Kurbelwellengehäuse verstopft! Nun Motorschaden !! Picasso!
Hallo,
noch ne kurze Frage:
Bei meinem Picasso kam im Dezember bei ner Überlandfahrt plötzlich die Warnmeldung: Öldruck zu niedirg, sofort anhalten!! Das tat ich auch:
Der Ölmesstab stand etwas raus und das Öl war überall im Motorraum und darunter verteilt.
Citroen-Werkstatt meines Vertrauens am Ort vermutet nun vom Geräsch des Motors her: KOLBENFRESSER!
Frage: Die ganze Geschichte ist wegen noch Gewährleistung vor Gericht. ( Ein Audi-VW Händler)
Nächste Woche guckt ein Gutachter sich das an.
Bahnt sich ne zusitzende Kurbelwellengehäuseentlüftung langsam an oder geht das von einer Woche auf die andere , dass die zusitzt und so etwas passiert?
Citroen vermutet das nämlich als mögliche Ursache.....! Das letzte Wort hat aber der Gutachter.
Wenn sich sowas schon länger anbahnt, dann hätte ich natürlcih Chansen, dass gesagt wird, dass der Auslöser des Ölverlustes und der dadurch entstandene Motorschaden, schon bei Übergabe
( Kauf) des Fahrzeuges bestanden haben könnte.
Passiert ist das ganze, als ich den Wagen 9 Monate hatte und 4000 km gefahren war. Weit vorher hatte ich aber schon massive Motorprobleme über meinen Rechtsanwalt weitergeben lassen. Und auch, dass der Wagen ab und zu während der Fahrt ausgeht. Das Autohaus wollte aber außergerichtlich nix sagen. Deshalb hab ich sie dann verklagt...!
Schöne wäre es also, wenn vermutet wird, dass der Beginn des ganzen Dramas schon bei Übergabe des Autos versteckt lauerte!
Gibts da jemanden der mir Mut macht??
Beste Antwort im Thema
Bei der Gewährleistungspflicht bei Gebrauchtwagen ist es so:
- die ersten 6 Monate nach dem Kauf trägt der Verkäufer die Beweislast - d.h. er muss beweisen, dass der Defekt nicht schon beim Kauf vorhanden war. Also haftet der Händler in der Zeit quasi für alles, ausser den Verschleissteilen.
- Danach muss der Käüfer beweisen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Das wird schwierig - und ich kenne keinen Verkäufer, der da freudestrahlend das Portemonnaie öffnet.
Das blöde ist halt, dass die Ölverluste durch eine zugesetzte Kurbelgehäuseentlüftung fast immer glimpflich ablaufen. Sauerei im Motorraum beseitigen - Öl nachfüllen, Schlauch reinigen - fertig.
Liest man in den PSA-Foren häufig.
Wenn man durch die Sache einen Motorschaden erlitten hat, dann vermutet der Verkäufer mit Sicherheit, dass man da eben ohne Öl noch ne Strecke gefahren ist. Und so ne Mitschuld am Motorschaden hat. Und dann ist es schon vorbei mit der Gewährleistung.
Ob dem so war oder nicht, ist egal. Der Käufer muss beweisen, dass ihn keine Schuld trifft.
Und das wird schwierig. Aber vielleicht hat man ja nen Richter, der einem wohlgesinnt ist.
Oder die Gegenseite ist nicht so fachkundig und stellt sich blöd an vor Gericht. Soll es ja auch geben.
Gruß
Markus
51 Antworten
Jo, weiß ich...bin selbst bei der Feuerwehr!
Es wurde gesagt, dass der Gutachetr nicht den kompletten Motor zerlegen konnte ....das hätte den Aufwands- und kostenrahmen gesprengt.
Er konnte somit nicht sicher sagen, ob der Wagen nach dem Auffüllen von neuem Öl wieder 1-A läuft oder ob noch ein Schaden besteht...
Das würde die 100 km-Überführung unter Umständen zeigen!
Sie hat es gezeigt:::
Definitiv : er läuft nicht! Bzw. er läuft....aber nicht mehr lange!
Er ist ja abgemeldet und steht unterm Carport auf ner Folie!
PS.: der Werkstattmeister hat mir ja auch bestätigt, dass erstmal sämtliche Teile ( Ventildeckel, Filter, Schläuche, Siebe, mehrfach das Öl usw...) getauscht werden müssen um auch die Grundursache zu beheben!
das glaub ich ja wohl nicht!
der zerlegt nicht den motor um zu sehen was los ist und was nun?
orakelt er jetzt die ursache? legt der dann dem richter bei der anhörung die karten auf die frage was die ursache des ganzen ist?
