Kupplung hin

Ford Kuga DM2

wie kann es sein, daß bei 53000 km die Kupplung hin ist ?
keine Hänger fahrten oder ähnliches.

ist leider auch nicht in der 4 Jahres Flatrate abgedeckt.

so ein sch...

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liegt vielleicht auch ander Fahrweise

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Hallo zusammen,
ich hab nen Anwalt eingeschaltet und nun holt "der Händler" nach einigem hin und her, das Fahrzeug selber ab, ums auf seine Kosten bei sich in der Wekstatt zu reparieren.
Die Kosten von fast 600€ für die Fehlersuche und die Demontage der Kupplung beim Fachhändler hab ich zahlen müssen.
Ebenso läppern sich nach nunmehr 2 Wochen Fahrzeugausfall die Ausfallkosten ............. und die Kosten für den Anwalt kommen natürlich noch hinzu.
All das will "der Händler" nicht übernehmen und ich werde es wohl einklagen müssen.

Was mir mehr aber weit Mehr Sorgen bereitet ist die Reparatur die er nun selber durchführt........
ich trau dem "Braten" nicht.......

Was die Angabe über den Vorbesitzer "AVIS" betrifft sind diese in den Anzeigen bei Autoscout nicht erwähnt worden, das steht dann im Kaufvertrag in krakeliger Handschrift so drin:
EU-Fahrzeug ....Nein , exavis., davor kein Wort von Mietwagen und was exavis zu bedeuten hat haben wir erst festgestellt als wir bei der Abholung 10 Tage Später den Fahrzeugbrief , und das Serviceheft ausgehändigt bekommen haben.
Wie die Autos inseriert werden könnt ihr grade bei Autoscout sehen zb Angebot "AutoScout--2-426"

Jezt muß ich mich noch ein paar Tage gedulden die Reparatur soll spätestens am 06.03 erledigt sein.

zum Mietwagen:

Zitat:

2. Dass ein als Jahreswagen verkauftes Fahrzeug zuvor als Mietwagen verwendet wurde, muss der Verkäufer nicht offenbaren. Das Verschweigen der Mietwageneigenschaft berechtigt deshalb nicht zu einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

LG Kaiserslautern, Beschl. v. 25.03.2009 – 2 O 498/08

http://autokaufrecht.info/.../

zu den Kosten beim FFH: 600,-€ : erscheint mir aber auch übertrieben...

zur Reparatur in der Werkstatt des Verkäufers:

Zitat:

Die Werkstatt muss Gelegenheit haben, Mängel selbst zu beheben. Sie dürfen also zunächst keine fremde Werkstatt einschalten.
Ist die Werkstatt trotz mehrfacher Nachbesserungsversuche (gewöhnlich zwei bis drei) nicht in der Lage, den Mangel zu beseitigen, so können Sie die Rechnung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn die Werkstatt die Nachbesserung verweigert oder trotz Fristsetzung (zwei Wochen reichen) gar nicht oder nicht rechtzeitig erbringt. Die Fristsetzung kann wegfallen, wenn Sie das Vertrauen in Ihre Werkstatt verloren haben (falls sie schuldhaft Nebenpflichten verletzt hat, z.B. bei der Nachbesserung wurden weitere Mängel verursacht). In diesen Fällen sind keine weiteren Nachbesserungsversuche zumutbar.

http://www.adac.de/.../default.aspx

grüße

Hallo,

mir scheint die ganze Lage relativ einfach zu sein. 600 Euro für die Fehlersuche kriegst Du vom Verkäufer nicht erstattet, weil Du ihn hättest zur Mängelbeseitigung auffordern müssen. Beauftragst Du eine andere Werkstatt, dann geschieht das auf Deine Kosten. Die einzige Chance - Du könntest nachweisen, der Verkäufer hat Dich zu dieser fremden Werkstatt geschickt. Laut Deiner Aussage ist es so gewesen. Aber nur telefonisch. Einen Beweis wirst Du also in einem Prozess nicht erbringen können. Ich würde mich eher darauf konzentrieren, die Werkstatt darauf hinzuweisen, dass 600 Euro alleine für die Fehlersuche richtig viel ist.

Was den Ausfallschaden angeht, bin ich der Meinung, dass dies Dir auch unproblematisch zusteht.

Die Kosten des Transports und der Reparatur muss der Verkäufer tragen. Keine Frage. Dies wird er auch tun.

Auch die Rechtsanwaltskosten sind als Verzugsschaden ersetzbar.

Ich hoffe, dass Dein Auto schnell und vor allem ordentlich repariert wird.

