Krankenwagen blockiert linke Fahrbahn

Muss ein Krankenwagen auf der AB den Nachfolgenden Verkehr Platz machen?
Neulich fuhr ein Krankenwagen (mit Blaulicht) auf einer 2-Spur AB links, obwohl die rechte Fahrbahn frei war, und hinderte den nachfolgenden Verkehr vorbeizukommen.
Ist das rechtens?

Beste Antwort im Thema

Ich bin früher auch Rettungswagen gefahren. Zivildienst und schon ganz lange her.
Da fährt man nicht in jede Lücke auf der rechten Spur weil es immer wieder Zeitgenossen gibt die beim überholen dann das Gaspedal nicht finden. Zum anderen ist es nicht sinnvoll andere überholen zu lassen wenn der Krankenwagenfahrer weiss das in 2 Km das Stauende kommt und er sich dann durch die hoffentlich vorhandene Rettungsgasse quälen muss.

Ob rechtens oder nicht - für mich wäre es nichts worüber ich mich aufregen oder sogar einen Thread eröffnen würde.

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Zitat:

@Andi_08 schrieb am 15. Januar 2018 um 12:26:59 Uhr:


Eigentlich ist die ganze Diskussion doch eher fragwürdig. Niemand weiß wohin der RTW wollte und ob er schon einen Patienten im Auto hatte oder erst auf dem Weg dorthin ist.
Und hier sollte doch das Normalste sein dass man Platz macht oder dem RTW nicht im Weg steht wenn das Blaulicht an ist, denn die Gesundheit von Anderen ist auf jeden Fall höher zu bewerten als der eigene Zeitverlust. Dass auf der AB öfter man ohne Horn gefahren wird ist bei uns auch so da es ja auf der anderen Seite wieder die Personen gibt die sich beschweren wenn man das Ding zu oft an macht.

Ja, ja, die Idioten von der Feuerwehr mit Ihrem Krach.
(ersetze Feuerwehr durch sonstige Dienste mit Fahrzeugen mit Sondersignalanlage).

Die Empathie im Straßenverkehr nimmt immer mehr ab 🙁

Mal was zum Thema: http://...beitsschutz-im-ehrenamt.de/.../...nderrecht-Sondersignal.pdf

Stellt euch vor, es gibt sogar Leute, die Platz machen, wenn von hinten ein Fahrzeug nur mit Blaulicht ankommt - obwohl man das (streng genommen) auch nicht müsste - weil lt. STVO die Pflicht zum Weg-frei-machen nur besteht, wenn Licht&Horn gemeinsam genutzt werden.

Die Polizei neulich war ziemlich dankbar dafür, dass die den "stillen Alarm" weiterfahren konnten. (Erkennbar war der stille Alarm im Nachhinein daran, dass der Beifahrer mir freundlich zuwinkte - und der Streifenwagen kurz danach an einer Bankfiliale hielt und die mit gezogenen Waffen ausstiegen ...)

Ja, ab und zu gibt es auch Lichtblicke, die zeigen, dass die Hoffnung noch nicht ganz verloren ist.

Ist aber bei mir auch so drin, dass ich versuche so gut wie möglich Platz zu machen, selbst wenn das Einsatzfahrzeug "nur" mit Blaulicht fährt.

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Zitat:

@RalphM schrieb am 15. Januar 2018 um 14:20:48 Uhr:


...
Ist aber bei mir auch so drin, dass ich versuche so gut wie möglich Platz zu machen, selbst wenn das Einsatzfahrzeug "nur" mit Blaulicht fährt.

Ja, sicher. Das mache ich auch so.
Der fährt ja nicht deshalb mit Blaulicht, weil er den psychedelischen Effekt so gerne hat.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Januar 2018 um 23:44:33 Uhr:


Da liegst du trotzdem falsch. Im ersten Absatz sind explizit die Organisationen aufgezählt, was in der Folge die Sonderrechte dem einzelnen Mitglied der Organisation zugesteht. Beim Rettungsdienst gilt dies nur für die Fahrzeuge. Da hat Florian333 schon recht und so entspricht das auch der aktuellen ständigen Rechtsprechung.

