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KSB nach verstrichener Widerrufsfrist kündigen?

Themenstarteram 7. Januar 2016 um 17:42

Hallo,

wollte mal fragen, ob man bei der VW-Bank nach verstrichener Widerrufsfrist den KSB kündigen kann und ob es jemand schon gemacht hat. Ich habe meinen Darlehensvertrag noch nicht bekommen und falls der Vertrag nicht rechtzeitig ankommt, wird die Widerrufsfrist für den KSB ablaufen. Jetzt fragen sich bestimmt einige, warum ich den KSB nicht einfach widerrufe. Da ich nur einen Antrag, aber noch keinen Vertrag erhalten habe, will die Bank, dass der Verkäufer dann einen neuen Vertrag ohne KSB aufstellt und ihn an die Bank schickt. Ohne KSB steigen aber die Zinsen, ein anderes Angebot hatte er mir nicht gemacht. Laut Unterlagen ist bei meiner Finanzierung der KSB nicht bindend, kann ihn aber nur widerrufen, wenn ich den Vertrag habe. Das Auto wurde schon abgeholt. Also schon mal jemand nach der Widerrufsfrist gekündigt?

Gruß twista1

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@twista1 schrieb am 7. Januar 2016 um 19:48:17 Uhr:

1.) Auto war in Wunschaustattung als Tageszulassung auf dem Hof.

2.) Ohne KSB -> hohe Zinsen und

3.) Brauche ich aufgrund meiner beruflichen Absicherung die Leistungen des KSBs nicht.

Wenn man den Vertrag schon mit dem Vorsatz die KSB zu widerrufen unterschreibt, um auf diesem Wag an günstigere Zinskonditionen zu kommen, dann ist das Betrug.

Wird Zeit, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorschiebt.

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Auch wenn es ausdrücklich in den Widerrufsbedingungen erwähnt wird? Gut zu wissen, danke!

Wenn in der Widerrufsbelehrung steht dass du per Mail widerrufen kannst ist alles gut. Wenn da steht dass du schriftlich widerrufen musst, dann musst du ganz oldschool einen Brief schreiben ;-)

Zitat: „Als versicherte Person [...] können Sie ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.“

Na dann ist ja alles gut

Im Juristendeutsch sind Schriftform und Textform leicht unterschiedliche Dinge. In diesem Fall gut für dich.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 14. November 2018 um 20:59:18 Uhr:

Wenn in der Widerrufsbelehrung steht dass du per Mail widerrufen kannst ist alles gut. Wenn da steht dass du schriftlich widerrufen musst, dann musst du ganz oldschool einen Brief schreiben ;-)

Definitiv nicht mehr! Kann aber auch nicht schaden.

peso

Hallo zusammen,

ich würde mich auch gerne noch an diese Diskussion anschließen, da ich im Grunde den gleichen Fall habe und das Ziel verfolge die KSB zu widerrufen ohne, dass das ganze Darlehen aufgelöst wird (Im besten Fall werden die Raten einfach angepasst).

Ich habe mir einen Jahreswagen Golf 7 beim Händler letzte Woche gekauft (Finanzierung über 3 Jahre ohne Anzahlung) zur derzeitigen 0%-Finanzierung von VW und nun steht er bei mir in der Garage.

Beim Verkaufsgespräch wurde mir versichert, dass ich eine KSB Plus abschließen muss, da mir ansonsten kein Darlehen von der VW Bank gewährt wird. Preis für die KSB Plus beträgt knapp 700€ und ist natürlich im Darlehen enthalten und in den Raten verrechnet und beide stellen zusammen einen sog. "verbundenen Vertrag" dar.

Nun habe ich mir alle Dokumente zum Vertrag angeschaut und bin auf zwei Sachen gestoßen:

In dem Informationsblatt "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" steht mehrfach explizit geschrieben, dass die KSB Plus Versicherung eine freiwillige Versicherung sei und lediglich der Abschluss einer Teil- bzw. Vollkasko Versicherung verpflichtend für das zu Stande kommen des Darlehens wäre. (Das hört sich gut an)

In der Widerrufsbelehrung für die KSB und den Darlehensvertrag steht geschrieben, dass mit einem wirksamen Widerruf der Anmeldung zum KSB Plus der Darlehensnehmer nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden sei. Dies steht dort mehrfach geschrieben.

Also um es zusammenzufassen (nach meinen Verständnis): Wenn ich die KSB Plus Versicherung widerrufe, gilt der Darlehensvertrag auch nicht mehr und ich muss den vollen Kaufpreis des Fahrzeugs in Bar zahlen. Korrigiert wenn ich was falsch verstanden habe.

Meine Frage ist nun, was soll ich machen? Den Händler kontaktieren bringt nichts, da dieser darauf beharrt, dass es verpflichtend sei die KSB Plus abzuschließen. Soll ich das Risiko eingehen und einfach direkt bei der Bank die KSB Plus widerrufen und explizit schreiben, dass ich doch gerne den Darlehensvertrag daran angepasst hätte? Kann man da irgendwie Verbraucherschutz anschreiben, da man hier schon ziemlich fehlgeleitet wurde vom Händler und sogar im Vertrag drinnen steht, dass die Versicherung freiwillig sei?

