Lackablösungen an der Nahtabdichtung an diversen Türen und Klappen
Hallo Gemeinde,
bin stolzer besitzer seit 04.19 einer Vau EZ 06.18.
ich habe habe bei meiner Vau mysteriöse Lackplatzer an Nahtstellen.
-drei Stellen wurden bis jetzt vom freundlichen behoben, heute beim schönen Wetter Auto wieder schön gemacht und wieder neue entdeckt.
🙂 hat mir gesagt, ich war der erste Kunde der so ein Problem hat, bis jetzt war ihm nix bekannt. Er wird sich also freuen Montag wieder von mir zu hören.
Hat jemand schon mal diese Erfahrung gemacht?
Bis jetzt war es die Heckklappe (siehe Fotos) rechte/linke Schiebetür im hinteren bereich , leider keine Fotos gemacht.
Aktuell aussenkante Fahrertür und rechte Schiebetür Innenkante (siehe Fotos)
Die stellen die abplatzen sind auch irgendwie komisch, es nicht die Karosserie sondern eine Art weiche Plastikstelle / Gummi. Der Lack löst sich einfach.......
Hatte jemand auch schon so ein Problem? Kann doch nicht sein, das ein Fahrzeug 12 Monate alt sowas an mehreren stellen hat....
112 Antworten
schreibt einfach @ … und kürzt die zitierei auf ein minimum, sollte so schwer nicht sein, auch wenn es natürlich etwas mühe macht. hilft aber allen anderen.
@HUGO909: ps: ich bin zwar kein Jurist, aber ich verstehe die rechtliche Lage so: Gesetzlich ist lediglich die Gewährleistung (aka "Sachmängelhaftung", §437 BGB) geregelt, und die gilt zwei Jahre ab Kauf bzw. Auslieferung. Alles darüber hinaus ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn also ein Hersteller eine freiwillige Garantie anbietet, steht ihm völlig frei, wie er die einschränkt (Wartung immer bei MB, max. Laufleistung etc.) bzw. was er davon alles ausschließt (Verschleißteile, Reiseausbau etc.).
Ein Lackproblem könnte vielleicht sogar schon unter Gewährleistung fallen, weil der Mangel (z.B. schlechte / falsche Verarbeitung, Materialmangel) schon zum Kaufzeitpunkt bestand. Aber wie gesagt, auch bei der Gewährleistung ist man nur die ersten zwei Jahre gesetzlich "geschützt", und in dieser Zeit regelt MB in der Regel sowieso alles anstandslos. Interessant wird es also erst ab dem dritten Jahr. Hier fährt man nämlich ab sofort ohne weiteren gesetzlichen Schutz, da gelten allerhöchstens eben noch die freiwilligen "Garantien" der Hersteller mit all ihren Einschränkungen im Kleingedruckten. Das Wort "Garantie" ist dabei m.E. kein geschützter Begriff, sondern nur eine "Versicherungsleistung" - man kauft da eine Versicherung für bestimmte Leistungen bzw. gegen bestimmte Schäden. Das ist ähnlich einer Garantieverlängerung beim Waschmaschinenkauf - das ist auch "nur" eine Versicherung, meistens sogar von einem Drittanbieter, der noch nicht mal was mit Waschmaschinen zu tun hat oder davon versteht, sondern einfach nur ein Versicherungsanbieter, der Geld mit dem Verkauf von Versicherungen verdienen will. Und bei solchen Anschlussgarantien ist die Liste der Ausschlüsse in der Regel lang und alle echt relevanten, also erwartbaren Schäden werden per se ausgeschlossen (Stichwort Verschleißteile).
Ob im Falle eines individuellen Schadenfalls ein Richter das dann auch alles noch so sieht, oder nicht doch den Hersteller stärker in die Verantwortung nimmt (Stichwort Serienmangel z.B.) steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:
... habe es vor einigen Monaten beim Montieren des Heckklappenträgers gesehen. Dachte, es [die Heckklappenscharniere] wäre einfach schlampig lackiert worden ... An anderen Stellen des Fahrzeugs sind mir keine Lackablösungen aufgefallen.
