Kupplung hin

Ford Kuga DM2

wie kann es sein, daß bei 53000 km die Kupplung hin ist ?
keine Hänger fahrten oder ähnliches.

ist leider auch nicht in der 4 Jahres Flatrate abgedeckt.

so ein sch...

Beste Antwort im Thema

liegt vielleicht auch ander Fahrweise

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Vielen Dank für eure Zahlreichen Antworten ;-)
Ich hab wieder einen Telefonmarathon hinter mir :-(
Hab Fa Ford angerufe, die lehnen rundweg Garantie und auch Kullanz ab, das kann nur die Werkstatt beantragen - und deren Antrag wurde ja bereits abgelehnt.
Auch mit dem der Gebrauchtwagen-Händler hab ich wieder mehrfach telefoniert, auch ergebnislos ..........
Nun hoffe ich nur noch auf Hilfe von Autobild, den Anwalt möcht ich möglichst erst einschalten wenns nicht anders geht, ich hab keine Rechtsschutzversicherung ............... ich ich weiß nicht wie ich das ganze noch bezahlen soll........
Momentaner Stand Auto auf Bühne , ich fahr mim Leihauto in die arbeit unnd hoffe und bange.....das ist wohl das Schicksal einer Jungen-Gebrauchten-Ford-Fahrerin.

@Kuga500 ,
Sorry den Händler möcht ich hier nicht öffenlich nennen ich hoffe das er sich noch einsichtig zeigt.,
dann könnt ich ihn ja lobend erwähnen- wär mal was neues in dem Forum.

Infos folgen ;-)

Wenn du deinen Gebrauchten wirklich erst einen Monat hast, muß dein Händler die Kosten übernehmen. Egal ob du eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen hast oder nicht. Der Händler muß mindesten 1 Jahr Gewährleistung geben, wenn du eine Privatperson bist. Dabei gilt im ersten halben Jahr der Fehler als vorhanden. Der Händler muß beweisen, das der Mangel bei Übergabe nocht nicht vorgelegen hat. Das sollte bei deiner Beschreibung schwer werden. Nach dem halben Jahr ist Beweislastumkehr und du müsstest das Vorhandensein bei Übergabe beweisen. Was genauso schwer ist.
Deswegen nochmal der Rat, einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Die Erstberatung sollte bezahlbar sein. Dann weißt du, wie du den Verkäufer richtig zu Übernahme der Kosten "überreden" kannst.

michl

Kann Dich verstehen. Dennoch auf jeden Fall dringenst zum Anwalt. Am besten zu einem der Erfahrungen in Sachen Autorechtschutz hat. Und wie me3 schon schreibt, ist eine Erstberatung noch bezahlbar (dürfte so in etwa bei 250 Mäusen) liegen. Er wird Dir dann auch den entsprechenden Tipp geben wie Du weiter verfahren sollst.

Die Sache Autobild ok, aber darauf kannst Du leider nicht 100 %ig hoffen. Zudem dauert es dort auch bis ... Hier ist vor allem auch die Zeit Geld, auch zwecks Anmietung Hebebühne, jeder Tag wird teurer.

In der Tat ist es so, dass nur ein FFH bei Ford Garantie oder Kulanz einreichen kann. Und wenn er da schon blockt, spricht das nicht gerade für ihn. Er würde es ja ohne Probleme von Ford erstattet bekommen. Also nix wie zum Anwalt ...

Drück die Daumen ...

Zitat:

Original geschrieben von me3


Wenn du deinen Gebrauchten wirklich erst einen Monat hast, muß dein Händler die Kosten übernehmen. Egal ob du eine Gebrauchtwagengarantie dazu bekommen hast oder nicht. Der Händler muß mindesten 1 Jahr Gewährleistung geben, wenn du eine Privatperson bist. Dabei gilt im ersten halben Jahr der Fehler als vorhanden. Der Händler muß beweisen, das der Mangel bei Übergabe nocht nicht vorgelegen hat. Das sollte bei deiner Beschreibung schwer werden. Nach dem halben Jahr ist Beweislastumkehr und du müsstest das Vorhandensein bei Übergabe beweisen. Was genauso schwer ist.
Deswegen nochmal der Rat, einen Anwalt zu Hilfe nehmen. Die Erstberatung sollte bezahlbar sein. Dann weißt du, wie du den Verkäufer richtig zu Übernahme der Kosten "überreden" kannst.

michl

Alles korrekt.

Aber soweit ich das verstanden habe, geht es hier um die Kosten über 600 € für die Analyse der Fehlerursache, die nicht bei dem Verkäufer, sonder bei einem Dritten, unbeteligten FFH durchgeführt wurde.

Der Verkäufer sagt, fahr da erstmal hin und nicht zu mir. Der Käufer macht das. Der FFH legt los.
Wer kommt nun für diese Kosten auf?

