Krankenwagen blockiert linke Fahrbahn
Muss ein Krankenwagen auf der AB den Nachfolgenden Verkehr Platz machen?
Neulich fuhr ein Krankenwagen (mit Blaulicht) auf einer 2-Spur AB links, obwohl die rechte Fahrbahn frei war, und hinderte den nachfolgenden Verkehr vorbeizukommen.
Ist das rechtens?
Beste Antwort im Thema
Ich bin früher auch Rettungswagen gefahren. Zivildienst und schon ganz lange her.
Da fährt man nicht in jede Lücke auf der rechten Spur weil es immer wieder Zeitgenossen gibt die beim überholen dann das Gaspedal nicht finden. Zum anderen ist es nicht sinnvoll andere überholen zu lassen wenn der Krankenwagenfahrer weiss das in 2 Km das Stauende kommt und er sich dann durch die hoffentlich vorhandene Rettungsgasse quälen muss.
Ob rechtens oder nicht - für mich wäre es nichts worüber ich mich aufregen oder sogar einen Thread eröffnen würde.
123 Antworten
Zitat:
@TomF31 schrieb am 18. Januar 2018 um 16:14:35 Uhr:
...
Vorbeilassen war keine Option ..... der Krankenwagen war ja schon vor ihm .... 😉😁
Er hätte sich beim RTW einfach hinten einklinken sollen, dann hätte er wenigstens ungeheuer Sprit sparen können. 😉
Zitat:
@lemonshark schrieb am 16. Januar 2018 um 15:32:03 Uhr:
Die Klugscheisser hier sollten sich einfach nochmal den Eingangspost durchlesen. Da wurde einfach nur eine Frage gestellt, nichts weiter. Das Verhalten wurde nicht bewertet, noch nicht einmal kritisiert, sondern lediglich hinterfragt.
Viele der Experten hier haben den Sachverhalt noch nicht einmal verstanden.
Da werden Beiträge, dass man Krankenwagen immer Platz machen sollte mehrfach geliked ... ach was 😰
Darum geht es hier garnicht.
Und ich weiß von einigen Sanis, dass auch mal eine Pizza zügig mit Blaulicht geholt wird.
Es gibt auch Sanis, die aus Fleiß den Patienten links kutschieren, obwohl weder eilig noch kritisch.
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 21. Januar 2018 um 23:32:33 Uhr:
Zitat:
Und ich weiß von einigen Sanis, dass auch mal eine Pizza zügig mit Blaulicht geholt wird.
Es gibt auch Sanis, die aus Fleiß den Patienten links kutschieren, obwohl weder eilig noch kritisch.Hmm, und was machen die Sanis anschliessend mit dem Fahrtenschreiber der die Blaulichtfahrt dokumentiert hat ?
Sorry ist bei mir schon fast 40 Jahre her - aber schon damals war das nicht möglich undokumentiert mit Blaulicht zu fahren.
Du kennst gleich mehrere - oder weisst Du das nur vom Hörensagen ....
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 21. Januar 2018 um 23:32:33 Uhr:
Es gibt auch Sanis, die aus Fleiß den Patienten links kutschieren, obwohl weder eilig noch kritisch.
Zuweilen soll es auch Strecken geben, wo der Straßenzustand links einfach besser ist.
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Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 21. Januar 2018 um 23:32:33 Uhr:
Zitat:
@lemonshark schrieb am 16. Januar 2018 um 15:32:03 Uhr:
Die Klugscheisser hier sollten sich einfach nochmal den Eingangspost durchlesen. Da wurde einfach nur eine Frage gestellt, nichts weiter. Das Verhalten wurde nicht bewertet, noch nicht einmal kritisiert, sondern lediglich hinterfragt.Viele der Experten hier haben den Sachverhalt noch nicht einmal verstanden.
Da werden Beiträge, dass man Krankenwagen immer Platz machen sollte mehrfach geliked ... ach was 😰
Darum geht es hier garnicht.
Und ich weiß von einigen Sanis, dass auch mal eine Pizza zügig mit Blaulicht geholt wird.
Es gibt auch Sanis, die aus Fleiß den Patienten links kutschieren, obwohl weder eilig noch kritisch.