Stimmt leider nicht. Nun habe ich es auch an der äußeren Oberkante der Heckklappe gesehen 🙁
Mein Fahrzeug ist von EZ 07.2019 und somit nach 2 Jahren 4 Monate außerhalb der Herstellergarantie. So wie ich die Beiträge in diesem Thema hier verstehe, würde die vorhandene Junge-Sterne-Garantie das Problem wohl nicht abdecken. Ich werde die schlampige Lackierung bzw. Lackablösungen oder was auch immer es sein mag daher demnächst beim MB-Händler, bei dem ich das Fahrzeug vor etwas mehr als 7 Monaten gekauft habe, im Rahmen der Gewährleistung ansprechen (im Rahmen dieser muss er mir ohnehin eine Schiebetür nachjustieren).
Ich bin auch kein Jurist, aber mein Verständnis hinsichtlich der Wahrung meiner Verbraucherrechte ist top down:
- Gewährleistung des Händlers (gesetzlich, 2 Jahre, verkürzbar auf 1 Jahr, in den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr)
- Garantie des Herstellers (freiwillig, bei MB 2 Jahre, bei anderen oft länger, meist geringer als Herstellergarantie)
- Junge-Sterne- oder sonstige Anschlussgarantie (je nach Vereinbarung, von MB oder anderen)
- Kulanz des Herstellers (total freiwillig, hinsichtlich Dauer und Inhalt willkürlich definiert, nicht einklagbar)
Mängel arbeite ich grundsätzlich, d.h. nicht nur bei Autos, in dieser Reihenfolge ab. Gibt es ein Problem, dann ist mir der Verkäufer immer als Erster in der Pflicht, d.h. ich lasse mich von ihm nicht durch Verweis auf eine wie auch immer geartete Garantie abweisen.
Erst wenn die Gewährleistung nicht mehr greift oder zahnlos geworden ist (in der Praxis oftmals nach 6 Monaten), ziehe ich die Garantiekarte.
Ist - wie in vielen Fällen hier - die Gewährleistung und jegliche Garantien abgelaufen, kann man in der Tat nur auf die Kulanz hoffen. Hoffen. Einklagen kann man sie nicht.
Wenn weder Gewährleistung, noch Garantien, noch Kulanz greifen, kann man einen Streit darüber anstrengen, ob ein bestimmtes Problem - wie hier vielleicht die Lackgeschichte - einen allgemeinen Herstellungsmangel darstellt. Dies gutachterlich vor Gericht nachzuweisen, täte ich mich aber nicht trauen anzustrengen.
Korrektur (durchgestrichen bzw. ergänzt=unterstrichen), da mir ein Fehler unterlaufen war:
Ich bin auch kein Jurist, aber mein Verständnis hinsichtlich der Wahrung meiner Verbraucherrechte ist top down:
- Gewährleistung des Händlers (gesetzlich, 2 Jahre, verkürzbar auf 1 Jahr, in den ersten 6 Monaten Beweislastumkehr)
- Garantie des Herstellers (freiwillig, bei MB 2 Jahre, bei anderen oft länger,
meist geringer als Herstellergarantie) - Junge-Sterne- oder sonstige Anschlussgarantie (je nach Vereinbarung, von MB oder anderen, meist geringer als Herstellergarantie)
- Kulanz des Herstellers (total freiwillig, hinsichtlich Dauer und Inhalt willkürlich definiert, nicht einklagbar)
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@HHH1961: absolut korrekt, so sehe ich das auch. Ergänzung zum Thema Kulanz: Die Erfahrungen und Nutzerberichte zeigen, dass MB sich durchaus an Kosten für die Behebung von Mängeln auch außerhalb einer abdeckenden Garantie teilweise oder ganz beteiligt, und zwar freiwillig. Hier spielt aber dann das elektronische Scheckheft eine große Rolle für die Kulanz-Entscheidung bei MB: wer immer alle Services/Reparaturen bei MB getätigt hat (und damit sein Geld immer in die teuren MB Werkstätten getragen hat) kann auch auf mehr Kulanz hoffen. Und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Services (z.B. Ölwechsel) überhaupt was mit dem Mangel (z.B. Lackschaden) zu tun haben oder nicht. Außerdem ist es MB bei Kulanzfragen auch völlig schnuppe, ob ein Service nach Herstellervorgaben gemacht wurde oder nicht - entscheidend ist hier nur noch, wohin man das Geld gebracht hat.
