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Landwirt verschmutzt parkende Autos mit Güllespritzern. Deckt das Kfz-Haftpflicht des Traktors ab?

Themenstarteram 18. November 2022 um 10:47

Mein unfreundlicher Nachbar, der Bauer ist nach seiner Fahrerflucht mal wieder einen Thread wert.

Regelmäßig (2-3x pro Jahr) verschmutzt der Landwirt nun unsere parkenden Fahrzeuge erheblich mit Güllespritzern, weil er auf seiner angrenzenden Wiese keinen ausreichenden Abstand zum Grundstücksrand einhält. Er wurde bereits darauf angesprochen, reagiert aber nur frech und hat sein Verhalten nicht geändert - er handelt also ganz charaktertypisch mit Vorsatz.

Die Autos stehen teils auf der öffentlichen Straße (Ende einer Sackgasse), teils auf unserem Grundstück. Jedesmal entsteht uns finanzieller und zeitlicher Aufwand, um die Autos in die Waschanlage zu fahren. Wenn die Spritzer nicht am selben Tag entfernt werden und antrocknen, bekommt man sie mit einem Waschanlagenlauf nicht mehr weg und muss zusätzlich händisch nacharbeiten.

Ein Dialog mit dem Bauern ist nicht möglich, die Reinigungskosten wird er weder freiwillig übernehmen, noch seiner Versicherung melden (siehe oben verlinkte Fahrerflucht). Da ich aus den Erfahrungen mit dieser Sippe gelernt habe, nimmt eine IP Kamera automatisch auf was vor unserem Haus so getrieben wird, inkl. lesbarem Kennzeichen des Traktors.

Ich habe mir jetzt überlegt, die Sache zukünfitg über den Zentralruf der Kfz-Versicherer an die Haftpflichtversicherung des Traktors als Schaden zu melden. Beweisvideo mit Kennzeichen und "Unfallhergang" liegt vor. Der Schaden geht zwar vom Grundstück des Bauern aus, aber unsere Autos befinden sich im öffentlichen Verkehrsraum. Somit gehe ich davon aus, dass die Beschädigung der Fahrzeuge von der Kfz-Haftpflicht des Traktors abgedeckt ist.

Wie seht ihr das? Ist die Sache erfolgversprechend?

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152 Antworten

Ich glaube, es wird doch langsam Zeit, den Thread zu schließen...

Quatsch, wenn man hier im Forum immer alles schließen würde, könnte man sich nie mehr über die Themen unterhalten.

Außerdem wollen die Moderatoren auch nicht an jeden Thread ein Schloss dran hängen.

Hört endlich auf überall nach "schließen" zu rufen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. November 2022 um 20:00:58 Uhr:

Polizei ist nicht immer notwendig. Wäre mir zumindest völlig neu.

Polizei ist dann notwendig, wenn andere offiziellen Stellen einen Schaden oder auch Zeugen einen Schaden

nicht bezeugen können. Aber insbesondere muß der Versicherungsnehmer im Binnenvertragsverhältnis

seiner Versicherung den Schaden anzeigen, zumindest einen Bericht betreffend des von ihm verursachten

Schaden gegenüber seiner Versicherung machen, wenn seine Versicherung zahlen soll.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 30. November 2022 um 09:28:30 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. November 2022 um 20:00:58 Uhr:

Polizei ist nicht immer notwendig. Wäre mir zumindest völlig neu.

Polizei ist dann notwendig, wenn andere offiziellen Stellen einen Schaden oder auch Zeugen einen Schaden

nicht bezeugen können. Aber insbesondere muß der Versicherungsnehmer im Binnenvertragsverhältnis

seiner Versicherung den Schaden anzeigen, zumindest einen Bericht betreffend des von ihm verursachten

Schaden gegenüber seiner Versicherung machen, wenn seine Versicherung zahlen soll.

Ich lerne gerne dazu,

was ist denn ein Binnenvertragsverhältnis?

@gordonairdail

Aha, die Polizei kann dann auch nur feststellen, dass Scheiße am Auto klebt, ohne irgendwelche Angaben machen zu können, wie, wann, durch wen oder warum die da hingekommen ist.

Um festzustellen, dass Scheiße am Auto klebt bedarf es in diesem Fall keiner Polizei, außer, es wurde vorsätzlich (!) ein Schaden verursacht.

am 30. November 2022 um 9:01

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. November 2022 um 09:51:43 Uhr:

Ich lerne gerne dazu,

was ist denn ein Binnenvertragsverhältnis?

Wenn ich so was so schreiben wollte, dass es verstanden wird, dann würde ich schreiben, dass der Versicherungsnehmer sich zu dem Schaden äußern muss (bestätigen, zurück weisen ....)

Bei meiner Schilderung ging ich immer davon aus, daß eine vorsätzliche Tat vorliegt.

Wenn dem so wäre, dann kann eine neutrale Instanz nämlich die Polizei die Schadenangelegenheit wenigstens feststellen und gegebenenfalls bei Strafanzeige ein

Ermittlungsvorgang betreiben. Sollte sich jedoch hierbei herausstellen, daß kein klarer Beweis gegeben ist, dürfte es den

Geschädigten generell schwer fallen, besser unmöglich sein, seinen Schaden vom Verursacher bzw. gar von seiner Versicherung jemals reguliert zu erhalten.

Sollte kein Vorsatz vorliegen, liegt wahrscheinlich im vorliegenden Fall auch kein strafrechtliches Verhalten vor und

die Polizei wäre nicht zuständig. Nur dann könnte ein etwaiger zivilrechtlicher Anspruch gegenüber den Verursacher

mit oder ohne Erfolg betrieben werden, denn auch im Zivilrecht ist eine Beweis- bzw. Nachweisführung notwendig.

