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KSB nach verstrichener Widerrufsfrist kündigen?

Themenstarteram 7. Januar 2016 um 17:42

Hallo,

wollte mal fragen, ob man bei der VW-Bank nach verstrichener Widerrufsfrist den KSB kündigen kann und ob es jemand schon gemacht hat. Ich habe meinen Darlehensvertrag noch nicht bekommen und falls der Vertrag nicht rechtzeitig ankommt, wird die Widerrufsfrist für den KSB ablaufen. Jetzt fragen sich bestimmt einige, warum ich den KSB nicht einfach widerrufe. Da ich nur einen Antrag, aber noch keinen Vertrag erhalten habe, will die Bank, dass der Verkäufer dann einen neuen Vertrag ohne KSB aufstellt und ihn an die Bank schickt. Ohne KSB steigen aber die Zinsen, ein anderes Angebot hatte er mir nicht gemacht. Laut Unterlagen ist bei meiner Finanzierung der KSB nicht bindend, kann ihn aber nur widerrufen, wenn ich den Vertrag habe. Das Auto wurde schon abgeholt. Also schon mal jemand nach der Widerrufsfrist gekündigt?

Gruß twista1

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@twista1 schrieb am 7. Januar 2016 um 19:48:17 Uhr:

1.) Auto war in Wunschaustattung als Tageszulassung auf dem Hof.

2.) Ohne KSB -> hohe Zinsen und

3.) Brauche ich aufgrund meiner beruflichen Absicherung die Leistungen des KSBs nicht.

Wenn man den Vertrag schon mit dem Vorsatz die KSB zu widerrufen unterschreibt, um auf diesem Wag an günstigere Zinskonditionen zu kommen, dann ist das Betrug.

Wird Zeit, dass der Gesetzgeber da einen Riegel vorschiebt.

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am 8. Oktober 2018 um 9:40

Im Kreditantrag werden die Voraussetzungen zur Gewährung des Kredits genannt. Eine Voll- oder Teil-Kaskoversicherung dürfte die einzige Voraussetzung sein, das musst du prüfen.

Dann direkt die RSV kündigen. Nix da mit zwei Monate warten. Du hast schließlich kein Geld zu verschenken.

Zitat:

@kai5 schrieb am 7. Oktober 2018 um 22:00:07 Uhr:

Ich denke ich kündige nach 1 oder 2 Monaten die Ksv dann bekomme ich ja dafür eine Gutschrift

Das mache lieber nicht. Dann gelten ganz andere Bedingungen und Du bekommst wesentlich weniger zurück.

peso

Wenn man die ksv vorher kündigt, ändern sich die Raten der Finanzierung.

am 9. Oktober 2018 um 6:50

Hallo zusammen,

ich klinke mich hier mal kurz mit einer Frage zum Widerruf des KSBs ein:

Es geht um ein Darlehen (48 Monate ) mit KSB für einen VW Passat Jahreswagen. Diesen KSB möchte ich nun wirksam widerrufen. Meine erste Unterschrift unter dem Darlehensantrag erfolgte vor 4 Wochen. Den Wagen habe ich vor 2,5 Wochen abgeholt (zur gleichen Zeit habe ich einen Brief von der VW Bank zugeschickt bekommen mit Infos zum KSB und der Widerrufsbelehrung). Ansonsten habe ich von der VW Bank bisher kein einziges Schreiben bezüglich der Auszahlung bzw. Bestätigung des Darlehens erhalten.

Zu meiner Frage: Wann genau beginnen die Widerrufsfristen für das Darlehen (14 Tage) und den KSB (30 Tage) zu laufen? Ab erster Unterschrift unter dem Darlehensantrag, oder evtl. ab postalischer Zusendung einer erneuten Widerrufsbelehrung? Mein Ziel ist es, den Zeitpunkt abzupassen, an dem die Widerrufsfrist für das Darlehen (aber noch nicht für den KSB) abgelaufen ist.

Habt vielen Dank!

Viele Grüße

am 9. Oktober 2018 um 8:21

Auch für dich nochmal ausführlich: In den Bedingungen für den PKW-Kredit (die Unterlagen hast du erhalten!) stehen die Voraussetzungen zu Gewährung des Kredits drin. Wenn da die RSV nicht explizit aufgeführt ist, dann kannst du diese jederzeit kündigen (Vertrag der RSV mal genau lesen!). Das ist halt ein klassisches Koppelgeschäft: Man verkauft eine Finanzierung und zusätzlich eine (unnötige?) RSV.