@dangyver - Korrekt. Und wenn man das verstanden hat, dann bringt man sein Autochen so lange zum teuren MB-Kundendienst wie notwendig (so gemacht mit unserer von Rost geplagten B-Klasse W245, bei der auf Kulanz diverse Karrosserieteile getauscht oder nachbehandelt wurden, noch im 7ten Laufzeitjahr) und erst danach zu einer preiswerteren Freien Werkstatt.
@HHH1961 Falsch!! Rost ist definitiv ein anderes Thema. Bei NFZ 8 Jahre Garantie gg. Durchrostung. Bei meinem Sprinter ging es nach 5 Jahren los, die Teile zu tauschen. Und man ist entsetzt, was alles durchrostet ist, sah erst harmlos aus. VG
@HUGO909 - Für Durchrostung gibt es eine Garantie. Für Nicht-Durchrostung (an Oberflächen, in Falzen etc.) ist man auf Kulanz angewiesen ... oder man wartet bis es dort durchgerostet ist.
Gibt es tatsächlich neben der zweijährigen Herstellergarantie noch eine weitere gegen Durchrostung? Ich kann bei MB dazu nichts finden. Die oben erwähnte 30 jährige Mobilo Life Garantie gibt es offenbar nicht mehr, und die galt für Vito/V-Klasse sowieso nicht.
Verdammt. Ich hatte mich zu einer schnellen und vermutlich nicht präzisen Antwort hinreißen lassen. Meine Aussage "Für Durchrostung gibt es eine Garantie." bezog sich auf unsere seinerzeitige W245 B-Klasse (EZ 2007), waren nach meiner Erinnerung 30 Jahre. Ob es aktuell eine Garantie auf/gegen Durchrostung bei W447 gibt, weiss ich just nicht.
Genau richtig und aus Sicht der Daimler AG absolut verständlich.
Auch die MB100 Garantie erlischt wenn die Kundendienste nicht bei MB gemacht wurden.
Wie gesagt verständlich und richtig...
Außerdem gibt es viele kleiner offizielle Mercedes Werkstätten die super sind und preislich attraktiv.
Niederlassungen sind es eher nicht.
Zitat:
@dangyver schrieb am 8. November 2021 um 12:53:27 Uhr:
@HHH1961: absolut korrekt, so sehe ich das auch. Ergänzung zum Thema Kulanz: Die Erfahrungen und Nutzerberichte zeigen, dass MB sich durchaus an Kosten für die Behebung von Mängeln auch außerhalb einer abdeckenden Garantie teilweise oder ganz beteiligt, und zwar freiwillig. Hier spielt aber dann das elektronische Scheckheft eine große Rolle für die Kulanz-Entscheidung bei MB: wer immer alle Services/Reparaturen bei MB getätigt hat (und damit sein Geld immer in die teuren MB Werkstätten getragen hat) kann auch auf mehr Kulanz hoffen. Und da spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Services (z.B. Ölwechsel) überhaupt was mit dem Mangel (z.B. Lackschaden) zu tun haben oder nicht. Außerdem ist es MB bei Kulanzfragen auch völlig schnuppe, ob ein Service nach Herstellervorgaben gemacht wurde oder nicht - entscheidend ist hier nur noch, wohin man das Geld gebracht hat.
Ich hatte heute meinen W447 Vito Tourer (EZ 07.2019, aktuell 37.500 km, Cavansitblau Metallic) beim MB-Händler, bei dem ich das Fahrzeug vor knapp 8 Monaten gekauft hatte. Auf Gewährleistung wurde die rechte Schiebetür nachjustiert.
Bei der Gelegenheit habe ich auf die Lackablösungen an den Heckklappenscharnieren und der Oberkante der Heckklappe hingewiesen. Das hätte man ja noch nie gesehen! [Ist das eigentlich der erste Satz, den angehende Mitarbeiter eines MB-Autohauses lernen?] Fotos wurden gemacht und an den Hersteller weitergereicht. Die Antwort sollte in 2-3 Tagen vorliegen.
Ich wies darauf hin, dass ich - ungeachtet der Anfrage beim Werk - eigentlich das Autohaus im Rahmen der Gewährleistung in der Pflicht sähe. Schweigen. Im Grunde ist mir Wurscht, wer's bezahlt so lang es nicht ich bin.
