Lackkratzer - Fahrerflucht!
Hallo liebe mk4-Gemeinde,
es war nur eine Frage der Zeit, bis der Wagen mal etwas abbekommt. Als ich eben an
meinem Mondeo vorbei ging, habe ich Lackkratzer über dem rechten, hinteren Rad feststellen
müssen:-( Die weiße Grundierung war auch schon zu sehen. Dellen habe ich erst mal nicht ausfindig
machen können, ...zum Glück!
Ich nehme an, da ich weiß, dass ich in der letzten woche kein Hinderniss berührt habe, dass mir
irgendein Volldepp mit seinem Auto beim Aus- oder Einparken gegen den Wagen gekommen ist.
Da keine Dellen zu finden sind, tippe ich daher aufs Parken, da der Wagen so langsam am Lack entlang
kratzen würde.
Was ist jetzt zu tun? Erst die Polizei rufen, damit die erst mal einen Blick drauf werfen, bevor Anzeige
gegen Unbekannt erstattet wird und ich mich bei der Versicherung melde? Den Wagen erst mal stehen lassen,
da es auch in den letzten 1-2 Tagen hätte passiert sein können?
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VX-er
wer sollte so etwas tun?
och...da gibts genug oberlehrer die einem dann zeigen wollen das trotzdem noch ein auto daneben in die halb-zu-geparkte parklücke passt....
Zitat:
Und vor allen: warum?
-warum gibt es leute die auf der autobahn ohne ein tl mit 110kmh die linke spur blockieren
-warum gibt es leute die absichtlich andere ausbremsen
-warum gibt es leute die drängeln
-warum gibt es leute die einem spiegel am auto abtreten
-........
beliebig erweiterbar...ne antwort gibts darauf nicht...fakt ist aber das es solche leute gibt.....
37 Antworten
Hallo,
wir wurden selbst schon öfters Opfer von Lackkratzer mit Fahrerflucht! Da bleibt man leider immer selbst auf dem Schaden sitzen wenn man nicht in der Versicherung hoch gestuft werden will, oder immer die Versicherung in Anspruch nehmen will.
Es sind ja nicht nur die Lackkratzer die stören, es kommen ja noch die diversen kleinen Beulen und Dellen dazu die durch Unachtsames auf machen von den Autotüren dazu kommen. Die dann zu teuren und aufwendigen Reparaturen führen.
All solche kleinen Sachen lassen von uns allen die Versicherungsbeiträge Jahr für Jahr steigen.
Ich finde solche Autofahrer oder andere Leute die Lackkratzer und Beulen anrichten und dann Fahrerflucht machen,sollten wenn man sie erwischt so hart bestraft werden das sie es nie wieder machen können.
Jeder Lackkratzer oder anderer Schaden wirkt sich beim wieder Verkauf von dem Auto auf den Preis aus!
Gruß
Speedy-2008
@sesser90
Fahr halt nochmal durch die Waschanlage und wenn´s dann wieder ein Geräusch gibt
ist es an diesem Tag passiert ;-)
das mit der Waschanlage würde sich schon beweisen lassen, jedoch wird hierfür ein Gutachter benötigt, der anhand des Gutachten beweisen kann, dass der Schaden von der und der Bürste stammt etc....
Jedoch stimmt es, wenn Du einmal vom Hof bist, kannst Du schlecht hinterher reklamieren.
Lass es doch einfach darauf ankommen und fahr noch mal durch, dann reklamierste direkt.
Noch was wegen Versicherung: Zahlt das nicht die Teilkasko? Vollkasko ist doch nur für selbst verschuldete Schäden.
Ich hab extra bei der Versicherung die Teilkasko ohne SB genommen (VK 500), war nur 20€ teurer als TK 150.
[Noch was wegen Versicherung: Zahlt das nicht die Teilkasko? Vollkasko ist doch nur für selbst verschuldete Schäden.
Ich hab extra bei der Versicherung die Teilkasko ohne SB genommen (VK 500), war nur 20€ teurer als TK 150.Nein, die Teilkasko zahlt Schäden, wie Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden.
Selbst verursachte Schäden und Schäden durch Vandalismus von Dritten zahlt nur die Vollkasko!
Inzwischen gibt es aber Vollkaskoversicherungen, bei denen man einen Schaden "frei" hat, soll heissen, die Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden abzgl. Selbstbeteiligung. Aber Du wirst deswegen nicht zurückgestuft! Frag mal Deinen Versicherungsvertreter!
