Ladekarten für e-tron Fahrzeuge

Audi e-tron GE

Zitat:

Ich habe mittlerweile 4 Ladekarten und 3 Lade-Apps, bei der Auslieferung kommt dann noch der e-tron Charging Service hinzu. Damit sollte ich dann alle Anbieter abgedeckt haben ;-)

Welche Karten und Apps hast Du insgesamt? Problematisch finde ich das viele davon eine Grundgebühr haben - danke für die Info!

Beste Antwort im Thema

Die e-tron Karte wäre mir ab dem zweiten Jahr (Grundgebühr wird nun fällig) als Privatfahrer für gelegentliche Langstrecken in den Urlaub definitiv zu teuer. Der CityTarif hilft hier auch nicht wirklich weiter.
Die Anzeige im Navi sollte Audi dringend in den Griff bekommen, außerdem kann man erwarten auch die 150 kW Säulen selektionieren zu können. Es sollte für die Audi Programmierer doch kein Problem darstellen, zumindest die „eigenen“ IONITY Säulen mit 150 kW anzeigen zu lassen....

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Zum Thema Plug&Charge geht es HIER weiter:

https://www.motor-talk.de/.../e-tron-plug-charge-t6883506.html?page=0

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Audi e-tron GE Facelift - Der Q8 e-tron' überführt.]

Zitat:

@marc4177 schrieb am 4. Juli 2019 um 09:58:04 Uhr:


Guck mal hier, da hatten wir das schon.

https://www.motor-talk.de/.../...ten-fuer-den-e-tron-t6590653.html?...

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Welche Ladekarte(n)' überführt.]

Gerade mit dem E-Tron Charging Service telefoniert. Wollte doch einen Rückzieher machen und stornieren und am 01.01 den neuen Service in Anspruch nehmen.
Ist grundsätzlich kein Problem, man verliert aber die Grundgebührbefreiung. Sprich ich bleibe jetzt bei der "alten" E-Tron Karte.

@maxplax88 Die kündigen doch gerade alle Verträge... das kam die Tage:

Wir danken Ihnen für Ihre Kundentreue zum e-tron Charging Service während der letzten Jahre. Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass wir den e-tron Charging Service zum 31. Dezember 2023 einstellen werden.

Ab dem 01. Januar 2023 können keine neuen Verträge oder Vertragsverlängerungen abgeschlossen werden. Ihr bestehender Vertrag wird daher am 11.01.2023 auslaufen. Von diesem Tag an kann der Ladeservice nicht mehr genutzt werden.

Was können Sie tun, wenn Sie weiterhin einen Ladeservice benötigen?
1. Wir freuen uns, wenn Sie auch 2023 unser geschätzter Kunde bleiben, indem Sie bis zum 31. Dezember 2022 einen neuen und zusätzlichen Vertrag zum City- oder Transittarif in Ihrem Kundenportal abschließen.
2. Die Digital Charging Solutions GmbH (DCS; Betreiberin des e-tron Charging Services) und die Audi AG haben beide in neue Services investiert, um Ihnen weiterhin Ladeservices anbieten zu können.

Erfahren Sie hier mehr darüber: CHARGE NOW und Audi charging (ab dem 01. Januar 2023 in der myAudi App verfügbar).

Die Services freuen sich, Sie bald als neuen Kunden begrüßen zu dürfen.

Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an unseren Kundenservice wenden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kundenkonto, inklusive Ihrer persönlichen Daten, sechs Monate nach Vertragsende gelöscht wird. Sie werden folglich keinen Zugang mehr zu den hinterlegten Daten, wie beispielsweise Rechnungen, haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr e-tron Charging Service Team

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Zitat:

@maxplax88 schrieb am 19. Dezember 2022 um 10:11:44 Uhr:


Gerade mit dem E-Tron Charging Service telefoniert. Wollte doch einen Rückzieher machen und stornieren und am 01.01 den neuen Service in Anspruch nehmen.
Ist grundsätzlich kein Problem, man verliert aber die Grundgebührbefreiung. Sprich ich bleibe jetzt bei der "alten" E-Tron Karte.

Die "Befreiung" der Grundgebühr erfolgt über eine Gutschrift Dritter, also der Audi AG.
Ist somit kein Vertragbestandteil des Charging Service.

Zitat:

@AndyQ schrieb am 19. Dezember 2022 um 10:28:53 Uhr:


@maxplax88 Die kündigen doch gerade alle Verträge... das kam die Tage:

Wir danken Ihnen für Ihre Kundentreue zum e-tron Charging Service während der letzten Jahre. Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass wir den e-tron Charging Service zum 31. Dezember 2023 einstellen werden.

Ab dem 01. Januar 2023 können keine neuen Verträge oder Vertragsverlängerungen abgeschlossen werden. Ihr bestehender Vertrag wird daher am 11.01.2023 auslaufen. Von diesem Tag an kann der Ladeservice nicht mehr genutzt werden.

