Langsam Lustig die defekte
Hallo zusammen,
meine E-Klasse ( 9 Monate) war diese Woche wieder einmal in
der Werkstatt. Unter anderen wurden folgende arbeiten durchgeführt:
1. die 3. Bremsleuchte zum 3. mal erneuert. Jedesmal mal waren ein Teil der LEDs ausgefallen. Komischer weise habe ich hier im Forum schon mal früher gefragt ob jemand das Problem kennt oder gehabt hat. Bin wohl der einzigste der Probleme damit hat.
2. Nachdem vor 2 Monaten ein Dämpfer der Airmatic undicht war und dieser dann erneuert wurde war jetzt die andere Seite defekt. Das Problem ist ja eigentlich bekannt ( schon des öfteren diskutiert).
Stossdämpfer schlägt durch und es poltert ganz schön bei jeden kleinen Schlagloch oder Unebenheit. Vor 2 Monaten durfte laut DC nur einer getauscht werden. Naja , dann wurde jetzt eben der andere getauscht.
3. Nachdem die Navigation weiterhin ständig abstürzt wurde jetzt die neueste Software aufgespielt ( neue DVD 4.1). Komisch, denn die hatte ich zwischenzeitlich schon selber aufgespielt. ( Hab noch nen 2. E bei den die neue DVD Version laut KDM gemacht wurde.
Jetzt erhalte ich morgen ein komplett neues Comand APS. Laut DC soll dies nun komplett getauscht werden. Naja, kostet ja nichts.
4. Parameterlenkung ist nur unzureichend. Bei Schrittgeschwindigkeit ist diese sehr schwergängig. Hatte zum Vergleich einen neuen E-350 als Leihwagen. Es war ein so großer Unterschied das selbst der Meister, welcher auch mit diesem im Vergleich gefahren ist, dies bestätigte. Fehler soll bei DC nicht bekannt sein. Ausserdem ist kein Fehler im System hinterlegt. Und wenn kein Fehler hinterlegt ist, ist auch nichts kaputt, oder?
bekannte Probleme mit dem Regensensor, fehlerhafte Klimatisierung ( wird nicht richtig warm), CD-Wechslerfachblende lässt sich ztw. nicht schliessen, Display von der Klimaautomatic ztw. nicht ablesbar, Heckdeckelfernschliessung bleibt mittendrin stehen spreche ich schon lange nicht mehr an.
(Ich hoffe ich habe nichts vergessen)
Diese Fehler hatte ich ja schon beim Vorgänger der nach 1,5 Jahre gewandelt wurde. Waren damals auch nicht abstellbar.
Wer mich schon länger kennt weis was ich mein.
Jetzt bietet mir mein Verkäufer an erneut zu Wandeln. Obwohl meine Aussagen hier ein wenig ironisch sind oder klingen möcht ich eines nicht verheimlischen:
ICH WILL NICHT WANDELN!
Denn im Grunde bin ich mit dem Wagen zu frieden. Ein Klasse Auto. Warum kriegen die DCler diesee Probleme nicht in den Griff?
Vor allem der Service der Werkstatt ist KLASSE. Aber wie sollte meine " Werkstatt" die Fehler beseitigen können, wenn selbst DC es nicht hin kriegt.
Ich freue mich auf eure Kommentare und Anregungen zu diesen threat. Vor allem interessieren mich aber eure Erfahrungen zu meinen angegebenen Probs.
Gruß
Stephan
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von *A6-TDi*
Was kann ich den machen wenn mir ein gewandeltes Fahrzeug verkauft wurde und die Probleme ZUM BEISPIEL weiterhin bestehen wie beim Vorbesitzer ?
Nicht viel … was die Probleme betrifft, greift natürlich die Gewährleistung, unabhängig von der Historie des Wagens. Aber davon hast du nicht viel, wenn die Probleme nicht behebbar sind. Am Ende kannst du den Wagen nur an den nächsten armen Trottel weitergeben …
Natürlich ist der bewusste Verkauf eines defekten Autos (noch dazu mit einem oder mehreren irreparablen Mängeln) Betrug … also ein Strafdelikt, das man zur Anzeige bringen kann und das mit Gefängnis bestraft wird - speziell, wenn es gewerbsmäßig begangen wird.
Das würden sich die Verantwortlichen wohl zweimal überlegen.
Aber … dein Vertragspartner ist ja der Händler, der - zumindest offiziell - nicht weiß, dass MB ihm bewusst ein mangelhaftes Fahrzeug geliefert hat. Er hat das Auto somit "in gutem Glauben" weiterverkauft.
