Kupplung hin
wie kann es sein, daß bei 53000 km die Kupplung hin ist ?
keine Hänger fahrten oder ähnliches.
ist leider auch nicht in der 4 Jahres Flatrate abgedeckt.
so ein sch...
Beste Antwort im Thema
liegt vielleicht auch ander Fahrweise
56 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von isidor1967
wenn nur die Teile auf dem Foto gemeint sind ist das das Angebot von eb...beinhaltet normalerweise
- Druckplatte (das silberne Runde)
- Kupplungsscheibe (das graue)
- AusrücklagerLUK oder Sachs sind die Hersteller der Kupplungen - Autohersteller stellen keine Kupplungen her...
die Schwungscheibe ist an der Kurbelwelle verschraubt - um die zu zerstören bedarf es extremer Einwirkungen - die überlebt normalerweise den Motor und ein Austausch ist so gut wie nie erforderlich...
grüße
Erst einmal alles Gute für die nächste Zeit und toi,toi,toi. Hoffentlich hast du jetzt Ruhe.
Was aber isidor hier schreibt, ist so absolut nicht richtig.
Erstens kann man Preise bei irgendeinem Online-Händler absolut nicht mit denen einer Fachwerkstatt vergleichen. Auch wenn es vieleicht die gleichen Teile sind.
Zweitens ist das ZMS (Zweimassenschwungrad) sehr wohl ein Teil, welches nach geraumer Zeit defekt ist. Bei dem einem erst bei so ca. 200000 km. Bei dem anderem auch schon mal bei 100000 km. Das es mit getauscht wird, ist vollkommen korrekt. Bei dir war es wohl aufgrund der defekten Kupplungsscheibe mit defekt.
Zitat:
Was aber isidor hier schreibt, ist so absolut nicht richtig.
naja.. ein "absolut" ist schon hart... 😉
Zitat:
Erstens kann man Preise bei irgendeinem Online-Händler absolut nicht mit denen einer Fachwerkstatt vergleichen.
wenns um das gleiche Produkt geht, kann man das - also das Vergleichen...
Dann weiß man ungefähr den Marktwert des Produktes...
und wenn die Fachwerkstatt n Fuffi draufschlägt sagt auch keiner was...
Zitat:
Bei dem einem erst bei so ca. 200000 km. Bei dem anderem auch schon mal bei 100000 km.
aber die Schwungscheibe ist das letzte Bauteil, das verreckt.. vorher kommst du mit der schleifenden Kupplung keinen Meter mehr weit... (normalfall)
also ich würde sagen, was ich schreibe ist zum "großteil" rchtig...
aber "absolut nicht richtig" ???... hmmm... da muss ich mich wehren...
grüße
Nichts für Ungut, aber du hast da nicht recht. Auch wenn's jetzt total Off-Topic wird. Bei dem Zweimassenschwungrad sind Torsionsfedern verbaut, di nach geraumer Zeit ausschlagen. Die können sehr wohl schon vor der Mitnehmerscheiber defekt sein. Ist ein Problem, mit denen fast alle Hersteller zu kämpfen haben und Ist eine lohnende Einnahmequelle. Das hat nicht mehr viel mit einem einfachen Schwungrad zu tun.
Und bei den Ersatzteilen aus dem Netz hab ich nach wie vor eine ganz anderre Meinung. Ich kann solche Angebote aus dem Netz, die vieleicht sogar noch aus dem Ausland kommen, wo ganz andere Lohnkosten und Mwst-Sätze gelten als in Deutschland, nicht mit einem Fachhändler hier in D vergleichen.
auf den Bildern ist klar zu erkennen, dass es sich bei der original Kupplung um das Fabrikat LUK handelt.
Und mein Link auf ebay war eine Sachs...
Also wir sprechen hier nicht von "no-name-Produkten", sondern von der sogenannten "Erstausrüsterqualität..."
aber keiner hält dich davon ab nach einer LUK zu schauen...
also insofern verstehe ich die Argumentation nicht wirklich....
aber gut...
ich hoffe WW-kuga hat Erfolg!
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Hallo zusammen,
der neueste Stand zu meiner defekten Kupplung:
Das Auto wurde vom Gebrauchtwagenhändler abgeholt, und Kupplung wurde repariert, ob und was er ausgetauscht hat können wir nicht ausmachen, leider hat er uns dazu keinerelei Nachweise gebracht.