Hm, es wurde doch mehrfach fundiert erläutert dass es primär völlig rechtens ist. Dass hier ein Einsatz vorlag der die Voraussetzungen des §35 erfüllt vorlag müssen wir einfach unterstellen. Damit wäre im Prinzip alles gesagt. Der hätte auch rückwärts fahren können und es wäre formal auch rechtens gewesen.
Gründe warum er möglicherweise auf der linken Fahrbahn gefahren ist wurden auch dargelegt. Ob und welche davon hier zutrafen wissen weder wir noch du.
Somit wäre dein ursprüngliche Frage hinreichend beantwortet. JA, es war rechtens !
Damit sind auch Fragen/Aussagen von dir im weiteren Verlauf beantwortet. NEIN, logischerweise war es kein Fall der die Grundsätze der Nötigung erfüllt. Wenn du dich genötigt gefühlt hast ist es ganz allein dein Problem. Es gibt eben auch Situationen wo man sich einfach mal "hinten anstellen" muss.
Dass du einige Sanis kennen willst die mit SoSi Pizza holen.... naja. Die berühmte Pizza ist des öfteren doch auch oft reines "Maulheldentum" und ist ähnlich wie andere Dinge wie z.B. das "Anglerlatein"einzuordnen.
Erstens sind solche Fahrten streng dokumentiert. Gerade im Rettungsdienstbereich kommt hier dazu dass SoSi-Fahrten von der Leitstelle angeordnet werden und erstmal nicht im Ermessen des Fahrers liegen.
Wenn du also meinst einen solchen Mißbrauch zu kennen oder erkennen bleibt dir, wie geschrieben, letztendlich immer eine Anfrage/Beschwerde bei der zuständigen Dienststelle.
Ob du dann immer entsprechend Antwort erhälst weiß ich nicht. Ist eine solche Beschwerde berechtigt kannst du dir aber sicher sein dass dies intern geklärt wird.
Zitat:
@Robby (Munich) schrieb am 21. Januar 2018 um 23:32:33 Uhr:
Und ich weiß von einigen Sanis, dass auch mal eine Pizza zügig mit Blaulicht geholt wird.
Es gibt auch Sanis, die aus Fleiß den Patienten links kutschieren, obwohl weder eilig noch kritisch.
Selbst wenn es unter den heutigen Bedingungen (digitale Fahrtenschreiber, GPS-Überwachung durch Leitstelle, teilweise automatische Meldung von eingeschaltetem Blaulicht an die Leitstelle damit Blitzerfotos direkt aussortiert werden können) noch ganz vereinzelt hirnlose Sanis gibt, die das Blaulicht als Pizzabeschleuniger nutzen, ist dies der absolute Ausnahmefall. Während meiner 20 Jahre Rettungsdienst ist mir noch kein einziger solcher Fall zu Ohren gekommen. Nichtmal auf der Rettungsdienstschule, wo abends jeder mal ganz gerne seine coolste Story erzählt. Da haben schon 18-jährige Zivi-Anwärter reihenweise Zugänge gelegt, Leute intubiert und gestandenen Notärzten gezeigt wo der Hammer hängt, aber ne Blaulicht-Pizza war da noch nie dabei.
Ganz zu Anfang hast Du eine Situation beschrieben und gefragt, ob das Verhalten des Blaulichtfahrers rechtens war. Die Antwort hast Du bekommen. Ja, das Verhalten war rechtens (und keine Nötigung, so wie Du es später beschrieben hast). Es sei denn, Du konntest durch weitere Recherche Deinerseits mittlerweile zweifelsfrei rausfinden, daß die nur Pizza holen wollten 😁
Ich schätze aus eigener Erfahrung, daß weit über 99% der Blaulichtfahrten eine Rechtfertigung haben. Entweder weil der Zustand des Patienten dies erfordert oder die Situation im Einsatzgebiet zu dem Zeitpunkt kritisch ist (alle Fahrzeuge belegt und trotzdem weitere Notfälle in der Warteschleife). Dann kann es auch mal sein, daß man einen ansich unkritischen Patienten mit Blaulicht fährt um das Fahrzeug für den nächsten Notfall schneller wieder frei zu bekommen. Das kommt gerade am Wochenende zu nächtlicher Stunde immer wieder vor weil man sich dann zusätzlich zu den echten Notfällen noch mit den ganzen Saufköpfen abgeben muss.