....er hatte ja schon orakelt das du die 100km schaffst...
also die ganze geschichte mit mir abgezogen ich wär schon längst auf die barrikaden!
mfg
Was soll man tun.
Er ist ein vom Gericht vereidigter und auch vom gericht bestellter Gutachter.
Den hab ich mir nicht ausgesucht....!
Die Zerlegung des Motors wäre teurer geworden als ein Austauschmotor.
Die Ursache hat er ja.....schlechter Wartungszustand, verbunden mit ner komplett zusitzenden Kurbelwellengehäuseentlüftung und allen Schläuchen die dazu gehören.
Ebenso vollkommen verkrustete Ventildeckel!
Ich habh schon soooooooooooo viele Nerven bei dieser Sache gelassen.
ich hab gar keine mehr mit dennen ich mich aufregen könnte !
Juhuuuuuuuuuuuuuuuuuuu!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Habe heute das Gutachten des vom Gericht bestellten Gutachters bekommen.
Darin heißt es sinngemäß:
Alle angegebenen Mängel am Fahrzeug ( stinkendes Kühlsystem, polternde Vorderachse, gerissener Endschalldämpfer, zusitzende Kurbelwellengehäuseentlüftung und dadaurch Motorölverlust und evt. dadurch auf Dauer großer Schaden am Motor.....) sind eindeutig vorhanden und nicht eingebildet.
Weiter heißt es:
Es ist zweifelsfrei (!) so, dass alle Mängel nicht in der kurzen Nutzungszeit des Klägers ( also ich) entstanden sein können ondern definitiv (!) schon vor Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren.
Und zwar nicht nur im Ansatz vorhanden, sondern ich gleicher massiver Ausprägung wie beim Gutachten festgestellt! Es gibt in der kurzen Nutzungszeit keinen (!!-fett gedruckt!) Umstand, der diese Mängel in kurzer Zeit hätte hervorrufen können.
Der Defekt des Kurbelwellengehäuses...etc.... muss sogar schon weit vor Fahrzeugübergabe bestanden haben.
Alle vom Kläger geäußerten mängel und deren begleiterscheinungen
( regelmäßiges Absterben des motors während der Fahrt....usw) sind charakteristisch für die bewiesenen Mängel und belegen zweifelfrei deren Bestehen.
All das steht auf 20 Seiten incl. Fotos , Plausibilitätsanalyse usw...!
Der Gutachter weist darauf hin, dass Auspuff und Koppelstange und ein undichtes Kühlsystem zwar als Verscjleißteile angesehen werden könnten, jedoch in diesem Fall und der kurzen Nutzungsdauer in welcher die Schäden aufgetreten sind, nicht von Verschleißteilen im üblichen Sinne gesprochen werden kann!!!!! Alle Mängel hätten schon bei Übergabe ausnahmslos und definitiv bestanden !!!
Gerichtsverhandlung folgt Ende April.
Das Autohaus bietet plötzlich Reperatur über Garantieversicherung mit Selsbtbeteiligung an!! HAHA !!!
Zweite Klage auf Nutzungsausfallentschädigung wird nächste Woche eingereicht. Immerhin war das Auto von 12 Monaten 5 Monate nicht fahrbereit !!!!!!
Ist das Leben nicht schön !!!! ????
Eure Meinungen bitte !!!
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hört sich nach happy end an!😉
Auch wenn ichs dir gönn, bin ich mir sicher das bei deinem Fahrprofil auch mit einem neuem Motor so ein Schaden irgendwann wieder kommen wird!
Das glaub ich nicht!
Diese Auto wird hoffentlich vom Händler zurückgenommen werden mssen.....!
Was hast du gegen ein Fahrprofil aus Landstraße und Stadtverkehr mit ca. 1000 km pro Monat? An 2-3 tagen in der Woche wird der Wagen oft gar nicht genutzt!
Wir haben ja noch meinen Volvo V 70
Das Ende hab ich erwartet, so soll es sein. Da haben sich die Nerven gelohnt. Daumen hoch.
Jetzt brauchen wir nur noch nen Guten Gerichtsprozess!
Werden einem eigentlich wohl die gefahrenen 5100 km in Rechnung gestellt?
Wenn ja, wie hoch ist der Satz wohl pro km! ?
Zitat:
Original geschrieben von 835sedici
Das Ende hab ich erwartet, so soll es sein. Da haben sich die Nerven gelohnt. Daumen hoch.