Ein Durchgriff auf den eigentlichen Schädiger dürfte wohl nicht so einfach sein.
Das alles unter der Prämisse, dass diese Autos tatsächlich mit den Mängeln wieder in den Markt kommen.
Natürlich könnte (sollte) MB sie verschrotten … aber welcher karrierebewusste Manager übernimmt für solche kurzfristige Kosten die Verantwortung, nur um damit langfristig die Reputation des Unternehmens zu retten? Bis das schlagend wird, ist er ja schon längst woanders.
Mit anderen Worten: Eine gebrauchte E-Klasse aus Privatbesitz mit kurzer Haltedauer wäre nicht das Auto meiner Wahl. 😛
Als ich meinen E gewandelt habe, hatte ich den Sachverständigen gefragt, was man damit noch machen könne. Er meinte, der sei nur noch gut für einen Crashtest - nicht auszudenken, wenn der unrepariert weiter verkauft wurde. Der arme neue Besitzer (wenn er noch lebt...)
Hi Paquito,
ich würde aber in so einem Fall auf jeden Fall einen Rechtsverdreher einsetzen, oder den Rechtschutz dafür herannehmen, da es sich hier um einen verschwiegenen, wenn nicht sogar einen arglistig verschwiegenen Mangel handelt, und dieser wahrscheinlich sogar regressierbar wäre.
Alles nur unter der These, das unreparierte Fahrzeuge in den Handel kämen.
Grüße aus der sonnigen Stadt
Chris
Kosten der Wandlung ?
Da ich es in betracht ziehe mein Modell 2000 zu verkaufen und eine neue E-Klasse zu erwerben, hier eine dazu passense Frage:
Angenommen man kauft sich nun einen schönen Jahreswagen bei MB fährt wiederum in einem Jahr damit und innerhalb dieses Jahres treten gehäuft so viele Mängel auf, daß die Wandlung angeboten wird, oder man sie verlangt.
Bekommt man dann ein 2Jahre altes Auto oder wieder einen Jahreswagen oder muß man zuzahlen oder sind sonstige Unannehmlichkeiten damit verbunden ?
Was ist wenn man damit liegenbleibt ?
Wer erstattet einem den Aufwand immer wieder zu MB zu fahren / Wartezeiten ?
Bitte teilt mir doch Eure Erfahrungen mit.
*** Andreas ***
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Re: Kosten der Wandlung ?
Zitat:
Original geschrieben von Lascado
Bekommt man dann ein 2Jahre altes Auto oder wieder einen Jahreswagen oder muß man zuzahlen oder sind sonstige Unannehmlichkeiten damit verbunden ?
Was ist wenn man damit liegenbleibt ?
Wer erstattet einem den Aufwand immer wieder zu MB zu fahren / Wartezeiten ?
Bitte teilt mir doch Eure Erfahrungen mit.
"Wandlung" (der Begriff wird übrigens nicht mehr verwendet, heißt jetzt irgendwie anders) bedeutet nicht, dass du ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug bekommst, sondern besteht in einer Rückabwicklung des Kaufs: Der Händler bekommt sein Auto zurück und du dein Geld - minus Abzug für den Gebrauch. Für den Abzug bei Neuwagen gibt es ausjudizierte Richtwerte.
Bei einem Gebrauchten sollte der Abzug geringer sein, da er den Wertverlust ja bereits hinter sich hat. Wie das berechnet wird (km oder Schwacke), weiß ich nicht.
Diese Rückabwicklung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung, wenn der Mangel relevant ist und der Verkäufer das Fahrzeug nicht instandsetzen kann (ich glaube, zwei erfolglose Reparaturversuche sind zulässig).
In der Praxis ist das natürlich immer eine Feilscherei - ob man dabei auch Verdienstausfall u.dgl. rechtlich geltend machen kann, weiß ich nicht - ins Treffen führen kann man solche Sachen immer … 😉
Zum Thema Wandlung habe ich auch noch eine Frage.
Wie schon gesagt hat mein DC Vertragshaendler mir muendlich die Wandlung angeboten, ich habe dieser daraufhin muendlich zugestimmt. Mein Vertragshaendler hat daraufhin die Wandlung bei DC eingereicht und mich darauf hingewiesen, dass DC noch zustimmen muss.
Ich dachte immer wenn sich Kunde und Vertragshaendler einig sind wird gewandelt und DC muss dann das Fahrzeug dann zuruecknehmen. Ist das noch so?