Die wenigsten Berufsretter sind noch geil auf Blaulichtfahrten. Nach 5-10 Blaulichteinsätzen pro Schicht hast Du ziemlich schnell genug von dem Mist.
Gruß
Jürgen
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 22. Januar 2018 um 07:15:03 Uhr:
Erstens sind solche Fahrten streng dokumentiert. Gerade im Rettungsdienstbereich kommt hier dazu dass SoSi-Fahrten von der Leitstelle angeordnet werden und erstmal nicht im Ermessen des Fahrers liegen.
Nur der Vollständigkeit halber: Ob die Anfahrt zum Notfallort mit oder ohne Sondersignal erfolgt, ist in der Tat primär die Entscheidung der Leitstelle. Während des Patiententransportes fällt dies allerdings voll in die Entscheidungsgewalt der Besatzung. Da hat die Leitstelle nichts mitzureden. Es sei denn, das Fahrzeug wird schnellstmöglich für einen weiteren anstehenden Einsatz benötigt - und selbst dann kann die Besatzung ihr Veto einlegen (was sie aber quasi nie tun wird).
Gruß
Jürgen
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 22. Januar 2018 um 07:25:23 Uhr:
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 22. Januar 2018 um 07:15:03 Uhr:
Erstens sind solche Fahrten streng dokumentiert. Gerade im Rettungsdienstbereich kommt hier dazu dass SoSi-Fahrten von der Leitstelle angeordnet werden und erstmal nicht im Ermessen des Fahrers liegen.Nur der Vollständigkeit halber: Ob die Anfahrt zum Notfallort mit oder ohne Sondersignal erfolgt, ist in der Tat primär die Entscheidung der Leitstelle. Während des Patiententransportes fällt dies allerdings voll in die Entscheidungsgewalt der Besatzung. Da hat die Leitstelle nichts mitzureden. Es sei denn, das Fahrzeug wird schnellstmöglich für einen weiteren anstehenden Einsatz benötigt - und selbst dann kann die Besatzung ihr Veto einlegen (was sie aber quasi nie tun wird).
Gruß
Jürgen
Korrekt :-) Da war ich schludrig beim tippen. Im zweiten Fall, sprich Patient liegt in der Kiste liegt die Entscheidung beim "Fahrzeugführer" (nennt ihr das im RD so ?). Aber er wird die SoSi fahrt bei der Leitstelle entsprechend anmelden.
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 22. Januar 2018 um 07:16:16 Uhr:
Ganz zu Anfang hast Du eine Situation beschrieben und gefragt, ob das Verhalten des Blaulichtfahrers rechtens war. Die Antwort hast Du bekommen. Ja, das Verhalten war rechtens
Ich habe es weiter vorne geschrieben, aber ich kann diese Einschätzung in dieser Absolutheit nicht ganz teilen. Der Absatz 5a sagt ja, dass von der StVO abgewichen werden darf, wenn dringende Eile geboten ist, um Leben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Wissen wir nicht, ob dem so war, also kann man auch keine Beurteilung darüber abgeben meiner Meinung nach. Man kann es durchaus annehmen, aber sicher wissen tun wir es alle nicht.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 22. Januar 2018 um 07:44:27 Uhr:
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 22. Januar 2018 um 07:16:16 Uhr:
Ganz zu Anfang hast Du eine Situation beschrieben und gefragt, ob das Verhalten des Blaulichtfahrers rechtens war. Die Antwort hast Du bekommen. Ja, das Verhalten war rechtens
Ich habe es weiter vorne geschrieben, aber ich kann diese Einschätzung in dieser Absolutheit nicht ganz teilen. Der Absatz 5a sagt ja, dass von der StVO abgewichen werden darf, wenn dringende Eile geboten ist, um Leben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Wissen wir nicht, ob dem so war, also kann man auch keine Beurteilung darüber abgeben meiner Meinung nach. Man kann es durchaus annehmen, aber sicher wissen tun wir es alle nicht.
Richtig ist: Wir wissen es nicht.
Ist doch aber erstmal für die Situation unerheblich. Prinzipiell muss der Fragesteller in der Situation davon ausgehen dass die Voraussetzungen gemäß §35 erfüllt sind. Alles andere liese sich nur im Nachgang ggf. klären.