Was können Sie tun, wenn Sie weiterhin einen Ladeservice benötigen?
1. Wir freuen uns, wenn Sie auch 2023 unser geschätzter Kunde bleiben, indem Sie bis zum 31. Dezember 2022 einen neuen und zusätzlichen Vertrag zum City- oder Transittarif in Ihrem Kundenportal abschließen.
2. Die Digital Charging Solutions GmbH (DCS; Betreiberin des e-tron Charging Services) und die Audi AG haben beide in neue Services investiert, um Ihnen weiterhin Ladeservices anbieten zu können.

Erfahren Sie hier mehr darüber: CHARGE NOW und Audi charging (ab dem 01. Januar 2023 in der myAudi App verfügbar).

Die Services freuen sich, Sie bald als neuen Kunden begrüßen zu dürfen.

Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an unseren Kundenservice wenden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kundenkonto, inklusive Ihrer persönlichen Daten, sechs Monate nach Vertragsende gelöscht wird. Sie werden folglich keinen Zugang mehr zu den hinterlegten Daten, wie beispielsweise Rechnungen, haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr e-tron Charging Service Team

Der Service nimmt keine Kunden mehr auf. Aber als neuer Besitzer eines E-Trons kannst du noch bis 01.01. den Vertrag abschließen mit der Grundgebühr Befreiung. Wie gesagt, würde ich jetzt kündigen in der Widerrufsfrist und am 01.01 neu abschließen, verliere ich die Grundgebühr Befreiung. Was natürlich dämlich ist.

Wobei ich dennoch hauptsächlich auf Elli greifen werden, wg der Preisgarantie und den allgemeinen kosten.

Zitat:

@maxplax88 schrieb am 19. Dezember 2022 um 11:17:58 Uhr:



Zitat:

@AndyQ schrieb am 19. Dezember 2022 um 10:28:53 Uhr:


@maxplax88 Die kündigen doch gerade alle Verträge... das kam die Tage:

Wir danken Ihnen für Ihre Kundentreue zum e-tron Charging Service während der letzten Jahre. Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass wir den e-tron Charging Service zum 31. Dezember 2023 einstellen werden.

Ab dem 01. Januar 2023 können keine neuen Verträge oder Vertragsverlängerungen abgeschlossen werden. Ihr bestehender Vertrag wird daher am 11.01.2023 auslaufen. Von diesem Tag an kann der Ladeservice nicht mehr genutzt werden.

Was können Sie tun, wenn Sie weiterhin einen Ladeservice benötigen?
1. Wir freuen uns, wenn Sie auch 2023 unser geschätzter Kunde bleiben, indem Sie bis zum 31. Dezember 2022 einen neuen und zusätzlichen Vertrag zum City- oder Transittarif in Ihrem Kundenportal abschließen.
2. Die Digital Charging Solutions GmbH (DCS; Betreiberin des e-tron Charging Services) und die Audi AG haben beide in neue Services investiert, um Ihnen weiterhin Ladeservices anbieten zu können.

Erfahren Sie hier mehr darüber: CHARGE NOW und Audi charging (ab dem 01. Januar 2023 in der myAudi App verfügbar).

Die Services freuen sich, Sie bald als neuen Kunden begrüßen zu dürfen.

Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit an unseren Kundenservice wenden.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kundenkonto, inklusive Ihrer persönlichen Daten, sechs Monate nach Vertragsende gelöscht wird. Sie werden folglich keinen Zugang mehr zu den hinterlegten Daten, wie beispielsweise Rechnungen, haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr e-tron Charging Service Team

Der Service nimmt keine Kunden mehr auf. Aber als neuer Besitzer eines E-Trons kannst du noch bis 01.01. den Vertrag abschließen mit der Grundgebühr Befreiung. Wie gesagt, würde ich jetzt kündigen in der Widerrufsfrist und am 01.01 neu abschließen, verliere ich die Grundgebühr Befreiung. Was natürlich dämlich ist.

Wobei ich dennoch hauptsächlich auf Elli greifen werden, wg der Preisgarantie und den allgemeinen kosten.

Also noch ein Tiefschlag für Kunden die In 2021 Ihr Auto bestellt haben und es noch nicht da ist.
Keinen Grundgebühr befreiten Charging Service für 1 Jahr?

Was muss man denn machen, um das erste Jahr die Grundgebühr erstattet zu bekommen?