Nein, liegt Er nicht !

Selbst wenn es beim Rettungsdienst nur auf die Fahrzeuge bezogen ist, genießt ein "Fahrzeug" allein kein Sonderrecht.
Das Sonderrecht nimmt immernoch der Fahrer in Anspruch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Januar 2018 um 16:45:48 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Januar 2018 um 23:44:33 Uhr:


Da liegst du trotzdem falsch. Im ersten Absatz sind explizit die Organisationen aufgezählt, was in der Folge die Sonderrechte dem einzelnen Mitglied der Organisation zugesteht. Beim Rettungsdienst gilt dies nur für die Fahrzeuge. Da hat Florian333 schon recht und so entspricht das auch der aktuellen ständigen Rechtsprechung.

Nein, liegt Er nicht !

Selbst wenn es beim Rettungsdienst nur auf die Fahrzeuge bezogen ist, genießt ein "Fahrzeug" allein kein Sonderrecht.
Das Sonderrecht nimmt immernoch der Fahrer in Anspruch.

Diese Wortklauberei ist doch Kindergarten. Was ist denn ein Fahrer ohne Fahrzeug, bzw. ein Fahrzeug

ohne Fahrer. Der gesunde Menschenverstand geht doch wohl immer von der Kombination von beidem aus.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 15. Januar 2018 um 13:54:07 Uhr:


...
(Erkennbar war der stille Alarm im Nachhinein daran, dass der Beifahrer mir freundlich zuwinkte - und der Streifenwagen kurz danach an einer Bankfiliale hielt und die mit gezogenen Waffen ausstiegen ...)

Können die nicht wie jeder anständige Bürger

nach

Feierabend Geld abheben? 🙄

Zitat:

@ceinsler schrieb am 15. Januar 2018 um 17:00:29 Uhr:



Diese Wortklauberei ist doch Kindergarten. Was ist denn ein Fahrer ohne Fahrzeug, bzw. ein Fahrzeug
ohne Fahrer. Der gesunde Menschenverstand geht doch wohl immer von der Kombination von beidem aus.

Die "Wortklauberei" ist leider für die Richtigkeit notwendig.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Januar 2018 um 23:44:33 Uhr:


Beim Rettungsdienst gilt dies nur für die Fahrzeuge.

Es macht allerdings keinen Sinn, den Fahrzeugen zwar Vorrang zu gewähren, den aus dem Rettungswagen aussteigenden Sanitätern dann aber, bspw., im Wege stehen zu dürfen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 15. Januar 2018 um 16:45:48 Uhr:



Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Januar 2018 um 23:44:33 Uhr:


Da liegst du trotzdem falsch. Im ersten Absatz sind explizit die Organisationen aufgezählt, was in der Folge die Sonderrechte dem einzelnen Mitglied der Organisation zugesteht. Beim Rettungsdienst gilt dies nur für die Fahrzeuge. Da hat Florian333 schon recht und so entspricht das auch der aktuellen ständigen Rechtsprechung.

Nein, liegt Er nicht !

Selbst wenn es beim Rettungsdienst nur auf die Fahrzeuge bezogen ist, genießt ein "Fahrzeug" allein kein Sonderrecht.
Das Sonderrecht nimmt immernoch der Fahrer in Anspruch.

Dass du natürlich noch was dazu sagen musst bei deinen bekannten Wissenslücken in diesem Bereich, war ja wieder klar 🙄 Natürlich nimmt der Fahrer ein Sonderrecht in Anspruch und nicht das Fahrzeug. Hat auch jeder so verstanden (außer dir). Bloß liegt der gesetzliche Grund halt wo ganz anders. Einmal, weil jemand Polizist oder Feuerwehrmann IST und ein anderes mal nur deswegen, weil er im richtigen Fahrzeug sitzt.