Ansonsten müssten wir alle ja bei jedem Einsatzfahrzeug erstmal abwägen/hinterfragen ob denn wirklich Gründe für dieses oder jenes vorliegen und wenn wir dann innerlich abgewogen haben entscheiden ob ich denn nun Platz mache, hinten dran bleiben oder sonst was. Leider sind es aber genau diese "Besserwisser" die uns (Einsatzkräfte) mittlerweile einfach nur nerven. "Dürfen die das ?", "Gehen die grad Pizza holen", "Muss da die ganze Straße jetzt gesperrt werden", "Muss ich die Absperrung beachten, ich pass doch da durch", "Ich zahle Steuern also hab ich ein recht da zu kucken" usw.
Das kann ja nicht in unser aller Interesse sein.
Deshalb kann man dem Fragesteller auch nur entsprechend Antworten dass es in dem Augenblick Rechtens war und wenn er dies in Frage stellt ihm nur eine Anfrage bei entsprechenden Dienststellen bleibt.
Dort wird dies entweder ebenso bestätigt und begründet, er erhält Antwort dass der Fall geprüft und ggf. intern geklärt wird oder auch gar keine Antwort. Auch damit müsste er leben und bei nächsten mal genauso Platz machen oder eben hinten dran fahren.
Solange du vor dem Rettungswagen bist und der 100 PS bolid nicht schneller ist wie du kommt ihr euch nie in die Quere.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 22. Januar 2018 um 07:44:27 Uhr:
Zitat:
@Caravan16V schrieb am 22. Januar 2018 um 07:16:16 Uhr:
Ganz zu Anfang hast Du eine Situation beschrieben und gefragt, ob das Verhalten des Blaulichtfahrers rechtens war. Die Antwort hast Du bekommen. Ja, das Verhalten war rechtens
Ich habe es weiter vorne geschrieben, aber ich kann diese Einschätzung in dieser Absolutheit nicht ganz teilen. Der Absatz 5a sagt ja, dass von der StVO abgewichen werden darf, wenn dringende Eile geboten ist, um Leben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden. Wissen wir nicht, ob dem so war, also kann man auch keine Beurteilung darüber abgeben meiner Meinung nach. Man kann es durchaus annehmen, aber sicher wissen tun wir es alle nicht.
wenn ein RTW, Feuerwehr, Polizeiwagen mit Blaulicht und ggf. "Musik" ankommt, sollte man doch erstmal davon ausgehen, dass dringende Eile geboten ist, um Leben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, auch wenn man es nicht genau weiss.
Wenn ich alles und jeden erstmal konsequent in Frage stelle, geht garnichts mehr.
Zitat:
@cocker schrieb am 22. Januar 2018 um 09:35:29 Uhr:
...
Wenn ich alles und jeden erstmal konsequent in Frage stelle, geht garnichts mehr.
Das ist aber leider heute fast die Regel. Dieses individualistisch-relativistische besserwisserische "Moment mal, ist denn überhaupt..."
Das ist wohl die zwangsläufige Folge einer Entwicklung, in der man über Jahrzehnte der Bevölkerung beigebracht hat, dass das Individuum alles ist und jeder seine eigene Weltsicht und Werteordnung haben darf muss.
Darum geht es doch gar nicht 🙄 Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist...der TE hat eine konkrete Frage gestellt, die man hier so nicht abschließend beantworten kann. Nicht in dieser Absolutheit. Es ging ihm ausdrücklich NICHT um das allgemeine Verhalten und es ging auch NICHT darum, was man macht, wenn ein entsprechendes Fahrzeug hinter einem ist, denn der RTW war VOR ihm.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 22. Januar 2018 um 09:50:34 Uhr:
Darum geht es doch gar nicht 🙄 Ich weiß nicht, was daran so schwer zu verstehen ist...der TE hat eine konkrete Frage gestellt, die man hier so nicht abschließend beantworten kann. Nicht in dieser Absolutheit. Es ging ihm ausdrücklich NICHT um das allgemeine Verhalten und es ging auch NICHT darum, was man macht, wenn ein entsprechendes Fahrzeug hinter einem ist, denn der RTW war VOR ihm.
Ach, du hast ja so recht. 🙄 Aber wie hat mich unlängst in einem anderen Thread ein durchaus nicht an Selbstzweifeln leidendes Forenmitglied aufgeklärt: Die Diskussion ging eben inzwischen auch weiter...