Zu einer "Auszahlung" des Kredits kommt es, wenn du das Fahrzeug übernimmst. Du bekommst die Schlüssel ja erst überreicht, wenn der Kreditgeber (VW Bank) der Finanzierung zugestimmt hat.

am 9. Oktober 2018 um 9:05

Zitat:

@cz3power schrieb am 9. Oktober 2018 um 10:21:43 Uhr:

Auch für dich nochmal ausführlich: In den Bedingungen für den PKW-Kredit (die Unterlagen hast du erhalten!) stehen die Voraussetzungen zu Gewährung des Kredits drin. Wenn da die RSV nicht explizit aufgeführt ist, dann kannst du diese jederzeit kündigen (Vertrag der RSV mal genau lesen!). Das ist halt ein klassisches Koppelgeschäft: Man verkauft eine Finanzierung und zusätzlich eine (unnötige?) RSV.

Zu einer "Auszahlung" des Kredits kommt es, wenn du das Fahrzeug übernimmst. Du bekommst die Schlüssel ja erst überreicht, wenn der Kreditgeber (VW Bank) der Finanzierung zugestimmt hat.

Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung, welche leider jedoch nicht meine Frage adressiert.

Die Voraussetzungen zu Gewährung des Kredits sind mir bewusst und dass der Vertrag kein Koppelgeschäft darstellt ebenso. Wann ich meine Schlüssel bekommen habe weiß ich auch noch gut, aber nicht wieviele Tage vorher der Händler sein Geld erhalten hat (das ist für mich in diesem Zusammenhang aber auch nicht wichtig).

Ich möchte den Kreditschutzbrief nicht kündigen, sondern innerhalb der Frist widerrufen. Im Idealfall sollte mein Widerruf aber erst nach Verstreichen der Widerrufsfrist für das Darlehen wirksam werden. Die Bank bzw. der Händler sollen nämlich nicht auf die Idee kommen, dass ich das Darlehen widerrufen will bzw. versuchen mir andere (sprich schlechtere) Konditionen aufzudrücken.

Zugegebenermaßen bin ich mir jedoch nicht sicher, wann die einzelnen Widerrufsfristen beginnen bzw. enden. Deshalb die von mir gestellte Frage.

Widerrufsfristen beginnen mit der fehlerfreien Belehrung darüber, dass man widerrufen kann.

Ich hänge mich mal auch hier mit ran.

Wir werde im Zuge der Umweltprämie einen alten Audi im Tausch gegen einen aktuellen Passat bei einem VW Händler abgeben.

Der Vertrag inkl. KSB wurde am 23.10.18 unterschrieben. Der KSB kann innerhalb 30 Tage widerrufen werden, was wir vorhatten zu tun. Nun kann der Passat erst am 1.12. durch uns übernommen werden. Dann ist aber die Widerrufsfrist abgelaufen. Wir haben nun die Befürchtung, dass der Händler sich quer stellt, wenn wir vor Übergabe die KSB widerrufen.

Ist eine 0% Finanzierung mit verbrieftem Rückgaberecht nach 48 Monaten.

Können wir trotzdem widerrufen oder löst der Händler das Geschäft dann auf?

Danke vorab für euren Input.

Schau mal in die Vertragsunterlagen. In allen die ich kenne steht ausdrücklich drin, dass man den KSB separat kündigen kann und er keine Voraussetzung für die Finanzierung ist. Zudem kommt bei dir ja auch noch der zweite Brief, der dich eben darauf hinweist (ist seit ein paar Monaten Pflicht weil zu viele Händler ihren Kunden Quatsch erzählt haben). Dann hast du es ja schwarz auf weiß. Wenn der Vertrag abgeschlossen ist (und nicht nur ein Angebot vorliegt) kann der Händler da auch nicht mehr raus. Er hat kein Widerrufsrecht.

Danke für deine Antwort. Schaue heute Abend nochmal in den Vertrag, wenn es separat drin steht (habe es noch so in Erinnerung), können wir also trotz Tränen des Händlers widerrufen?

Ja sicher. Klar heult der Händler weil seine Provision wegfällt. Aber der KSB ist nunmal in den meisten Fällen völlig überteuert und nützt wenig. Da sollte man sich selbst der Nächste sein..

Steht separat im Vertrag, Brief bzgl. KSB kam dann auch letzte Woche. Haben direkt Anfang der Woche schriftlich per Mail widerrufen. Bis jetzt kam weder eine Antwort von der Bank noch eine Reaktion vom Händler.

Schriftlich oder per Mail?

Zitat:

@exgubblah schrieb am 14. November 2018 um 19:35:01 Uhr:

Steht separat im Vertrag, Brief bzgl. KSB kam dann auch letzte Woche. Haben direkt Anfang der Woche schriftlich per Mail widerrufen. Bis jetzt kam weder eine Antwort von der Bank noch eine Reaktion vom Händler.

;)

Das ist ein Widerspruch. Deshalb frage ich ja. Du weißt, dass eine E-Mail die Schriftform nicht erfüllt? Siehe Paragraph 126 BGB

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