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Langsames, unsicheres Fahren - was tun?

Themenstarteram 25. November 2015 um 7:37

Hallo liebe Community,

bisher war ich eine stille Leserin und habe schon oft bei Problemchen mit dem Auto hilfreiche Infos erhalten. Nun aber hab ich selbst mal eine Frage, die mich schon ein paar Tage beschäftigt.

Auf meinem Weg zur Arbeit und zurück treffe ich regelmäßig auf einen anderen Fahrer. Unser gemeinsamer Weg beträgt ca. 25km überland. Jedes Mal fährt die Person sehr langsam und unsicher. Außerorts bei erlaubten 100 schaffen wir es selten über 60km/h. Wenn es dunkel ist und jemand entgegen kommt, bremst die Person auf weniger als 40km/h runter! Morgen ist auf der Strecke wirklich nicht sehr viel Verkehr, aber die Person zieht ständig eine Kolonne hinter sich, vor allem weil die Überholmöglichkeiten recht begrenzt sind. Innerorts blinkt die Person schon über 200m vor der Kreuzung und rollt dann ganz gemächlich an diese heran. Selbst Rechtsabbiegen wird zur Nervensache, weil sie sich nicht traut, zu fahren, selbst wenn andere Autos noch Ewigkeiten entfernt sind.

Hier geht es nicht nur um eine einmalige Verkehrsbehinderung, sondern um ständiges unsicheres und langsames Fahren. Vielleicht ist diese Person aufgrund gesundheitlicher Probleme fahruntauglich?

Was kann ich hier tun? Ist eine Anzeige bei der Polizei aussichtsreich? Habe keine Lust, nachher beschuldigt zu werden, die Person zu bedrängen oder nötigen, denn das tue ich nicht (anders als andere). Kann ich die Fahrtüchtigkeit anzweifeln und das melden? Kann ich die Polizei drum bitten, sich mal "auf die Lauer zu legen" und sich das selbst mal anzuschauen? Ich bin ratlos. Wer hat damit Erfahrungen, wer kann mir Tipps geben? Bin für alles dankbar!

Viele Grüße, die

StilleLeserin

Beste Antwort im Thema

Was würde ich tun ?

Gar nichts !

Wenn es darum geht VTs aus dem Verkehr zu ziehen die auffallen, hätte jeder viel mehr damit zu die ganzen Rücksichtslosen und Verrückten zu melden.

Einzelne unsichere VTs fallen da gar nicht ins Gewicht und sind mir tausendmal lieber als die ganzen anderen Assis im Straßenverkehr.

Jeder sollte sich selber an die Nase fassen, das würde viel mehr bringen.

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am 29. November 2015 um 13:17

Zitat:

@Thraciel schrieb am 29. November 2015 um 14:11:11 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 29. November 2015 um 14:08:06 Uhr:

 

Nein es gibt keine grauen Situationen. Ampeln sind in §37 eindeutig beschrieben. Wer bei Rot nicht vor der Ampel zum stehen kommt, hat einen Verstoß verursacht. Ich habe nicht in Abrede gestellt, dass einem Fehler passieren können, womit man gegen die StVO verstößt. Man ist sich dem aber bewußt, wenn man konform verhält. Wenn man etwas gegenteiliges behauptet oder es gar nicht weiß was in der StVO drin steht, dann verhält man sich nicht konform.

Um Gottes Willen, in welchem Elfenbeinturm lebst du? Bist du zufällig Beamter?

Alleine das Überfahren einer gelben Ampel ist jedesmal eine Einzelfallentscheidung die sowohl zu Gunsten "drüberfahren" als auch zu "stehenbleiben" ausgelegt werden kann. Oder warum meinst du gibt es zu diversen Themen des Straßenverkehrs verschiedenste Urteile?!

Man kann sich auch völlig unbewusst falsch verhalten. (z.B. Übersehen eines Schildes)

Du bist also der Meinung du verhältst dich konform begehst aber mit Sicherheit genauso viele Fehler wie jeder andere auch - mal bewusst mal unbewusst. Aber du tust es.

Na dann liste mir mal die Urteile auf, die sich auf das "Überfahren" einer gelben Ampel beziehen. Mir sind nur solche bekannt, wo die rote Ampel überfahren wurde oder nicht. Was genau soll es da für Einzelfallentscheidungen geben? Zudem habe ich nicht in Abrede gestellt, dass unbewußt Fehler passieren können und entsprechend bestraft werden. Das ist das Problem mit Äpfel und Birnen Vergleichen. Hier ging es nämlich darum, dass hier etwas behauptet wurde, was eindeutig anders in der StVO drin steht. Vielleicht solltest du darauf mal eingehen, denn wenn ich aus Unwissenheit oder bewußt gegen eine Regel verstoße, dann bin ich nicht StVO konform unterwegs und so schließt sich der Kreis dann auch wieder.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 29. November 2015 um 14:17:50 Uhr:

Na dann liste mir mal die Urteile auf, die sich auf das "Überfahren" einer gelben Ampel beziehen. Mir sind nur solche bekannt, wo die rote Ampel überfahren wurde oder nicht.

