Zitat:
@Dr.Eier schrieb am 12. Februar 2022 um 23:17:29 Uhr:
Bei Gewährleistung hat der Verkäufer das Recht nachzubessern. Hat der Verkäufer dich zu Audi München geschickt? Falls ja, gehen eventuelle Fehler (seines Münchener Erfüllungsgehilfen) auf seine Kappe. Falls du auf eigene Faust zu Audi München gegangen bist, und die einen Fehler gemacht haben, musst du dich an München halten. So meine Interpretation.
Im Oktober 2021 habe ich zuerst dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich das Problem habe und schließlich hat er mich zur Werkstatt geschickt. Die Werkstatt habe ich selbst ausgesucht und der Verkäufer war darüber informiert.