Lack blättert ab (8E)

Audi A4 B7/8E

Am Wochenende ist mir bei meinem A4 Avant lichtsilber, BJ 02/04 aufgefallen, dass an der lackierten Stoßstange in der rechteckigen Ausbuchtung, die sich unter den Nebelscheinwerfern befindet (beidseitig) hinten in den Ecken der Lack abblättert und der schwarze Kunststoff zum Vorschein kommt. Ich denke nicht, dass das bei einem Auto, das ein halbes Jahr alt ist passieren sollte, oder ist das an diesen Stellen, weil man die Stellen nur sieht, wenn man weit genug vom Auto entfernt steht oder sich bückt, ab Werk generell einfach schlampig lackiert? hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich denke, dass es wohl nur bei den hellen Lackierungen auffallen dürfte...

Mein zweites "Problem" ist, dass ich das Gefühl habe, dass das Auto nach rechts driftet, wenn ich das Lenkrad ganz gerade halte, sprich, dass das Lenkrad nicht hundertprozentig mittig justiert ist... ist das ein bekanntes Phänomen und was könnte man dagegen tun???

96 Antworten

Berichtigt mich, wenn ich mich irre, aber die Kosten für den Leihwagen, den man aufgrund einer Reparatur auf Gewährleistungsbasis bekommt, werden doch eh von Audi übernommen oder? Deswegen kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum hihimans Händler so rumzickt.

@hihman: Nimm lieber den weiteren Anfahrtsweg in Kauf und habe einen kompetenten Händler, mit dem du zufrieden bist, bevor du dich noch weiter mit deinem alten rumärgerst und Haß auf deinen A4 bekommst.

Zitat:

Original geschrieben von viril


Berichtigt mich, wenn ich mich irre, aber die Kosten für den Leihwagen, den man aufgrund einer Reparatur auf Gewährleistungsbasis bekommt, werden doch eh von Audi übernommen oder? Deswegen kann ich nicht ganz nachvollziehen, warum hihimans Händler so rumzickt.

kann das jemand irgendwie belegen??? Meine Werkstatt hat eben auch behauptet, dass ich zwar einen Ersatzwagen bekommen kann aber dafür bezahlen muss...

Ja ist so ich schicke dir mal was per pn da kannst du es nachlesen.
hab noch bei nem andern händler angerufen auch nichts mit ersatzwagen.
fahrzeug kostet 25 € incl. 140 km ?

Zitat:

Original geschrieben von sterisa


kann das jemand irgendwie belegen??? Meine Werkstatt hat eben auch behauptet, dass ich zwar einen Ersatzwagen bekommen kann aber dafür bezahlen muss...

Also auf mich kam die Frau des Autohauschefs direkt auf mich zu, nachdem sie mit Ingolstadt den Termin für das Begutachten des Lackschadens ausgemacht hatte und sagte mir, daß ich kostenlos einen Leihwagen bekäme. Erwähnte das, glaube ich, schon mal weiter oben.

Das ist natürlich nicht wirklich ein Beweis dafür, aber ich glaube nicht, daß mein Händler irgendwas zu verschenken hätte.

Am Dienstag war ich noch wegen einer anderen Gewährleistungssache in der Werkstatt. Da gab es ein kleines Mißverständnis. Beim Vereinbaren des Termins wurde mit gesagt, daß ich auf den Wagen warten könnte. Beim Abgeben des Wagens stellte sich aber heraus, daß ich dann sehr lange hätte warten müssen. Leihwagen waren leider alle weg, aber es wurde mir angeboten, daß mir ein Taxi bezahlt wird. Aber dann hätte ich ja wieder mit dem Taxi kommen müssen, um den Wagen abzuholen. Aber auch nen Leihwagen hätte ich umsonst bekommen, wenn einer verfügbar gewesen wäre.

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Zitat:

Original geschrieben von hihiman


Ja ist so ich schicke dir mal was per pn da kannst du es nachlesen.
hab noch bei nem andern händler angerufen auch nichts mit ersatzwagen.
fahrzeug kostet 25 € incl. 140 km ?

Das ist ja krass.

Hoffentlich liest das keiner bei meinem Freundlichen, die kennen das Forum hier nämlich auch. 😰

Sag mal ich kann hier nichts mehr einfügen ???

Wollte eigentlich mal die antwort die ich von meinem automobielclub bekommen habe hier einstellen?

Zitat:

Original geschrieben von hihiman


Sag mal ich kann hier nichts mehr einfügen ???

Wollte eigentlich mal die antwort die ich von meinem automobielclub bekommen habe hier einstellen?

Wie einfügen?

Einfach den Text markieren, kopieren, dann hier im Texteditierfeld rechter Mausklick und auf einfügen klicken.

😁 *also ganz doof bin ich auch nicht*

obwohl der automobIElclub ist schon der hammer 😁

Genau das geht ja nicht mehr bei mir??

Strg+v vielleicht?

na ja seltsam?
hab jetzt mal den rechner runtergefahren und siehe da nach neustart geht es.

Also hier mal das schreiben vom ADAC.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Seit Inkrafttreten der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 steht dem Käufer
innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe der Kaufsache bei Vorliegen eines
Mangels zunächst ein Recht auf Nacherfüllung zu, das wahlweise aus
Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Lieferung einer neuen Sache)
besteht.
Beim Gebrauchtwagenkauf kann diese Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzt
werden.

Schlägt die Nachbesserung fehl, vom Gesetz her trifft dies nach zwei
erfolglosen Nachbesserungsversuchen zu, oder ist die Nachlieferung nicht
möglich bzw. für den Käufer unzumutbar (z.B. weil er zu lange auf das neue
Fahrzeug warten müsste), kann der Käufer wahlweise vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern. Voraussetzung für den Rücktritt ist allerdings
noch ein erheblicher Mangel.