Das war ein Beispiel - ist mir jetzt zu müßig da was zu suchen was man ohnehin nicht im Volltext lesen kann. Aber glaubst du die Verkehrsrechtsanwälte sitzen rum und tun nix?

Es gibt überall Interpretationsspielraum so funktioniert unsere Gesetzgebung nunmal.

 

Zitat:

Zudem habe ich nicht in Abrede gestellt, dass unbewußt Fehler passieren können und entsprechend bestraft werden. Das ist das Problem mit Äpfel und Birnen Vergleichen.

Dir hingegen nicht - hast du zumindest behauptet.

Zitat:

Hier ging es nämlich darum, dass hier etwas behauptet wurde, was eindeutig anders in der StVO drin steht. Vielleicht solltest du darauf mal eingehen, denn wenn ich aus Unwissenheit oder bewußt gegen eine Regel verstoße, dann bin ich nicht StVO konform unterwegs und so schließt sich der Kreis dann auch wieder.

Eben und auch dir wird das passieren. Ob du willst oder nicht.

Der von dir zitierte §§ ist halt genauso ein Gummiparagraph wie der §1. Beweise jemand doch erstmal, dass er nicht auf Grund unpassender Bedingungen langsam tut. Wird schwierig von daher wirds kaum geahndet werden.

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 29. November 2015 um 14:17:50 Uhr:

Zudem habe ich nicht in Abrede gestellt, dass unbewußt Fehler passieren können und entsprechend bestraft werden.

Du hörst dich an, wie ein Schießhund.

Sorry aber es werden in der Praxis nicht alle Verstöße gegen die StVO bestraft.

Hier haben die Beamten immer die Möglichkeit der Verwarnung.

Mir hat sogar ein Polizist mal eine Verwarnung gegeben, nachdem ich bei rot (gerade umgesprungen) über die Ampel gefahren bin.

Er war mit seinem Kollegen leider gerade hinter mir ...

Ich war freundlich, reumütig ... obwohl ich es nicht direkt zugegeben habe ... und er hat mich verwarnt ... konnte mein Glück kaum fassen und habe ihm die Verwarnung, ohne ein weiteres Wort zu sagen ausgehändigt :D

Nur die Beamten, die sonst nichts auf die Reihe bekommen, dumm angemacht werden oder einen schlechten Tag haben, bestrafen jeden noch so kleinem Verstoß ...

Also bitte mal die Kirche im Dorf lassen

am 29. November 2015 um 14:26

Zitat:

@Thraciel schrieb am 29. November 2015 um 14:45:07 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 29. November 2015 um 14:17:50 Uhr:

Na dann liste mir mal die Urteile auf, die sich auf das "Überfahren" einer gelben Ampel beziehen. Mir sind nur solche bekannt, wo die rote Ampel überfahren wurde oder nicht.

Das war ein Beispiel - ist mir jetzt zu müßig da was zu suchen was man ohnehin nicht im Volltext lesen kann. Aber glaubst du die Verkehrsrechtsanwälte sitzen rum und tun nix?

Es gibt überall Interpretationsspielraum so funktioniert unsere Gesetzgebung nunmal.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 29. November 2015 um 14:45:07 Uhr:

Zitat:

Zudem habe ich nicht in Abrede gestellt, dass unbewußt Fehler passieren können und entsprechend bestraft werden. Das ist das Problem mit Äpfel und Birnen Vergleichen.

Dir hingegen nicht - hast du zumindest behauptet.

Zitat:

@Thraciel schrieb am 29. November 2015 um 14:45:07 Uhr:

Zitat:

Hier ging es nämlich darum, dass hier etwas behauptet wurde, was eindeutig anders in der StVO drin steht. Vielleicht solltest du darauf mal eingehen, denn wenn ich aus Unwissenheit oder bewußt gegen eine Regel verstoße, dann bin ich nicht StVO konform unterwegs und so schließt sich der Kreis dann auch wieder.

Eben und auch dir wird das passieren. Ob du willst oder nicht.

Der von dir zitierte §§ ist halt genauso ein Gummiparagraph wie der §1. Beweise jemand doch erstmal, dass er nicht auf Grund unpassender Bedingungen langsam tut. Wird schwierig von daher wirds kaum geahndet werden.

Und du verstehst immernoch nicht den Unterschied, ob jemanden unbewußt ein Fehler passiert, obwohl man die StVO kennt oder man ob man vorsätzlich gegen die StVO verstößt, indem man z.B. behauptet für zu langsames den Verkehrsfluss behindernden Verkehr gäbe es keine Strafen. Und in diesem Fall vom Thread wird der entsprechende Verstoss jeden Morgen praktiziert indem durch deutliches zu langsam Fahren der fließende Verkehr behindert wird.

am 29. November 2015 um 14:29

Zitat:

@Vollgasfuzzi schrieb am 29. November 2015 um 14:47:32 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 29. November 2015 um 14:17:50 Uhr:

Zudem habe ich nicht in Abrede gestellt, dass unbewußt Fehler passieren können und entsprechend bestraft werden.

