Kratzer in getönter Seitenscheibe
Hallo,
ich habe heute festgestellt, dass die getönte Seitenscheibe meinee vorkonfigurierten Neuwagens (gestern abgeholt) ein etwa 5 cm langer spürbarer Kratzer ist.
Wenn ich das reklamiere, wie muss oder wird das ausgebessert?
28 Antworten
Zitat:
@Ventodriver1976 schrieb am 4. Juni 2018 um 21:16:04 Uhr:
Ist im dem Fall aber nicht richtig, übersehe ich bei der Übergabe Kratzer habe ich später nicht mehr die Möglichkeit dieses zu Reklamieren und auf Kosten des Herstellers entfernen zu lassen.
Hier liegt der Fall anders die Beweislast liegt nicht beim Verkäufer.
Woraus leitest du solche Ausnahmen beim Fahrzeugkauf ab? Das könnte man ja dann grundsätzlich beim Ladenkauf so anwenden. Der Käufer hat den Mangel im Geschäft nicht gesehen, also kann er ihn später nicht mehr reklamieren.
Davon abgesehen ist es schon mal grundsätzlich falsch im Zusammenhang mit Gewährleistung von "auf Kosten des Herstellers" zu sprechen.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 5. Juni 2018 um 07:55:10 Uhr:
Zitat:
@Ventodriver1976 schrieb am 4. Juni 2018 um 21:16:04 Uhr:
Ist im dem Fall aber nicht richtig, übersehe ich bei der Übergabe Kratzer habe ich später nicht mehr die Möglichkeit dieses zu Reklamieren und auf Kosten des Herstellers entfernen zu lassen.
Hier liegt der Fall anders die Beweislast liegt nicht beim Verkäufer.
Woraus leitest du solche Ausnahmen beim Fahrzeugkauf ab? Das könnte man ja dann grundsätzlich beim Ladenkauf so anwenden. Der Käufer hat den Mangel im Geschäft nicht gesehen, also kann er ihn später nicht mehr reklamieren.Davon abgesehen ist es schon mal grundsätzlich falsch im Zusammenhang mit Gewährleistung von "auf Kosten des Herstellers" zu sprechen.
Du hast auch als Käufer pflichten dazu gehört auch bei übergabe der Wahre sie auf sichtbare Mängel zu prüfen. Ein Kratzer der erst später festgestellt wird kann nicht mehr den Verkäufer zur last gelegt werden da dieser bei der Nutzung des gegenstandes entstanden sein kann und die Beweislastumkehr kommt hier nicht zum tragen.
Du solltest dich erstmal mit dem BGB auseinandersetzen bevor du hier Rechtsberatung machst.
Dass irgendwelche Sorgfaltspflichten verletzt wurden weil ein kleiner Mangel bei der Übergabe nicht aufgefallen ist, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Offensichtlich hast du das Konzept der Beweislast überhaupt nicht verstanden.
Zitat:
@DieselSeppel schrieb am 5. Juni 2018 um 10:28:16 Uhr:
@Ventodriver1976Dass irgendwelche Sorgfaltspflichten verletzt wurden weil ein kleiner Mangel bei der Übergabe nicht aufgefallen ist, wage ich ernsthaft zu bezweifeln. Offensichtlich hast du das Konzept der Beweislast überhaupt nicht verstanden.
Verstanden hast du nichts. Du bist einfach nur ein Besserwisser der meint er habe mit allem recht. Ich habe schon sehr lange in meinem Beruf mit solchen dingen zu tun also erzähl mir nicht was richtig oder falsch ist. Du hast in diesem Bereich null Ahnung von der Thematik deshalb beende ich diese Diskussion mit dir, glaube ruhig weiter den Käse den du schreibst aber halte abstand davon andere mit falschen Fakten zu versorgen
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Ich spreche von Gewährleistung und fängst an von einer Nachbesserungspflicht durch den Hersteller zu philosophieren. Das wirft die Frage auf, ob du dich überhaupt qualifiziert zu der Sache äußern kannst. Davon abgesehen bist du gerade dabei persönlich zu werden, und dazu gibt es eigentlich überhaupt keinen Anlass.
es geht ja nur darum ob es ein "Sichtbarer Mangel" ist oder nicht..
damit wäre Gewährleistung ausgeschlossen.. (es gibt dann auch nichts zu Beweisen, also auch keine Beweislastumkehr)
NOCH sichtbarer als ein Kratzer in der getönten Scheibe kann es ja kaum Sein..
Zitat:
@Florian333 schrieb am 4. Juni 2018 um 23:52:19 Uhr:
Zitat:
@WhiteyBrandi schrieb am 4. Juni 2018 um 21:14:54 Uhr:
Nach dem ersten Termin habe ich den Servicemitarbeiter mein Fahrzeug in meiner präsenz jedes mal ansehen lassen.
Auch beim abholen hab ich Ihn, auch wenns Ihn total nervte, jedes mal zum Auto geschliffen um mir das Fahrzeug genau anzuschauen bevor ich es mitnahm.
Fotos machen vom Innenraum im beisein des Servicemitarbeiters bei übergabe des Fahrzeugs an die Werkstatt.Der Mechaniker hat sich für dein penibles Getue gerächt. Er hat zwar keine Kratzer reingemacht, aber dafür den kalten Motor mehrfach bis 7000 Umdrehungen gejagt, in den Tank gepisst und in den Kofferraum gespuckt. Hast du bloß alles nicht gemerkt.
Dir würde ich jetzt sowas zutrauen das du das machst.
Solch ein schwachsinn zu erzählen.
Mach lieber dein job gescheit, dann gibts auch keine beschwerden.
Ich glaub ich spinne..
Wie würdest du reagieren wenn dir jemand das neue auto kaputt macht und dir nichts sagt?!
Unglaublich dumme aussage von dir.
VW Händler der seine eigenen autos schrottet und kunden vergrault.
LOL
Dann zeig doch bitte mal die Beschädigung, du schreibst schon vorher sie werden wahrscheinlich dein Auto beschädigen und jetzt soll es passiert sein. Hört sich an wie Märchenstunde.
Die Aussage ist Blödsinn. Wenn die Sache erledigt ist, werde ich hier gerne Bilder reinstellen. Dann veröffentliche ich auch gerne die mängelliste die angefertigt wurde.
Dann bin ich ja mal gespannt.
Zitat:
@Sallabe schrieb am 14. Juni 2018 um 09:46:11 Uhr:
Meine Befürchtungen wurden wahr. Jetzt habe ich an anderen Stellen Beschädigungen.
Willkommen im Club!
War bei mir genauso.
Guck trotzdem penibel drauf und schlepp den Serviceberater mit.
Hoffentlich musst du danach nicht nochmal kommen, und danach, und danach ..