Krankenwagen blockiert linke Fahrbahn
Muss ein Krankenwagen auf der AB den Nachfolgenden Verkehr Platz machen?
Neulich fuhr ein Krankenwagen (mit Blaulicht) auf einer 2-Spur AB links, obwohl die rechte Fahrbahn frei war, und hinderte den nachfolgenden Verkehr vorbeizukommen.
Ist das rechtens?
Beste Antwort im Thema
Ich bin früher auch Rettungswagen gefahren. Zivildienst und schon ganz lange her.
Da fährt man nicht in jede Lücke auf der rechten Spur weil es immer wieder Zeitgenossen gibt die beim überholen dann das Gaspedal nicht finden. Zum anderen ist es nicht sinnvoll andere überholen zu lassen wenn der Krankenwagenfahrer weiss das in 2 Km das Stauende kommt und er sich dann durch die hoffentlich vorhandene Rettungsgasse quälen muss.
Ob rechtens oder nicht - für mich wäre es nichts worüber ich mich aufregen oder sogar einen Thread eröffnen würde.
123 Antworten
Die Klugscheisser hier sollten sich einfach nochmal den Eingangspost durchlesen. Da wurde einfach nur eine Frage gestellt, nichts weiter. Das Verhalten wurde nicht bewertet, noch nicht einmal kritisiert, sondern lediglich hinterfragt.
Und die Antwort lautet:
1. Unter bestimmten Umständen ist es rechtens, die linke Spur mit Blaulicht zu blockieren,
2. Ob diese Umstände im Einzelfall vorliegen, kann das Hinterherfahrende nicht beurteilen.
3. Also am besten erst gar nicht aufregen, sondern einfach dem RTW entspannt und mit ausreichend Sichererheitsabstand folgen. (Natürlich nur, solange kein Stau ist und der RTW sich nicht durch die Rettungsgasse quält.)
Zitat:
@lemonshark schrieb am 16. Januar 2018 um 15:32:03 Uhr:
Die Klugscheisser hier sollten sich einfach nochmal den Eingangspost durchlesen. Da wurde einfach nur eine Frage gestellt, nichts weiter. Das Verhalten wurde nicht bewertet, noch nicht einmal kritisiert, sondern lediglich hinterfragt.
Dann lies Dir mal die weiteren Beiträge des TE hier im Thread durch. Da wird nicht nur hinterfragt sondern ganz konkret bewertet. Vielleicht solltest Du mal mehr als nur den ersten Beitrag lesen. Klugscheisser 😁 😉
Gruss
Jürgen
Zitat:
@lemonshark schrieb am 16. Januar 2018 um 14:17:25 Uhr:
Die Wahrheit ist leider, dass die Idioten nicht immer im Privatfahrzeug sitzen, sondern ab und an auch mal im Sanka, Polizeiwagen oder Feuerwehrauto. Uniform schützt nicht vor Spatzenhirn oder Profilneurose.
Ich wüsste nicht, wo ich gegenteiliges geschrieben hätte. Ich bewerte Verhaltensweisen, nicht Personengruppen. SELBSTVERSTÄNDLICH gibts bei den Hilfsorganisationen Deppen, und nichtmal wenige.
Gruss
Jürgen
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Zitat:
@lemonshark schrieb am 16. Jan. 2018 um 14:17:25 Uhr:
Die Wahrheit ist leider, dass die Idioten nicht immer im Privatfahrzeug sitzen, sondern ab und an auch mal im Sanka, Polizeiwagen oder Feuerwehrauto.
Sicher. Statistisch gesehen gibt es dort genauso viele Deppen wie im jedem anderen Beruf auch.
Aber auch mit einem Depp am Steuer hat das Einsatzfahrzeug Sonder- und ggf. Wegerecht und es steht anderen Verkehrsteilnehmern nicht zu, die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme in Frage zu stellen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. Januar 2018 um 16:52:45 Uhr:
...und es steht anderen Verkehrsteilnehmern nicht zu, die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme in Frage zu stellen.
Zumindest nicht ohne begründeten Verdacht.
