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Kurzzeitkennzeichen - anderer Fahrer als EVB-Nehmer?

Themenstarteram 17. Juli 2013 um 22:21

Hallo,

ich habe eine Frage hinsichtlich Kurzzeitkennzeichen und den Personen, welche das Fahrzeug damit bewegen dürfen. Im Internet habe ich bisher leider keine klare Aussage gefunden und auch aus dem Gesetzestext ist es mir letztendlich nicht 100% klar (hier ist immer von "anderem Fahrzeug" die Rede).

Zur Situation:

Wir wollen das Auto meiner Freundin verkaufen und da der neue schon bereit steht, ist der Wagen abgemeldet. Da hier im Wohngebiet relativ wenig Möglichkeiten sind, ein abgemeldetes Auto länger hinzustellen, wollte ich nun EVB+Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage auf meinen Namen beantragen.

Sollte sich innerhalb dieser Zeit kein Käufer finden wird der Wagen (von mir) am letzten Tag des KKZ auf einen Hof (Privatgelände) überführt, wo er länger abgemeldet stehen bleiben kann, bis sich ein Käufer findet.

Was ist aber für den Fall, dass sich innerhalb dieser 5 Tage ein Käufer findet, welcher nicht aus diesem Landkreis (in der näheren Umgebung könnte ich ja das Fahrzeug problemlos selbst überführen) ist? Er kann ja hier kein eigenes KKZ beantragen und das am Wagen befindliche KKZ läuft auf mich.

Darf der Käufer den Wagen dann, mit auf mich ausgestellem KKZ und EVB zu sich nach Hause überführen? Alles andere wäre ja sehr unpraktikabel (Käufer müsste eigenes KKZ mitbringen, selbst wenn er den Wagen dann nicht nimmt). Kann ich das ganze irgendwie absichern, z.B. eine Vollmacht, dass derjenige mit dem auf mich ausgestellten KKZ fahren darf?

Gruß und danke!

Tobi

Beste Antwort im Thema

Ein Kurzzeitkennzeichen ist nicht an einen Fahrer gebunden. Dem Käufer droht kein Ungemach. Ich bin aber gerade unsicher, ob das das Parken im öffentlichen Verkehrsraum erlaubt.

26 weitere Antworten
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26 Antworten
am 18. Juli 2013 um 18:01

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Sehe ich anders. Es werden dem Wortlaut nach nur (bestimmte) Fahrten erlaubt.

Und wer will mir verbieten meine Probe- / Überführungsfahrt für 4 Tage zu unterbrechen?

Und dann Brauch ich doch einen Parkplatz für das Fzg.

Zitat:

Bevor es falsch rüberkommt: Mich würde es nicht stören und Gefahr, dass es eine Knolle gibt, halte ich für ausgesprochen gering.

Richtig! Selbst mich würde auch die Fahrt mit Freunden am Sa zu McD nicht stören. Man muss ja auch die Möglichkeit der Personenmitnahme und den Luftaustausch testen.:D

Fahrer ist egal. Hatte beim Verkauf meines Autos ein KZK geholt, weil der Käufer keine Meldebestätigung dabei hatte. Nach einiger Zeit kam Post, ich wäre 700km entfernt 35 km/h zu schnell gefahren. Auf AnhörungsbogenSachverhalt geschildert und nie wieder was gehört.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Sehe ich anders. Es werden dem Wortlaut nach nur (bestimmte) Fahrten erlaubt.

Und wer will mir verbieten meine Probe- / Überführungsfahrt für 4 Tage zu unterbrechen?

Und dann Brauch ich doch einen Parkplatz für das Fzg.

Nach meinem Verständnis wäre die erste Fahrt beendet. Und nach 4 Tagen beginnt eine neue. Ich habe schon gekugelt, bin aber zum Thema nicht fündig geworden. Urteile dazu konnte ich auch nicht finden.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Bevor es falsch rüberkommt: Mich würde es nicht stören und Gefahr, dass es eine Knolle gibt, halte ich für ausgesprochen gering.

Richtig! Selbst mich würde auch die Fahrt mit Freunden am Sa zu McD nicht stören. Man muss ja auch die Möglichkeit der Personenmitnahme und den Luftaustausch testen.:D

Jepp. Solange der Kübel eine Haftpflichtversicherung hat, ist es mir völlig egal. Ich bin mir halt unsicher, ob die Rennleitung das im Zweifel genau so sieht. Wegen der Prüfung des Luftaustausches würde ich aber den Dönerbrater des Vertrauens bevorzugen. :p

am 18. Juli 2013 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

In Bayern hat das OLG München entschieden, dass es ok ist, wenn das KKZ weitergegeben wird, wenn man die Zulassungsstelle mit Datum der Übergabe und den persönlichen Daten des neuen Besitzers darüber in Kenntniss setzt. Und das entgegen dem ausdrücklichen Wortlaut in der FZV...