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Selbst wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, nimmt die nur dann den Fall an, wenn im Rechtsstreit eine Aussicht auf Erfolg besteht. Wer keine solche Versicherung hat, geht selbst bei kostenpflichtigen Ratschlägen von RAs stets ein finanzielles Prozess-Risiko ein.
Der Erfolg ist hier tatsächlich strittig, da ein überhitzter Kupplungsbelag ja auch seinen Grund (sprich Verursacher) haben muss.
Natürlich kann kein ein Auto nicht fliegen, aber man kann es auf einer Lkw-Ladefläche transportieren. Dennoch zahlt mal zunächst immer der Auftraggeber für irgendwelche Aktionen. Ich fürchte, da kommt man in dieser der Sache nicht ohne Aufregungen und kostenfrei aus, da die Kupplung ein Verschleißteil ist. Ich würde vorschlagen dem Händler klarzumachen, dass er sich an der Reparatur beteiligen soll, weil die Fahrstrecke gering war. Es gab jedoch schon mal einen Fall wo kurz nach dem Verkauf eines Gebrauchtwagens ein Haarriss im Motorblock war und der Händler (entgegen dem gängigen Rechtsgefühl) nicht aufkommen musste. Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt oft eine Menge Durchhaltevermögen und langwierige Verhandlungen. Eine interne Einigung sollte man auch hier zunächst versuchen.

Hallo zusammen,

Zwischenzeitlich hab ich den Kummerkasten von Autobild bemüht, mal schauen was die erreichen können, ich hoffe Ford lenkt doch noch ein.....
Ford gewährt werde garantie noch Kulanz, selbst eine Händleranfrage blieb erfolglos.

Da ich aber nicht ewig warten kann, und es dem Fachhändler nicht zumuten kann das Auto weiter bei sich stehen zu lassen hab ich heute morgen, leider doch den Awalt einschalten müssen.............
Der Gebrauchwagenhändler (es ist der Gleiche wie der von Kuga500) will die Kosten für die Fehlersuche und Transport nach Heppenheim nicht tragen - das macht dann 600+350 €!
Nun schreibt Ihn der Anwalt an und teilt Ihm mit das wir das Fahrzeug gegen Zahlung eines Vorschußes in Höhe von 950€ zu Ihm bringen lassen.
Die Umfuhr wird ca. 2 Wochen dauern, anschließend noch die Reparatur........ es wird sich also hinziehen..

Ich bin schon sehr entteuscht was für Fahrzeuge dieser Händler verkauft und wie er sich bei Mängeln verhält.
Ich kann nur jederman enpfehlen dort kein Auto zu kaufen!

@Kuga500 ich hoffe ihr Fahrzeug ist und bleibt Mängelfrei ;-)

Zitat:

Original geschrieben von WW-Kuga


Hallo zusammen,

Zwischenzeitlich hab ich den Kummerkasten von Autobild bemüht, mal schauen was die erreichen können, ich hoffe Ford lenkt doch noch ein.....
Ford gewährt werde garantie noch Kulanz, selbst eine Händleranfrage blieb erfolglos.

Da ich aber nicht ewig warten kann, und es dem Fachhändler nicht zumuten kann das Auto weiter bei sich stehen zu lassen hab ich heute morgen, leider doch den Awalt einschalten müssen.............
Der Gebrauchwagenhändler (es ist der Gleiche wie der von Kuga500) will die Kosten für die Fehlersuche und Transport nach Heppenheim nicht tragen - das macht dann 600+350 €!
Nun schreibt Ihn der Anwalt an und teilt Ihm mit das wir das Fahrzeug gegen Zahlung eines Vorschußes in Höhe von 950€ zu Ihm bringen lassen.
Die Umfuhr wird ca. 2 Wochen dauern, anschließend noch die Reparatur........ es wird sich also hinziehen..

Ich bin schon sehr entteuscht was für Fahrzeuge dieser Händler verkauft und wie er sich bei Mängeln verhält.
Ich kann nur jederman enpfehlen dort kein Auto zu kaufen!

@Kuga500 ich hoffe ihr Fahrzeug ist und bleibt Mängelfrei ;-)

Hallo,

was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass die Umfuhr 2 Wochen dauern sollte. Wieso so lange?
Die zweite Sache ist: Was machst Du, wenn der Verkäufer gar keinen Vorschuß zahlt? Nachdem wie er sich verhält, ist sogar damit fast 100% zu rechnen.

Ich hoffe, es geht alles gut für Dich aus, d.h. Du hast keine zusätzlichen Kosten und das Fahrzeug wird repariert.

Gruß

@sonic107,
hat mich auch gewundert das das so lange dauert, aber der Fachhändler hat halt selber kein Fahrzeug mit dem er den Kuga nach Heppenheim bringen kann und das Fuhrunternehmen das er seinerseits dann beauftragt hat erst in 2 Wochen einen Termin frei.
Ich hab auch schon beim ADAC angerufen - die würden das günstiger machen ca .200 bis 280€,
das wär dann ein Sammeltransport und würde bis zu 4 Wochen dauern .............. kann schneller sein aber zusagen tun die einem das nicht.
Wenn manns schneller haben will muß man dementsprechend lönen....... und ich bin ja zur Schadensminimierung gegenüber dem Händler verpflichtet....... obwohl ich der Ansicht bin das die einzig Geschädigte bisher ich bin und eventuell noch der Vertragshändler dessen Bühne ich nach wie vor blokiere........

