Kurze Frage zur "Fensterheber-Kulanz"
Hallo!
Wie der Titel schon sagt, hab ich ne kurze Frage zur Kulanzregelung mit den elektrischen Fensterhebern. Mein IVer hat 70tkm und wenn ich die Kulanzregelung richtig verstanden habe, wird die Reparatur bis zu einem Kilomerterstand von 100tkm zu 100% von VW übernommen. Mein Frage ist: Gilt die Kulanz auch für den Fall, dass noch kein Fenster in die Tür gefallen ist, ich das also zur "Vorsorge" machen lassen will, damit mir nicht irgendwann mitten im Nirgendwo das Fenster runterrauscht? Ich frag auch weil es in meiner Tür so komisch rappelt wenn ich die zu mache, vor allem wenn das Fenster unten ist.
Gruß
Alukard
19 Antworten
hat mal jemand der 100% bekommen hat ein offizielles Schreiben und kann das mal als PDF oder SCAN zu verfügung stellen?
hab da noch ne idee, wie ich an die kohle für die teile von meinem Bruder komme...
mfg
PS: meine SCheiben halten sei 99, sogar meine "Schlanke" 85km wenn ich mich drauflehne...
meine halten momentan auch noch.
BJ98 EZ 97
und 89'km
Hallo,
ich habe heute meinen IVer vom 😁 abgeholt. Gab auch noch 100% Kulanz. Er hat bisher 42000 km gelaufen.
@ Wing
Was meinst Du mit etwas schriftlichem? Könnte die Rechnung einscannen - falls Euch das weiterhelfen könnte?
gruß
Daniel
ich denke er möchte sehen, was VW dazu sagt in einer Art stellung nahme, oder halt die Rechnung, dass VW 100% übernommen hat und damit zu denen und nach dem Motto:
"warum er, aber ich nicht"....
oder so🙂
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Hatte ich mir schon so gedacht... entweder Stellungnahme oder aber Rechnung...
Die Rechnung scanne ich die Woche mal ein - in der Hoffnung, dass Kulanz gewährt wird 😉
Nur halt mit einer Stellungnahme kann ich derzeit nicht dienen...
gruß
Daniel