Kurze Frage zur Reifengröße
Hallo,
wollte mal wissen was der Unterschied zwischen 235/35 R19 und 225/35 R19 ist.
Gibt es da Vor- bzw. Nachteile, welche Reifen lassen sich besser fahren oder welche sollte man eher nehmen, bin da leider etwas überfragt und weiß gar nicht was der Unterschied ist (außer die Größe).
Und was haltet Ihr von den Kumho Ecsta Reifen ?
Gut oder ist davon abzuraten?
Tschööö mit ö
Beste Antwort im Thema
Bei 225er Breite hast Du eben auch etwas weniger Federungswirkung, da die Angabe des Querschnitts (35) ja in Prozent zur Reifenbreite angegeben wird.
Ein 235er Reifen ist dann eben ca. 3mm "höher" im Querschnitt, das mal 2 (oben und unten) macht 6mm mehr Federungskomfort durch den Reifen.
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Fox906bg
😁 ja, ich weiss!
viele TÜVer wissen auch noch gar nichts davon und tragen es einfach ein!
bei einer verkehrskontrolle kann die rennleitung aber dennoch das fahrzeug stilllegen! 😉 (zumindest nur, wenn sie ebenfalls darüber bescheid wissen 😁)
wurde das ganze allerdings vor der änderung der richtlinien eingetragen, kann es natürlich so bleiben!
da ist also vorsicht geboten!ps: 9x19" sind ja schon ne hausnummer, fährt das hier irgendjemand? 😉
9x19 ET 35 ist doch nicht sooo ungewöhnlich oder?
Meiner Meinung nach gehen da hinten sogar noch 1cm Distanzscheiben...
Aber mal sehen was der Onkel vom TÜV morgen dazu sagt (hab ja auch noch H& R Federn 35mm drin) 😁
Also ich hab schon Leute im Internet getroffen bzw Fotos gesehen mit 9x20 aufm Rocco plus Gewindefahrwerk - bei den riiiiiieeeeesigen Radkästen gar kein Problem, die schlucken bestimmt auch 25 Zoll 😉 😛
Also Fahrzeug stilllegen ist wohl etwas übertrieben.
Wir wollen mal nicht den Teufel an die Wand malen!
Außerdem denke ich nicht, dass eine Fahrzeugstilllegung wegen so einer Lappalie möglich ist (Stichwort Verhältnismäßigkeit) und selbst wenn dann wird das wohl kein vernünftiger Polizist machen.
Außerdem frag ich mich dann als unsachverständiger Bürger auf dem Gebiet der EU Verordnungen über die Eintragungsmodalitäten für Felgen, wozu ich dann überhaupt zum TÜV gehe wenn die Polizei mir dann trotz Eintragung das Fahrzeug stilllegen kann 😕
Zitat:
Original geschrieben von Labymaus7
9x19 ET 35 ist doch nicht sooo ungewöhnlich oder?
Meiner Meinung nach gehen da hinten sogar noch 1cm Distanzscheiben...
Aber mal sehen was der Onkel vom TÜV morgen dazu sagt (hab ja auch noch H& R Federn 35mm drin) 😁
Also ich hab schon Leute im Internet getroffen bzw Fotos gesehen mit 9x20 aufm Rocco plus Gewindefahrwerk - bei den riiiiiieeeeesigen Radkästen gar kein Problem, die schlucken bestimmt auch 25 Zoll 😉 😛achso, das ist interessant!
über die möglichen radkombis am Rocco bin ich leider nicht so im bilde! 😉Also Fahrzeug stilllegen ist wohl etwas übertrieben.
Wir wollen mal nicht den Teufel an die Wand malen!
Außerdem denke ich nicht, dass eine Fahrzeugstilllegung wegen so einer Lappalie möglich ist (Stichwort Verhältnismäßigkeit) und selbst wenn dann wird das wohl kein vernünftiger Polizist machen.
