Kundendienst bei VW oder bei ner Freien Werkstatt
Hallo
habe mal ne Frage zum Kundendienst. Ist es sinnvoll den Kundendienst bei VW machen zu lassen oder eher bei ner Freien Werkstatt, wie siehts preislich aus?
Was ist mit der Durchrostungsgarantie?
Gilt da der Stempel auch von ner nicht VW Werkstatt ?
Oder ist die Garantie dann erloschen?
MFG
Steve
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23 Antworten
Das ist soweit richtig und wird angesichts des Marktdrucks durch die ganzen Franchiseketten (ATU, Pitstop, Autofit, Automeister etc. etc.) immer mehr der Trend.
Die Hersteller werden sich künftig noch viel mehr auf die Gewährleistung nach BGB berufen und die letztlich freiwilligen Garantieleistungen an die regelmäßige Wartung in einer VERTRAGSwerkstatt knüpfen, einerlei, ob dabei dann turnusgemäß oder gar gem. Checkliste nach kritischen Roststellen etc. geguckt wird (im Sinne einer Schadensbeseitigung auf Garantie, BEVOR das größere Umfänge angenommen hat...) oder eben nicht!
Hintergrund ist nicht zuletzt, wie bekannt, dass die Hersteller den Vertragshändlern die Neuwagen-Prämien ziemlich zusammengestrichen haben. Gleichzeitig sind die Anforderungen bzgl. CI (Schauräume etc.) immer kostspieliger geworden.
Auf die Frage, woher denn dann künftig der Gewinn kommen solle, verwies man herstellerseitig auf die Werkstattdienstleistungen und auf die div. Finanzdienstleistungen im Umfeld von Neuwagen- oder Gebrauchtwagenverkauf (Kredit, Leasing, Garantieversicherung, KFZ-Versicherung etc.).
Die Hersteller fahren daher schon länger alle die Politik, hier immer weniger Zugeständnisse zu machen, zumal sie andererseits vom Gesetzgeber (u.a. auch von der EU) immer mehr Auflagen bekommen, um den Wettbewerb zu stärken (Einblick in techn. Unterlagen etc. auch für NICHT-Vertragshändler, Freigabe zur Produktion von Designteilen, z.B. Karosserieteilen für freie Hersteller etc. etc.)
Ihr dürft vor allem nicht vergessen, dass der Gewinn, den der Hersteller durch den Verkauf eines Neuwagens macht, bei weitem NIEDRIGER ist, als der, der später durch den Verkauf von Originalteilen erzielt wird! (wie Statistiken zeigen!).
Es kann daher also gar nicht sein, dass die Hersteller die Kunden leichtfertig zur freien Konkurrenz abwandern lassen.
Ergo folgt daraus: Willst Du kulante Garantie- (nicht zu verwechseln mit gesetzl. Gewährleistung!!!) -ansprüche geltend machen, musst Du (künftig) auch beim Vertragshändler bleiben - sonst aus die Maus!
Das sagt der ADAC dazu:
Einige Hersteller geben dem Neuwagenkäufer sog. Herstellergarantien als selbständigen Anspruch, neben der hiervon unabhängigen Sachmängelhaftung. Diese Herstellergarantien sind sehr unterschiedlich ausgestaltet, sie sind meist beschränkt auf Nachbesserung bzw. Fehlerbeseitigung an bestimmten Fahrzeugaggregaten. Üblich sind z. B. Lackgarantien, Durchrostungsgarantien, Mobilitätsgarantien. Manchmal können Anschlussgarantien gegen Aufpreis erworben werden. Die Garantiebedingungen sind meist im Inspektionsscheckheft abgedruckt. Der Käufer muss seine Ansprüche bei einem Vertragsunternehmen des Herstellers geltend machen, das im Auftrag des Herstellers die Garantieleistungen ausführt. Viele Garantiebedingungen sehen vor, dass sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden müssen. Durch die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die den Automobilvertrieb neu regelt, wird jedoch festgelegt, dass eine solche Bedingung nicht mehr zulässig ist, damit auch die freien Werkstätten bei diesen Arbeiten mit den Vertragswerkstätten in Wettbewerb treten können. Der Kunde, der vor der Wahl steht eine herstellergebundene oder eine freie Werkstatt mit Arbeiten zu beauftragen, sollte aber bedenken, dass die Hersteller vielfach auch nach Ablauf der Sachmängelhaftungs- oder Garantiefrist für einen gewissen Zeitraum noch auf freiwilliger Basis, die Reparaturkosten bei Mängeln ganz oder teilweise übernehmen (sog. Kulanzleistungen s.u.). Diese Kulanzleistungen werden nur gewährt, wenn der Kunde durch ein lückenlos geführtes Serviceheft nachweisen kann, dass sämtliche Arbeiten in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden. Der Hersteller darf also nach der neuen GVO zwar bei Wartungen in Fremdwerkstätten die vertraglichen Garantieleistungen bzw. Leistungen aus Sachmängelhaftung nicht verweigern, Kulanzzahlungen nach Ablauf der Garantiefrist könnte er aber mit dieser Begründung ablehnen. Garantien gehen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Hersteller auf den Zweiterwerber (Gebrauchtwagenkäufer) über.
