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Kratzer im Autolack, durch umgesägten Baum auf der Straße

Themenstarteram 8. Mai 2020 um 8:13

Hallo zusammen,

 

Meine Freundin hat mich gerade entsetzt angerufen und sagte sie hat in das Auto ihres Vaters (Kia SUV Sorento) einen langen Kratzer im Autolack auf der rechten unteren Seite entlang beider Türen.

 

Sie sagte das sie da der Wagen so hoch ist, nicht gemerkt hat das auf der rechren Seite ein Dickerer Ast absteht und auf die Straße herausragt.

Zur gleichen Zeit kam ihr ein MöbelBoss Lastwagen entgegen und sie hat sich weiter rechts gehalten und dann passierte es.

 

Wie sieht es hier aus zwecks Recht?

Es kann doch nicht sein das der Baum so auf der Straße liegt und rausragt.

 

Es ist die Einfahrt zu Möbelboss und keine offizielle Straße

Was soll sie am besten machen?

 

Edit: Titel falsch, da der Baum nicht gesägt wurde sondern abgebrochen ist siehe weitere Bilder.

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+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xspin schrieb am 8. Mai 2020 um 10:13:53 Uhr:

Es kann doch nicht sein das der Baum so auf der Straße liegt und rausragt.

Das es sein kann, sieht man ja. Genauso könnte ich schreiben, es kann ja nicht sein, das man sowas übersieht!

Was sie machen kann? Wahrscheinlich nicht viel und damit leben müssen. Warum sucht man eigentlich immer zuerst bei anderen den Schuldigen? Ich hätte einfach mal gebremst und wäre stehen geblieben, bis der Gegenverkehr vorbei ist.

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Okay, der TE hat aber auch wirklich recht.

 

War böse, du solltest ein neues Auto bekommen.

 

Aber halt nicht von mir, daher müsstest du dich schon mit dem Möbelhaus einigen. Und da wird man es wohl anders sehen. Aber mein Mitgefühl hast du ab jetzt.

1. Der Eigentümer des Baumes hat eine Verkehrssicherungspflicht. Wenn davon Äste abbrechen, muss er dieser Pflicht genüge tun und die Gefahrenstelle beseitigen. Die Zeit, die er dafür hat beurteilt ein Richter, da spielen so Dinge wie Gefahrenpotential und Erkennbarkeit mit rein.

2. Der Führer eines Fahrzeugs muss jederzeit in der Lage sein, sein Fahrzeug innerhalb der Sichtweite anzuhalten.

3. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass er eine ausreichende Übersicht über den Verkehr hat.

MEINE Einschätzung: Die Fahrerin war nicht in der Lage, dieses gut sichtbare Hindernis wahrzunehmen und diesem auszuweichen. Der Ast sieht sehr frisch aus, die Blätter sind noch voll im Saft. D.h. der lag noch nicht lange am Boden.

ICH würde es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Mein Vorschlag, versucht den leichten Kratzer mit normaler Politur und einem weichen Tuch wegzupolieren. Der Ast ist so dünn, der dürfte keinen tiefen Schaden verursacht haben. Sollte das doch tiefer sein, würde ich mit dem Eigentümer sprechen, evtl hat sie Glück und dieser ist entgegenkommend.

Und ein Ernst gemeinter Rat an die Freundin: Stell den Sitz richtig ein, ich vermute sie sitzt viel zu tief. In einem SUV ist die Übersicht eigentlich besser wie in einem normalen Auto.

Zitat:

@xspin schrieb am 8. Mai 2020 um 11:25:28 Uhr:

...

Der baum ragt deutlich auf die Straße wo ein baby nichts zu suchen hat wenn die Eltern ihre Augen bei ihren Kindern und nicht auf den Handys haben!

...

Und warum fährt man dann gegen etwas, was deutlich auf die Straße ragt - egal was es ist??? :confused:

@TE: Schenk Deiner Freundin doch mal ein Fahrsicherheitstraining. Da lernt sie was über eine korrekte Sitzposition und bekommt Praxistipps, wie man das Auto in Gefahrensituationen beherrscht.

