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KSB nach verstrichener Widerrufsfrist kündigen?

Themenstarteram 7. Januar 2016 um 17:42

Hallo,

wollte mal fragen, ob man bei der VW-Bank nach verstrichener Widerrufsfrist den KSB kündigen kann und ob es jemand schon gemacht hat. Ich habe meinen Darlehensvertrag noch nicht bekommen und falls der Vertrag nicht rechtzeitig ankommt, wird die Widerrufsfrist für den KSB ablaufen. Jetzt fragen sich bestimmt einige, warum ich den KSB nicht einfach widerrufe. Da ich nur einen Antrag, aber noch keinen Vertrag erhalten habe, will die Bank, dass der Verkäufer dann einen neuen Vertrag ohne KSB aufstellt und ihn an die Bank schickt. Ohne KSB steigen aber die Zinsen, ein anderes Angebot hatte er mir nicht gemacht. Laut Unterlagen ist bei meiner Finanzierung der KSB nicht bindend, kann ihn aber nur widerrufen, wenn ich den Vertrag habe. Das Auto wurde schon abgeholt. Also schon mal jemand nach der Widerrufsfrist gekündigt?

Gruß twista1

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@twista1 schrieb am 7. Januar 2016 um 19:48:17 Uhr:

1.) Auto war in Wunschaustattung als Tageszulassung auf dem Hof.

2.) Ohne KSB -> hohe Zinsen und

3.) Brauche ich aufgrund meiner beruflichen Absicherung die Leistungen des KSBs nicht.

Wenn man den Vertrag schon mit dem Vorsatz die KSB zu widerrufen unterschreibt, um auf diesem Wag an günstigere Zinskonditionen zu kommen, dann ist das Betrug.

Wird Zeit, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorschiebt.

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Warum unterschreibt man denn wenn man mit den Konditionen nicht einverstanden ist?

Themenstarteram 7. Januar 2016 um 18:48

1.) Auto war in Wunschaustattung als Tageszulassung auf dem Hof.

2.) Ohne KSB -> hohe Zinsen und

3.) Brauche ich aufgrund meiner beruflichen Absicherung die Leistungen des KSBs nicht.

Hi, natürlich kannst du die KSB widerrufen, auch wenn der

Vertrag nicht vorliegt. Beziehe dich halt auf den Antrag

und gut ist. Du widerrufst direkt bei VW und nicht bei deinem

Händler - den Darlehensvertrag hast du auch mit VW gemacht

und nicht mit deinem Händler - wie soll also der Händler die Zinsen

ändern?! Lass dir keinen vom Pferd erzählen...

Ich habe auch mit dem Antrag und nicht mit dem Vertrag

widerrufen, gar kein Problem.

KSB kündigen kann man glaube ich vergessen, da es sich um

einen Einmalbeitrag bei Abschluss handelt.

Themenstarteram 8. Januar 2016 um 2:17

Ich weiss auch nicht was da passiert ist. Ich hatte den Widerruf an die VW Bank abgeschickt und prompt meldete sich der Verkäufer, dass er einen Anruf von der Bank bzgl. des Widerrufs bekommen habe und dass wenn ich keinen KSB haben will, wir einen neuen Antrag ohne KSB erstellen, aber der hätte dann höhere Zinsen.

Und ich habe hier gelesen, dass das passieren kann, weil ich noch keinen Vertrag, sondern einen Antrag habe. In den monatlichen Beiträgen ist ja der KSB aktuell mitfinanziert und ich kann mir vorstellen, dass die Bank dann gesagt hat, dass der Händler einen neuen Antrag ohne KSB erstellen und der Bank schicken soll, damit die Bank den KSB nicht verrechnen muss. Aber der Händler drückt mir dann die höheren Zinsen rein.

Auto ist bereits angemeldet und steht In der Garage.

Aber auch das dürfte kein Problem sein. Du hast einen Darlehensvertrag (wenn Du das Fahrzeug hast, muss es m.E. auch einen Vertrag geben, die Bank hat ja eingewilligt) mit den günstigen Zinsen unterschrieben und er ist genehmigt. Dass Du nun von deinem Widerrufsrecht bzgl. des KSB gebrauch machst, ist Pech für den Händler.

