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Kupplung & Schwungrad Probleme

Peugeot 207 1 (W), Peugeot
Themenstarteram 29. März 2015 um 8:03

Hallo,

Ich habe letzten Montag dem Freundlichen mein Auto gegeben zum Austausch des Schwungrades und der Motorkupplung. Grund war ein ruckeln im Anfahren und eine rutschende Kupplung.

Als ich ihn abgeholt hatte war alles super. Ruckeln war weg. Aber nur 50 km. Da ich selber in einer Werkstatt tätig bin, habe ich unseren Werkstattmeister fahren lassen. Auch er sagt, das es nicht normal ist, ich soll nochmal zu Peugeot. Bevor Fragen aufkommen warum ich es nicht selber mache: Es besteht eine Gebrauchtwagengarantie.

Freitag bin ich zu Peugeot hin und er ist mit mir gefahren. Er sagte erstmal, das er es persönlich nicht so schlimm findet und es für einen Diesel für Normal hält. Allerdings bin ich mit vergleichbaren Autos gefahren, dort ist kein Ruckeln. Außerdem war das Ruckeln bei mir ja auch für einige Kilometer weg.

Er erklärte mir zusätzlich, das es wohl ein geändertes Schwungrad gibt, was normalerweise eingebaut wird, wenn dieses Ruckeln zustande käme, jedoch dann viele Kunden sagten, das der Motor rauher läuft. Bei mir ist natürlich nicht dieses geänderte Schwungrad verbaut worden. Er sagte ich solle erstmal 1000-2000km fahren. Dann könnte ich mit dem Geschäftsführer sprechen, ob auf Teilegarantie evtl. dieses geänderte Schwungrad reinkommt.

Was mir persönlich Angst macht, ist der rauhere Motorlauf. Man merkt den Diesel kaum wenn er im Stand läuft und das war auf jeden Fall eine Kaufentscheidung, das er so ruhig läuft.

Hat das hier jmd Vllt schon verbaut bekommen?

Was sagt ihr zu dem Fall?

Übrigens das beste ist: Die Rechnung kam gestern per Post. Ich habe extra erwähnt das das Getriebeöl aufgefangen werden soll & wieder eingefüllt werden soll, weil ich's vor zwei Wochen erneuert habe. Auf der Rechnung steht das Getriebeöl drauf.

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6 Antworten

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 29. März 2015 um 10:03:19 Uhr:

Er erklärte mir zusätzlich, das es wohl ein geändertes Schwungrad gibt, was normalerweise eingebaut wird, wenn dieses Ruckeln zustande käme, jedoch dann viele Kunden sagten, das der Motor rauher läuft.

Warum wurde es dann bei dir nicht eingebaut? Warum bist du auf diesen Sachverhalt nicht vorher aufmerksam gemacht worden, damit du die Entscheidung treffen kannst?

Wahrscheinlich lag auf'm Lager einfach noch ein altes ZMS rum, das dann stattdessen eingbaut wurde. ;)

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 29. März 2015 um 10:03:19 Uhr:

Was mir persönlich Angst macht, ist der rauhere Motorlauf.

Tja, das kann bei einer geänderten Komponente theoretisch zutreffen, da das ZMS ja genau die Aufgabe hat, Motorvibrationen aufgrund der Entkopplung von Drehschwingungen zu vermindern.

Dass ein Teileupdate dahingehend aber signifikant verschlechtert, kann ich mir nicht so richtig vorstellen. Ich persönlich hätte mich an deiner Stelle, wäre ich gefragt worden, auf jeden Fall fürs neue Teil entschieden. Für den möglicherweise "rauheren Motorlauf": Einfach 'ne zweite Dämmmatte unter die Haube. :D

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 29. März 2015 um 10:03:19 Uhr:

Übrigens das beste ist: Die Rechnung kam gestern per Post. Ich habe extra erwähnt das das Getriebeöl aufgefangen werden soll & wieder eingefüllt werden soll, weil ich's vor zwei Wochen erneuert habe. Auf der Rechnung steht das Getriebeöl drauf.

Hast du dir das bei der Aufgabe des Reparaturauftrags verschriftlichen lassen oder mitbekommen, dass der Mitarbeiter dies in irgendeiner Weise vermerkt hat? Je größer die Werkstatt, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Kommunikationsproblemen kommt bzw. die Aufträge einfach so schnell wie möglich abgewickelt werden sollen - da kann das zum Leidwesen des Kunden schonmal passieren. Trotzdem, Kunde ist König.

Ich würde den das auf jeden Fall beim nächsten Besuch freundlich mitteilen und dies erstmal nicht zahlen. Eine kundenorientierte Werkstatt lässt da mit Sicherheit verhandeln.

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 29. März 2015 um 10:03:19 Uhr:

Was sagt ihr zu dem Fall?

Beim nächsten Mal Angelegenheiten wie "Kein neues Öl" verschriftlichen lassen. Du bekommst ja immer ein Dokument, wo dein Auftrag formuliert steht. Hier hätte ich darauf hingewiesen, dass das mit dem "kein neues Öl" bitte mit aufgenommen werden soll. Schließlich unterschreibst du das Dokument ja.