Zu anderen Wortmeldungen: im Übrigen sehe ich den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf einer AB im Gegensatz zu anderen Schreibern hier nicht zwingend von einem möglichen Sonderrecht gedeckt. Von den Vorschriften der StVO darf dann abgewichen werden, wenn der Einsatzauftrag ohne diese Abweichung nicht oder nicht so gut erfüllt werden könnte. Ob das hier gegeben war, darüber kann man nur spekulieren. Ich behaupte jetzt einfach mal, dass der Einsatzerfolg nicht zwingend von der Fahrstreifenwahl auf einer freien Autobahn abhängt. Insofern hätte der RTW auf der rechten Seite fahren müssen. Nichtsdestotrotz könnten natürlich Rechtfertigungsgründe vorliegen, aber davon wissen wir halt nix, somit bleibts bei der theoretischen Diskussion.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 15. Januar 2018 um 19:03:00 Uhr:



Dass du natürlich noch was dazu sagen musst bei deinen bekannten Wissenslücken in diesem Bereich, war ja wieder klar 🙄 Natürlich nimmt der Fahrer ein Sonderrecht in Anspruch und nicht das Fahrzeug. Hat auch jeder so verstanden (außer dir). Bloß liegt der gesetzliche Grund halt wo ganz anders. Einmal, weil jemand Polizist oder Feuerwehrmann IST und ein anderes mal nur deswegen, weil er im richtigen Fahrzeug sitzt.

Mit Wissenslücken in diesem Bereich, wie von Dir fälschlicherweisse angenommen, hätte Ich dir unmöglich hilfreich unter die Arme greifen können.
Manche lernen früher, Andere erst später !
Aber macht ja nichts 🙂

Zitat:

@Moers75 schrieb am 15. Januar 2018 um 09:30:48 Uhr:


Hast du den Notarzt auf dem Handy angerufen oder woher weißt du so genau was in dem Krankenwagen ablief, ob es eilig war oder nicht oder ob der grundlos so fuhr? 😕

Immer wieder schön hier, wenn man seinen Senf dazu geben möchte, der eigentlich nicht passt und dann so sinnentstellend zitiert, damit es passt. 🙁

Gruß

Uwe

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 14. Januar 2018 um 22:17:27 Uhr:



Nö. Blaulicht alleine sagt gar nix aus. Sonderrechte gibt es deshalb, weil das Fahrzeug des Rettungsdienstes in der Aufzählung des §35 StVO vorkommt.

Ebenfalls Nö.
https://www.anwalt.de/.../...hne-blaulicht-und-martinshorn_084475.html

http://...recht-im-rettungsdienst.de/.../

Zitat:

@thalhom schrieb am 15. Jan. 2018 um 21:13:19 Uhr:


Ebenfalls Nö.
https://www.anwalt.de/.../...hne-blaulicht-und-martinshorn_084475.html

http://...recht-im-rettungsdienst.de/.../

Bombensicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit...

Mal angenommen, zu einem größeren Einsatz werde ich zur Feuerwehr alarmiert, mein Nachbar ehrenamtlich zum Roten Kreuz (als Rettungsdiensteinheit, nicht als Katastrophenschutz).

Wir beide steigen in unseren privaten PKW und machen uns auf den Weg zum Stützpunkt. Ich darf dabei Sonderrechte in Anspruch nehmen, er nicht.

Jetzt lies mal im Paragraph 35 StVO nach, wieso das so ist. Vielleicht kriegst Du es ja raus...

Zur Erläuterung:
Die Feuerwehr hat Sonderrechte, sobald sie alarmiert wurde. Also auch bereits auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, egal mit welchem Fahrzeug. Der Rettungsdienst hat erst dann Sonderrechte, wenn er in einem Fahrzeug des Rettungsdienstes sitzt. Das muss dann aber nicht mit Sondersignal ausgestattet sein, es muss nur irgend ein Dienstfahrzeug sein.

Edit:
Zu meiner Zeit bei einer Feuerwehr mit Autobahnzuständigkeit sind wir sogar zu dritt nebeneinander zum Einsatzort gefahren, mit Tempo 90 bis 100. Was wohl unser soziopathischer TE dazu gesagt hätte...

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