Langsam die Nase voll
Nach knapp 5000 km und 7 Werkstattaufenthalte habe ich langsam die Nase voll von dem Auto.
Am Montag folgt nun der letzte vorraussichtlich,wieder mal das Spiegelsteuergerät.
Ab wann kann man eine Wandlung anmelden und wie werden die gefahrenen km verrechnet,bzw. was wird ein
abgezogen in euros.
Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben.
Danke im vorraus und euch ein schönes Wochenende.
20 Antworten
Moin,
einfach mal im Passat 3C Forum ein bischen stöbern, dort macht man (leider) schon fast was falsch, wenn man nen 2006er 3C erwischt hat, der NICHT gewandelt werden musste 😉
Ansonsten kurz gefasst:
Dein :-) hat 3 Chancen einen von dir festgestellten Mangel zu beseitigen (jeweils am besten schriftlich ankündigen und mit Dead Line), falls alle Mängelbeseitigungsversuche fehlgeschlagen haben (beim Passat 2006 z.b. B-Säulen Geräusch), hast du ein Anrecht auf Wandlung.
Wie immer gilt aber auch hier: Der Freundliche hat ein dickes Wort mitzureden und kann dir den "leichten" Weg versperren oder auch schon vorher (wenn er dich leiden sieht 🙂 ) einer Wandlung zustimmen... einfach mal mit Ihm reden, wenn es dir zu "viel" wird.
Schönes WE,
Tom
PS: Hatte meinen Geschäfts2006er Passat auch grad erst gewandelt und seit ner Woche nun mit nem neuen Passat unterwegs.. vom Montagsauto zu nem WIRKLICHEN Wagen 😉
Wenn der Mehrzahl der 7 Versuche gravierende Mängel zu Grunde lagen und dazu auch noch bei den Auftragsannahmen schriftlich (du solltest jeweils eine Kopie haben) dokumentiert wurden (dann sind sie auch in der VW-EDV nachgewiesen) hast du Chancen, eine Rückabwicklung (früher: Wandlung) durchzubekommen. Dazu musst du einen sachlichen, schriftlichen Antrag an deinen Verkaufshändler schicken und diesem 2-3 Wochen Frist für eine Stellungnahme/Entscheidung setzen.
Wenn der VW-Werkstechniker zustimmt, kann es klappen. Berechnet wird der Wertverlust: 0,67% (kann auch weniger aber eher mehr sein) pro 1.000 gefahrene km vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Also bei 10 tkm und 25.000 € Kaufpreis = 6,7% von 25.000 € = 1.676 € Wertminderung. Ungeklärt ist, ob nach einem aktuellen Gerichtsurteil bei festgestellten gravierenden Mängeln überhaupt eine Wertminderung erfolgen darf. Hier weiß der Anwalt Bescheid.
Es gibt viele 'Wandler', die trotz der schlechten Erfahrungen bei VW oder Audi geblieben sind (wie ich), teilweise sogar bei dem gleichen Modell. In einem solchen Fall zeigt sich VW eher bereit zu wandeln.
Grüße
ambros41
Zitat:
Original geschrieben von silberfiel
Nach knapp 5000 km und 7 Werkstattaufenthalte habe ich langsam die Nase voll von dem Auto.
Am Montag folgt nun der letzte vorraussichtlich,wieder mal das Spiegelsteuergerät.
Ab wann kann man eine Wandlung anmelden und wie werden die gefahrenen km verrechnet,bzw. was wird ein
abgezogen in euros.
Könnt ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben.
Danke im vorraus und euch ein schönes Wochenende.
Hi,
Welche Mängel hast du denn ? und wie oft sind die einzel aufgetreten ?
Gruß
Helmut
1. 4mal mit den elektrischen Spiegeln(klappen mal aus ,mal nicht)
2. Heckleuchten undicht(getauscht)
3. Frontleuchten undicht(getauscht)
4. Fahrer und Beifahrertür Fenster undicht(schon 2 mal versucht abzudichten)am Montag das 3mal
5. mehrmaliges ausfallen RNS 510
6. Schlauch Reinigungsdüsen Frontscheibe geknickt(schon bei Auslieferung),kam kaum Wasser
7. Klappernde und schlecht schließende Heckklappe
Am Montag kommt nun das zweite neue Spiegelsteuergerät, die Fenster versuchen abzudichten,RNS neue Software.
Bin mal gespannt ob es diesmal alles klappt und dann auch funktioniert.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ambros41
Berechnet wird der Wertverlust: 0,67% (kann auch weniger aber eher mehr sein) pro 1.000 gefahrene km vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis
Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß 😉 0,5% sind die aktuelle Rechtssprechung und das was der "Standard" sein muß, alles andere ist Quatsch.
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
Das ist schon lange nicht mehr zeitgemäß 😉 0,5% sind die aktuelle Rechtssprechung und das was der "Standard" sein muß, alles andere ist Quatsch.Zitat:
Original geschrieben von ambros41
Berechnet wird der Wertverlust: 0,67% (kann auch weniger aber eher mehr sein) pro 1.000 gefahrene km vom tatsächlich gezahlten KaufpreisGruß
Afralu
0,5 kriegst Du ohne Prozess nur - wenn das Auto noch kein Jahr alt ist - Ausnahmen soll es aber, wie überall - geben. Die sind bei VW momentan recht genervt über die hohe Wandlungsantragsanzahl - geht ja nicht nur beim Touran so, beim Passat kracht es da richtig - die fahren mittlerweile einen recht harten Kurs bezgl. der Prozentanzahl. Kann man nicht mehr mit dem Zeitraum vor einem halben / Dreiviertel Jahr vergleichen.
Ansonsten 0,6 - 0,67.