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 16. Januar 2018 um 16:55:17 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. Januar 2018 um 16:52:45 Uhr:
...und es steht anderen Verkehrsteilnehmern nicht zu, die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme in Frage zu stellen.Zumindest nicht ohne begründeten Verdacht.
Was wäre denn ein Beispiel für einen begründeten Verdacht?
Wie soll ein normaler Verkehrsteilnehmer denn den Verdacht begründen, dass ein ihm begegnendes Einsatzfahrzeug sein Sondersignal unberechtigt verwendet?
Das kann doch im Grunde nur z.B. ein Polizeifahrzeug klären, indem es bei der Leitstelle nachfragt ob überhaupt ein Einsatz vorliegt. Der "Normalbürger" kann das nicht.
Außerdem steht in Paragraph 38 StVO kein Wort davon, dass der Verkehrsteilnehmer abwägen darf, ob er Platz machen muss oder nicht. Da steht: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen". Wenn da jemand Zweifel hat, ob die Somdersignalfahrt gerechtfertigt war, kann er sich gerne hinterher bei den entsprechenden Dienststellen erkundigen oder beschweren. Platz machen muss er erst einmal trotzdem.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. Januar 2018 um 17:09:28 Uhr:
Was wäre denn ein Beispiel für einen begründeten Verdacht?Wie soll ein normaler Verkehrsteilnehmer denn den Verdacht begründen, dass ein ihm begegnendes Einsatzfahrzeug sein Sondersignal unberechtigt verwendet?
Hannes, das war eigentlich nur so halb ernst gemeint und sollte nur dem vielzitierten Beispiel der Polizeistreifen, die dauernd mit Blaulicht zur Pommesbude fährt, Rechnung tragen.
Oder es ist eben offensichtlich. Ich selbst bin ganz früher schon mal mit Blaulicht an der Ampel gestanden und hab gar nicht gemerkt, daß es noch an ist. Hatte es zur Absicherung eingeschaltet und beim Losfahren nicht wieder ausgemacht. Die Sonne hat geschienen und die ollen Drehspiegelleuchten haben nicht ausreichend reflektiert damit ich das selbst wahrgenommen hätte. Hab das dann irgendwann an den „seltsamen Reaktionen“ der anderen Verkehrsteilnehmer festgestellt 😁
Shit happens.
Gruss
Jürgen
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 15. Januar 2018 um 21:40:37 Uhr:
Zitat:
@thalhom schrieb am 15. Januar 2018 um 21:13:19 Uhr:
Ebenfalls Nö.
Na doch. Blaulicht alleine sagt gar nix aus und hat auch per se erst mal gar nix mit Sonderrechten zu tun, sagt doch sogar dein Link. Ich verstehe ja, dass das Thema und die rechtlichen Feinheiten schwer zu verstehen sind. Aber einfaches googeln reicht halt bei diesem Thema nicht aus. ...
Sehr interessant diese Diskussion...
Wo du recht hast ist, dass man die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht am Blaulicht erkennen kann. Da die in §35 Abs. 1 StVO Behörden auch ohne ein, gem. §38 Abs. 2 StVO, mit Blaulicht (und Einsatzhorn) ausgerüstetes Fahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehmen können.
Jedoch da ein Fahrzeug, welches Blaulicht eingeschaltet hat, sich gem. §38 Abs. 2 StVO z.B. auf einer Einsatzfahrt befindet, kann davon ausgegangen werde, dass dieses auch Sonderrechte in Anspruch nimmt.
Es fehlt jetzt allerdings der rechtliche Verweis, dass Sonderrecht = Einsatzfahrt ist... :-) <---falls du das die ganze Zeit das meinst.
Falls wir uns einig sind, dass eine Einsatzfahrt auch bedeutet, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden, sagt das Blaulicht natürtlich ganz klar aus, dass Sonderrechte in Anspruch genommen.
Nicht Wegerecht!! Dazu bedarf es noch das Einsatzhorn.
Gruß
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 16. Januar 2018 um 17:21:27 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. Januar 2018 um 17:09:28 Uhr:
Was wäre denn ein Beispiel für einen begründeten Verdacht?Wie soll ein normaler Verkehrsteilnehmer denn den Verdacht begründen, dass ein ihm begegnendes Einsatzfahrzeug sein Sondersignal unberechtigt verwendet?