@seacab - doch, ab 01.01.2023 via Audi charging

Zitat:

@seacab schrieb am 19. Dezember 2022 um 11:25:00 Uhr:



Zitat:

@maxplax88 schrieb am 19. Dezember 2022 um 11:17:58 Uhr:


Der Service nimmt keine Kunden mehr auf. Aber als neuer Besitzer eines E-Trons kannst du noch bis 01.01. den Vertrag abschließen mit der Grundgebühr Befreiung. Wie gesagt, würde ich jetzt kündigen in der Widerrufsfrist und am 01.01 neu abschließen, verliere ich die Grundgebühr Befreiung. Was natürlich dämlich ist.

Wobei ich dennoch hauptsächlich auf Elli greifen werden, wg der Preisgarantie und den allgemeinen kosten.

Also noch ein Tiefschlag für Kunden die In 2021 Ihr Auto bestellt haben und es noch nicht da ist.
Keinen Grundgebühr befreiten Charging Service für 1 Jahr?

Naja, eigentlich nicht. Bekomme meinen ja erst am 12.01. Hätte bis nächstes Jahr gewartet, hätte ich die Audi Service auch 1 Jahr kostenfrei bekommen.

Also zahle ich im Grunde jetzt 0,02 Cent mehr am Audi Hub oder Ionity. Statt 0,35 jetzt dann ab Januar 0,37.

@maxplax88 Wenn Du Deinen Vertrag storniert hättest, dann wäre Deine VIN ja noch nicht mit einer Promotion belegt gewesen. Ich weiß nicht, was für einen Unsinn Dir die Leute vom e-tron charging Service da erzeählt haben. Denn wie Dir mehrmals hier schon geschrieben wurde, hier in dem Beitrag von @audicle, gibt es diese Grundgebührbefreiung auch im neuen Audi Charging. Du musst Dich vielleicht nicht immer gleich verunsichern lassen. Wenn Du den Vertrag stornierst, dann hat Deine VIN auch keine Promotion bekommen und Du kannst die Promotion noch bei Audi Charging bekommen. Allerdings gilt das nur für das aktuelle und das Vorjahresmodell und dazu zählt ja Deiner dann.

Habe vor kurzem auch noch Elli für 5,99€ gebucht und bin mal gespannt, ob hier die Preise stabil bleiben, sonst würde ich auch vom Widerrufsrecht gebrauch machen. AC mit 22 KW für 0,39 €/kWh ist schon interressant. Muss nur noch Audi bis 31.12.2022 bestätigen und EnBW auch noch bis Mitte Januar 2023.

Zitat:

@ruditb schrieb am 20. Dezember 2022 um 16:35:12 Uhr:


@maxplax88 Wenn Du Deinen Vertrag storniert hättest, dann wäre Deine VIN ja noch nicht mit einer Promotion belegt gewesen. Ich weiß nicht, was für einen Unsinn Dir die Leute vom e-tron charging Service da erzeählt haben. Denn wie Dir mehrmals hier schon geschrieben wurde, hier in dem Beitrag von @audicle, gibt es diese Grundgebührbefreiung auch im neuen Audi Charging. Du musst Dich vielleicht nicht immer gleich verunsichern lassen. Wenn Du den Vertrag stornierst, dann hat Deine VIN auch keine Promotion bekommen und Du kannst die Promotion noch bei Audi Charging bekommen. Allerdings gilt das nur für das aktuelle und das Vorjahresmodell und dazu zählt ja Deiner dann.

Danke dir. Hab jetzt dem Service nochmal eine E-Mail geschrieben. An der Hotline meinte man. Der Code wird automatisch auf den Vertrag gelegt. Kündigst du, war es das mit der Grundgebühr. Zählt also nicht mehr für den neuen Service ab dem 01.01.23.

Meinen Wagen hole ich ja erst am 12.01.23.

Das ist zwar wenig kulant von denen, aber in einem anderen Thread hast Du geschrieben, dass Dein e-tron-Charging Service Vertrag schon aktiviert war, die Promotion also schon mit Deiner VIN verknüpft worden ist, darum tun sie sich jetzt schwer das rückgängig zu machen. Warum Audi nicht alle laufendne Verträge, ggf mit Zustimmung des Besitzers in Audi Charging überträgt und somit die Grundgebührbefreiung mit rübernimmt bleibt wohl immmer deren Geheimnis.

Zitat:

@ruditb schrieb am 21. Dezember 2022 um 17:25:50 Uhr:


Das ist zwar wenig kulant von denen, aber in einem anderen Thread hast Du geschrieben, dass Dein e-tron-Charging Service Vertrag schon aktiviert war, die Promotion also schon mit Deiner VIN verknüpft worden ist, darum tun sie sich jetzt schwer das rückgängig zu machen. Warum Audi nicht alle laufendne Verträge, ggf mit Zustimmung des Besitzers in Audi Charging überträgt und somit die Grundgebührbefreiung mit rübernimmt bleibt wohl immmer deren Geheimnis.

Bleibt dir ja nichts anderes übrig. Die wollten die FIN von mir wissen und da wurde das automatisch verbunden.

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