KW-Gewindefahrwerk

Audi A6 C5/4B

nabend,

heute habe ich für Montag einen Termin zum Einbau eines Var. 1 Fahrwerks von KW gemacht.
Bis dahin habe ich Zeit mir über die Einstellungen Gedanken zu machen.
Einstellung im Sinne der Fahrwerkshöhe - im Idealfall sind die gesetzlichen 320mm Radnabe Kotflügel VA/HA machbar (derzeit 370/360 mit org. Sportfahrwerk) da die anderen Parameter wie Kennzeichen Scheinwerfer und Bodenfreiheit 100pro gegeben sind.
Also entweder ges. Minimum oder das Minimum an Restgewinde am Fahrwerk.
Mich interessieren Bilder von Euren Fahrzeugen - gerne mit 18" Bereifung - und die eingetragene Einstellung, damit ich mir mal ein Bild machen kann...

vg

stefan

27 Antworten

ach ja,

noch ein Nachtrag zum Thema TüV.
Der wurde ja direkt in der Werkstatt abgenommen - hab die Schautze von dem Verein voll und überlasse die Diskussionen den andern:-)

Wenn ich mir überlege was das für ein Kampf war die S8 Felgen eingetragen zu bekommen..und heute hieß es "das Fahrwerk wurde mit dem SERIENfelgen und Bereifung von...eingetragen"...

*peng*

vg

Da kommt mal wieder Freude auf.
Direkt nachhaken.
Bassi

werde sowieso nochmal zur Dekra müssen, weil ich das Heck noch ein wenig runterholen werde (habe extra bei Tanks voll gemacht und gesagt sie sollen VA und HA anpassen) - nein, die HA ist nun rund 2cm höher *grrr* - und da muss ich mir vermutlich das Restgewinde korrigieren lassen oder?
In welchem Umfang wird denn eine solche Prüfung sein?
Ich muss ja nicht wohl wieder 50 Euro latzen wenn ich im TüV eingetragenen Bereich die Einstellungen veränderte oder?
Da reicht doch eine Überprüfung max wie bei einer Einzelabnahme aus vollkommen aus..?

vg

Du hast das Ding doch bei dir in der Werkstatt eintragen lassen?
Dann würde ich dahin zurück gehen wenn der Prüfer das nächste mal da ist.
Vielleicht macht er es so.
Gruss Bassi

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werde jetzt erstmal nen paar Km schrubben und schauen wie sich das Fahrwerk setzt und entwickelt...derweil habe ich 10mm an der HA schonmal runter (4 Drehungen am Gewinde)

Wäre das denn dann eine komplette Neuabnahme - für den Fall ich fahre direkt zur Dekra?

vg

aaalso; bei der Dekra nachgefragt - Neuabnahme (knapp 46 Euro)
Die Werkstatt sagt das der Einstellbereich maßgeblich wäre und die Eintragung in die Papiere nur obligatorisch.
D.h. ich könnte den Verstellbereich nach Bedarf jusiteren wie ich will ohne dass ich in Schwierigkeiten kommen würde...

Morgen früh ist der Dekratyp wieder in der Werkstatt ...

Zusätzlicher Hintergrund ist nämlich der dass in der Abnahme ganz andere Werte stehen als tatsächlich am Fahrzeug vorliegen...
Somit ist die Abnahme meiner Meinung nach wertlos und im Falle eine Unfall usw habe ich die schlechten Karten.

Wie wird aber mit dem setzen des Fahrwerkes umgegangen?
Auch hier wäre ja nach einer bestimmten Laufzeit der Wert nochmals zu korrigieren....

vg

So lange du in dem Bereich der Papiere bist und Restgewinde und solche Sachen beachtet hast, dann kann dir keiner etwas wollen.
Wo bleiben die Bilder 😁
Bassi

ja wie jetzt? D.h. wenn ich das Restgewinde einhalte und die gesetzl. Bestimmungen zu der Fahrzeughöhe, Scheinwerfer, Bodenfreiheit usw. ist das korrekt?
Wozu dann die exakte Eintragung von Restgewinde usw in den Papieren?
bilders gibts gleich
vg

Frage ich mich auch.
Also ich habe das nach den beiligenden Papieren eintragen lassen.
Also alles was machbar ist.
Ist ja schliesslich dafür gebaut. Warum sonst verstellbar?
Rede mit dem Dekra Typ.
Bassi

so, hier mal Bilders...

http://foto.arcor-online.net/.../1024_3532343237366332.jpg

http://foto.arcor-online.net/.../1024_6333363733623630.jpg

Sehr schön. Hut ab
Bassi

also nochmal da gewesen...
Minwert ist nun eingetragen und alles darüber stellt kein Problem dar. Von daher kommt der TüV-geprüfte Bereich der als Anlage dabei war weitesgehend als maßgeblich in Betracht.

vg

Na bitte, geht doch.
Jetzt kann es abwärts gehen. 😁
Gruss Bassi

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