kurze Kennzeichen verboten?
hallo zusammen,
früher war es mal möglich, die kennzeichen der gewählten kombination entsprechend kurz zu machen - mit anderen worten, man konnte kurze kennzeichen bekommen, wenn man möglichst wenig buschtaben und zahlen hatte.
jetzt hat mir die zulassungsstelle gesagt, dass die größe zwischenzeitlich gesetzlich geregelt ist (520mm), und nur ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn das standardformat nicht auf das fahrzeug passt (z.b. us-kennzeichenmulde).
weiss jemand was dazu? ich habe keine lust beim format X-XX11 ein riesiges kennzeichen zu montieren. wie ist das gesetzlich geregelt, und wie kann ich die beamten davon überzeugen, dass ich ein kleines kennzeichen genehmigt bekomme.
danke und gruß
emmac
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VR6GG
Mit den Kennzeichen das ist der Oberhammer.Habe vor 2 Monaten eine halbe Std. mit dem Chef unserer Zulassungstelle verhandelt und es ging um einen ganzen mm... Bei uns dürfen z.B Kennzeichen wie SO-XY 11 nicht kürzer als 47 mm sein und ich hatte nen 46er vom Schildermachen bekommen da ich ca. 10 km weiter bei der Aussenstelle immer ohne Probleme damit durchgekommen bin.Das ist so unglaublich lächerlich.Und in Dortmund was ca. 15 km entfernt ist dürfen aber Euro Buchstaben (das sind die etwas gequetschten kleineren) ohne Probleme gefahren werden mit Schildern die teilweise gerade mal 36 mm haben.
Man sollte da eine Bundeseinheitliche Regelung finden und es sollte nich für jedes Dorf verschiedene Regelungen geben.
Glaube ich Dir nicht😁 Wie willst Du denn ein Schild anbringen, das nicht mal 5 cm lang ist?
wub
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23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von emmac
@ OHV_44: danke, das war genau das, was ich gesucht habe. in der entsprechenden anlage steht folgendes zu den abmessungen der kennzeichen:
1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
ich lese da mit keinem wort, dass ein kürzeres kennzeichen nicht der sogenannten 'fahrzeug-zulassungsverordnung' entspricht. im gegenteil, das maß ist nur in der maximalen größe begrenzt! somit muss der/die beamte mir die schilder stempeln, wenn sie (rein auf die maße bezogen) die oben angegebenen kriterien erfüllt.
gibt es hier jemand (vielleicht ein jurist), der das anders als ich interpretieren würde?
gruß,
emmac
Wo steht denn da etwas von muß????
Nirgendwo.
Der Schbearbeiter dort muß schon mal gar nichts, außer das kleine Wörtchen "muß" ist dort aufgelistet.
Also kannst du darauf auch nicht bestehen.
Ist halt von Kreis zu Kreis verschieden.
Notfalls damit abfinden oder umziehen.
PS.: Es arbeiten dort nicht nur Beamte, es könnte auch eine Angestellte sein.
Just for Info.
Also ich habe in unseren Vorschriften für Schleswig-Holstein gelese das die Länge des Kennzeichens von der zugeteilten Zahlen/Buchstabenkombination abhängt.
Richtig ist hier auch das es maximal 520x110 mm groß sein darf.
Also wenn jemand in Hanover sein KFZ zulässt und
die Nummer "H-H 8" bekommt ist das ganze 272mm lang.
Hier mal so einige Unmöglichkeiten !
Wie so manches in good-ole-germany ist das im Endeffekt mal wieder Sache des Sachbearbeiters, bzw des schildausgebenden Kreises. Bei uns gibt es nur 52er Schilder Punkt - weil das so in den örtlichen Ausführungsbestimmungen steht: einzige Ausnahme bei PKW = Käfer hinten.
und hier noch meine Lieblings - Kennzeichen.
Ich könnte Stunden weiter Bilder hochladen.
Das Spaßige ist ,es bekommen Fahrzeuge kurze Kennzeichen die nun wirklich keine brauchen.
Ich bin fleißig am sammeln und werde irgend wann damit zu unserem Obermotz der ZS gehen und ihn Fragen stellen ...
Mit den Kennzeichen das ist der Oberhammer.Habe vor 2 Monaten eine halbe Std. mit dem Chef unserer Zulassungstelle verhandelt und es ging um einen ganzen mm... Bei uns dürfen z.B Kennzeichen wie SO-XY 11 nicht kürzer als 47 mm sein und ich hatte nen 46er vom Schildermachen bekommen da ich ca. 10 km weiter bei der Aussenstelle immer ohne Probleme damit durchgekommen bin.
Das ist so unglaublich lächerlich.Und in Dortmund was ca. 15 km entfernt ist dürfen aber Euro Buchstaben (das sind die etwas gequetschten kleineren) ohne Probleme gefahren werden mit Schildern die teilweise gerade mal 36 mm haben.
Man sollte da eine Bundeseinheitliche Regelung finden und es sollte nich für jedes Dorf verschiedene Regelungen geben.
Also bei uns gibts die kurzen Kennzeichen nur für 2 Räder.
Zitat:
Original geschrieben von VR6GG
Mit den Kennzeichen das ist der Oberhammer.Habe vor 2 Monaten eine halbe Std. mit dem Chef unserer Zulassungstelle verhandelt und es ging um einen ganzen mm... Bei uns dürfen z.B Kennzeichen wie SO-XY 11 nicht kürzer als 47 mm sein und ich hatte nen 46er vom Schildermachen bekommen da ich ca. 10 km weiter bei der Aussenstelle immer ohne Probleme damit durchgekommen bin.Das ist so unglaublich lächerlich.Und in Dortmund was ca. 15 km entfernt ist dürfen aber Euro Buchstaben (das sind die etwas gequetschten kleineren) ohne Probleme gefahren werden mit Schildern die teilweise gerade mal 36 mm haben.
Man sollte da eine Bundeseinheitliche Regelung finden und es sollte nich für jedes Dorf verschiedene Regelungen geben.
Glaube ich Dir nicht😁 Wie willst Du denn ein Schild anbringen, das nicht mal 5 cm lang ist?
wub
Hi,
ohhh da haste recht da hab ich wohl ne null vergessen :-) ne meinte natürlich 470 mm muss es sein.