Zitat:
Original geschrieben von chavez_y_chavez
[Noch was wegen Versicherung: Zahlt das nicht die Teilkasko? Vollkasko ist doch nur für selbst verschuldete Schäden.
Ich hab extra bei der Versicherung die Teilkasko ohne SB genommen (VK 500), war nur 20€ teurer als TK 150.[/quote
Nein, die Teilkasko zahlt Schäden, wie Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden.
Selbst verursachte Schäden und Schäden durch Vandalismus von Dritten zahlt nur die Vollkasko!
Inzwischen gibt es aber Vollkaskoversicherungen, bei denen man einen Schaden "frei" hat, soll heissen, die Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden abzgl. Selbstbeteiligung. Aber Du wirst deswegen nicht zurückgestuft! Frag mal Deinen Versicherungsvertreter!
hallo das mit der waschanlage würde ich lassen ich kann sofort erkennen wie alt ein schaden ist. wenn ich feststelle der ist zu alt bekommt von mir der pächter den tipp anzeige wegen versicherungsbetrug zu stellen. also finger weg der gutachter ist immer besser.
Zitat:
Inzwischen gibt es aber Vollkaskoversicherungen, bei denen man einen Schaden "frei" hat, soll heissen, die Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden abzgl. Selbstbeteiligung. Aber Du wirst deswegen nicht zurückgestuft! Frag mal Deinen Versicherungsvertreter!
Inzwischen ist gut .....
Das habe ich bei der Ford Autoversicherung (Nürnberger) schon seit mindestens 2005 mit drin.
Auch gibt es bei manchen Händler bei denen man ein Fahrzeug kauft Vergünstigungen (z.B. Übernahme der SB) wenn man was bei Ihnen reparieren lässt.
Zitat:
Original geschrieben von Norbert-TDCi
Inzwischen ist gut .....Zitat:
Inzwischen gibt es aber Vollkaskoversicherungen, bei denen man einen Schaden "frei" hat, soll heissen, die Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden abzgl. Selbstbeteiligung. Aber Du wirst deswegen nicht zurückgestuft! Frag mal Deinen Versicherungsvertreter!
Das habe ich bei der Ford Autoversicherung (Nürnberger) schon seit mindestens 2005 mit drin.
Auch gibt es bei manchen Händler bei denen man ein Fahrzeug kauft Vergünstigungen (z.B. Übernahme der SB) wenn man was bei Ihnen reparieren lässt.
Ok, ok. Dann gibt es sowas halt schon eine Ewigkeit von mind. 3 Jahren ;-). Es gibt ja auch so viele Versicherer mit so viel verschiedenen Versicherungsmodellen, da steigt ja eh keiner mehr durch.
Zitat:
Original geschrieben von alpemmondi
hallo das mit der waschanlage würde ich lassen ich kann sofort erkennen wie alt ein schaden ist. wenn ich feststelle der ist zu alt bekommt von mir der pächter den tipp anzeige wegen versicherungsbetrug zu stellen. also finger weg der gutachter ist immer besser.Zitat:
Original geschrieben von chavez_y_chavez
[Noch was wegen Versicherung: Zahlt das nicht die Teilkasko? Vollkasko ist doch nur für selbst verschuldete Schäden.
Ich hab extra bei der Versicherung die Teilkasko ohne SB genommen (VK 500), war nur 20€ teurer als TK 150.[/quote
Nein, die Teilkasko zahlt Schäden, wie Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden.
Selbst verursachte Schäden und Schäden durch Vandalismus von Dritten zahlt nur die Vollkasko!
Inzwischen gibt es aber Vollkaskoversicherungen, bei denen man einen Schaden "frei" hat, soll heissen, die Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden abzgl. Selbstbeteiligung. Aber Du wirst deswegen nicht zurückgestuft! Frag mal Deinen Versicherungsvertreter!
@alpemmondi
Woran willst Du erkennen, ob der Schaden gerade in der Wasch-Anlage passiert ist, oder vor 1 Woche (natürlich in der gleichen Anlage) ??
Zitat:
@alpemmondi
Woran willst Du erkennen, ob der Schaden gerade in der Wasch-Anlage passiert ist, oder vor 1 Woche (natürlich in der gleichen Anlage) ??
Das kann er nicht erkennen, es sei denn der Schaden wäre ein halbes Jahr alt oder älter!!
Gruß Timci