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Kratzer im Autolack, durch umgesägten Baum auf der Straße

Themenstarteram 8. Mai 2020 um 8:13

Hallo zusammen,

 

Meine Freundin hat mich gerade entsetzt angerufen und sagte sie hat in das Auto ihres Vaters (Kia SUV Sorento) einen langen Kratzer im Autolack auf der rechten unteren Seite entlang beider Türen.

 

Sie sagte das sie da der Wagen so hoch ist, nicht gemerkt hat das auf der rechren Seite ein Dickerer Ast absteht und auf die Straße herausragt.

Zur gleichen Zeit kam ihr ein MöbelBoss Lastwagen entgegen und sie hat sich weiter rechts gehalten und dann passierte es.

 

Wie sieht es hier aus zwecks Recht?

Es kann doch nicht sein das der Baum so auf der Straße liegt und rausragt.

 

Es ist die Einfahrt zu Möbelboss und keine offizielle Straße

Was soll sie am besten machen?

 

Edit: Titel falsch, da der Baum nicht gesägt wurde sondern abgebrochen ist siehe weitere Bilder.

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+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@xspin schrieb am 8. Mai 2020 um 10:13:53 Uhr:

Es kann doch nicht sein das der Baum so auf der Straße liegt und rausragt.

Das es sein kann, sieht man ja. Genauso könnte ich schreiben, es kann ja nicht sein, das man sowas übersieht!

Was sie machen kann? Wahrscheinlich nicht viel und damit leben müssen. Warum sucht man eigentlich immer zuerst bei anderen den Schuldigen? Ich hätte einfach mal gebremst und wäre stehen geblieben, bis der Gegenverkehr vorbei ist.

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Zitat:

@Knergy schrieb am 13. Mai 2020 um 16:10:24 Uhr:

Zitat:

@FloX35 schrieb am 13. Mai 2020 um 15:25:48 Uhr:

 

Aber doch nicht wenn man gegen ein stehendes Hindernis fährt...

Sofern man sein Fahrzeug unbeleuchtet nachts quer auf der Autobahn über alle Fahrspuren "parkt", dürfte man 50 % schon sicher haben.

Man kann sich natürlich auch alles so hindrehen wie man es braucht...

Hat ja keiner von der Autobahn geredet, sondern eben wenn anstatt des Baumes da ein Auto gestanden hätte.

 

Wir haben nicht von nachts, unbeleuchtet, quer über alle Fahrspuren, gesprochen ;). Das ist schon sehr weit hergeholt.

 

Flo

am 13. Mai 2020 um 15:38

Zitat:

@ixtra schrieb am 12. Mai 2020 um 10:16:25 Uhr:

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 12. Mai 2020 um 10:10:14 Uhr:

Man, das kann jedem mal passieren - ist mir als Anfänger auch passiert, dass man mal wo dagegen fährt. Ich bin damals zum Opfer gegangen, kannte den Besitzer des Wagens, dessen Rückleuchte ich gekillt hatte - der Wagen stand verbotenerweise im Knick einer Kreuzung - und habe ihm das Teil bezahlt. Gut wars. Hätte selbst auch besser aufpassen können - aber Shit happens. Deswegen fange ich doch keinen Zoff und Rechtsstreit an.

Worüber willst Du auch streiten, wenn Du gegen ein stehendes Auto fährst :)

Das Anliegen des TE ist ja nun nicht vollkommen abstrus, mal darüber nachzudenken, ob der Baum da hingehört. Das nach der Einschätzung der anderen User hier die rechtliche (und auch "moralische") Haftung hier wohl allein bei der Fahrerin liegt, ist ihm ja mitgeteilt worden.

@freibergerfreund

Ich muss mich hier übrigens ganz deutlich korrigieren, ich hatte bei den Ausführungen von freibergerfreund den Einschub "der Wagen stand verbotenerweise im Knick einer Kreuzung schlicht überlesen.

Damit war der Sachverhalt natürlich absolut vergleichbar mit dem Fall des TE. Mea culpa

Zitat:

@FloX35 schrieb am 13. Mai 2020 um 15:25:48 Uhr:

Aber doch nicht wenn man gegen ein stehendes Hindernis fährt...

Auch Falschparker können Teilschuld bekommen. Wurde hier bereits mehrmals diskutiert.

Hier passt doch dieses Schild perfekt:

Warning-no-brain
am 14. Mai 2020 um 6:18

Na ja, wenn ich Mist baue und penne kann der Falschparker nix dafür. Hätte ja auch ein Rentner oder sonst was sein können. Daher gar nicht weiter überlegt, Schaden beglichen und gut ist.

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 14. Mai 2020 um 08:18:36 Uhr:

Na ja, wenn ich Mist baue und penne kann der Falschparker nix dafür. Hätte ja auch ein Rentner oder sonst was sein können. Daher gar nicht weiter überlegt, Schaden beglichen und gut ist.

Ja. Aber derjenige, der rechtswidrig verkehrsbehindernd parkt, setzt die erste Ursache für den Schaden. Der andere muss nur wegen des Falschparkers an einer Stelle mit erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit agieren, wo das sonst nicht nötig wäre.

Gäbe es eine generelle Mithaftung des Falschparkers, vor allem, wenn er den fließenden Verkehr behindert, würde sich wohl mancher doch bequemen, woanders zu parken.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 13. Mai 2020 um 16:32:46 Uhr:

Vielleicht hätte ich sogar auch den Ast mitgenommen, aber das hättet ihr hier nicht erfahren

Ist das verheimlichen solch wichtiger Informationen kein Verstoß gegen die MT-Nutzungsbedingungen? :confused:

Sonst hätten wir hier ja gar nichts mehr zu lästern :p :D

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