Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 28. Oktober 2024 um 19:50:52 Uhr:
Und ganz wichtig, es muss in den Fahrzeugpapieren freigegeben sein. Die zulässigen Größen stehen in der CoC.
Google hilft zwar weiter, ist aber nicht verbindlich.
Und dann kommt es noch drauf an wie die Tieferlegung eingetragen wurde - ABE, Einzelabnahme? Wenn letzteres, was steht genau drin? Sowas wie "In Verbindung mit 215/40 R18 auf Felge..." -> dann musst mit den 17" nochmal zur Abnahme. Wenn keine Einschränkung oder sowas wie "mit allen serienmäßigen Rad/Reifenkombinationen" drinsteht, ist die Sache schon etwas einfacher.