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Kühlwasserverlust Audi A4 (B9, Bj. 2018) bzw. Reklamation der Autoreparatur

Audi A4 B9/8W
Themenstarteram 12. Februar 2022 um 9:53

Hallo Zusammen,

Brauche Tipps von euch!

Ich habe einen Audi A4 (Bj. 2018, Benziner, Quattro etc.) im Juli 2021 gekauft.

Im Oktober 2021 hatte das Auto Kühlmittelverlust bzw. Geräusch aus der Wasserpumpe. Die Audi-Werkstatt in München hat das Problem mit dem Geräusch behoben, indem sie die Wasserpumpe ersetzt hat. (Im Anhnag Leistungsnachweis).

Trotzdem hat es sich im Dezember 2021 herausgestellt, dass das Auto immer wieder an Kühlmittel verliert. Im Januar 2022 habe ich das Auto wieder zur Prüfung zur gleichen Audi-Werkstatt übergeben. Serviceberater hat mir mitgeteilt, dass noch eine Dichtung für Ölkühler ersetzt werden muss, um das Problem mit Kühlmittelverlust zu vermeiden. Außerdem wurde mir gesagt, dass meine 1-Jahr-Gebrauchtwagengarantie die Reparaturkosten (wegen nur dieser Dichtung) leider nicht übernehmen kann. Die Kosten wären ca 800-900 EUR um nur diese Dichtung zu ersetzten.

Darüber hinaus, habe ich mehrmals darauf hingewiesen, dass das nicht mein Problem ist, sondern der Werkstatt, die vergessen hat, das ganze noch im Oktober 2021 zu prüfen, was zum Kühlwasserverlust führen konnte.

Hierbei lässt sich die Frage stellen: Ist es überhaupt möglich bzw. sinnvoll, diesen Fall zu reklamieren und die Nacharbeitung anzufordern, ohne ich zusätzliche Kosten tragen muss?

Ich werde mich auf jeden Tipps freuen!

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße aus München,

Andriy

 

Leistungsnachweis Oktober 2021
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16 Antworten

Die Frage ist, was hat der Verkäufer mit der ausführenden Werkstatt vereinbart?

1. Arbeiten durchzuführen die von der Garantie abgedeckt sind

2. Kühlmittelverlust beseitigen und ihm die Rechnung schicken (Gewährleistung)

Was steht im Auftrag?

Ehrlichgesagt glaube ich, dass der Sachverhalt fürs Forum zu komplex ist. Das ist eher eine Sache für den RA. Der kann aufdröseln, wer wann welche Rechte und Pflichten hat.

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