Ich hänge 'mal Fotos von Heckklappenscharnier und Oberkante Heckklappe an. Was mir aufgefallen ist: Bei meinem Fahrzeug tritt das Problem an den Bauteilen augenscheinlich nur in Fahrtrichtung auf.
Nach 8 Monaten dürfte das Autohaus tatsächlich aus der Geschichte raus sein(Beweislastumkehr). Da kannst du maximal noch mit Kulanz des Hauses rechnen.
Aus Sicht des Autohauses sage ich, diese Fälle gibt es eher selten. Dach ab und an mal beim 447. Türen hab ich beim 447 noch nie gesehen, dafür gerade heute bei nem 639.
@HHH1961 bei dir ist das komisch, das es nur die Heckklappe und die Scharniere der Heckklappe betrifft. Da könnte man auch vermuten, das hier Nachlackierungen erfolgt sind. Zumal es bei dir auch keine Ablösungen des Lacks an der Dichtnaht sind.
PS: heute hatten wir einen Kunden da, der originale 18“ Winterräder auf ner 2018er 3,2t V-Klasse fährt. Das das nicht passt, ist jetzt bei der HU aufgefallen. Auto bei uns neu gekauft, wir haben laut Historie aber keine Winterräder mitverkauft und auch nicht nachträglich geliefert. Der Kunde sagt wir waren das und er hätte ne Rechnung dafür. Tja sieht für uns erstmal nicht so aus. Aber muss er halt mal gucken und ansonsten hat er von mir schon ein Angebot für 235er 17“ auf Alu.
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 17. November 2021 um 22:51:30 Uhr:
Nach 8 Monaten dürfte das Autohaus tatsächlich aus der Geschichte raus sein(Beweislastumkehr). Da kannst du maximal noch mit Kulanz des Hauses rechnen.Aus Sicht des Autohauses sage ich, diese Fälle gibt es eher selten. Dach ab und an mal beim 447. Türen hab ich beim 447 noch nie gesehen, dafür gerade heute bei nem 639.
Danke für die Insider-Rückmeldung (oder bist Du jetzt schon Whistleblower?): Deutlich werden daraus zwei Dinge:1.Mercedes kennt das Problem und weiß damit um die Minderwertigkeit (anders kann man das ja kaum nennen, wenn bei 2-3 Jahre alten Autos der Lack abblättert), 2. Gerade weil man es bei Mercedes weiß, werden die Kunden gezielt vera... ("das habe ich ja noch nie gesehen" - vermutlich wirklich ein Standardsatz aus der Ausbildung, ebenso wie das mit der Beweislastumkehr).
... und dann werden noch irgendwelche anderen Geschichten (hier die 18 Zoll Räder) dahintergehängt um die Kunden insgesamt als "Verursacher zu verunglimpfen".
Bei mir sieht es übrigens aktuell folgendermaßen aus: Der Termin mit dem Anwalt der Verbraucherberatung steht für den 2.12. (das würde ich JEDEM empfehlen, weil dies a) ausgesprochen günstig ist und b) gerade in diesem Fall die gewünschten Synergien - eben keine Einzelfälle - erzeugen kann.
Evtl. kann ich den Termin allerdings absagen, da ich das Fahrzeug gerade verkaufe: Die Preise für junge V-Klassen sind aktuell so hoch, dass mir die Käufer (trotz der benannten Mängel) das Auto geradezu aus der Hand gerissen haben.
Und für mich ist klar NIE WIEDER diese arrogante PREMIUM-Marke mit minderwertigen Produkten!
Zitat:
@GT-Liebhaber schrieb am 17. November 2021 um 22:51:30 Uhr:
Aus Sicht des Autohauses sage ich, diese Fälle gibt es eher selten. Dach ab und an mal beim 447. Türen hab ich beim 447 noch nie gesehen, dafür gerade heute bei nem 639.
Also bei mir sehen die Scharniere hinten genauso aus (Baujahr 2017). Da der noch nicht mal 40Tkm runter hat, behaupte ich mal, werden vielleicht doch ein paar mehr auch von diesem Problem betroffen sein. Dach übrigens auch.