Wenn ich die Ausage "nicht sehen können" mit der sichtbaren Lenkradeinstellung im ersten Bild in Zusammenhang bringe, dann wage ich die Aussage: Deine Freundin sitzt zu tief und zu weit zurückgelehnt. Dadurch hat sie keine Übersicht und kann nicht schnell genug reagieren.

EDIT: (Ergänzung um 14:24) Das soll jetzt kein Meckern sein, sondern ist ein gut gemeinter Rat von mir. Mir persönlich hat das erste Training damals echt die Augen bezüglich der Sitzposition geöffnet. Seitdem mache ich alle paar Jahre regelmäßig ein Training.

Zitat:

@-colt- schrieb am 8. Mai 2020 um 11:59:05 Uhr:

 

Und ein Ernst gemeinter Rat an die Freundin: Stell den Sitz richtig ein, ich vermute sie sitzt viel zu tief. In einem SUV ist die Übersicht eigentlich besser wie in einem normalen Auto.

Das mit der "guten Übersicht" ist oft ein Trugschluss. Das ist für das weite nach vorne sehen können wohl richtig - niedrige Hindernisse im Nahbereich sind im Gegensatz dazu aber weniger gut zu sehen als aus einem flacheren Wagen heraus

Was sagt denn Möbel-Boss dazu? :confused:

Oder ist besagte Fahrerin einfach weitergefahren ohne sich um die Absicherung der Unfallstelle, Feststellung der Personalien etc.. zu kümmern?

Das kommt davon, wenn kleine Menschen (vor allem Frauen) mit solchen dicken Panzern rum cruisen... dann noch den Fahrersitz ganz nach unten um an die Pedale zu kommen um gerade so übers Lenkrad zu schauen. Dann wundert es einen nicht, dass sowas passiert. Die meisten Frauen oder Opas sind mit solchen dicken Kisten total überfordert und überblicken nichts, aber es ist ja so sicher in so einem Panzer :) und die SUVs sind so hipp ;)

Hier sehe ich auch 100% Schuld bei der Freundin. Nicht aufgepasst, passiert halt. Schaden selber zahlen und gut ist. Falls Sie das nicht gesehen hat, vielleicht noch mal paar Fahrstunden nehmen oder zum Optiker. Oder einfach mal den Sitz vernünftig einstellen :)

Aber als erstes ist es natürlich sinnvoll ANDEREN die Schuld in die Schuhe zu schieben, statt einfach mal "Selbstreflexion" anzuwenden ... Und den Baum zur Seite gelegt hat Sie auch nicht oder mal im Markt bescheid gegeben, damit Anderen sowas nicht passiert? ;)

Zitat:

@-colt- schrieb am 8. Mai 2020 um 11:59:05 Uhr:

2. Der Führer eines Fahrzeugs muss jederzeit in der Lage sein, sein Fahrzeug innerhalb der Sichtweite anzuhalten.

... innerhalb der halben Sichtweite.

IMHO war die Fahrzeugführerin an unübersichtlicher Stelle schlicht zu schnell unterwegs.

Meine Herren, eine gaanze Weile hat es doch gut geklappt.

Nun muss auf einmal wieder so eine Hasswelle in Richtung TE losgelassen werden?

Das könnt ihr besser und gesitteter.

Lasst diesen Unfug, antwortet vernünftig und ich bleibe im Hintergrund.........So geht das jedenfalls nicht.

Moorteufelchen

MT-Team/Moderator

War der Baum überhaupt auf dem Grundstück des Möbelhauses oder an der öffentlichen Zufahrtstrasse?

 

So oder so: wen will der Geschädigte haftbar machen, wenn er ein gut sichtbares, durch höhere Gewalt oder Vandalismus erst seit kurzer Zeit in den Verkehrsraum ragendes Hindernis streift? ...eben.

Moin,

auch in Deutschland kann es Situationen geben, in denen man für sein eigenes Handeln verantwortlich ist und die Konsequenzen dafür tragen muss.

Sehe ich bei wunderbaren Sichtverhältnissen einen laut Foto gut sichtbaren Strauch, so ist es mir geboten, diesen zu umfahren (und ihn nicht umzufahren).

Bei Nacht hätte ich auch vollstes Verständnis dafür wenn man ihn übersieht.

In diesem Falle würde ich mich aber nur extrem über mich selbst aufregen!

