Laden an öffentlicher Säule ohne E-Kennzeichen
Hallo,
habe bei meinem Neuwagen, obwohl PHEV, kein E-Kennzeichen.
(Ich habe meinem Autohaus bei der Zulassung gesagt, dass ich das gleiche Kennzeichen wie beim Vorgängerfahrzeug haben will und dabei eigentlich gedacht, dass ich automatisch das gleiche Kennzeichen bekomme, eben nur mit einem E am Ende.
Dass ich nun kein E-Kennzeichen habe, stört mich bislang aber nicht.)
Nun bin ich aber auf den Umstand gestoßen, dass an öffentlichen Ladesäulen mit dem Verkehrszeichen 1010-66 nur KfZ mit E-Kennzeichen parken dürfen.
Wird das wirklich so streng gesehen? Wenn ich mich jetzt ohne E-Kennzeichen dort hin stelle und das Ladekabel anschließe, riskiere ich dann wirklich ein Bußgeld?
Scheinbar wird das ja von Stadt zu Stadt unterschiedlich geahndet.
Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt?
189 Antworten
Fake Ladekabel und Fake Ladeanzeige Display Aufkleber?
Incl. Fake Tankdeckel am Auto.
Geil, wie schnell die Cannabis Legalisierung hier umgesetzt wurde.
Werde mich gleich bei Amazone umsehen und den ollen Benz vom Opa auf BEV umrüsten.
Schönen drogenfreien Sonntag
Zitat:
@Martyn136 schrieb am 23. Oktober 2021 um 14:29:03 Uhr:
Zitat:
@holgor2000 schrieb am 23. Oktober 2021 um 08:42:10 Uhr:
Wie willst Du dann beim mündlichen nennen des Kennzeichens einen Unterschied erkennen? Soll dann jeder noch seine Farbe dazu sagen bzw. in Internet Formularen noch ein Pull Down Menü für die Farbe extra als Merkmal dazu programmiert werden? Viel zu umständlich.Und was ist mit Fotos im Dunkeln oder bei schlechten Licht? Geht also auch nicht bei Verkehrsüberwachungen.
Das klingt daher nicht besonders durchdacht.
Sehe da kein Problem!Wenn die Polizei einfach aus irgendwelchen Gründen eine Halterabfrage machen möchte, dann reicht dafür ja das Kennzeichen. Ob es ein normales, schwarzes Kennzeichen ist, ein grünes Land-/Forstwirschafts- und Schaustellerkennzeiche, oder ein blaues Elektrokennzeichen würde keinerlei Rolle spielen.
Auch beim normalen Falschparken wie Parkschein überziehen, in zweiter Reihe oder in der Feuerwehranfahrtszone würde es keinerlei Rolle spielen was für ein Kennzeichen es ist.
Und Elektroparkplätze wird man wahrscheinlich eh nur tagsüber kontrollieren wenn genug Parküberwacher rumlaufen und da kann man ja den Farbunterschied problemlos erkennen. Und wenn wirklich ein übereifriger Polizist spätabends kontrollieren will, dann muss er eben mit der Taschenlampe draufleuchten.
Und wie willst Du dann kontrollieren ob ein E-Fahrzeug einfahrtberechtigt ist, bspw. Busspur Benutzung? Oder die richtigen Steuern zahlt? Oder du bei der KFZ Versicherung online das Kennzeichen eingeben musst? Heute sind alle Eingabemasken verwendbar. Bei farbiger Unterscheidung müsstest Du alle IT Systeme mit dieser Unterscheidung ändern.
Bei Versicherung / Steuerung gibt es doch kein Problem, den das funktioniert ja schon jetzt problemlos, auch wenn sich ein Halter für ein normales Kennzeichen statt E-Kennzeichen entscheidet. Das Kennzeichen spielt da keine Rolle. Es wird da ja der TSN bzw. die Zulassungsbestätigung benötigt.
Was die Busspurbenutzung geht. Das ist eh nur in wenigen Städten erlaubt. Und tagsüber würde man auch den Unterschied zwischen einem blauen Kennzeichen und einem schwarzen Kennzeichen problemlos erkennen. Nachts ist es eh egal. Da ist ja erstens garnicht soviel Verkehr das es attraktiv wäre die Busspur zu nutzen, und wenn es doch jemand macht störts auch Keinen.
Ja, du findest das E hinten dran generell doof, aber echte Argumente warum eine Farblösung nun so viel besser wäre, hast du auch nicht gebracht.
Nicht falsch verstehen, natürlich hätte man sich auch andere Lösungen ausdenken können, aber den echten Unterschied im Sinne von echten Vor- oder Nachteilen, kann ich hier nicht erkennen.
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Mich hat das E auch massiv bei der Kennzeichenauswahl eingeschränkt, da ich mit drei Buchstaben für das Regionskürzel bereits 3 von 8 Zeichen belegt habe. Das E belegt ein weiteres Zeichen.
Somit bleiben für "XX 12" nur noch 4 Zeichen übrig.
