht nur um eine einmalige Verkehrsbehinderung, sondern um ständiges unsicheres und langsames Fahren. Vielleicht ist diese Person aufgrund gesundheitlicher Probleme fahruntauglich?

Was kann ich hier tun? Ist eine Anzeige bei der Polizei aussichtsreich? Habe keine Lust, nachher beschuldigt zu werden, die Person zu bedrängen oder nötigen, denn das tue ich nicht (anders als andere). Kann ich die Fahrtüchtigkeit anzweifeln und das melden? Kann ich die Polizei drum bitten, sich mal "auf die Lauer zu legen" und sich das selbst mal anzuschauen? Ich bin ratlos. Wer hat damit Erfahrungen, wer kann mir Tipps geben? Bin für alles dankbar!

Viele Grüße, die

StilleLeserin

Beste Antwort im Thema

Was würde ich tun ?

Gar nichts !

Wenn es darum geht VTs aus dem Verkehr zu ziehen die auffallen, hätte jeder viel mehr damit zu die ganzen Rücksichtslosen und Verrückten zu melden.

Einzelne unsichere VTs fallen da gar nicht ins Gewicht und sind mir tausendmal lieber als die ganzen anderen Assis im Straßenverkehr.

Jeder sollte sich selber an die Nase fassen, das würde viel mehr bringen.

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Zitat:

@Matsches schrieb am 25. November 2015 um 12:52:03 Uhr:

Es geht fast jedem Autofahrer fast jeden Tag so, dass er auf andere Verkehrsteilnehmen trifft deren Fahrweise ihm missfällt und die er am allerliebsten erziehen möchte.

Auf der einen Seite befinden wir uns natürlich in einer Gutmenschen-Denunziantengesellschaft bei der es generell die anderen sind, die Fehler machen.

In sofern wundert mich nicht, dass mehrfach der "Tipp" gegeben wird, den unliebsamen VT doch schnellstens anzuzeigen.

Motto: "Die S** hindert mich daran so schnell zu fahren wie ich möchte, also ist er gefährlich".

Es wurde aber auch Zeit, dass wieder die Pauschalkeule herausgeholt wird. Nicht zu vergessen mit dem sich wohl niemals abnutzenden "Gutmenschen". Der wärst in deiner Argumentation übrigens du:rolleyes:

Es geht um den dargestellten Fall. Wenn jemand immer so offensichtlich unsicher fährt, darf man wie du schreibst auch mal über das Cockpit hinausschauen. Da geht es nicht um das eigene schnellere Vorankommen, sondern um die Sicherheit Aller.

Ich glaub das ist meine Oma mit 105 Jahre. Habe schon die Führerscheinstelle angeschrieben und demnächst wird Sie auf Fahrtauglichkeit überprüft.

Im Prinzip kann das die T.S. auch machen. Kennzeichen durchgeben und Sie bekommt Post.

Polizei ist Quatsch, die machen nichts, kommen erst wenn etwas passiert. Keine Handhabe.

Am besten geduldig hinterher fahren oder im Überholverbot überholen. Das wäre es mir Wert.

Auf keinen Fall anblinken oder hupen. Der Fahrzeugführer könnte eine Schusswaffe mitführen und schießen.

Hier in Thailand sind hupende Autofahrer nicht gern gesehen und werden unter Umständen vom angehupten schlimm bestraft. Kein Witz! Schusswaffe kam schon zum Einsatz.

Ich weiß, wir sind in Deutschland,also keine Kommentare in der Hinsicht.

Wenn der Fahrer bei Dunkelheit noch langsamer fährt und bei Entgegenkommern sogar noch bremst, ist dies ein deutliches Zeichen für Nachtblindheit des Fahrers. Diese fällt in der Stadt nicht auf, aber sobald der Nachblinde auf Dunkelheit stößt, macht sich dies, durch das von Dir beschriebene Fahrverhalten, bemerkbar. Meine Frau ist auch Nachtblind und ich kenne dieses Verhalten. Darum darf sie Nachts nur in der Stadt fahren. Überland bin ich am Drücker. Sollte man also ruhig der Polizei melden. Dem Fahrer selbst fällt dies nicht auf.

MfG aus Bremen

Zitat:

@Thraciel schrieb am 25. November 2015 um 08:54:05 Uhr:

Ein Anruf bei der Polizei wenn du mal wieder dahinterhängst erscheint mir angebracht. Den Hinweis, dass das Verhalten schon mehrfach aufgefallen ist würde ich durchaus auch anbringen. Könnte ja auch sein, dass der/die Jahr und Tag Hackenstramm unterwegs ist und daher seeeeehr vorsichtig tut.

lach mich schlapp...)) da muß ich im Monat bestimmt 30 mal die Polizei anrufen...die werden sich freuen !