Gruß

Hallo zusammen, ich denke das ich doch gute Chancen haben werde die Rechnung für die Fehlersuche erstattet zu bekommen, zumindest sieht das mein Anwalt so.
Ob die Rechnung (inzwischen von mir bezahlt = 528€) für die Fehlersuche zu hoch ist kann ich nicht beutreilen, ich hab keine Ahnung was die alles untersucht haben bis sie auf die defekte Kupplung gestoßen sind, ich hab das Auto mit "Drehzahlschwankungen" so bei ca 2000 U/min ind den Gängen 5 bis 6 hingebracht.
Außerdem hat das Fahrzeug die Hebebühne der Werkstat über eine Woche blokiert weil der Verkäufer erst mal jegliche Forderung und Reparatur rundweg abgelehnt hatte, erst nachdem ich den Anwalt eingeschaltet hatt er die Reparatur "auf Kulanz" zugesagt, anschließend nachdem mein Anwalt ihm gedroht hatte das Auto auf seine Kosten abschleppen zu lassen, hat er die Abholung seber veranlasst.
Die besagten Drehzahlschwankungen hatte ich wie schon beschrieben, dem Verkäufer gemeldet, der hatte mich an die Fachwerkstatt verwiesen, da er annahm es handele sich um einen Garantiefall handelt, das hat er inzwischen auch gegenüber meinem Anwalt bestätigt dennoch will er für die Suche nicht Zahlen, er ist wohl der Ansicht dass ich hätte voraussehen müßen ob es sich um einen Fall von Gewährleistung oder um einen Garantiefall handelt.

Nun bin ich gespannt bis wann und vor allem in welcher qualität die Reparatur erfolt......... sollen ja original Ford Ersazteile werden und diese kosten laut dem Fachhändler schon ca 1300 € (für Kupplung und Schwungrad)
der Händler behauptet aber bei ihm würde die Reparatur insgesamt nur 1200 € kosten..... ich frage mich wie das sein kann?

MfG
WW

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also hier versucht dich doch jeder zu besch...

http://www.ebay.de/.../300674267902?...

edit:

sorry Schwungrad??? sprich schwungscheibe?? was is da denn los????
Die Sache wird langsam Mysteriös... sorry

Auch mit den Drehzahschwankungen...
entweder is ne Kupplung defekt oder nicht...

hab ja oben schon mal geschrieben, dass eigentlich noch genügend Belag drauf is...

die Sache wird langsam komisch.. ich sehs schon kommen - du hast ne neue Kupplung und es ist immer noch nicht Ruhe...

Vlll haben die "Drehzahlschwankungen" die Kupplung erst zerstört??

Die verschlissene Kupplung ist nur die Folge eines anderen Fehlers...

(Teufel an die Wand mal...)

grüße

Hallo Isidor
wie meinen sie das mit dem bescheißen,?
die bei ebay angebotene Kuppling ist sicher viel billiger ........... aber handelt es sich bei den ebay Teilen nicht oft um Fakes?
Außerdem brauch ich ja noch zusätzlich die Schwungscheibe und mußß wegen der Garantiebedingungen von Ford zwingend Originalteile nehmen, ich geh davon aus dass der Händler mir da nicht Fantasiepreise nennen kann?

MfG
WW

Sorry - bin Leie und gebe nur das wieder was ir der Mechaniker gesagt hat, ob er nun Schwungscheibe oder Schwungrad gesagt hat weis ich nicht mit Sicherheit, er hat mirs gezeigt (siehe Fotos) und das Teil war halt rund...... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von WW-Kuga


Ob die Rechnung (inzwischen von mir bezahlt = 528€) für die Fehlersuche zu hoch ist kann ich nicht beutreilen, ich hab keine Ahnung was die alles untersucht haben bis sie auf die defekte Kupplung gestoßen sind, ich hab das Auto mit "Drehzahlschwankungen" so bei ca 2000 U/min ind den Gängen 5 bis 6 hingebracht. Außerdem hat das Fahrzeug die Hebebühne der Werkstat über eine Woche blokiert ...

