Ladeinstallation: e-tron zuhause laden
Hallo Zusammen,
ich habe mal angefangen zu überlegen, wie das mit dem Laden zuhause vonstatten gehen kann oder soll.
Es stellten sich nach kurzer Zeit viele Fragen und ich dachte, wir könnten gemeinsam nach Antworten und Lösungsvorschlägen suchen. Also mal diesen Thread erstellt und meine Fragen aufgelistet.
Klar habe ich mir schon zu einigen Themen ein gefährliches Halbwissen angelesen aber "häppchenweise" verkosten sich Informationen üblicherweise besser. Also...
1) reicht es zuhause mit 11kW zu laden oder lieber gleich 22kW? Welche Vor-/Nachteile gibt es da zu berücksichtigen?
2) Gibt es hier schon Erfahrungen mit etwaigen "Wallboxen"? Worauf sollte man achten?
3) Für Dienstwagenfahrer: Welche Möglichkeiten der Abrechnung mit dem Arbeitgeber gibt es? Reicht eine Wallbox mit Zähler oder lieber gleich einen separaten Stromzähler (Hausanschluss) mit monatlicher Abrechnung durch den Stromanbieter?
Freue mich auf eure Beiträge
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Zitat:
@enzo59 schrieb am 6. Februar 2022 um 16:44:44 Uhr:
In der Garage habe ich 2 sog. Kraftsteckdosen. Eine davon hat einen etwas größeren Durchmesser. Die Absicherung im Sicherungskasten erfolgt über jeweils über 3 Schraubsicherungen, eimal 16A und einmal 32 A. Die Kabel sind 2,5 bei 16A und 4 mm bei 32 A.
Fehlt sicher noch ein RCD ( Fi) zur Absicherung.
Der gleichstrom fi sollte auch in audi ladegerät drinn sein. Jedenfalls ist das in der schweiz ab 21ig obligatorisch. Denke nicht dass audi eine spzielle variante macht.
Kann ich mit der Audi App manuell oder per timer den Ladevorgang starten?
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Zitat:
@enzo59 schrieb am 7. Februar 2022 um 09:58:31 Uhr:
Hat das teure Audi Ladegerät diesbezüglich keine Absicherung?
Ein RCD muss ja zwingend in der Verteilung vorhanden sein. Würde mich wundern, wenn die beiden CEE des Users tatsächlich nur Leitungsschutz hätten.
Das Ladegerät hat maximal eine elektronische DC-Fehlerstromerkennung weil der normale RCD-A, der zumeist in der Hausinstallation hängt, das nicht leisten kann.
Ein RCD muss eben NICHT zwingend vorhanden sein, je nach Alter der Elektroinstallation. Speziell für CEE Dosen werden erst seit 2018 FIs durch die VDE gefordert, die Übergangsfrist ging sogar bis 2020. Das Ladegerät kompakt muss also einen eigenen gleichstromsensitiven FI beinhalten.
Alle Stromkreise die durch Laien bedient werden, müssen bis 32A mit einem RCD versehen werden (Außenbereich)? Dachte das gäbs schon länger.
Jain, FIs sind Pflicht seit 1984 in Nassräumen, seit 2009 in allen Steckdosenstromkreisen bis 16A, seit 2018 auch bis 32A und in Beleuchtungsstromkreisen. Und da es keine Pflicht zur Nachrüstung gibt, kann man nicht generell davon ausgehen, dass jede CEE-Dose einen FI davor hat.
Kann ich bestätigen. Wurde bei mir im Rahmen der Badsanierung nachgerüstet und auch bei Installation der Wallbox…
BJ 1979
Ein FI kostet doch nix und sollte im vorliegenden Fall unbedingt nachgerüstet werden, sofern bei den CEE Dosen wirklich noch keiner davor ist.
Ich habe eine Wallbox von Mennekes , die hat Sicherungen und einen FI Schutzschalter schon eingebaut. Die ist teurer und hat auch einen geeichten Stromzähler verbaut, wollte ich aber haben, da ich mit dieser Box eine separate Stromabrechnung für meinen Chef machen kann, ich lade ja meinen Privatstrom für ein Firmenwagen, da kann ich mir die Kosten dann zurück holen.
FiLs kostet ca 10 mal mehr als nur ein Ls. Ein FiLs mit DC kontrolle ca. 100mal mer als nur ein Ls. Da überlegt man sich schon was man wirklich montieren lässt. Die preise ind in der ch so, denke in anderen ländern ist es im ähnlichen verhältnis
Bevor ich 131 Seiten durchlese eine kurze, vielleicht blöde Frage:
Wenn ich eine Starkstrom- bzw. Industriesteckdose mit 16 oder 32 Ampere habe, so kann ich doch den Etron 55 mit 11 KW laden, richtig? Steuerung dann über den serienmäßigen Ladeziegel? Wallbox muss dafür nicht sein? Was bringt diese dann eigentlich?
Bevor ich deine Frage beantworte, weise ich lieber kurz darauf hin, dass sie in den letzten 131 Seiten bereits mehrmals geklärt wurde. 😉
Zitat:
@MartinBru schrieb am 12. Februar 2022 um 17:23:18 Uhr:
Bevor ich deine Frage beantworte, weise ich lieber kurz darauf hin, dass sie in den letzten 131 Seiten bereits mehrmals geklärt wurde. 😉
Du musst dir keine 131 Seiten durchlesen. Genau diese Frage habe ich auf der Seite zuvor, also Seite 130 gestellt.