Kupplungsschaden, Probleme mit Gewährleistung/Garantie
Hallo Zusammen,
leider durfte ich in den letzten Tagen feststellen, dass Audi wohl nur Premium im Marketing ist, jedoch nicht im Service bzw. Kulanz. Was ist passiert:
Am Wochenende bin ich mit meinem A6 (4F, BJ 12/2008, 24TKM) mit einem Kupplungsschaden liegen geblieben. Kein Problem dachte ich, Mobilitätsgarantie, Gewährleistung, vllt. sogar noch Garantie also die Service-Hotline angerufen. Die haben mir auch perfekt geholfen und mich mobil gehalten, bis ich heute den Anruf erhalte, dass Audi die kosten nich übernimmt, da es sich bei der Kupplung um ein Verschleißteil handelt. Fertig.
Jetzt sieht es so aus als ob ich auf allen Kosten sitzen bleibe: Abschleppen, Mietwagen, Reparatur, Ersatzteile.
Ich kann mich gar nicht beruhigen, dass ich hier im Stich gelassen werde mit einem Fahrzeug das nur 15 Monate alt ist und 24.000KM auf der Uhr hat. Aber nicht mal das Wort "Kulanz" kennen die Ingolstädter.
Hat jemand noch Tipps oder Tricks oder ähnliche Erfahrungen? Wie soll ich mich Audi gegenüber verhalten?
Danke und Grüße,
Stefan
21 Antworten
Nun ja. Meine Kupplung hat nun in 10 Jahren 263.000 km runter. Und.....funktioniert wie neu!
Bemüh mal die Suchfunktion. Ich kann mich an einen Thread vor ca. einem halben Jahr erinnern in dem ein A6 Fahrer sich über das gleiche Problem beschwert hat. Ich glaube sogar, dass er schon die zweite Kupplung verjagt hat. Der Fall sollte mittlerweile abgeschlossen sein!
Probleme mit Gewührleistung/Garantie
Hallo Stefan,
ich kann Dir nur nachfühlen und Dir Recht geben…: „aber anscheinend verliere ich jeglichen Anspruch (auf Service) nach Überweisung des Kaufpreises.
Bezogen auf den Kunden Service, ist Audi nicht bei der „Premiumklasse“ angekommen.
Ich habe mit meinem Audi einen Turboschaden erlitten, wobei, wie auch immer, es den Krümmer und den Russpartikelfilter mit zerstört hatte.
Da mein Audi bei noch nicht vier Jahre und nur 82TKM gelaufen hatte, dachte ich dass ich ein Gegenkommen von Audi erwarten kann (und wenn es nur 2,50 und ein Glasswein gewesen wäre). ABER es blieb beim Denken…
Ich habe den schaden bezahlt, doch mir eines gemerkt…: AUDI nein danke, nicht bei diesen Service und den Preis. Ich Zahle gerne einiges mehr, wenn Preisleistung stimmt.
P.S.: Über Preise werde ich hier nicht schreiben, denn ich könnte mich sonst wieder nur Aufregen… und mein Doc. bekommt wieder diesen Ausdruck im Gesicht ;-)
Hallo,
hier der aktuelle Stand der Dinge. Vielleicht auch nützlich für dein ein oder anderen Audifahrer unter uns.
Audi übernimmt die Kosten der Kupplung nicht, da es sich um ein Verschleißteil handelt und Verschleißteile grundsätzlich nicht in der Gewährleistung sind.
Begründung hier: "Wenn wir eine Gewährleistung auf Kulanz abrechnen müssen wir alle Verschleißteile auf Kulanz abrechnen."
Demzufolge, und das ist und bleibt für mich total unverständlich, greift die Mobilitätsgarantie auch nicht.
Sprich wenn ein Verschleißteil die Panne verursacht bezahlt die Mobilitätsgarantie kein Mietwagen und keine Fahrzeugrückführung.
Obwohl ich im Internet oder woanders keine Ausschlüsse zur Mobilitätsgarantie finde ist dies Audi´s Standpunkt.
Also fürs Osterwochenende bin ich echt bedient...danach werde ich mich mal mit Autobild in Verbindung setzen, denn ich glaube dass ziemlich viele Autofahrer wie ich über die Mobilitätsgarantie denken, bevor die böse Überraschung kommt.
Hatte das gleiche Problem
Habe einen A6 3.0 TDI Baujahr 12/07 Schaltgetriebe. 08/09 hatte ich eine defekte Kupplung bei 16.000 km. Für das Abschleppen und den Leihwagen habe ich nichts bezahlt. Audi hat diesen Schaden nicht als Garantie anerkannt und ich musste die Instandsetzung selbst bezahlen. Lediglich erhielt ich einen Gutschein über 400,00 €. Bis heute hält die neue Kupplung. Mein Anwalt meinte hier kann man als Käufer nur verlieren und einen Gutachter heranziehen lohne sich nicht. Die Kupplung habe ich zur Sicherheit mir geben lassen und habe diese heute noch.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Wolfgang1705
Hatte das gleiche Problem
Bis heute hält die neue Kupplung.
Somit ist festgestellt, daß die Sachadensursache die Kupplung selbst war. Also kein Folgeschaden einer anderen Ursache. Unterstellt, daß die Kupplung bestimmungsgemaß benutzt wurde (nicht mit "schleifender" Kupplung gefahren), ist ein Materialfehler mehr als wahrscheinlich und sollte auch beweisbar sein.
Zitat:
Mein Anwalt meinte hier kann man als Käufer nur verlieren und einen Gutachter heranziehen lohne sich nicht.
Mit solch einer Aussage hätte ich ihm das Mandat entzogen und einen anständigen und vor allem kompetenten RA aufgesucht.
Mike
Habe einen 4F 2.0 TDI 125kW Bj. 2009. Ebenfalls ein Werkswagen.
Nach 27.000 km war die Kupplungsscheibe runter "gebrannt" nach Aussage des Werkstattmeisters. Habe die Anschlussgarantie. Diese ist übrigens vollwertig.
Auch bei mir sagte Audi: da Verschleiß, keine Garantie!
Nach langem hin und her mit der Kulanzabteilung (seit Mitte Juni) werde ich nun an den Vorstand zu schreiben. Habe mir einen Anwalt gesucht, der mir bei der Formulierung helfen wird, damit der Brief etwas juristisch und nicht zu laienhaft klingt.
Ich werde hier berichten, was dabei rausgekommen ist.
Zitat:
@matrix-polo schrieb am 21. August 2011 um 18:12:54 Uhr:
Habe einen 4F 2.0 TDI 125kW Bj. 2009. Ebenfalls ein Werkswagen.Nach 27.000 km war die Kupplungsscheibe runter "gebrannt" nach Aussage des Werkstattmeisters. Habe die Anschlussgarantie. Diese ist übrigens vollwertig.
Auch bei mir sagte Audi: da Verschleiß, keine Garantie!
Nach langem hin und her mit der Kulanzabteilung (seit Mitte Juni) werde ich nun an den Vorstand zu schreiben. Habe mir einen Anwalt gesucht, der mir bei der Formulierung helfen wird, damit der Brief etwas juristisch und nicht zu laienhaft klingt.
Ich werde hier berichten, was dabei rausgekommen ist.
Ist mitlerweile ja 4 Jahre her, aber was ist dabei nun rausgekommen.