Aktuell tut das Auto, die Rechnung für die Fehlersuche hat er natürlich nicht beglichen, ebenso keine Ausfallkosten für 2 Wochen und auch keine Anwaltskosten.........
Das läppert sich zusammen auf über 1100 € diesen Betrag werd ich nun einklagen müssen..... was die Anwalts und Gerichtskosten natürlich weiter in die Höhe treibt.
Statusmeldungen folgen ;-)
Zitat:
Original geschrieben von WW-Kuga
Hallo zusammen,
der neueste Stand zu meiner defekten Kupplung:
Das Auto wurde vom Gebrauchtwagenhändler abgeholt, und Kupplung wurde repariert, ob und was er ausgetauscht hat können wir nicht ausmachen, leider hat er uns dazu keinerelei Nachweise gebracht.
Aktuell tut das Auto, die Rechnung für die Fehlersuche hat er natürlich nicht beglichen, ebenso keine Ausfallkosten für 2 Wochen und auch keine Anwaltskosten.........
Das läppert sich zusammen auf über 1100 € diesen Betrag werd ich nun einklagen müssen..... was die Anwalts und Gerichtskosten natürlich weiter in die Höhe treibt.Statusmeldungen folgen ;-)
Hallo und Guten Morgen!!
Leider habe ich im letzten Jahr für die neue Kupplung in meinem Kuga auch knapp 1100 ,- € berappen müssen - trotz Flatrate-Garantie! Die Kupplung gilt leider als Verschleissteil und solange ich keinen Nachweis dafür erbringen kann, dass es sich um einen Materialfehler handelt, bin ich leider der Dumme! Habe auch überlegt, das Ganze durch einen RA prüfen zu lassen, habe dann aber davon abgesehen. Der FFH meinte nach dem Austausch, dass sich weder am Schwungrad noch an den Belägen Auffälligkeiten gefunden hätten. Somit sei ein Nachweis für eine Materialschwäche schwierig bis aussichtslos. Und bei 1100 Eu Repa-Kosten kommt dann noch mal einiges an RA-Kosten dazu, die ich ebenfalls hätte begleichen müssen!
Ich habe dann mit tot-ernster Miene die Rechnung bezahlt und bin davongedüst. Von weiteren rechtlichen Schritten habe ich dann abgesehen.
Du solltest die Werkstatt, die an Deinem Kuga den Austausch vorgenommen hat, fragen, ob sie Auffälligkeiten am Material festgestellt haben und sie sollen nach Möglichkeit die defekte Druckplatte und / oder die Schwungscheibe verwahren, bis Du vom Rechtsbeistand eine Meinung bekommen hast. Denn ohne Beweismittel wird eine Klage gegen den Hersteller eher aussichtslos verlaufen. Vermutlich bekommst Du dann ein Ablehnungsschreiben, der von 3 bis 4 honorigen Ford-RAen unterschrieben wurde!
Trotzdem drücke ich Dir die Daumen und wünsche Dir Erfolg! Hoffentlich geht es Dir nicht an die Nieren!! Meistens haben die Hersteller den längeren (und besser bezahlten) Atem!!
Moin,
Zitat:
Meistens haben die Hersteller den längeren (und besser bezahlten) Atem!!
WW-Kuga hat ja kein Garantiefall beim Hersteller....
sondern einen Gewährleistungsfall beim Gebrauchtwagenhändler..
darf man nicht durcheinander bringen.
grüße
Hallo,
Dein Fall Urban_Hero hat mit dem hier dargestellten Fall nichts zu tun, außer dass genauso wie bei Dir die Kupllung kaputtgegangen ist. Genauso wie Isidor schreibt, macht sie hier nicht die Garantie, sondern die Gewährleisitung geltend. Anders als bei der Garantie muss sie lediglich beweisen, dass die Kupllung kaputt ist. Das wird sie unproblematisch schaffen. Ich glaube, der Verkäufer bestreitet nicht mal, dass die Kupllung defekt ist. Er hat den Austausch auf seine Kosten bereits zugesagt, von daher sind hier nicht die Kosten des Austausches streitig. Sie will ja die 600 Euro für die Fehlersuche und ihre RA-Kosten erstattet bekommen. Hier liegen die Chancen auch sehr gut, wie ich es oben bereits dargestellt habe.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von sonic107
Hallo,......... Anders als bei der Garantie muss sie lediglich beweisen, dass die Kupllung kaputt ist. Das wird sie unproblematisch schaffen. Ich glaube, der Verkäufer bestreitet nicht mal, dass die Kupllung defekt ist. Er hat den Austausch auf seine Kosten bereits zugesagt, von daher sind hier nicht die Kosten des Austausches streitig. Sie will ja die 600 Euro für die Fehlersuche und ihre RA-Kosten erstattet bekommen. Hier liegen die Chancen auch sehr gut, wie ich es oben bereits dargestellt habe.