Werde weiter berichten------ bis dahin überlegts euch gut wo und bei wem Ihr kauft!

Freier Gerauchtwagenhändler der unter einer Firmierung bei Autoscout 24 größere Mengen an gebrauchten Kugas inseriert und dann den Vertrag mit anderem Firmennamen ausstellt kann schlecht ausgehen..............

Hallo zusammen, stelle hier einige Fotos von der kaputten Kupplung ein, kann man daran erkennen worans lag? Ist hier jemand vom Fach der dazu was schreiben kann?

Vielen Dank schon mal für eure Meinungen

Hier noch ein weiteres Foto von der schadhaften Kupplungsscheibe

Zitat:

Original geschrieben von WW-Kuga


Hallo zusammen, stelle hier einige Fotos von der kaputten Kupplung ein, kann man daran erkennen worans lag? Ist hier jemand vom Fach der dazu was schreiben kann?

Vielen Dank schon mal für eure Meinungen

Mal ganz ehrlich, bei den Bildern wirst du bei keinem Hersteller auch nur 1€ erstattet bekommen wenn nicht noch ein Schaden an der Kupplungsbetätigung gefunden wird.

So wie das Teil aussieht wurde die Kupplung vom Vorbesitzer anständig gequält.

Dummerweise ist es kein Problem eine Kupplung auf gut 20000km kaputtzumachen, weswegen das Teil in der Regel von der Garantie und Kulanz ausgeschlossen ist.

Aber mal ne Frage, hat das Auto eine Anhängerkupplung?

Hallo Sir Donald, danke für die Bewertung,
ja das Auto hat eine erst kürzlich montierte Anhängerkupplung, die aber definitiv noch nie benutzt wurde , die Farbe ders Abnehmbare Teil's hat keinen Kratzer und sieht absolut neu aus, daran liegts wohl nicht........... hat auch die Vertragswerkstatt die den Schaden ausgemacht hat so bestätigt.

Das Auto wahr wohl ein Mietwagen, von AVIS das wurde uns leider vorher nicht gesagt und stand auch im Inserat bei Autoscout nicht drin - dort war das Auto mit 1 Vorbesitzer "1Hand" ausgeschrieben.
Das es sich um ein Mietfahrzeug handelt haben wir erst nach dem Kaufvertrag festgestellt - und zuerst nichtmals als schlecht empfungen - sind ja meist Autos die nur längere Strecken auf der Autobahn gefahren sind, in diesem Falle schein aber mindestens 1 Fahrer dabei gewesen zu sein der das Fahrzeug, alles andere als Pfleglich behandelt hat, so wie der Mechaniker von Ford mir das Erklärt hat muß wohl Absicht dahinter stecken - das kriegt man wohl so sonst nicht kaputt.

Bin gespannt was rauskommt, da der Schaden bei der Abholung vom Händler definitiv bereits vorhanden war, wir als Leien aber nicht sofort auf eine defekte Kupplung geschlossen haben.

MfG
WW-Kuga

Dem Schadensbild nach hat da einer sehr lange seinen Fuß auf dem Kupplungspedal ausgeruht..
Die Druckplatte ist überhitzt... (blau angelaufen) und die Kupplungsscheibe ist abgebutzt..
thoeretisch müsste sie noch funktionieren - Belag reicht noch...
vermutlich ist aber durch die Überhitzung der Belag verglast und hat seinen Reibwert verloren.

(Wie ein Vorredner schon geschrieben hat, wäre auch durch einen defekt der Kupplungsbetätigung einen solches Schadensbild denkbar)

Fakt ist (BGB §476):
die Beweispflicht liegt bei deinem Händler, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorhanden war... das wird er nicht können...

lediglich die Abwicklung des ganzen Herganges könnte man dir ggf. zur Last legen...
Da müsste man nachlesen, wie im Falle einer Mängelanzeige zu verfahren ist...

Warst du beim Anwalt? - Die Chancen stehen gut... ggf. noch Gutachter einschalten...

servus

Edit: Ursache durch defekten Zylinder

http://www.motor-talk.de/forum/kupplung-neu-t2573459.html

@ WW-Kuga: Die 2 genannten ( Private Nachricht ) Händler aus Heppenheim verkaufen auschließlich Rückläufer von AVIS, ist mir auch erst in einem Nebensatz aufgefallen......obwohl ich doch mal fest davon ausgehen muss, das dies erwähnt werden muss........!?

Noch was anderes: Wenn im Kaufvertrag nicht steht, dass es ein Mietwagen war, dann würde ich den Kaufvetrag rückabwickeln lassen oder eben Wertminderung geltend machen.

Allerdings stehen de Chancn nicht gut
http://www.focus.de/.../...-mietwagennutzung-hinweisen_aid_442284.html

aber versuchen (zumindest Wertminderung) kann man es ja mal 😉

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