Kupplung Feldabhilfe 2119
Hallo Leute,
ich weiß ,daß dieses Thema hier schon ausführlich behandelt wurde. Die Antworten haben mir aber nicht weiter geholfen.
Ich fahre einen Astra 1.8, 140 Ps und die Kupllung ruckelt ab und an bei unter 10°C. Siehe Feldabhilfe 2119.
Das Auto war im September 08 2 Jahre alt und hat 46000 km runter.
Die meisten Antworten lauteten sinngemäß: Keinen Pfennig dazu bezahlt.
Mein Händler hat unter Feldabhilfe 2119 einen Kulanzantrag bei Opel gestellt. Nun soll ich 40 % selber zahlen.
Das sind etwa 480 €. Die Schwungscheibe muß mit gewechselt werden. Motornummer und Getriebenummer fallen in
den von Opel angegebenen Bereich. Durchsichten sind auch gemacht.
Was nun ?????
Pilli
P.S. Mein Anruf beim Opel Sevice Center war völlig sinnlos.
59 Antworten
Ja aber zur Zeit ist es ja nicht mehr so kalt! Beim rückwärtseinparken und hohen bordstein wird es noch schlimmer!! Werde mal den FOH ansprechen!! Mal schauen was die anderen noch schreiben!!
komme ca. 90 km nördlich von Berlin
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Mein FOH sagt das es da keine Kulanz gibt da der Wagen schon 6 Jahre ist!! Habe jetzt mal Opel angeschrieben! Mal schauen!! Kann ja nicht sein! Die bauen scheisse ein und einer der den Wagen aus 2 Hand kauft hat das Problem! unfassbar!!!
Wenn du einen Wagen kaufst, der einen Seriendefekt hat, den der Erstbesitzer nicht beheben lassen hat kann ja Opel nichts dafür. Du hast einen Wagen mit einem Defekt gebraucht gekauft, da kannst du höchstens den Vorbesitzer zur Kasse beten aber selbst da musst du wahrscheinlich auf Kulanz hoffen.
Ja das stimmt schon! Aber es ist halt ein Seriendefekt und bleibt auch einer! Mal schauen was sich noch ergibt. Ansonsten gehts zum Anwalt und dann mal schauen!!
Der Seriendefekt kann aber schlimmer oder weniger schlimm ausgeprägt sein. Wenn du nun nach 6 Jahren und schätzungsweise 90.000 km ankommst und ein Verschleisteil ersetzt haben willst kann man davon ausgehen, dass der Defekt wohl kaum vorhanden war, sonst wäre das die Kupplung bereits getauscht worden. Wie gesagt, es handelt sich um ein Verschleisteil, das bereits viele Jahre und Kilometer beutzt wurde, da kann man kein kostenloses neues Teil von Opel erwarten sonderhöchstens eine minimalste Zuzahlung. Und was soll der Anwalt hier regeln? Es gibt ein Jahr Garantie und dann ein Jahr Gewährleistung mit Beweislastumkehr. In der Zeit wurde nichts bemängelt also was das Produkt rechtlich Fehlerfrei. Aber wenn du dir den Stress antun willst, ich seh da jedenfalls keie Hoffnung
Warum 90000 km ? das Auto hatte 45000 km gelaufrn als ich ihn gekauft habe ! Also ist der Vorbesitzer kaum gefahren in den 6 jahren und hat es bestimmt deswegen nicht beanstandet!! Der Anwalt soll es regeln wer die rep jetzt zahlt da ich den wagen in einem Autohaus gekauft habe!! Ist zwar kein Opelhändler sonder war bei VW!! Einer muss zahlen und das bin bestimmt nicht ich!!
ich weiß nun nicht wie lang dein Kauf beim Händler schon her ist aber wenn dann kannst du bei ihm was holen. Opel ist rechtlich nicht in der Bringschuld und wird dir höchstens eine Kulanz-Teilzahlung auf die Arbeitskosten gewähren aber das bringt dir natürlich nichts wenn den Rest das VW Autohaus übernehmen würde da die das wenn dann selbst machen. Mehr als eine Teilzahlung kannst du also nicht erwarten, denk ich.
nur wird vw die die Materialkosten an Opel bzw an den FOH zahlen und Opel erstattet nur die Arbeitskosten an den FOH. Also wirst du wohl auf den Materialkosten sitzenbleiben...
