Kupplungsschaden, Probleme mit Gewährleistung/Garantie

Audi A6 C6/4F

Hallo Zusammen,

leider durfte ich in den letzten Tagen feststellen, dass Audi wohl nur Premium im Marketing ist, jedoch nicht im Service bzw. Kulanz. Was ist passiert:
Am Wochenende bin ich mit meinem A6 (4F, BJ 12/2008, 24TKM) mit einem Kupplungsschaden liegen geblieben. Kein Problem dachte ich, Mobilitätsgarantie, Gewährleistung, vllt. sogar noch Garantie also die Service-Hotline angerufen. Die haben mir auch perfekt geholfen und mich mobil gehalten, bis ich heute den Anruf erhalte, dass Audi die kosten nich übernimmt, da es sich bei der Kupplung um ein Verschleißteil handelt. Fertig.

Jetzt sieht es so aus als ob ich auf allen Kosten sitzen bleibe: Abschleppen, Mietwagen, Reparatur, Ersatzteile.

Ich kann mich gar nicht beruhigen, dass ich hier im Stich gelassen werde mit einem Fahrzeug das nur 15 Monate alt ist und 24.000KM auf der Uhr hat. Aber nicht mal das Wort "Kulanz" kennen die Ingolstädter.

Hat jemand noch Tipps oder Tricks oder ähnliche Erfahrungen? Wie soll ich mich Audi gegenüber verhalten?
Danke und Grüße,
Stefan

21 Antworten

In der aktuellen ADAC Zeitung steht da nen Bericht drinnen über die Anerkennung von Garantiefällen und ähnlichem, ich habe die allerdings gerade nicht zur Hand, musste mal schauen ob der Artikel auch im Internet verfügbar ist.

Und/oder direkt an Audi wenden und nicht über den Händler laufen lassen.

Die ADAC werde ich mir mal besorgen...Habe heute schon mehrfach mit Audi telefoniert, versuche gerade an einen Techniker zu kommen, der das angeblich letztendlich entscheiden kann.

Die Damen von der Kundenservice-Hotline haben schon kategorisch "Nein" gesagt...Ist eben ein Verscheißteil, da kann man nicht erwarten, dass es 24TM hält.

Warte ich tipp dir den gerade ab

Welche Autoteile haltbar sein müssen

Handelt es sich bei dem Defekt am Auto um einen Mangel oder um eine normale Verschleißerscheinung?
Für Leute, die beim Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug gekauft haben, eine entscheidene Frage.
Denn: Tritt innerhalb von einem Jahr nach dem Erwerb ein Mangel auf, haben sie aufgrund der gesetzlichen Sachmängelhaftung ein Anrecht auf kostenlose Reperatur.
Bei normalem Verschleiß eines Fahrzeugteils greift diese Regelung dagegen nicht.
Der ADAC hat jetzt in Königswinter eine Leitlinie sowie eine Liste mit den wichtigsten Urteilen vorgestellt:
Als Verschleißteile gelten bis zu einer Laufleistung von 150000km nur Bauteile, die eine typische Abnutzung unterliegen, etwa Bremsscheiben, Batterien, Scheibenwischer oder die Abgasanlage.
Dein Defekt anderer Komponenten stellt bei sachgemäßer Nutzung des Fahrzeugs hingegen einen Sachmangel dar.

Hier noch ein Link

Gut das trifft vielleicht nicht 100%ig deinen Fall, aber ich denke damit kannst du etwas anfangen, bzw. hast etwas Munition.
Eine defekte Kupplung nach 24000km ist ganz klar kein NORMALER Verschleiss

verschleissteil ja aber nicht nach 24 tkm.

die sollen einen kulanzantrag stellen.

oder du rufst selbst dort mal an.
besser ist es wenn es über deinen händler geht.

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Kann dir zwar nicht weiterhelfen. Aber die motorisierung des Fzg könntest du die nennen?

Zitat:

Original geschrieben von suckup


..........Am Wochenende bin ich mit meinem A6 (4F, BJ 12/2008, 24TKM) mit einem Kupplungsschaden liegen geblieben.

Als erstes mal sofort in die Werkstatt fahren und alle defekten Teile sichern sofern das Fahrzeug (Kupplung) zerlegt wurde. Nur anhand dieser Teile (wenn es die Kupplung alleine ist/war) kann ein Mangel nachgewiesen werden. Mit diesen Teilen (Druckplatte, Mitnehmerscheibe und Ausrücklager) zu einem Gutachter deiner Wahl und diese prüfen lassen. Wenn du dir sicher bist, daß du nicht mit schleifender Kupplung gefahren bist - wovon ich mal ausgehe - dürfte die Druckplatte einen Defekt haben welcher nicht unter Verschleiß fällt.

Mike

Hallo,

die Regelungen der Audi Mobilitätsgarantie:

http://www.audi.de/.../basisleistungen.pdf

Eigentl. sehr eindeutig.

Mit welcher Begründung sollst Du denn die Kosten fürs Abschleppen übernehmen - ist doch völlig unabhängig davon, wer am Ende für den Schaden aufkommt.