Wer kennt sich aus?
Gruss
Soeren
Wenn ich mir ein gebrauchtes Fahrzeug kaufe und mir nicht sicher bin, ob das Fahrzeug eine gute Vorgeschichte hat, kann ich doch vor Vertragsabschluß den Vorbesitzer im Brief anrufen! Warum sollte der lügen?
Eike
Der es schade findet, daß die wirklich schöne E-Klasse so unzuverlässig zu sein scheint...
Siehe Signatur ...
Zitat:
Original geschrieben von soeren1307
... Mein Vertragshaendler hat daraufhin die Wandlung bei DC eingereicht und mich darauf hingewiesen, dass DC noch zustimmen muss.
Das ist eben nur bei DC so.
Zitat:
Original geschrieben von soeren1307
Zum Thema Wandlung habe ich auch noch eine Frage.
Wie schon gesagt hat mein DC Vertragshaendler mir muendlich die Wandlung angeboten, ich habe dieser daraufhin muendlich zugestimmt. Mein Vertragshaendler hat daraufhin die Wandlung bei DC eingereicht und mich darauf hingewiesen, dass DC noch zustimmen muss.
Ich dachte immer wenn sich Kunde und Vertragshaendler einig sind wird gewandelt und DC muss dann das Fahrzeug dann zuruecknehmen. Ist das noch so?
Wer kennt sich aus?
Das ist ziemlicher Unsinn was Dein Vertragshändler da erzählt - ist eben das was er Dir laut DC-Anweisungen sagen soll... 😉
Benutze doch mal die Suchfunktion zum Thema "Wandlung" (den Begriff gibt es eigentlich nicht mehr) bzw. "Rückabwicklung" - ich habe vor einiger Zeit hier schon seitenlange Abhandlungen darüber geschrieben.
Bin (leider aus Erfahrung) bestens informiert zu dem Thema... 🙁
Zitat:
Original geschrieben von boborola
Das ist ziemlicher Unsinn was Dein Vertragshändler da erzählt - ist eben das was er Dir laut DC-Anweisungen sagen soll... 😉
Hallo boborola,
wie meinst Du das? Verarschen die mich schon wieder?
Gruss
Soeren
So, die Wandlung ist durch. Ich habe mir gestern einen E350 als Ersatz bestellt, der soll bereits im Oktober geliefert werden. Auf die Airmatic, auf deren Konto alleine 10 Werkstattaufenthalte gingen, habe ich verzichtet und dafuer das Sportpaket genommen.
Gruss
Soeren
Rückabwicklung
Also zu Rückabwicklung möchte ich folgendes dazu beitragen:
1. Wie der Name schon sagt "Rückabwicklung". Der Kaufvertrag wird so behandelt wie "als wenn der Wagen gar nicht gekauft wurde".
Der Nutzer "Käufer " des Fahrzeuges zahlt für jede gefahrenen angefangenen 1000 km 0,67% Nutzungsgebühr, vom Kaufpreis gerechnet.
Beispiel: Kaufpreis 50.000 €uro
0,67 % davon sind 335,- €uro
gefahrene Kilometer bspw. 21.450 = 22000 km
also 22 x 335,-€uro = 7.370,-€
Kaufpreis 50.000 € abzüglich 7.370,-€ = Rückerstattung 42630,-€
Sollte das Fahrzeug noch Schäden aufweisen die nicht auf Abnutzung bzw. normalen Verschleiß zurückzuführen sind, werde diese durch DEKRA festgestellt und ebenfalls noch vom Erstattungspreis abgezogen.
Also, gut rechnen ;-)
Re: Rückabwicklung
Zitat:
Original geschrieben von Graf Kox
Der Nutzer "Käufer " des Fahrzeuges zahlt für jede gefahrenen angefangenen 1000 km 0,67% Nutzungsgebühr, vom Kaufpreis gerechnet.
Bei einem obere Mittelklasse Diesel Fahrzeug sind durchaus 0,4% Nutzungsentgelt realistisch und durchsetzbar, bei einem gleichwertigen Benziner würde ich von 0,5% ausgehen - nur so als Hinweis... 😉
Übrigens zählen nicht angefangene 1000km, sondern es muß eigentlich km-genau abgerechnet werden - macht DC aber gerne nicht... 😉
Hast du nicht vergessen die Zinsen für das Geld, daß du MB gegeben hast gegenzurechnen ?