Zitat:
Original geschrieben von MattTrekker
Wenn beide die hälfte bezahlen wäre doch schon ok! So zahle ich nichts und der Wagen ist fertig!!
Coole Idee! Mach ich jetzt auch immer so - ich such mir zwei dumme - die zahlen die Hälfte und ich probiere.
Du bist den Wagen doch whs. Probe gefahren und hast den Fehler gemerkt!?
Wenn nicht, dann war er entweder nicht so schlimm, dass es Dich gestört hat oder Du hast einfach nicht drauf geachtet.
Solltest Du keine Probefahrt gemacht haben - selber Schuld!
Ich hätte vieleicht noch nen Tipp.
Wenn da nichts mit Kulanz oder entgegenkommen ist, dann frag doch einfach mal bei Opel schriftlich an, wieviel Kilometer so eine Kupplung bei Opel aushalten muss!! Die Teile sind ja in der Lebensdauer berechnet. Wenn die sagen z.B. 150Tkm dann kannste sagen, dann ist die Kupplung noch Kulanz ist, da die Kilometerzahl bei weitem noch nicht erreicht ist, für die ausgelegte Lebensdauer von Opel.
Wenn sie sagen, z.B. 50Tkm dann kannste sagen, wenn eine Kupplung nur so lange halten soll, dann ist es kein Qualitätsprodukt und das war das letzte Pordukt das ich von dieser Marke gekauft habe, wenn eine Kupplung nur so lange halten soll.
Und dann gleich noch die Feldabhilfe hinterherschieben, mit der Aussage, das Opel es doch schon lange weiss, das da ein Problem besteht und der Kunde soll nun zahlen? Kunden freundlichkeit?
Erfahrungsgemäß lassen sich die Hersteller generell nicht auf solche Aussagen mit Kilometerangaben festnageln, weil sich dann jeder auf die Angaben bezieht und Kulanz will. Sie können aber auch nicht zugeben, das ihr Teil z.B. nur 50Tkm halten soll, weil es dann schlechte Qualität wäre.
Ich habe da schon einiges mitgemacht und festgestellt, wenn diese Fragestellung kam, dann bewegt sich was, wenn es auch nur ein Teilbetrag ist.
Und immer wieder schreibe ich es:
Freudlich aber Bestimmt sein, dabei immer sachlich bleiben, nie beleidigend und immer alles schriftlich mit der Bitte um schriftliche Stellungsnahme innerhalb von 14 Tagen..
Schlieslich sind wir alle Kunden und keine Bittsteller, gerade wenn Probleme auftreten sollte jeder Hersteller bemüt sein, den verärgerten Kunden zufriedenzustellen und nicht mit unqualifizierten, flapsigen Bemerkungen noch weiter zu verärgern (passiert leider sehr offt).
Ach ja. Eine bei mir bewährte Metode der schriftlichen Anfrage ist die:
Immer 3 mal das Anschreiben verschicken. Per Email, per Fax, und per Brief und auf dem Schreiben immer den Verteiler mit angeben:
Verteiler:
Per Email an ***
Per Fax an ***
Per Brief an ***
So habe ich bis jetzt immer eine Anwort erhalten. Probiert es mal aus ;-).
Viel Glück
wirrbar
Sicher bin ich den Wagen Probegefahren! Waren aber nur so 2 - 3 Kilometer mit dem Verkäufer und da habe ich gedacht es wäre die umstellung auf die neue Kupplung und das Auto! Deswegen hatte ich beim FOH mal nachgehackt und da hies es es wäre normal! Stimmt! Ist es ja auch deswegen ja die Feldabhilfe! Jetzt wo ich den Wagen länger fahre kommt mir das so vor als ob es immer schlimmer wird! Kann ja sein wenn da ein defekt vorliegt. Das ist ne coole idee mit der anfrage! Hat einer die genau Adreese wo man die beschwerde bz anfrage hinschicken muss!! Hatte Opel eine Mail geschickt und da kam nur die Antwort das ich mich in Sachen Kulanzantrag an einen Vertragshändler wenden soll!!
MFG Matt