"Binnenvertragsverhältnis" ist hier zu verstehen wie folgt : Versicherung und VS-Nehmer haben ein Vertragsverhältnis

(zweiseitige Willenserklärung), wobei sich beide Vertragsparteien verpflichten, die vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten. U.a. ist der VN auch verpflichtet, bei einer Schadenzufügung seine Versicherung Meldung zu machen und

auf Ersuchen eine Stellungnahme zum Schadenhergang zu machen. Andererseits muß die Versicherung bei einer

Schadenanzeige durch Andere oder Dritte (also nicht durch den VN betriebene Schadenanzeige) eine Stellungnahme vom Vertragspartner Versicherungsnehmer einholen.

Bei nachgewiesenen Vorsatz einer Schadenverursachung durch den Versicherungsnehmer würde auch seine Versicherung keinen Cent zahlen.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 30. November 2022 um 09:28:30 Uhr:

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 29. November 2022 um 20:00:58 Uhr:

Polizei ist nicht immer notwendig. Wäre mir zumindest völlig neu.

Polizei ist dann notwendig, wenn andere offiziellen Stellen einen Schaden oder auch Zeugen einen Schaden

nicht bezeugen können. Aber insbesondere muß der Versicherungsnehmer im Binnenvertragsverhältnis

seiner Versicherung den Schaden anzeigen, zumindest einen Bericht betreffend des von ihm verursachten

Schaden gegenüber seiner Versicherung machen, wenn seine Versicherung zahlen soll.

Wo hast du denn diese Weisheit her?

Polizei ist nicht dafür vorgesehen irgend etwas zu bezeugen, wenn sonst niemand da ist, sondern ist zuständig für die Aufnahme von Strafanzeigen oder für den Austausch der Personalien (Schutz privater Rechte ), wenn die Beteiligten das nicht selbst schaffen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 30. November 2022 um 11:10:37 Uhr:

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 30. November 2022 um 09:28:30 Uhr:

 

Polizei ist dann notwendig, wenn andere offiziellen Stellen einen Schaden oder auch Zeugen einen Schaden

nicht bezeugen können. Aber insbesondere muß der Versicherungsnehmer im Binnenvertragsverhältnis

seiner Versicherung den Schaden anzeigen, zumindest einen Bericht betreffend des von ihm verursachten

Schaden gegenüber seiner Versicherung machen, wenn seine Versicherung zahlen soll.

Wo hast du denn diese Weisheit her?

Polizei ist nicht dafür vorgesehen irgend etwas zu bezeugen, wenn sonst niemand da ist, sondern ist zuständig für die Aufnahme von Strafanzeigen oder für den Austausch der Personalien (Schutz privater Rechte ), wenn die Beteiligten das nicht selbst schaffen.

Ja sicherlich, Polizei ist nur für Strafrecht zuständig und nicht für Zivilrecht. Nur bei Strafanzeige muß die

Polizei ermitteln und hierbei kann eventuell aus dem Ermittlungsergebnis ein Beweis hervorgehen, der nicht nur strafrechtliche Folgen hat, sondern dann auch bei einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung, ohne Polizei, wirksam genutzt werden.

Lieber hier mitlesender User, der User gordonairdail verfügt über gefährliches Halbwissen, was er mittelmäßig gut in pseudojuristische Ausführungen zu verpacken weiß. Bitte nicht blind auf seine Ausführungen vertrauen, sondern sehr gut hinterfragen.

Stimmt. Bei manchen der letzten Beiträge hier gruselts einen bereits.

Ja, wenn meine Ausführungen hier zu Grusel führen, werde ich sehr gerne damit HIER ein Ende setzen, schließlich

sind sie ja geschrieben worden, um aufzuklären bzw. Anliegen und Fragen zu beantworten.

Wenn aber mir Halbwissen unterstellt wird, bitte ich doch um konkrete Anmerkungen zu dem von mir Geschriebenen

zu machen, damit ich darauf eingehen kann und ich vielleicht eine Korrektur vornehmen kann.

Aber so nur Unterstellungen vorzugeben, verzeiht mir, grenzt schon an Verleumdung und übler Nachrede, oder ist

gar Dummheit ?

Es genügt doch, dass hier einige User mit Sachverstand festgestellt haben, dass Vieles einfach unausgegoren ist. Dass hier im Einzelnen auseinander zu nehmen würde aber den Rahmen sprengen, weil es der Sache genauso wenig dienlich wie Deine Ausführungen wäre. Insofern musst Du wohl damit leben, dass es dazu jedenfalls von mir keine weiteren Ausführungen geben wird.

Mir geht es nur darum, dass sich andere User nicht in die Irre führen lassen. Soweit Du anderen Usern Dummheit unterstellst, solltest Du Dich zurückhalten bzw. Dich in aller Form entschuldigen, so wie Du es von einem anderen User gefordert hast, weil Du etwas auf Dich bezogen hast, was erkennbar auf einen anderen User bezogen war.

Du scheinst ein wenig auf Krawall gebürstet zu sein.

Junge junge junge...der fred hier wird immer zäher und unsachlicher.

Im Prinzip kann man diese fred hier 1zu1 in das realen leben spiegeln. Aus wenig wird sehr viel gemacht... viel Lärm um nichts... Langeweile... ichhaberechtposts...neichhaberecht...und was kommt am Ende raus...null Komma null...

 

Als ob es nichts wichtigeres/schlimmeres gibt als nen bisschen Gülle am Auto... ist jetzt der Lack weggefressen..?... ausgelöst bis aufs blanke blech.... ?

@gordonairdail

Sei bitte ein wenig mehr vorsichtig in der Wortwahl.

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