Eine Kupplung ist ein Verschleißteil, aber bei normalem Gebrauch nicht nach 24tsd km. Poste doch mal etwas genauer die Begründung, so einfach können sie es sich doch nicht machen. Warum kommunizierst DU eigentl. direkt mit Audi, was sagt denn Deine Werkstatt zu dem Defekt?

Gruß
Peter

Hallo Zusammen,

danke für die schnellen Antworten, Tipps und aufmunternden Worte.
Also es handelt sich um einen 2,8l Benziner, Wie gesagt, FL mit EZ 12/08.

Ich spreche eigentlich die ganze Zeit mit Werkstatt und Audi, weil sich beide gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben.
Audi sagt mir die Werkstatt entscheidet über Kulanz bzw. Gewährleistung und die Werkstatt sagt mir, dass die Audi Techniker eine Gewährleistung aufgrund von Fotos/Zustand der Kupplung ablehnen.

Nach meinen bisherigen Telefonaten muss ich sagen, dass sich die Werkstatt vertrauenswürdiger gibt als Audi. Bei Audi sind die Damen trainiert aufs "Nein" sagen und abwimmeln. Den Premium-)Kaufpreis hab ich Depp ja schon bezahlt, jetzt bin ich nur noch ein nerviger Kunde der nicht richtig auto fahren kann mit völlig überzogenen Forderungen.

Beste Grüße,
Stefan

Nachtrag:

Habe mir gerade mal den link zum Leistungspaket im Pannenfall angeguckt.
Der Audi Kundenservice versucht mir jedoch zu erklären, dass das Leistungspaket nicht gilt, wenn es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt.

Ich verstehe das selber nicht...was bringt mir also die Mobilitätsgarantie wenn selbige nicht bei allen Pannen etc. greift???

Es geht also in meinem Fall nicht nur um die Übernhame der Reparaturkosten sondern auch um die Abschlepp-Gebühren, Mietwagenkosten und Rückführungskosten des Autos.

Grüße,
Stefan

Kennen die Ihre eigenen Sprüche nicht?

Ich zitiere mal:

"...Sie gilt zunächst für zwei Jahre und erneuert sich mit jeder bei einem Audi Partner innerhalb Deutschlands durchgeführten Inspektion bzw. einem vorgeschriebenen Serviceereignis.
Bei regelmäßigem Service bei einem Audi Partner und der Bestätigung im Serviceplan haben Sie ein ganzes Autoleben lang Anspruch auf die Audi Mobilitätsgarantie..."

ein GANZES AUTOLEBEN lang - also auch, wenn die Kiste längst aus Garantie/Gewährleistung raus ist, was bei Dir ja noch nichtmal der Fall ist.

Verklicker der Hotline Trulla mal, dass Du auf sowas keine Lust hast und Dich der entsprechende Abteilungs-/Arbeitsgruppen whatever Leiter zurückrufen soll, weil Du sonst mit der Geschichte schneller bei Anwalt/Gutachter/AutoBild bist wie Sie "Ich habe einen sicheren Job" buchstabieren kann.

Ich würde da nicht lang rummachen und keine unnötige Zeit mit unfähigem Hotlinepersonal vergeuden. Vorausgesetzt natürlich, Du bist normal gefahren und hast die Kupplung nicht beim Anhängerbetrieb getödet oder ähnliches..

Gruß
Peter

Genauso sehe ich das auch...
aber anscheinend verliere ich jeglichen Anspruch nach Überweisung des Kaufpreises.

Ich hatte übrigens vergessen zu erwähnen, dass mein Auto keine Anhängerkupplung besitzt
und ich ein Baby (nicht meine Frau sondern ein Kleinkind) herumfahre,
insofern fällt rasen und Anhängerbetrieb auch aus.

Also wenn Du Dir da recht sicher bist (mir hat z.B. mal ein Volvo Händler von nem Kunden erzählt, der an nem steilen Berg wohnte und seine Kupplung innerhalb weniger Tage geschrottet hat) dann nichts wie ab zum Gutachter, wenn die sich weiter quer stellen. Würde ich sogar vorm Anwalt machen, weil es letzten Endes ja darauf hinauslaufen wird, nachzuweisen, dass es sich um einen Materialfehler handelt.

Wäre schön, wenn Du uns hier auf dem Laufenden hälst!

Gruß
Peter

Hey Suckup!
ich drück dir mal beide Daumen das das gut geht!!!

Immerhin ist der Dicke so gut wie neu!!! Fahr ihn ne Nr kleiner als 2.4er aus dem Jahr 2006 jetzt mit 110tsd und hoffe das die Kupplung noch ne ganze Weile hält!

Dir alles Gute!!!

grease

Hallo,

eine Kupplung darf nach 24.000 KM nicht defekt gehen.....hat sie denn mal "geraucht" oder bist du dir jeglicher Schuld bewußt? Ich würde nach Androhung zu einem Anwalt gehen, bzw. die KFZ Schiedsstelle anrufen, die hilft da auch gerne weiter und kostet kein Geld.

Also viel Glück.....wobei du hartnäckig bleiben mußt, dann wirst du Recht bekommen....sofern du die Kupplung normal betrieben hast.

Gruß Hansi

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