Würde mich echt über Feedback und vielleicht auch Erfahrungen speziell mit VW freuen!

Das ist alles völlig Standard. Du widerrufst einfach gegenüber der Versicherung und gut. In ca. einer Woche wirst du einen weiteren (gesetzlich vorgeschriebenen) Brief bekommen, der das noch mal erklärt.

 

Die Sache mit dem verbundenen Vertrag bedeutet nur, dass Du auch aus der Finanzierung raus kannst wenn du willst. Musst du aber nicht. Ein klarstellender Satz in der Widerrufserklärung schadet nicht, ist aber auch nicht notwendig.

Das geht inzwischen sogar so weit, dass Händler den gesetzlich vorgeschriebenen Brief im Gespräch ankündigen und behaupten "der kommt automatisch, hat aber in diesem Spezialpreisangebot keine Relevanz. Die schicken das an alle Kunden." In der Hoffnung der Kunde liest dann nicht richtig...

 

Wenn du widerrufst bist du nicht an den Darlehensvertrag gebunden, heißt doch so viel wie: du (!) darfst (!) dann auch den Darlehensvertrag kündigen. Ist doch prima.

Die werden ja echt immer frecher. Dabei sind sie ja nur ganz knapp an einem kompletten Verbot dieses Versicherungszweiges vorbei gekommen. Da waren die Engländer konsequenter...

Ein kurzer Email Verkehr mit der VW Bank.

Eine typische Wischiwaschi Antwort auf die zweite Frage.

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute bei der Firma ######## GmbH einen Darlehensantrag unterzeichnet.

Ext. Vorgangsnr. ########

VAP ##########

Der eff.Jahreszins beträgt 0,00%. Die Laufzeit beträgt 48 Monate.

Es wurde ein Kreditschutzbrief mit in den Antrag aufgenommen. Dieses habe ich explizit abgelehnt. Anschließend wurde mir mitgeteilt, dass der eff.Jahreszins sich erhöhe, wenn ich auf die KSB verzichte.

Die Höhe des KSB beträgt 1256,48 EUR.

Kann nach einem Widerruf des KSB die monatliche Rate des Darlehens, ohne ein Widerruf des Darlehens um 26,18 EUR reduziert werden?

Mit freundlichen Grüßen"

 

"Sehr geehrter Herr #######,

vielen Dank für Ihre Mail.

Den Kreditschutzbrief können Sie innerhalb von vier Wochen widerrufen.

Die Konditionen zum Vertrag besprechen Sie mit Ihrem Händler.

Wir führen dann im Anschluss die Bonitätsprüfung durch.

Sollten Sie den Kreditschutzbrief widerrufen wollen, teilen Sie dem Händler bitte mit, dass er eine

neue Kreditanfrage ohne KSB an uns übermittelt und die ursprüngliche Anfrage storniert werden kann.

Vielen Dank!

 

Freundliche Grüße

##########

 

Volkswagen Bank GmbH

Brieffach VDF-VKS1

Gifhorner Str. 57

38112 Braunschweig"

 

Sehr geehrte ##########,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Bleibt der Kreditvertrag weiterhin bestehen, wenn der Kreditschutzbrief zu einem späteren Zeitpunkt gekündigt wird?

Mit freundlichen Grüßen"

 

"Sehr geehrter Herr ########,

ja, die Kündigung ist auch zum späteren Zeitpunkt möglich.

 

Freundliche Grüße

#############

 

Volkswagen Bank GmbH

Brieffach VDF-VKS1

Gifhorner Str. 57

38112 Braunschweig

Echt dreist...

Wir haben seit der Kündigung per Mail nichts vom Händler oder der Bank gehört. Samstag ist die Übernahme. Danach werden wir nochmal die Bank kontaktieren.

Soweit ich das mitbekommen habe, kann die KSB nicht mit der Rate verrechnet werden, sondern wird einmalig ausgezahlt?

Es gibt mal wieder Neuigkeiten:

Am samstag war die Abholung beim Händler (300km entfernt). Soweit alles gut.

Heute haben wir nun mal bei der Bank telefonisch nachgefragt, was mit dem Widerruf ist. Eine nicht ganz so nette Dame hat uns drauf hingewiesen, dass man ja direkt den Vertrag beim Händler hätte ändern sollen. Ist halt jetzt so wie es ist.

Da die Verträge vom Händler noch nicht bei der Bank sind, aber der fristgerechte Widerruf bereits vermerkt ist (es sei ja unser gutes Recht), muss der Vertrag von der Bank aber wieder zum Händler gehen, da der Händler die Verträge neu aufsetzen muss (geändert, ohne KSB). Dazu müssten wir dann wieder persönlich beim Händler unterschreiben.

Ist das so richtig?

Ich dachte, wir haben den Vertrag mit der Bank? Und warum geht kein PostIdent Verfahren bspw.?

Nein ist nicht richtig. Die wollen versuchen dir einen Vertrag mit höheren Zinsen unterjubeln. Du hast alles getan was zu tun ist. Jetzt abwarten was für Post kommt.

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