Der streitige Mangel muss grundsätzlich bereits zum Zeitpunkt der Übergabe
der Kaufsache vorgelegen haben. Innerhalb der ersten sechs Monate ab
Übergabedatum gilt aber zugunsten des Verbrauchers die gesetzliche
Vermutung, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat.
Nach Ablauf dieser sechs Monate trifft die Beweislast jedoch wieder den
Käufer.

Beim Rücktritt vom Vertrag wird der Kaufvertrag rückabgewickelt, d.h., der
Verkäufer erhält das Fahrzeug zurück und zahlt den Kaufpreis wieder an den
Käufer aus.

Hat der Käufer das Fahrzeug bis zum Rücktritt bereits längere Zeit genutzt,
muss er dem Verkäufer für diese Nutzung die Gebrauchsvorteile erstatten. Die
Rechtsprechung berechnet diese in der Regel für Neufahrzeuge mit 0,67% des
Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer und für gebrauchte Fahrzeuge mit 1%
des Kaufpreises pro gefahrene 1000 Kilometer.

Hatte der Käufer die Überführungs- und Zulassungskosten zu tragen, kann er
diese nur dann vom Verkäufer zurückverlangen, wenn dieser auch zum
Schadenersatz verpflichtet ist. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn den
Verkäufer ein Verschulden an der Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges
nachgewiesen werden kann, was nur für seltene Fällen zutreffen dürfte. Wenn
der Verkäufer für den Kaufpreis Zinsen erzielt hat, so sind diese als
gezogene Nutzungen dem Käufer herauszugeben. Zu beachten ist jedoch, dass
die gesetzliche Regelung keine grundsätzliche Zinspflicht vorsieht. Auch
Betriebskosten wie z.B. Kraftstoff, Öle, Schmiermittel, Kraftfahrzeugsteuer
und Versicherungsbeträge sind nicht zu ersetzen.

Hat der Käufer Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen oder zusätzliche Teile
eingebaut, so kann er nicht in jedem Fall die Rückerstattung der Kosten
hierfür verlangen:

Die gewöhnlichen Erhaltungskosten (z.B. Inspektion, Austausch von
Verschleißteilen) sind dem Käufer nicht zu ersetzen. Das gleiche gilt für
sogenannte "nützliche Verwendungen" (z.B. Nachrüstung des Fahrzeugs mit
Freisprechanlage oder Anhängerkupplung). Hier besteht nur dann ein Anspruch
auf Kostenerstattung, wenn der Verkäufer durch diese Verwendung bereichert
wird, indem sich der Wert des Kraftfahrzeugs und damit der Verkaufspreis
erhöht.

Lediglich bei notwendigen Verwendungen besteht regelmäßig ein Anspruch auf
Kostenersatz. Notwendige Verwendungen sind beispielsweise bei
Reparaturbedürftigkeit des Fahrzeugs die Kosten für die Reparatur
einschließlich der Austauschteile.

Über eine für ihn kostenfreie Fehlerbeseitigung hinaus kann der Käufer im
Rahmen der Sachmängelhaftung keine weiteren Ansprüche geltend machen.
Insbesondere kann er nicht den Ersatz von Mietwagenkosten, Verdienstausfall,
Entschädigung wegen Nutzungsausfall oder Wertminderung verlangen. Derartige
Ansprüche können nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung
durch den Verkäufer bestehen.

Der Käufer kann jedoch Erstattung der Kosten verlangen, die ihm zum Zwecke
der Nachbesserung entstehen, worunter vor allem die Fahrten von und zu der
Werkstatt fallen.

Erstattung der Kosten für einen Ersatzwagen wären nur im Rahmen einer
Mobilitätsgarantie möglich.

Zur ausführlicheren Information übersenden wir Ihnen gerne beigefügte Datei
im pdf-Format.

Mit freundlichen Grüssen

Zitat:

Original geschrieben von hihiman


Erstattung der Kosten für einen Ersatzwagen wären nur im Rahmen einer
Mobilitätsgarantie möglich.

Na, da haben wir es doch. Dein Händler soll nicht so rumzicken. Hast doch die Mobilitätsgarantie.

Hab ich auch schon zu ihm gesagt.

aber die mob.-garantie greift hier nicht, das fahrzeug ist ja fahrbereit?

so, hab heute morgen den Wagen abgegeben. Zu meiner (positiven) Überraschung kann ich ihn heute abend auch gleich wieder mitnehmen. Es wird nämlich nicht lackiert, nein, ich bekomme eine ganz neue lackierte Frontschürze montiert...

Hallo,

war gerade beim Autowaschen und hab mir bei der Gelegenheit meinen A4 an dieser Stelle auch genauer angesehen.
Sieht bei mir genauso aus, wie auf dem Bild von viril. Beidseitig der Lack in der Kante abgeplatzt. 🙁
Bin dann gleich direkt 10m weiter zum Audi-Händler, der praktischerweise direkt neben der Waschanlage steht und wir haben Fotos gemacht und bei Audi eingereicht.
Mal sehen was rauskommt. Er hat als Vermerk ebenfalls gleich "neue Stossstange?" mit auf den Antrag geschrieben.

Wäre es eigentlich möglich bei einem evtl. Stoßstangentausch gleich gegen einen gewissen Aufpreis auf die S-Front zu wechseln?

Gruß Jürgen

Zitat:

Original geschrieben von Designs


Wäre es eigentlich möglich bei einem evtl. Stoßstangentausch gleich gegen einen gewissen Aufpreis auf die S-Front zu wechseln?

Gruß Jürgen

Da sollte Dein Händler doch normalerweise mitspielen.

Er kann ja noch zusätzlich was an diesem Auftrag verdienen.

Gruß Thorsten

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