Themenstarteram 25. November 2015 um 12:44

Hallo zusammen,

erst mal ein Danke für die vielen Antworten in der recht kurzen Zeit. Dazu kurz 2-3 Infos, weil ich das schon mehrmals gelesen habe:

- "Einfach früher losfahren" hilft nichts. Ich fahre jeden Tag über 50 km zur Arbeit, und fahre da mal früher mal später zuhause los. Die Person fährt auch nicht zwangsläufig täglich zur selben Zeit los und da wir uns ca. 25km gemeinsamen Weg teilen, ist es nur schwer, sich aus dem Weg zu gehen.

- Mir geht es sicher nicht darum, mich an jemandem zu rächen, der mir das Leben schwer macht, weil ich 15 Min länger zur Arbeit brauche. Ich habe einfach ernstzunehmende Zweifel an der Fahrtüchtigkeit der Person und sehe es nicht ein, dass solche Leute andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

- Auf der Strecke geht es hauptsächlich gerade aus, man kann also die 100km/h locker fahren. Da es aber etwas hügelig ist, sieht man nicht immer über die Kuppen und kann dort daher nicht überholen. Zudem kommt viel Gegenverkehr, weil es dort in die nächstgrößere Stadt im Umland geht. Wie man schnell überholt ist mir klar, allerdings kommt man nicht weit, wenn man eben erst das 8. Fahrzeug in der Schlange ist.

Ich denke, ich werde diese Woche mal bei der Polizei vorbei gehen, ihnen das schildern und mal sehen, was sie daraus machen. Ich möchte mir nachher nicht vorwerfen müssen, weggeschaut zu haben, wenn mal doch was passiert, sei es weil die Person einen folgeschweren Fahrfehler begeht oder weil jemandem in der Kolonne die Birne durchbrennt. Danke für eure Meinungen dazu!

Zitat:

@Spatenpauli schrieb am 25. November 2015 um 13:27:51 Uhr:

Wenn der Fahrer bei Dunkelheit noch langsamer fährt und bei Entgegenkommern sogar noch bremst, ist dies ein deutliches Zeichen für Nachtblindheit des Fahrers. Diese fällt in der Stadt nicht auf, aber sobald der Nachblinde auf Dunkelheit stößt, macht sich dies, durch das von Dir beschriebene Fahrverhalten, bemerkbar. Meine Frau ist auch Nachtblind und ich kenne dieses Verhalten. Darum darf sie Nachts nur in der Stadt fahren. Überland bin ich am Drücker. Sollte man also ruhig der Polizei melden. Dem Fahrer selbst fällt dies nicht auf.

MfG aus Bremen

Und die Polizei schickt die Person dann zum Augenarzt oder wie stellst du dir das vor. Nur weil jemand übervorsichtig fährt, ist das für die Ordnungsbehörde, und die ist hier zuständig und nicht die Polizei, noch lange kein Grund, diese Person dementsprechend zu überprüfen. Da muss schon was anderes passieren.

@TE

Solltest du zur Polizei gehen, wird diese, wenn überhaupt, die Ordnungsbehörde informieren. Die werden sich wahrscheinlich vor Lachen auf die Schenkel klopfen und die Sache dem Rundordner zuführen.

Das ist zumindest da wo ich herkomme so.

Aber es spricht für dich, dass du dir Gedanken machst und ich will dich nicht davon abhalten, die Sache zu melden. Am Besten direkt bei der Ordnungsbehörde ( Führerscheinstelle )

Versuch macht klug.

Ansprechpartner ist hier zunächst die Polizei. Die Ordnungsbehörde kann erst tätig werden, wenn ihr eine Person gemeldet wird. Im Moment gibt es ja nur ein Kennzeichen. Es kann ja auch einen Grund geben, der nur temporär ist, Medikamente oder Drogen, dann ist vielleicht die Eignung gar nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die Dokumentation der Fahrauffälligkeit obliegt ebenfalls der Polizei, die würden entweder einen Streifenwagen rausschicken wenn die TE anruft oder sich an einem anderen Tag mal "auf die Lauer legen".

Außerdem verhält sich der andere Fahrer ordnungswidrig und auch das ist Sache der Polizei. Die Weitermeldung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt bei Auffälligkeit durch die Polizisten.

Warum kennen hier einige nur nichts machen und anzeigen??