Außerdem frag ich mich dann als unsachverständiger Bürger auf dem Gebiet der EU Verordnungen über die Eintragungsmodalitäten für Felgen, wozu ich dann überhaupt zum TÜV gehe wenn die Polizei mir dann trotz Eintragung das Fahrzeug stilllegen kann 😕
naja, der TÜVer hat natürlich die geltenden gesetze einzuhalten und darf nur das eintragen, was auch wirklich erlaubt ist!
eigentlich sollte es auch nicht vorkommen, dass der TÜVer über irgendwelche gesetzesänderungen nicht informiert ist, die praxis zeigt allerdings leider oft das gegenteil! 🙁
wer dann im fall des falles zur verantwortung gezogen wird, ist dann immer eine streitfrage!
natürlich kann sich aber der TÜVer auch nicht auf seine unwissenheit berufen!es wäre also wirklich interessant zu wissen, was passiert, wenn diese situation wirklich einmal eintreffen sollte!
fakt ist jedoch, dass bei einem fzg. welches nicht den geltenden gesetzen und richtlinien entspricht (auch wenn es eingetragen wurde) die betriebserlaubnis erlischt, d.h. man wäre auch ohne versicherungsschutz unterwegs!
Zitat:
Original geschrieben von Fox906bg
naja, der TÜVer hat natürlich die geltenden gesetze einzuhalten und darf nur das eintragen, was auch wirklich erlaubt ist!
eigentlich sollte es auch nicht vorkommen, dass der TÜVer über irgendwelche gesetzesänderungen nicht informiert ist, die praxis zeigt allerdings leider oft das gegenteil! 🙁
wer dann im fall des falles zur verantwortung gezogen wird, ist dann immer eine streitfrage!
natürlich kann sich aber der TÜVer auch nicht auf seine unwissenheit berufen!es wäre also wirklich interessant zu wissen, was passiert, wenn diese situation wirklich einmal eintreffen sollte!
fakt ist jedoch, dass bei einem fzg. welches nicht den geltenden gesetzen und richtlinien entspricht (auch wenn es eingetragen wurde) die betriebserlaubnis erlischt, d.h. man wäre auch ohne versicherungsschutz unterwegs!
Ich wollte mit meinen Ausführungen nicht sagen, dass der TÜV Prüfer, zu dem ich gehe, Gefälligkeitseintragungen macht.
Solche gibt es ja zur Genüge aber der zu dem ich gehe ist an sich korrekt und hält sich an die Vorschriften soweit ich das beurteilen kann - aber er übt sein bei allen Vorschriften vorhandenes Ermessen eben vielleicht etwas wohlwollender aus als andere.
Diese neue EU Vorschrift kennt der Prüfer auch, denn er hatte mich im Vorfeld schon darauf hingewiesen. Aber er meinte auch, dass die Auslegungsfragen diesbezüglich noch nicht ganz klar seien, da die Regelung so neu ist.
In welcher Norm steht denn, dass die BE erlischt auch wenn die Änderungen eingetragen sind, falls die Eintragung nicht den geltenden Gesetzen entspricht?
Würde das gerne mal nachlesen.
Ich denke aber trotzdem, dass eine Stilllegung des Fahrzeugs nur bei ganz gravierenden Verstößen und ganz erheblich von der Norm abweichenden Eintragungen möglich ist (bei einem Reifen, der einen cm zu weit aus dem Kotflügel raussteht kann davon wohl keine Rede sein).
Dies allein schon deshalb, weil die TÜV Prüfer ja fast immer einen recht großen Ermessensspielraum haben und die Polizei dieses Ermessen ja nicht im Nachhinein korrigieren oder anders beurteilen kann, insbesondere ja auch da die Polizei nicht die Sachkenntnis eines TÜV Prüfers hat!