Da ging es um das Überlassen von KZK gegen Entgelt, also den Verkauf solcher Kennzeichen. Das trifft hier überhaupt nicht zu.

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988

 

Das Kurzzeitkennzeichen ist aufjedenfall Fahrzeuggebunden. Du musst also die FIN mitbringen.

Quatsch. Du kannst die Kurzzeitkennzeichen ohne FIN beantragen. Manchmal weiß man ja vorher nicht welches Auto es wird. Habe gerade erst vor 2 Wochen wieder welche geholt und es reichte nur die eVB.

Wann hast du das letzte mal ein KZK geholt? Ich brauchte ende Mai eins und bin nur mit evb-Nummer und Perso zur Zulassungsstelle, war ja nicht das erste KZK, was ich mir besorgt hatte und dachte demzufolge, ich hab alles was ich brauche. Ich wurde wieder weggeschickt, weil ich die FIN nicht dabei hatte.

Erklärung: Durch neue Bestimmungen, ohne FIN kein KZK. Die FIN wird jetzt ebenfalls in der roten KZK-Karte eingetragen, da die Behörden vermeiden wollen, das du mit einem KZK mehrere Autos fahren kannst.

Herausgebender war Landkreis Stade

Fail der Behörde - ist aber kein Einzelfall:

§ 16 FZV lautet:

Zitat:

(2) Auf Antrag hat die örtlich zuständige Zulassungsbehörde bei Bedarf ein Kurzzeitkennzeichen zuzuteilen und einen auf den Antragsteller ausgestellten Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nach dem Muster der Anlage 9 auszugeben. Der Antragsteller hat die geforderten Angaben zum Fahrzeug unverzüglich vollständig und in dauerhafter Schrift in den Fahrzeugschein einzutragen.

Du musst die Angaben unverzüglich eintragen - nicht die Behörde...

am 19. Juli 2013 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo

 

Quatsch. Du kannst die Kurzzeitkennzeichen ohne FIN beantragen. Manchmal weiß man ja vorher nicht welches Auto es wird. Habe gerade erst vor 2 Wochen wieder welche geholt und es reichte nur die eVB.

Wann hast du das letzte mal ein KZK geholt?

Ich habe es mal fett markiert :rolleyes:

Zitat:

Erklärung: Durch neue Bestimmungen, ohne FIN kein KZK. Die FIN wird jetzt ebenfalls in der roten KZK-Karte eingetragen, da die Behörden vermeiden wollen, das du mit einem KZK mehrere Autos fahren kannst.

Also wenn das mittlerweile stimmen sollte (vor 2 oder 3 Wochen gabs das ohne FIN), dann machen KZK gar keinen Sinn mehr. Wenn ich morgen 3 Fahrzeuge angucke, muss ich 3 KZK´s besorgen? Ich glaube es geht los.

Ups habs wohl überlesen :D

Na das ist ja mal wieder geil. Also scheint das entweder behörtliche Willkür zu sein oder im Landkreis Stade/ in Niedersachsen herschen wieder andere Gesetzte. Wie gesagt, ich wurde wieder weggeschickt, weil ich die FIN nicht mit hatte. Das hat mir fast den Tag versaut.

Zitat:

Original geschrieben von Smoker1988

Ups habs wohl überlesen :D

Na das ist ja mal wieder geil. Also scheint das entweder behörtliche Willkür zu sein oder im Landkreis Stade/ in Niedersachsen herschen wieder andere Gesetzte. Wie gesagt, ich wurde wieder weggeschickt, weil ich die FIN nicht mit hatte. Das hat mir fast den Tag versaut.

Der Bedarf muss nachgewiesen werden. Wie die Behörde das möchte, entscheidet sie selbst.

Seit 01.11.2012 darf man Kurzzeitkennzeichen nur noch bei seiner "seiner" Zulassungsstelle holen und auch nicht an Dritte weitergeben... Das steht zumindet hier und wurde uns auch auf Nachfrage so bestätigt!

Mal ganz ehrlich, wer entscheidet sowas? Ich darf mit ner verkehrsunsicheresn Krücke auf die Strasse, aber mit einem Neuwagen nicht mal meine Mutter fahren lassen? Neben dem Hirn auch noch blöd!

Und diesen Missbrauch-Schwachsinn muss mir auch jemand erklären... Wenn ich jedes Wochenende 1000 KzKz kaufe un d sie für teures Geld verhökere... who cares?

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