Zitat:
Original geschrieben von hohirode
die fahren mittlerweile einen recht harten Kurs bezgl. der Prozentanzahl. Kann man nicht mehr mit dem Zeitraum vor einem halben / Dreiviertel Jahr vergleichen.Ansonsten 0,6 - 0,67.
Wer dann nicht zum Anwalt geht, ist selber schuld. VW kann einen harten Kurs fahren wie sie wollen, an der aktuellen Rechtssprechung kommen sie nicht vorbei. 0,67% wurden früher angenommen wenn man von einer Lebenserwartung von 100.000km ausing. Könnte zwar auf den Touran passen 😁 ist aber heutzutage nicht mehr zeitgemäß.
Oder geht VW etwa nur von einer Lebenserwartung von 100tkm bei ihren eigenen Fahrzeugen aus 😕 😉
Gruß
Afralu
Hallo, also ich habe die Erfahrung gemacht das zwischen 0,5 und 0,67 % angerechnet werden.
Wenn du aber ganz hartnäckig bleibst und richtig auf die Pauke haust bekommst du meistens 0,5, und dann wenn das erreicht ist legst du noch zugrunde das dein Geld bei der Bank ein Zinssatz von X Prozent "Ertrag" gebracht hätte und dieses möchtest du dann auch noch von VW haben. Spätestens dann lenken sie ein ..... Erfahrungsgemäß :-)
Auf diese Kapitalbindungszinsen (ca 4%)hast du auch einen Anspruch... nur so am Rande. Das mindert die Nutzungspauschale ganz erkläglich ;-)
Zitat:
Original geschrieben von silberfiel
1. 4mal mit den elektrischen Spiegeln(klappen mal aus ,mal nicht)
2. Heckleuchten undicht(getauscht)
3. Frontleuchten undicht(getauscht)
4. Fahrer und Beifahrertür Fenster undicht(schon 2 mal versucht abzudichten)am Montag das 3mal
5. mehrmaliges ausfallen RNS 510
6. Schlauch Reinigungsdüsen Frontscheibe geknickt(schon bei Auslieferung),kam kaum Wasser
7. Klappernde und schlecht schließende Heckklappe
Am Montag kommt nun das zweite neue Spiegelsteuergerät, die Fenster versuchen abzudichten,RNS neue Software.
Bin mal gespannt ob es diesmal alles klappt und dann auch funktioniert.
So sehr ich Deinen Ärger verstehen kann, aber an eine Wandlung würde ich hier noch nicht denken.
Ein Teil der Fehler wurde beseitig, das die Heckklappe schlecht schließt ist "normal" und Einstellungssache, beim RNS würde ich auf eine Neues drängen und der Rest: naja "Die Hoffung stirbt zuletzt." 😉
Bei einer Rückabwicklung verlierst Du jede Menge vom investierten Geld. Du hast einen Haufen Lauferei(Versicherung, Abmeldung) und Kosten bis Du in einem neuen Auto sitzt. Dazwischen liegen noch Monate wo Du kein Auto hast. Und das alles weil die Spiegel nicht ausklappen?
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Bei einer Rückabwicklung verlierst Du jede Menge vom investierten Geld. Du hast einen Haufen Lauferei(Versicherung, Abmeldung) und Kosten bis Du in einem neuen Auto sitzt. Dazwischen liegen noch Monate wo Du kein Auto hast.
Das stimmt so nicht 😉 Und das kannst du schnell selbst nachrechnen. 5.000km x 0,5% pro 1.000km = 2,5% Abzug vom Kaufpreis. Den Kaufpreis mit 4% taggenau seit Kaufdatum verzinst, Zulassungskosten, Überführung oder Werksabholung wird erstattet. Eventuelles Zubehör (Fußmatten, Winterräder) vom 😁 wird genauso ersetzt, eine eventuelle Garantieverlängerung, Fahrtkosten nach WOB bei Werksabholung, usw.
Wenn er dann noch einen neuen VW kauft und vereinbart das er den alten fährt bis der neue da ist, ist das Warten auch noch erträglich 😉
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von afralu
.
Das stimmt so nicht 😉 Und das kannst du schnell selbst nachrechnen. 5.000km x 0,5% pro 1.000km = 2,5% Abzug vom Kaufpreis. Den Kaufpreis mit 4% taggenau seit Kaufdatum verzinst, Zulassungskosten, Überführung oder Werksabholung wird erstattet. Eventuelles Zubehör (Fußmatten, Winterräder) vom 😁 wird genauso ersetzt, eine eventuelle Garantieverlängerung, Fahrtkosten nach WOB bei Werksabholung, usw.
Da kann man blos hoffen das man nichts vergisst und der 🙂 das auch so sieht.
Zitat:
Wenn er dann noch einen neuen VW kauft und vereinbart das er den alten fährt bis der neue da ist, ist das Warten auch noch erträglich
Da frage ich mich doch warum Hohi seinen schon abgegeben hat?
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Da kann man blos hoffen das man nichts vergisst und der 🙂 das auch so sieht.
Na erstmal wird er blind sein 😁 warum auch nicht, er verliert ja erstmal das Geld. Aber wie der Name der Aktion schon sagt "Rückabwicklung des Kaufvertrages", was ja nichts anderes heißt als das, dass Auto nie gekauft wurde und man sein Geld (abzüglich der Nutzung) zurückbekommt.
Gruß
Afralu
Zitat:
Original geschrieben von 2xPapa
Da frage ich mich doch warum Hohi seinen schon abgegeben hat?
weil der schon 2500 km über der km Anrechnungssumme war, nix aber auch gar nix nachbezahlen wollte, die die Kiste heim nach WOB geholt haben und außerdem einen Vorführ-Touri zur Wartezeitüberbrückung für lau gestellt bekommen hat. 😉
Es sind noch immer fast 6 Wochen 🙄