Zudem ist meine Eintragung ja völlig wertlos, wenn sie keinerlei Rechtfertigungswirkung hat - ich lasse es ja eben eintragen, damit die BE nicht erlischt, ansonsten könnte ich ja auch ganz ohne TÜV rumfahren wie ich will...
Außerdem sind mir Fälle bekannt von Bekannten, die wirklich reine Gefälligkeitseintragungen am Fahrzeug gemacht bekommen haben von Dingen, die gar nicht eintragungsfähig sind und die wurden auch schon von "auf Tuning-Sünder spezialisierten" Polizisten kontrolliert und da wurde auch nichts stillgelegt.
Ich frage morgen meinen TÜV Prüfer mal, ob er weiß wie das ist mit der Stilllegung durch die Polizei trotz Eintragung!
tante Wiki sagt zumindest folgendes:
Erlöschen der Betriebserlaubnis
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.
Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
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Zitat:
Original geschrieben von Fox906bg
§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Danke für die Info - aber § 19 Abs. 3 StVZO in der aktuellen Fassung besagt folgendes:
...
(3) 1Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.für diese Teile
a)eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b)der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist
....
Ich kann da nirgends das von dir aus Wiki zitierte und angeblich im § 19 Abs. 3 stehende "...oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden."
herauslesen - und das ist ja genau der Knackpunkt!
Wiki hat ja auch nicht immer recht - immerhin kann da ja jeder alles jederzeit hinschreiben 😛
Ich frag morgen mal den TÜV Menschen, der müsste ja da Bescheid wissen!
der von dir zitierte auszug könnte sich auf teile mit ABE- bzw. EG-zulassung beziehen, wenn ich das richtig gelesen habe!
für diese bauteile wäre dann keine eintragung notwendig!
Zitat:
Original geschrieben von Fox906bg
der von dir zitierte auszug könnte sich auf teile mit ABE- bzw. EG-zulassung beziehen, wenn ich das richtig gelesen habe!
für diese bauteile wäre dann keine eintragung notwendig!
Das mag sein (kann ich ohne nähere Befassung damit jetzt nicht sagen) aber dennoch enthält der gesamte § 19 StVZO, insbesondere eben auch nicht im Absatz 3 die von dir aus Wiki zitierte Ausführung: "BE erlischt, wenn...oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden."
Ich frag mich also, wo Wiki das her hat - im Gesetz steht es jedenfalls in der aktuellen Fassung (entgegen der Quellenangabe in Wiki!) nicht.
Kurze Geschichte zum Thema Eintragungen von mir:
hab mir auf meinem (noch) aktuellen Auto einen G-Power Auspuff medium montieren lassen, der zu dieser Zeit noch eine EG-Zulassung hatte. TÜV Eintragung mit dem Gutachten kein Problem.
Zwei Jahre später hält mich die Polizei an, misst die Lautstärke und sagt der is zu laut, der muss runter.
Ich am nächsten Tag mit G-Power telefoniert, sehr langes und nettes Gespräch mit einer Dame gehabt, die mir bestätigen musste, dass die Polizei Recht hat. Also TROTZ gültiger Eintragung in Brief und Schein war der Auspuff nicht mehr zugelassen!
Und ich hatte keine Andere Chance und hätte mit einem anderen Auspuff meine Mängelbeseitung, die ich von der Polizei mitbekommen hab, innerhalb von zwei Wochen vorlegen müssen.
Wers nicht glaubt: ich habe das damalige Gutachten heute noch zu Hause!
Fazit: Eine Eintragung ist absolut keine Gewähr, dass Alles korrekt ist!
@Freejay:
Danke für deinen Beitrag!
Da kommt man aus dem Kopfschütteln net mehr raus - man fährt zum TÜV, lässt alles eintragen und dann ist doch alles für die Katz.