Das Angebot mit der Kupplung ist doch nett, nur würde ich die Kilometer nicht abwarten, wenn du jetzt schon wissen solltest, ob du nicht doch lieber das neue Teil.

Da das die Werkstatt aufgrund Fehlinformation verschuldet hat, sehe ich für den Austausch auf Teilegarantie grünes Licht.

Gruß

Themenstarteram 29. März 2015 um 10:18

Hallo,

Erstmal danke für deine Antwort!

Ich wurde garnicht erst gefragt, welche ZMS ich verbaut haben möchte. Aber wenn keine andere Möglichkeit bleibt, müssen sie mir wohl das geänderte Schwungrad einbauen. Und ich denke auch nicht, dass es da großartig zu rauherem Lauf führen kann. Allerdings muss Dazu glaube ich auch die Kupplung wieder erneuert werden, weil diese dann auch abgeändert wurde. Diese musste ich nun auch komplett selber zahlen. Muss ich das nun auch wieder selber zahlen, wenn dort das geänderte schwungrad reinkommt? Ist ja schließlich nicht mein Fehler, dass die im Endeffekt was falsches einbauen bzw. der Fehler nicht behoben ist.

Zu Kommunkationsproblemen ist es mit Sicherheit gekommen, da ich das Auto in der nahegelegenen Filiale abgegeben habe, aber in der 20KM entfernten Filiale repariert wurde. Mein Auto wurde sogar dorthin gefahren, selbst das wurde nicht mit mir abgesprochen. Allerdings habe ich alles schriftlich per Email, weil ich schon vorher irgendwie wusste, dass irgendwas schief geht ...

Wie sieht's mit ersatzwagen aus? habe ich darauf Anspruch? Habe mal was gelesen, das bei fehlerhafter Reparatur "Transport- und Wegekosten" von der Werkstatt bezahlt werden muss.

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 29. März 2015 um 12:18:53 Uhr:

Diese musste ich nun auch komplett selber zahlen. Muss ich das nun auch wieder selber zahlen, wenn dort das geänderte schwungrad reinkommt? Ist ja schließlich nicht mein Fehler, dass die im Endeffekt was falsches einbauen bzw. der Fehler nicht behoben ist.

Zu Kommunkationsproblemen ist es mit Sicherheit gekommen, da ich das Auto in der nahegelegenen Filiale abgegeben habe, aber in der 20KM entfernten Filiale repariert wurde. Mein Auto wurde sogar dorthin gefahren, selbst das wurde nicht mit mir abgesprochen. Allerdings habe ich alles schriftlich per Email, weil ich schon vorher irgendwie wusste, dass irgendwas schief geht ...

Nein, das darfst du nicht bezahlen. Du sagtest ja, das von dir beschriebene Kupplungsrubbeln - also der schriftlich festgehaltene Grund, für deinen Werkstattbesuch - tritt mit dem neuen Zweimassenschwungrad wieder auf.

Du hast ein Recht auf Nachbesserung, diesem muss die Werkstatt nachkommen.

Ab dem zweiten, fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuch - und ich vermute, der Werkstatt bleibt ohnehin nicht viel anderes übrig als das Zweimassenschwungrad zu erneuern - darfst du vom Kaufvertrag theoretisch zurücktreten bzw. wäre das in deinem Fall dann ein geeigneter Zeitpunkt für den Anwalt.

Und immer schön die Verjährung im Hinterkopf behalten, ich würde ihnen nicht 2.000 Kilometer Zeit lassen, sollte das gleiche Problem in gleichem Ausmaß wie vorher bereits wieder nach 50 Kilometern auftauchen.

Zitat:

@lenny1234 schrieb am 29. März 2015 um 12:18:53 Uhr:

Wie sieht's mit ersatzwagen aus? habe ich darauf Anspruch? Habe mal was gelesen, das bei fehlerhafter Reparatur "Transport- und Wegekosten" von der Werkstatt bezahlt werden muss.

Naja, vielleicht steht ja ein RCZ R auf'm Hof. Fragen kostet nichts. ;)

Das sollte in den Garantievereinbarungen stehen. In der Regel bekommst du aber keinen Ersatzwagen, da du ja einen Gebrauchtwagen gekauft hast.

Gruß

Themenstarteram 29. März 2015 um 10:35

Vom Kaufvertrag zurücktreten wird schwierig bzw. finanziell eher unwirtschaftlich, da ich ihn Nov. '13 gekauft habe und schon knapp 40.000 gefahren bin.

Ja, das war nicht aufs Auto bezogen mit den Nachbesserungsversuchen. Das ist eine Klausel im BGB, die bei diversen Kaufformen greift.

In deinem Fall wäre das eben der Zeitpunkt für'n Anwalt. Bei Reparaturaufträgen im Kfz.-Bereich ist das nämlich bestimmt irgendwie anders geregelt, da man von einer Reparatur ja nicht wirklich zurücktreten kann ...

Gruß

Themenstarteram 29. März 2015 um 11:38

Ich denke schon, das hier der Geschäftsführer für mich entscheidet. Aber ich habe auch noch nichts bezahlt, von daher.

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