Unabhängig, wer nun letzlich dieses Rechnung bezahlt, ist das Öffnen und Zerlegen einer Kupplung (Fotos!) eine Arbeit, die m i t MwSt. für ca. 500 Euro mir nicht zu hoch erscheint. Hat man erst mal (aus welchen Gründen immer) die Kupplung "zerlegt" lohnt es sich zumeist, den Belag und das Ausrücklager zu wechseln, bevor man das Ganze am Getriebe wieder anmontiert. Die Materialkosten sind da meist der kleinere Teil. Bei modernen Doppelkupplungsgetrieben ist das Ganze noch teurer.

wenn nur die Teile auf dem Foto gemeint sind ist das das Angebot von eb...

beinhaltet normalerweise
- Druckplatte (das silberne Runde)
- Kupplungsscheibe (das graue)
- Ausrücklager

LUK oder Sachs sind die Hersteller der Kupplungen - Autohersteller stellen keine Kupplungen her...

die Schwungscheibe ist an der Kurbelwelle verschraubt - um die zu zerstören bedarf es extremer Einwirkungen - die überlebt normalerweise den Motor und ein Austausch ist so gut wie nie erforderlich...
grüße

Hallo Isidor,
vielen Dank für ihre Ausführungen, bin da leider nicht so firm........
Laut dem Mechaniker ist die von mir fälschlicher weise als Rad bezeichnete Schwungsscheibe "überhitzt" wörtlich sagte der Mechaniker "blau angelaufen", er hat mir die Teile alle gezeigt und gesagt sie müssten alle ersetzt werden.
Die Kupplungsteile sollten dan insgesamt ca 600€ kosten und diese Schwungsscheibe ca 700 €. daher die ca. 1300€ zuzüglich Montage inclusive der bereits erfolgten Zerlegung sollte das dann 2200€ ausmachen, da hat dann der Gebrauchtwagenhändler abgelehnt und wollte plözlich gar nichts mehr wissen - inzwischen hat er ja nun das Auto geholt und will es reparieren, ich fürchte aber er wird nicht alles austauschen oder gar gebrauche oder minderwertige Teile verwenden.......
Und in ein paar Monaten wenn die ersten 6 Monate der Gewährleistung abgelaufen sind , ist die Kupplung wieder hinüber.........

Leider sagt mit der Fachwerkstat-Monteur , lässt es sich von außen ohne das Ganze wieder auseinanderznehmen nicht beurteilen ob die Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde.

Mir schwant schlimmes wenn ich mir die Telefonate mit dem Händler in Erinnerung rufe......

MfG
WW

Zitat:

Und in ein paar Monaten wenn die ersten 6 Monate der Gewährleistung abgelaufen sind , ist die Kupplung wieder hinüber.........

also da hast du auf jeden Fall schon mal 2 Jahre Gewährleistung!

http://www.helpster.de/...oersatzteile-darauf-sollten-sie-achten_80937

Zitat:

Original geschrieben von isidor1967



Zitat:

Und in ein paar Monaten wenn die ersten 6 Monate der Gewährleistung abgelaufen sind , ist die Kupplung wieder hinüber.........

also da hast du auf jeden Fall schon mal 2 Jahre Gewährleistung!

http://www.helpster.de/...oersatzteile-darauf-sollten-sie-achten_80937

Das würde nur gelten, wenn er die neue Kupplung selbst bezahlt, nicht für Garantieleistungen innerhalb der Garantie- bzw. Gewährleistungsfrist.

Möp!

http://www.anwaltundrecht24.de/.../

Zitat:

es liegt folgender Fall vor.
Ein PKW wurde innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von der Fachwerkstatt repariert. Die Kosten wurden also von der Werkstatt, bzw. dem Hersteller aufgrund der Gewährleistung übernommen.
Nun, 1/2 Jahr nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung auf das Fahrzeug, tritt der Fehler erneut auf. Die Reparatur ist allerdings erst ein halbes Jahr her. Hat der Vertragspartner, in diesem Fall der Kunde, Anspruch auf Behebung der Fehlers? Also besteht ein Gewährleistungsanspruch auf Reparaturen, welche innerhalb Gewährleistung übernommen wurden? Evtl. der § 439 Nacherfüllung?

Zitat:

Gewährleistung für Reparaturen

Reparaturen gelten als Werkverträge, sodass der Unternehmer zwei Jahre Gewähr dafür leisten muss, dass die Reparatur mängelfrei erfolgt ist. Eine Verkürzung kommt nur dann in Betracht, wenn dies vorher vertraglich, etwa in den Geschäftsbedingungen vereinbart wurde. Eine Mindestdauer von einem Jahr darf nicht unterschritten werden.

Falsches Forum

So, Kuga gestern abgeholt.

Alles auf Garantie erledigt. Neue Kupplung , einmal komplett.
Die Schuld wurde auf die Druckplatte geschoben und schon war es Garantie. Kupplung war total verglast laut FFH.

Dafür hat er 32€ für einen (1) Lampenwechsel vorn rechts genommen. Ohne Leuchtmittel. 🙁

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