Themenstarteram 8. Januar 2016 um 10:01

Die VW Bank meinte jetzt, dass ich auf den Vertrag warten soll und falls er nach der Widerrufsfrist ankommt, würden sie den KSB trotzdem rausnehmen, weil ich den Widerruf schon mal abgeschickt hatte und dann wieder zurückgezogen habe, weil der Händler mit den höheren Zinssätzen daher kam. Die haben den Widerruf noch im System und die Zurücknahme des Widerrufs wäre jetzt nicht so schlimm, da die den ersten Widerruf geltend machen würden.

Zitat:

@twista1 schrieb am 7. Januar 2016 um 19:48:17 Uhr:

1.) Auto war in Wunschaustattung als Tageszulassung auf dem Hof.

2.) Ohne KSB -> hohe Zinsen und

3.) Brauche ich aufgrund meiner beruflichen Absicherung die Leistungen des KSBs nicht.

Wenn man den Vertrag schon mit dem Vorsatz die KSB zu widerrufen unterschreibt, um auf diesem Wag an günstigere Zinskonditionen zu kommen, dann ist das Betrug.

Wird Zeit, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorschiebt.

Die Ausübung des Widerrufsrechts ist ganz sicher kein Betrug. Auch dann nicht, wenn der Kunde es "vorsätzlich" wegen dem Erhalten der niedrigeren Zinsen und dem Senken der Kosten macht.

So ist es...es ist eher Betrug,dass einem die Händler sagen, dass man den günstigen Zins nur mit KSB bekommt. Dem ist nämlich definitiv nicht so!

$263 StGB - Da gibt es nichts zu deuten.

Das Problem der Händler ist, das sie es nicht beweisen können.

Themenstarteram 8. Januar 2016 um 15:26

Ich habe den KSB bestimmt nicht mit Vorsatz abgeschlossen um ihn anschließend wieder zu kündigen. Nach genauer Recherche Zuhause bzgl. des KSBs habe ich mich dazu entschlossen, da mein Händler, auch laut VW Bank, in der Hinsicht nicht transparent genug war/ist. Ich wurde während der Finanzierung nicht mal richtig über das KSB aufgeklärt, auch auf Nachfrage wurde mir nicht die ganze Wahrheit gesagt, wie es sich im nachhinein herausgestellt hat.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 8. Januar 2016 um 14:05:09 Uhr:

 

Wenn man den Vertrag schon mit dem Vorsatz die KSB zu widerrufen unterschreibt, um auf diesem Wag an günstigere Zinskonditionen zu kommen, dann ist das Betrug.

Wird Zeit, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorschiebt.

Nö, ist kein Betrug im Sinne des Strafrechts.

Es werden keine falschen Tatsachen vorgespielt noch werden wahre Tatsachen entstellt / unterdrückt.

O.

Die Ausübung des Widerrufsrechts wäre auch dann nicht zu beanstanden, wenn der KSB mit dem Vorsatz des rechtzeitigen Widerrufs abgeschlossen worden wäre. § 263 StGB ist - wie schon ganz richtig oben ausgeführt wurde - darauf nicht mal ansatzweise anwendbar. Das ist das unternehmerische Risiko des KSB-Anbieters. Der Finanzierer kennt sich damit bestens aus und bietet es trotzdem so an. Dass sich Kunden auch mal clever verhalten, mag unerwünscht sein. Strafbar für den Kunden ist das nicht. Die Irreführung durch die provisionsinteressierte vermittelnde Person, die könnte man allerdings mal etwas gründlicher beleuchten.

Mittlerweile gibt's ja pro Woche einen Thread wo jemand wieder auf den Händler reingefallen ist mit der KSB Sache. Bei mir haben es auch zwei verschiedene Händler bei zwei verschiedenen Autos probiert. Habe immer widerrufen, da ich mich nicht verarschen lasse. Wenn VW ne 0.9 ohne KSB anbietet, braucht mir kein Händler was anderes zu erzählen. Das geht schon in Richtung Erpressung! Wenn VW von vorne herein sagen würde das es die Konditionen nur mit KSB gibt,sieht die Sache etwas anders aus.

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