Hallo!
Die Nerven verloren klingt gut.
Das hört sich alles an wie hunderte Berlingo-Fälle.Da sind bisher fast alle Kunden auf den Kosten hängengeblieben.Wie ich 2003!
Die in Deutschland fehlende Schlauchheizung für die Kurbelwellenentlüftung bedeutet bei Frost einen Eispfropfen im Schlauch.
...und ab spritzt das Öl durch die Peilstaböffnung.Ohne Öl keine Schmierung.Der Motor ist Schrott.
Steht der Wagen in der warmen Werkstatt,ist auch der Pfropf nicht mehr nachzuweisen und der Ingenieur wundert sich...
Mir tut jetzt schon der arme Händler leid,der jetzt womöglich den PSA-Konzern vor einem korrekten und teuren Rückruf bewahrt und sich opfert.
War es unter 5 Grad minus?
Hatte der Picasso schon eine Schlauchheizung ab Werk oder per Service-Aktion?
Wer hatte bei Frost ebenfalls einen Ölauswurf bei 1,8 Liter Benzin-Motoren?
trotzdem ein schönes Osterfest.
Wildesel
Hallo Wildesel,
ist ja fast das selbe in grün / in Berlingo. 🙂 schließ dich doch mal zum Dokumenteaustausch mit dem DieselIngo kurz - wenn du denen das da auf den Tisch schmeißt, macht das vielleicht Eindruck. Oder ist das Thema schon komplett durch, bei dir?
Zitat:
Original geschrieben von 835sedici
Hallo Wildesel,ist ja fast das selbe in grün / in Berlingo. 🙂 wenn du denen das da auf den Tisch schmeißt, macht das vielleicht Eindruck.
Hallo!
Auf den Tisch donnern bringt nichts.PSA ist gezwungen,immer so tun,als hätten sie kein technisches Problem.
Das ziehen die auch recht perfekt durch.Hochachtung!
Gesucht wird ein Fall,bei dem wegen des Ölauswurfs Personen zu Schaden gekommen sind.Das kann auch ein
Fahrzeug sein,das auf der gelegten Ölspur ins Trudeln und gegen einen Baum geraten ist.
Dann würde das KBA den Fall wieder aufrollen.
Bis dahin passiert zumindest in Deutschland nichts.
es grüßt
Wildesel
Also:
Es ist kein "armer Händler" !!! Ein ganz arog......A.......! Ihr versteht was ich meine.... !
Mittlerweile hörte man aber, dass er für diese Verkaufstaktik bekannt sein soll! Auch die betrügerische Verkaufsanbahnung habe ich bei einem anderen Kunden selbst miterlebt.
der war 100 km angereist um für seinen Sohn einen Golf dort zu kaufen: Im Internet stand was von 4500 Euro, TÜV+AU neu....
Der kam an...regte sich tierisch in meinem Beisein auf, weil der Wagen keinen Tüv und kein Au hatte...und nur als Bastlerauto verkauft wurde, weil der einen Defekt an der Achse usw hatte. Reperaturkosten 2500 Euro. Wenn der Kunde die Zahlen würde, würde er Tüv + AU bekommen. Da war richtig Stimmung im Saal! zu Recht......
Da hatte ich meinen Vetrag schon unterschrieben......! Das war ne klare betrügerische Verkaufsanzeige im Internet!!!!!! Da stand nämlich von all den Sachen nix !!!
So: Nun zurück zu meinem Schaden am Wagen:
Sie haben sich den Schaden nicht einmal ansehen wollen, keine Auskunft geben wollen, den Wagen nicht reparieren wollen, haben sich über geltendes Rcht bewusst hinweg gesetzt und mit der Aussage " Es interessiert uns nicht...es steht ihnnen ja frei uns zu verklagen....", der ganzen Sache den krönenden Rest gegeben...!
Ebenfalls haben wir den "vermeinbdlich armen Händler" in einen angehängten Klageverfahren was laut eines entsprechenden Vergleichsurteils desBGH von 2007 in diesem konkreten Fall möglich ist, auf die Zahlung von gut 5000 Euro verdonnert. Nutzungsausfll für die Tage des Totalausfalls! Diese Auto fällt in die Nutzungsausfallkategorie
" E ": bedeutet: 38 Euro pro Tag!
Ende April ist Termin !!! Daumen drücken !
Hallo zusammen
@"SuperIngo112":
Drück, drück. 🙂
626GF? 😁
Gruß
Roland