Gruß
Ich glaube, zwischen "kaputt" und "verschlissen" liegen doch einige Welten! Vielleicht nicht für uns Autofahrer - aber sicher für die Autohändler und deren (Garantie- / Gewährleistungs-)Versicherungen! Schließlich sollen die ja die Kosten für Einbau und Austausch bezahlen. Und das werden sie nur tun, wenn wir als Autofahrer das auch beweisen können! Leider war ich ja in dieser Situation! Von div Seiten her habe ich mir sagen lassen, dass eine Kupplung bei der Laufleistung einfach nicht verschlissen sein kann und darf, es sei denn, man hat den Fuß dauerhaft auf dem Kupplungspedal geparkt!
Ich möchte WW keine falsche Hoffnung machen; vielleicht hat sie ja Glück und kann den Defekt beweisen oder man zahlt ihr zumindest die Kosten für die Fehlersuche - aber nach meinen Erlebnissen sehe ich da nicht viel Aussicht! Ggfs kann sie die RA-Kosten über ihre Rechtsschutz-Versichung absetzen. Aber die Kosten für ein Gutachten übernehmen die meines Wissens nicht!
Zitat:
Und das werden sie nur tun, wenn wir als Autofahrer das auch beweisen können!
die Aussage ist Falsch.
Bei der Gewährleistung muss im ersten halben Jahr der Verkäufer beweißen, dass die Kupplung nicht kaputt war zum Zeitpunkt des Kaufes - nach einem halben Jahr - Beweislastumkehr.
§ 476
Beweislastumkehr
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
BGB
Du Urban_Hero machst den Fehler, dass Du den hier dargestellten Fall immer mit Deinem eigenen vergleichst. Ich finde, es ist absolut nicht in Ordnung, wie mit Dir umgegangen wurde und es tut mir wirklich Leid für Dich, weil es Dich wirklich viel Geld gekostet hat.
Hier liegt die Sache völlig anders. Es ist für sie egal, ob die Kupplung kaputt, verschliessen oder aus irgendeinem sonstigen Grund nicht funktioniert. Entscheidend ist, dass die Kupplung nicht ordnungsgemäß arbeitet. Der Verkäufer weiß das ganz genau und hat deswegen den Austauch und ddie Abholung auf eigene Kosten zugesagt. Ich bin mir sicher, sie wird hier bald berichten, dass sie vom Verkäufer die Fehlersuchekosten, die Ausfallkosten für das Auto sowie die Rechtsanwaltskosten und zwar nicht mit Hilfe der Rechtschutzversicherung, sondern direkt vom Verkäufer erstattet bekommen hat.
Zitat:
Original geschrieben von sonic107
....... Ich bin mir sicher, sie wird hier bald berichten, dass sie vom Verkäufer die Fehlersuchekosten, die Ausfallkosten für das Auto sowie die Rechtsanwaltskosten und zwar nicht mit Hilfe der Rechtschutzversicherung, sondern direkt vom Verkäufer erstattet bekommen hat.
Es sei ihr zu gönnen - absolut!! Und ich drücke ihr alle zur Verfügung stehende Daumen!
Und ja, vielleicht bin ich mit meinem Ausführungen ein wenig vom Thema ab und über's Ziel hinaus geschossen. Trotzdem wollte ich nur darauf aufmerksam machen, dass wir als Autokäufer und Kunden häufig genug die Dummen sind, weil sich oberwichtige Werkstattleiter so aufführen, als hätten sie die Weisheit mit Löffeln gefressen!
Und ich ärgere mich immer noch über jeden verdammten Cent, den mich die Repa gekostet hat und wie im Ganzen mit mir umgegangen wurde - und nun geben ich Ruhe in der Sache!!
In diesem Sinne: Schönes und pannenfreies Wochenende !!