Wer soll das verstehen 😕
Vorallem wo der Auspuff ja so ein sicherheitsrelevantes Teil ist gell 🙄
Und von wegen "zu laut" - die Polizei soll mal die Lautstärke von Motorrädern messen wenn die Gas geben. DAS ist so laut, dass man es kilometerweit hört und einem fast das Ohr abfällt wenn man daneben steht - interessiert aber scheinbar keinen. Aber Hauptsache dann auf die bösen bösen Autofahrer mit Sportauspüffen losgegangen!
Da krieg ich echt zuviel..
Wenn mir das so Jemand erklärt hätte, dann hätte ich ihm vermutlich auch schwer geglaubt.
G-Power hatte damals diesen Problem mit irgendwelchen GOLF und 3er BMW 6-Zyl. Endtöpfen. Haben genauso mit dem Kopf geschüttelt. Schließlich wurden SIE ja von den Leuten angerufen, warum der Auspuff plötzlich nicht mehr zugelassen war. Und konnten nix dafür! Haben ja nix Illegales gemacht, da sie die Teile Jahre zuvor vollkommen rechtmäßig an den Mann gebracht haben!
Nur so am Rande: ich hatte den Auspuff trotzdem noch weitere neun(!!!) Jahre montiert, ohne dass es Beanstandungen gab. Nicht mal bei den TÜV Terminen hab ich ihn abgebaut. 😁 😎
Zitat:
Original geschrieben von Freejay
Nur so am Rande: ich hatte den Auspuff trotzdem noch weitere neun(!!!) Jahre montiert, ohne dass es Beanstandungen gab. Nicht mal bei den TÜV Terminen hab ich ihn abgebaut. 😁 😎
Na dann 😁
Und stillgelegt haben sie dir dein Fahrzeug ja auch nicht - sag ich ja, bis sowas passiert muss schon viel Illegales am Auto sein!
Zitat:
Original geschrieben von Labymaus7
Das mag sein (kann ich ohne nähere Befassung damit jetzt nicht sagen) aber dennoch enthält der gesamte § 19 StVZO, insbesondere eben auch nicht im Absatz 3 die von dir aus Wiki zitierte Ausführung: "BE erlischt, wenn...oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden."
Ich frag mich also, wo Wiki das her hat - im Gesetz steht es jedenfalls in der aktuellen Fassung (entgegen der Quellenangabe in Wiki!) nicht.
naja, dass die ABE bei z.b. nicht sachgemäßer anbringung von zusatzteilen erlischt, obwohl die teile eine ABE haben, sollte aber schon klar sein! 😉
wenn man z.b. felgen montiert, welche über eine ABE verfügen (also nicht vom TÜVer abgenommen werden müssen), diese aber nur mit 4 statt 5 radmuttern befestigt, wäre dies eine unsachgemäßer anbringung!
das selbe gilt für anbauteile, wie spoiler, schweller usw.: wenn in den papieren erwähnt ist, dass die anbringung nur durch verschraubung zulässig ist, kann man die teile nicht einfach drankleben! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Labymaus7
Na dann 😁Zitat:
Original geschrieben von Freejay
Nur so am Rande: ich hatte den Auspuff trotzdem noch weitere neun(!!!) Jahre montiert, ohne dass es Beanstandungen gab. Nicht mal bei den TÜV Terminen hab ich ihn abgebaut. 😁 😎
Und stillgelegt haben sie dir dein Fahrzeug ja auch nicht - sag ich ja, bis sowas passiert muss schon viel Illegales am Auto sein!
Ein Polizist hat mir damals tatsächlich mit Stillegung gedroht! Darauf hab ich ihm dann gesagt, wenn ich mein Auto so zum TÜV bringen muss und es mir als "erlaubt" bescheinigt wird, dann hören sie von meinem Anwalt in Bezug auf Nutzungsausfall usw.
Wahrscheinlich hätte ich eh keine Chance gehabt. Die Polizei sitzt ja IMMER am längeren Hebel. Leider! 🙁 Aber immerhin scheine ich ihn damit persönlich ein wenig beeindruckt zu haben! 😁