Also, wenn ne halbwges gute Freie keinen pissigen Golf anständig reparieren kann, dann würde es wohl keine freien Werkstätten geben.
Außerdem tauschen freie in der Regel nicht sofort alles aus, sondern suchen nach ner kostengünstigen Lösung. Da könnte ich etliche Beispiele nennen wo VAG übelst zulangen wollte und freie das zum Bruchteil gemacht haben.
Die Frage ist halt ob es auch wirklich sehr viel billiger in einer freien Werkstatt ist als bei VW. Ab einem Fahrzeugalter von ca. 5 Jahren gibt es von VW immer die Focusangebote oder auch Sonderangebote und da kostet die Inspektion so 75 Euro. Da hat man aber auch gleichzeitig auch noch die Mobilitätsgarantie mit dabei.
Also wenn du mit deiner VW-Werkstatt gute Erfahrungen gemacht hast, dann würde ich da bleiben und nur zu einer freien Werkstatt gehen, wenn ich über die sehr gute Informationen (von Bekannten usw) hätte.
Aber wie gesagt gibt es bei VW für ältere Autos besondere Angebote die oftmals mit freien oder auch anderen Werkstattketten mithalten können.
Zitat:
Original geschrieben von snake51
da kostet die Inspektion so 75 Euro.
Plus Material. Bei meinem freien Schrauber zahle ich für 'ne kleine Inspektion 80 € inkl. Material.
ich gehe schon seit ich 18 bin nur zu meinem freundlichen.
bin dort sehr gut aufgehoben und hatte bis jetzt
keinerlei probleme. hab mobilitätsgarantie und ne
gebrauchtwagen garantie, die mir jetzt ne neue zylinderkopf-
dichtung komplett zahlt (ölverlust).
auch wenn ich 1/3 oder mehr dafür zahle als in ner freien,
das ist es mir wert.
verschleißtteile wie zb bremsscheiben und beläge lass ich
bei uns nen freund in ner freien werkstatt machen.
sonst alles bei vw.
Zitat:
Original geschrieben von tochan01
es gab vor kurzem ein urteil. der richter gab dem hersteller recht (Daimler Crysler). jemand hatte geklagt wegen rost und DC wollte die kosten nicht übernehmen da der besitzer nicht zu den wartungsintervallen in einer vertragswerkstatt des herstellers war.das kann also für uns nun bedeuteten das man immer zu den vorgeschriebenen abständen zum vertragshändler muss um dort dann den service machen zu lassen. sonst kann die garantie gegen durchrosten erlischen. oder eben auch alles andere was über die normale garantie hinaus geht oder sogar in den 2 jahren der gewährleistung. das kann auch ein unfallschaden sein. war DC nicht am werk, erlischt die garantie.
Wenn ich 10 Jahre in die Fachwerkstatt fahre, übersteigen die Mehrkosten garantiert die Rostsanierungskosten (wenn er überhaupt rostet).
Ich denke weiters, wenn der Hersteller bei einer Rostgarantie nicht kulant vorgeht, verliert er sehr viele Kunden!
Zitat:
Original geschrieben von snake51
Die Frage ist halt ob es auch wirklich sehr viel billiger in einer freien Werkstatt ist als bei VW.
Radlager hinten: Bei VW ca. 220 Euro
Radlager vorne: Freie ca. 105 Euro
Und dabei ist das hintere das billigere, lt. Info bei der Freien würde das Radlager hinten
um die 90 Euro kosten (nat. inkl. Arbeit)
Also wenn das nicht Abzocke ist, was dann?
90 incl Arbeit glaub ich net. es kostet 84 Euro bei preiswerter Online-bestellung.
Ich tippe mal 130 Euro incl Arbeit bei der Freien.