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Lackierfehler an Felgen: Mangel ?

BMW 3er F31
Themenstarteram 9. März 2016 um 16:12

Hallo,

habe im www bei einem Händler 4 neue Alufelgen gekauft.

2 davon hatten auf der Sichtseite kl. Kerben bzw. Lacknasen. Habe ich als Mangel reklamiert.

Kamen 2 neue. Eigentlich wieder beide mangelhaft wegen Lacknasen im Sichtbereich. Bei der einen ist es so gering, dass ich es akzeptiere bei der anderen aber nicht.

Der Verkäufer weigert sich nun mir für die 4. Felge ein mangelfreies Exemplar zu liefern, "er hätte keine mangelfreien mehr auf Lager".

Und will den kompletten Kauf wandeln. Was ich nicht will. Warum auch. Muss er halt die Felgen woanders kaufen und mir senden.

Angeblich sind solche Lacknasen auch kein Mangel, wenn Sie aus 1m Entfernung nicht erkennbar wären. Ich kann den Mangel aber auch aus 3m super erkennen, hab halt gute Augen.

Gibt es eine Rechtsvorschrift, die die 1m Grenze bestätigt? Meiner Meinung nach nur Geschwätz. Im Zweifel muss Gutachter klären, ob Mangel oder nicht.

Wie sind Eure Meinungen dazu?

searcher79

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@searcher79 schrieb am 9. März 2016 um 20:36:55 Uhr:

Sein Problem dann soll er sich am Hersteller wenden ich bestehe auf den Kauf.

Aber anscheinend ist hier nicht der richtige Ort. Mein Fehler

Thema kann geschlossen werden

Nö, dem Antrag wird, nur wegen Gegenwindunverträglichkeit, nicht stattgegeben.

Gruß

Zimpalazumpala

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zurückgeben und sich nicht weiter streiten. Kauf die Felgen doch woanders. Wenn sie schon so luschig verarbeitet sind würde ich sie gar nicht haben wollen.

@searcher79

Sorry, was hast Du denn für Vorstellungen?

Es doch für so etwas keine "Rechtsvorschrift" für die " 1 mm".

Ein Kaufervtrag ist ein Geschäft zwischen 2 Partnern.

Wenn der Händler das (4 gleichwertige Felgen) nicht liefern kann, was Du willst, musst Du eben alle 4 Felgen wieder zurückschicken.

Genau wie Du kann der Händler auch den Kaufvertrag wandeln.

Wäre ja noch schöner, wenn er aufgrund Deiner Forderungen einen neuen Lieferanten suchen müsste! Nee, so gehts nicht. Und "Geschwätz" ist das schon lange nicht!

Auch wenn ein Gutachter (den musst Du zahlen) einen Mangel feststellt, gibt es ebenso die Möglichkeit der Wandlung des Kaufvertrages oder ggf. die Minderung des Kaufvertrages.

Etwas anderes wäre es, wenn Du wandeln wollest und der Händler sich weigert; doch hier ist es umgekehrt!

Du hast Du alle Rechte: Hast was gekauft. Bist mit der Ware nicht zufrieden und gibst sie zurück. Wo ist Dein Problem?

Kaufst halt woanders!

Leben und leben lassen. Quetsche doch den armen Internethändler nicht aus. Der hats sowieso schwer mit solchen komplizierten Kunden. Das war für den Verkäufer bestimmt durch Neulieferungen ein Minusgeschäft.

Themenstarteram 9. März 2016 um 19:36

Sein Problem dann soll er sich am Hersteller wenden ich bestehe auf den Kauf.

Aber anscheinend ist hier nicht der richtige Ort. Mein Fehler

Thema kann geschlossen werden

Der Verkäufer nimmt alles zurück und Du bekommst dein Geld weil er nicht mehr liefern kann. Was willst Du denn mehr. Er könnte Dich ja auch ewig mit falschen Versprechungen hinhalten. Wäre dir das lieber. Sei doch froh das er so ehrlich und korrekt ist. Mit Kunden wie Dir ist es nicht einfach. :rolleyes:

Mich würde mal ein Bild von den Lacknasen interessieren. ;)

Zitat:

@searcher79 schrieb am 9. März 2016 um 20:36:55 Uhr:

Sein Problem dann soll er sich am Hersteller wenden ich bestehe auf den Kauf.