Viele Wunschkennzeichenkombinationen, die dann noch verfügbar waren, gab es dann auch nicht mehr.
Das ist tatsächlich das einzige Manko für mich an dem E.
Wenn man in einer Großstadt wie M, K, B oder D wohnt, hat man das Problem nicht.
Zitat:
@Xentres schrieb am 26. Oktober 2021 um 09:35:13 Uhr:
Mich hat das E auch massiv bei der Kennzeichenauswahl eingeschränkt, da ich mit drei Buchstaben für das Regionskürzel bereits 3 von 8 Zeichen belegt habe. Das E belegt ein weiteres Zeichen.Somit bleiben für "XX 12" nur noch 4 Zeichen übrig.
Viele Wunschkennzeichenkombinationen, die dann noch verfügbar waren, gab es dann auch nicht mehr.
Das ist tatsächlich das einzige Manko für mich an dem E.
Wenn man in einer Großstadt wie M, K, B oder D wohnt, hat man das Problem nicht.
Genau darum geht es!
Gerade wenn man keine langen, standardmässigen 52cm Kennzeichen möchte sondern verkürzte 46cm Kennzeichen, wird es mit dem E hinten dran wirklich schwierig.
Ausserdem versaut es bei z.B. drei oder vier identischen Ziffern, 1312 oder NO 31 die Optik.
Ja, wobei für die Freiheit bei den Kennzeichen zwei Faktoren eine Wahl spielen:
1) Verfügbare Ortskennzeichen: Ideal ist es wenn wenn der Landkreis nicht nur dreistellige Ortskennzeichen sondern auch zweistellige Ortskennzeichen hat. Einstellig gibt es leider nur in einem einzigen Landkeis.
2) Vergabepraxis: Noch wichtiger als die Länge des Ortskennzeichen ist die Vergabepraxis. Manche Landkreise sind sehr pingelig und vergeben nur Kennzeichen die sich 100% DIN-konform prägen lassen, also akzeptieren Engschrift nur für 52cm Schilder und nur für E/H-Kennzeichen. Manche Landkreise sind aber auch viel liberaler und akzeptieren z.B. auch Engschrift für 46cm Schilder und/oder normale Kennzeichen und akzeptieren auch zweizeilige Rückkennzeichen.
So, wollte es nun mal testen und bin in meiner Stadt an eine Ladesäule gefahren mit dem Auto-Stecker-Bild, an dem ich ja eigentlich ohne E-Kennzeichen nicht laden darf.
Ich wollte laden - dummerweise war die Säule defekt. Also habe ich brav auf einem regulären Parkplatz daneben geparkt.
Immerhin kam dann auch ein Politeur (das Wort gibt es scheinbar wirklich, habe grad nachgeschaut), den ich fragen konnte, ob ich denn einen Strafzettel bekommen hätte, wenn ich ohne E-Kennzeichen dort geladen hätte.
Die Antwort: Solange wirklich geladen wird und das Kabel steckt, bekommt man keinen Strafzettel.
Wie mir scheint, wissen die auch nicht, was das Schild bedeutet bzw. dass es da Unterschiede gibt.
Oder es handelt dort jemand nach gesundem Menschenverstand? Klingt verrückt, ich weiß ...
Wird bei einer Ladesäule hier genauso gehandhabt. Die steht so doof, dass viele auf dem einen (von zwei) offiziellen E-Auto-Ladeplatz mit ihrem (kurzen) Kabel dort nicht laden können. Von zwei "Nicht-E-Auto-Parkplätzen" aus geht das Laden dann aber. Und dort stehen täglich E-Autos/PlugIns und laden. Einfach mit Parkscheibe, OHNE kostenpflichtigen Parkschein. Und, verrückt, von den Ordnungskräften wird es absolut toleriert, sie wissen um den Missstand ...
Zitat:
@Xentres schrieb am 20. Oktober 2021 um 09:31:36 Uhr:
Genauso verhält es sich mit z.B. kostenloser Parkzeit. In München beispielsweise 2h kostenloses Parken am Straßenrand an manchen Stellen - aber nur mit E-Kennzeichen, egal ob PHEV oder BEV.
Echt, wo gibt's die denn und wie sieht das aus?
Wir haben am Mo. einige Runden gedreht, Säulen waren sowieso alle belegt (waren kurz bei Polestar und Lynk&Co und Saturn weil der um die Ecke liegt)...
Mussten also Zwangsläufig ins Parkhaus -,-
Grüßle Mopedcruiser
In den Parkbewirtschaftungszonen quer durch München. Also beim Parken am Straßenrand mit Parkscheinautomat. Der Altstadtkern könnte aber ausgenommen sein.
Ansonsten hab ich hier schon nahe Gärtnerplatz oder nahe Prinzregentenplatz geparkt.
Entsprechende Hinweise auf Vergünstigung durch E-Kennzeichen finden sich auf dem Parkscheinautomaten.
Ich mach das in München mit der HandyParken-App. Da werden die 2 Stunden automatisch berücksichtigt.