Du hörst dich an, wie ein Schießhund.

Sorry aber es werden in der Praxis nicht alle Verstöße gegen die StVO bestraft.

Hier haben die Beamten immer die Möglichkeit der Verwarnung.

Mir hat sogar ein Polizist mal eine Verwarnung gegeben, nachdem ich bei rot (gerade umgesprungen) über die Ampel gefahren bin.

Er war mit seinem Kollegen leider gerade hinter mir ...

Ich war freundlich, reumütig ... obwohl ich es nicht direkt zugegeben habe ... und er hat mich verwarnt ... konnte mein Glück kaum fassen und habe ihm die Verwarnung, ohne ein weiteres Wort zu sagen ausgehändigt :D

Nur die Beamten, die sonst nichts auf die Reihe bekommen, dumm angemacht werden oder einen schlechten Tag haben, bestrafen jeden noch so kleinem Verstoß ...

Also bitte mal die Kirche im Dorf lassen

In diesem Falle war deine Sanktion ein aufklärendes Gespräch mit entsprechende Verwarnung, es muß nicht immer ein Bußgeld dranhängen. Was genau das damit zu tun hat, das jemand jeden Morgen zu langsam fährt und dadurch den fließenden Verkehr behindert und hier Menschen behaupten soetwas wäre nicht straffähig, erschließt sich nur dir.

Hat die TE jetzt endlich mal rausgekriegt wer da hinterm Steuer sitzt?

Bin echt neugierig.

Gruß Andy

Zitat:

@stilleleserin schrieb am 25. November 2015 um 08:37:16 Uhr:

Hallo liebe Community,

bisher war ich eine stille Leserin und habe schon oft bei Problemchen mit dem Auto hilfreiche Infos erhalten. Nun aber hab ich selbst mal eine Frage, die mich schon ein paar Tage beschäftigt.

Auf meinem Weg zur Arbeit und zurück treffe ich regelmäßig auf einen anderen Fahrer. Unser gemeinsamer Weg beträgt ca. 25km überland. Jedes Mal fährt die Person sehr langsam und unsicher. Außerorts bei erlaubten 100 schaffen wir es selten über 60km/h. Wenn es dunkel ist und jemand entgegen kommt, bremst die Person auf weniger als 40km/h runter! Morgen ist auf der Strecke wirklich nicht sehr viel Verkehr, aber die Person zieht ständig eine Kolonne hinter sich, vor allem weil die Überholmöglichkeiten recht begrenzt sind. Innerorts blinkt die Person schon über 200m vor der Kreuzung und rollt dann ganz gemächlich an diese heran. Selbst Rechtsabbiegen wird zur Nervensache, weil sie sich nicht traut, zu fahren, selbst wenn andere Autos noch Ewigkeiten entfernt sind.

Hier geht es nicht nur um eine einmalige Verkehrsbehinderung, sondern um ständiges unsicheres und langsames Fahren. Vielleicht ist diese Person aufgrund gesundheitlicher Probleme fahruntauglich?

Was kann ich hier tun? Ist eine Anzeige bei der Polizei aussichtsreich? Habe keine Lust, nachher beschuldigt zu werden, die Person zu bedrängen oder nötigen, denn das tue ich nicht (anders als andere). Kann ich die Fahrtüchtigkeit anzweifeln und das melden? Kann ich die Polizei drum bitten, sich mal "auf die Lauer zu legen" und sich das selbst mal anzuschauen? Ich bin ratlos. Wer hat damit Erfahrungen, wer kann mir Tipps geben? Bin für alles dankbar!

Viele Grüße, die

StilleLeserin

Was soll den die Polizei machen??? wenn dir das nicht passt dann überhol und fertig man kann nicht für jeden scheiß die Polizei Anrufen man o man....

Zitat:

@Guest77 schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:05:09 Uhr:

 

Was soll den die Polizei machen??? wenn dir das nicht passt dann überhol und fertig man kann nicht für jeden scheiß die Polizei Anrufen man o man....

Warum nicht? Besser als wenn die Beamten ihre Zeit hinterm Busch in der walachei verbringen und lustige Bilder von "bösen Rasern" schießen.:p

Lieber mal solche Schnarchnasen auf Fahrtauglichkeit überprüfen und dem Totalausfall (Unfall) zuvorkommen!;)

Zitat:

@Guest77 schrieb am 5. Dezember 2015 um 21:05:09 Uhr:

Was soll den die Polizei machen??? wenn dir das nicht passt dann überhol und fertig man kann nicht für jeden scheiß die Polizei Anrufen man o man....

In A müßtest Du eine Anzeige gegen den unsicheren Autofahrer wegen Verdacht auf Straßenverkehrgefährdung machen.

Dann würde die Polizei tätig werden.

am 6. Januar 2016 um 16:50

Ich würde auf jeden Fall die Polizei verständigen. Gegen vorsichtiges fahren hab ich nichts, aber diese Person hindert den Verkehr und verleitet andere zu gefährlichen Überholmanövern. Daher unbedingt die Polizei drauf ansprechen

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