Aber anscheinend ist hier nicht der richtige Ort. Mein Fehler

Thema kann geschlossen werden

Nö, dem Antrag wird, nur wegen Gegenwindunverträglichkeit, nicht stattgegeben.

Gruß

Zimpalazumpala

Vermutlich war der Felgensatz so billig, dass man sich schon fragen musste was da wohl nicht stimmt.

Geht man dann aber davon aus, dass derlei Preisbild einfach genialer Schnäppchenjägerei geschuldet sind, dann kommst wie o. a. :-)

 

Es gibt ihn eben nicht den sagenumwobenen Superdeal bei dem beide Parteien Maximalen Profit auf der einen Seite, auf der Anderen maximale Ersparnis haben, wenn maximal nicht fair definiert wurde....

Egal, ich würde das nicht drauf ankommen lassen, denn Du steigerst Dich in etwas rein, was Dich letzten Endes viel Zeit und Geld kosten wird.

Wer billig kauft, kauft zweimal...

Gruss

Zitat:

@searcher79 schrieb am 9. März 2016 um 20:36:55 Uhr:

Sein Problem dann soll er sich am Hersteller wenden ich bestehe auf den Kauf.

Aber anscheinend ist hier nicht der richtige Ort. Mein Fehler

Thema kann geschlossen werden

"Ich bestehe auf den Kauf". :D

Nicht vergessen dabei mit den Fuß aufzustampfen.

Solange dir der Verkäufer den Kaufpreis erstattet kannst du da bestehen wie du willst. Ein Vertrag hat immer 2 Seiten, nicht nur deine als Käufer.

Der Verkäufer klingt nach einem mit Problemkindern erfahrenen Jungchen. Besser tot, als ewig gelitten. @searcher79 Mach mal Bilder von den Fehlern und stelle sie ein. Wie teuer waren denn diese Felgen? Wenn sie eben nicht teuer waren, dann muss man glaube ich eben auch Abstriche machen.

Themenstarteram 10. März 2016 um 6:57

Die Felgen haben einen Preis von 350.- Euro pro Stück. Aber da sich hier anscheinend alle gerne von Vekäufern ver... lassen, lassen wir es mit der Diskussion.

Nur so viel: Mein Reifenfachhändler hat bestätigt, dass er diese Felgen zurückschicken würde und meinte, wenn das bei mehr als einer Felge war, dann verkauft der Händler B-Ware ohne sie zu deklarieren. Er hat bei dem Hersteller solche Probleme noch nie gehabt.

Leider hatte er dieses Modell nicht im Angebot, sonst hätte ich dort bestellt.

So und das war es nun zu dem Thema...

Zitat:

@searcher79 schrieb am 10. März 2016 um 07:57:42 Uhr:

 

Nur so viel: Mein Reifenfachhändler hat bestätigt, dass er diese Felgen zurückschicken würde [...]

also ist er derselben Meinung wie die Kollegen hier im Forum.

Ich würde dem Verkäufer eine Preisminderung vorschlagen. Mit dem gewonnenen Geld lässt sich der Fehler sicher günstig beim Felgendoktor beseitigen! So hättest du deine Felgen in deinem Zustand zum akzeptablen Preis und der VK kann damit sicher auch am besten leben.

wenn es dem Felgenversender unmöglich ist zu liefern, darf er vom Verkauf zurücktreten. Das muss er allerdings nachweisen, dass er die Quellen auch nicht von woanders beschaffen kann.

Zitat:

@searcher79 schrieb am 9. März 2016 um 20:36:55 Uhr:

Sein Problem dann soll er sich am Hersteller wenden ich bestehe auf den Kauf.

Aber anscheinend ist hier nicht der richtige Ort. Mein Fehler

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Sorry, aber Du hast NULL Ahnung und falsche Vorstellungen über Deine Rechte.

Der Verkäufer hat Dir angeboten, alles zurückzunehmen. Damit ist die Sache erledigt.

Du hast kein Recht, auf Deinen Kauf trotzdem zu bestehen. Kapier das endlich.

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