Hannes, das war eigentlich nur so halb ernst gemeint und sollte nur dem vielzitierten Beispiel der Polizeistreifen, die dauernd mit Blaulicht zur Pommesbude fährt, Rechnung tragen.
Ja, das wird ja immer gerne unterstellt. Aber selbst wenn: dann ist das geeignete Instrument die Beschwerde. Ansonsten bleibt dem genervten VT nur, die Faust in der Tasche zu ballen und trotzdem den Weg frei zu geben.
Zitat:
@Duke16V schrieb am 16. Januar 2018 um 17:23:18 Uhr:
Jedoch da ein Fahrzeug, welches Blaulicht eingeschaltet hat, sich gem. §38 Abs. 2 StVO z.B. auf einer Einsatzfahrt befindet, kann davon ausgegangen werde, dass dieses auch Sonderrechte in Anspruch nimmt.Es fehlt jetzt allerdings der rechtliche Verweis, dass Sonderrecht = Einsatzfahrt ist... :-) <---falls du das die ganze Zeit das meinst.
Falls wir uns einig sind, dass eine Einsatzfahrt auch bedeutet, dass Sonderrechte in Anspruch genommen werden, sagt das Blaulicht natürtlich ganz klar aus, dass Sonderrechte in Anspruch genommen.
Nicht Wegerecht!! Dazu bedarf es noch das Einsatzhorn.
Gruß
Um mal die Verwirrung zu steigern: Es gibt auch mit SoSi ausgestattete Fahrzeuge, die Wegerecht, aber kein Sonderrecht in Anspruch nehmen dürfen. Die können sich dann mit Sondersignal im Stau nach vorne drängeln und ganz vorne an der roten Ampel warten. Z.B. die Notfallmanager der DB...
Ansonsten stimmt es aber, dass das Sonderrecht der in § 35 aufgeführten Organisationen nicht an die Kennzeichnung durch SoSi gebunden ist. Sonderrecht nimmt die Feuerwehr schon in Anspruch, wenn sie z.B. durch die Fußgängerzone zur Kontrolle des Brandschutzes der Buden auf dem Weihnachtsmarkt fährt.
Zitat:
.... Z.B. die Notfallmanager der DB...
...
Mist...stimmt da war noch wer.... :-)
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 16. Januar 2018 um 18:08:41 Uhr:
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 16. Januar 2018 um 17:21:27 Uhr:
Hannes, das war eigentlich nur so halb ernst gemeint und sollte nur dem vielzitierten Beispiel der Polizeistreifen, die dauernd mit Blaulicht zur Pommesbude fährt, Rechnung tragen.
Ja, das wird ja immer gerne unterstellt. Aber selbst wenn: dann ist das geeignete Instrument die Beschwerde. Ansonsten bleibt dem genervten VT nur, die Faust in der Tasche zu ballen und trotzdem den Weg frei zu geben.
Volle Zustimmung!
Ich frage mich wirklich, wo hier das Problem ist ? Wenn ich ein Fahrzeug mit Blaulicht bemerke, brech ich mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich den bei der nächstbesten Gelegenheit vorbeilasse. Und hier denke ich auch nicht darüber nach, ob er das Blaulicht zu Recht oder Unrecht drauf hat. Ich poche nicht mal drauf, dass der noch sein Wegerecht mit dem Martinshorn einfordert. Das Blaulicht alleine genügt mir, den Anderen durch-/vorbeizulassen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 18. Januar 2018 um 15:18:01 Uhr:
Ich frage mich wirklich, wo hier das Problem ist ? Wenn ich ein Fahrzeug mit Blaulicht bemerke, brech ich mir keinen Zacken aus der Krone, wenn ich den bei der nächstbesten Gelegenheit vorbeilasse. Und hier denke ich auch nicht darüber nach, ob er das Blaulicht zu Recht oder Unrecht drauf hat. Ich poche nicht mal drauf, dass der noch sein Wegerecht mit dem Martinshorn einfordert. Das Blaulicht alleine genügt mir, den Anderen durch-/vorbeizulassen.
Vorbeilassen war keine Option ..... der Krankenwagen war ja schon vor ihm .... 😉😁