Wem gehört das Grundstück auf dem das teil gewachsen ist? Denn das sieht mir eher nach einer Zufahrt zu einem Gewerbegebiet aus als das es die reine Zufahrt zum Möbelhaus ist. Da sind die Chancen groß das das Gestrüpp der Kommune gehört, also der öffentlichen Hand.

Aber letztlich muss der Eigentümer erst mal Kenntnis davon bekommen das sein Eigentum die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und dieser Ast kann nicht lange dort gelegen haben, hatte der Eigentümer also überhaupt eine Chance das Hindernis zu beseitigen?

Aber die Bilder zeigen das man es beim Fahren durch die Frontscheibe sehen konnte, ergo hätte man das Streifen vermeiden können. Im Zweifel muss man eben vor einer Engstelle warten.

Würde mal behaupten das es Pech gehabt bedeutet und der Schaden Privatvergnügen ist.

Letztlich sind solche Kratzer im Betrieb eines Kfz nie ganz auszuschliessen, nicht mal wenn man es wegsperrt.

da würde ich nicht lang nach einem Schuldigen suchen, der saß am Steuer, sondern den Schaden beichten.

Das Anfänger die Breite eines Autos schlecht einschätzen ist Normal, Manche lernen das nie.

 

Und was die Sitzposition angeht, es gibt so Spezialisten die zwar Andere mit ihrem Auto fahren lassen, aber wehe irgendwas wird am Sitz oder Spiegel verstellt.

Zitat:

@xspin schrieb am 8. Mai 2020 um 10:13:53 Uhr:

Hallo zusammen,

Meine Freundin hat mich gerade entsetzt angerufen und sagte sie hat in das Auto ihres Vaters (Kia SUV Sorento) einen langen Kratzer im Autolack auf der rechten unteren Seite entlang beider Türen.

Sie sagte das sie da der Wagen so hoch ist, nicht gemerkt hat das auf der rechren Seite ein Dickerer Ast absteht und auf die Straße herausragt.

Zur gleichen Zeit kam ihr ein MöbelBoss Lastwagen entgegen und sie hat sich weiter rechts gehalten und dann passierte es.

Wie sieht es hier aus zwecks Recht?

Es kann doch nicht sein das der Baum so auf der Straße liegt und rausragt.

Es ist die Einfahrt zu Möbelboss und keine offizielle Straße

Was soll sie am besten machen?

Edit: Titel falsch, da der Baum nicht gesägt wurde sondern abgebrochen ist siehe weitere Bilder.

Ich habe mir die Bilder lange angeschaut. Zum ersten habe ich den „dickeren Ast“ nicht gesehen. Was da auf die Straße ragt ist ein Zweig. Der Zweig hinterlässt maximal ein wenig Abrieb auf dem Lack. Das sollte sich weg polieren lassen.

Zitat:

@MarkusHae schrieb am 8. Mai 2020 um 10:24:25 Uhr:

Hier wäre zu ermitteln, wer den Baum umgesägt hat, den diese Person ist seiner Verkehrsicherungspflicht nicht nachgekommen, somit wäre dieser "Zivilrechtlich" haftbar. Wenn ich das Bild richtig interpretiere, liegt er ja auch über den Gehweg. Rechtlich würde auch eine Sondernutzung vorliegen, in Baden-Württemberg wäre dies im Paragraphen 16 StrG BW geregelt. Eine analoge Vorschrift gibt es auch in den anderen Bundesländern. Frage, war ein Warnschild "Baumfällarbeiten" oder sonstige Warnschilder aufgestellt?

Da wurde nix umgesägt.

Der Baum, oder besser Bäumchen, war morsch und somit faulig was den Stamm betrifft.

in dem Fall ist der Grundstücksbesitzer, bzw. Eigentümer dafür verantwortlich.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 8. Mai 2020 um 17:39:57:

Da wurde nix umgesägt.

Der Baum, oder besser Bäumchen, war morsch und somit faulig was den Stamm betrifft.

in dem Fall ist der Grundstücksbesitzer, bzw. Eigentümer dafür verantwortlich.

... wenn er glaubhaft machen kann, da 1x im Monat nach dem Rechten gesehen zu haben, eher nicht. Er kann ja niemanden abordnen, der 24/7 überwacht.

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