Hatte auch mal so einen Experten Nachts vor mir, der ist selbst ein paarmal von der Strasse abgekommen. Ich hab da auch keinen angezeigt, weil ob es Alkohol, Drogen oder Krankheit war wollte ich nicht wisssen und geht mich auch nichts an.

Kurz die 110 gewählt, durchgegeben was ich gerade beobachte+Fahrzeugbeschreibung + Kennzeichen, der Rest war dann Sache der Polizei.

Genauso würde ich das an Stelle vom TE auch machen, wenn es so eindeutig und wiederholt kurios läuft...

Und zwischen einem der mal seine 5 Minuten hat, geht doch jedem mal so und dem vom TE beschriebenen Fall sehe ich schon noch einen Unterschied, sowas passiert ja nun wirklich nicht täglich, das ist albern.

Das man Nachtblindheit nicht merkt, wage ich zu bezweifeln. Ich kenne da aus eigener Erfahrung, dass es mir insbesondere bei Regen auch so ging dass ich oftmals durch Blendung bremsen musste. Bin dann zum Augenarzt und der hat grauen Star festgestellt - neue LInsen mit Brille und jetzt lüppt es wieder. Sogar bei Regen mit Motorrad. Man merkt sehr wohl, wenn was mit den Augen nicht stimmt.

Zitat:

@redskin1 schrieb am 25. November 2015 um 09:34:01 Uhr:

Hallo zusammen,

der von der Themenstarterin beschriebene Vorgang fällt unter den

§3 Abs 2 StVO:

Meinst DU.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 25. November 2015 um 14:28:43 Uhr:

Ansprechpartner ist hier zunächst die Polizei. Die Ordnungsbehörde kann erst tätig werden, wenn ihr eine Person gemeldet wird.

Falsch und Richtig. Und von wem ist völlig egal

Zitat:

Im Moment gibt es ja nur ein Kennzeichen. Es kann ja auch einen Grund geben, der nur temporär ist, Medikamente oder Drogen, dann ist vielleicht die Eignung gar nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Die Dokumentation der Fahrauffälligkeit obliegt ebenfalls der Polizei, die würden entweder einen Streifenwagen rausschicken wenn die TE anruft oder sich an einem anderen Tag mal "auf die Lauer legen".

Weil man ja auch sonst nichts zu tun hat. Für ein auf die Lauer legen muss schon mehr Fleisch an der Sache sein, als ein vorsichtiges Fahren. Allenfalls die Polizei informieren, wenn man hinter dem Fahrzeug ist. Und hier den Verdacht äußern, dass man auf Grund der Fahrweise vermutet, dass der Fahrzeugführer betrunken sein könnte. Das könnte, wenn gerade jemand in der Nähe ist, eine Überprüfung ermöglichen.

Und nein, das ist keine Straftat bezüglich falscher Verdächtigungen oder ähnliches. Das ist einfach nur ein Hinweis.

Zitat:

Außerdem verhält sich der andere Fahrer ordnungswidrig und auch das ist Sache der Polizei. Die Weitermeldung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt bei Auffälligkeit durch die Polizisten.

Diese Ordungswidrigkeit kann man als beiläufig abtun und wird nicht mit allen Konsequenzen verfolgt.

 

Zitat:

@Oetteken schrieb am 25. November 2015 um 11:17:39 Uhr:

Irgendwann fällt der Fahrstil, sofern der nicht akzeptabel ist, sicherlich einer Polizeistreife auf.

Die ist dafür zuständig und kann das beurteilen.

Ich würde selber keine Anzeige erstatten, solange ich nicht aktiv gefährdet würde.

Es spricht ja keiner von einer Anzeige. Dafür liegt m.E. auch erstmal nix vor. Aber die Polizei kann sich das ja mal anschauen.

@AS60: dann überlege Dir mal, was die FSSt machen wird, wenn sie von irgend jemandem eine Meldung bekommt, dass in dem Fahrzeug mit dem Kennzeichen ..... eine Person übervorsichtig fährt???? Richtig, nixx. Da braucht es schon mehr.

Wenn hingegen die Polizei meldet, dass in dem Fahrzeug .... Herr Ludwig Müller über mehrere km so langsam fuhr, dass er eine Schlange hinter sich herzog und dass der Verdacht besteht, dass Herr Müller es im Straßenverkehr nicht mehr geregelt bekommt, sieht die Sache anders aus.

Natürlich wird die Polizei hier nur aktiv, wenn nicht wichtigere Dinge anliegen. Aber wenn man ihr mitteilt, dass es mit diesem Fahrzeug häufiger vorkommt (und vielleicht nicht nur ein Mensch Bescheid sagt), dann werden sie da schon etwas tun.

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