Kräftige Erhöhung wegen KM

Moin,
habe meiner Versicherung mitgeteilt, daß ich ab 2016 nicht mehr 12 k im Jahr sondern 18 k fahren werden. Die jetzt mitgeteilte Beitragserhöhung von 470 € auf 560 € finde ich schon sehr heftig.

Gibt es da Richtwerte wievel so Mehr-KM ungefähr ausmachen? Ist doch klar, dass man bei so einer Steigerung kündigt und sich eine andere Versicherung sucht.

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Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Januar 2016 um 16:49:15 Uhr:


Moin,
habe meiner Versicherung mitgeteilt, daß ich ab 2016 nicht mehr 12 k im Jahr sondern 18 k fahren werden. Die jetzt mitgeteilte Beitragserhöhung von 470 € auf 560 € finde ich schon sehr heftig.

du fährst 1,5 mal so viel wie vorher und zahlst nur das 1,2 fache. Was ist daran heftig?

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Kurios ist es sowieso, die letzen 10 Jahre habe ich jährlich etwa 2000 km weniger gefahren als in der Versicherung steht, also könnte ich jetzt 13 Monate gratis versichert fahren😁

Aber ernsthaft, habt ihr das nicht? Ein Jahr fahre ich 4 k mehr, das andere entsprechend weniger. Da sollte man ja jedes Jahr seine km nachträglich korrigieren lassen.

Gab es das schon in den 90ern mit der Fahrleistung? Ich habe in Erinnerung, daß PKW und Wohnort reichten, das war es auch fast. Heute muss man ja schon den Lieblingssender angeben...

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 8. Januar 2016 um 19:04:48 Uhr:


@ A43

Falsch: Du hast dem Tankstellenpächter gesagt, dass du tanken möchtest. Und dann hat dir den Preis gesagt. Und dann hast du gesagt: Für den Preis möchte ich nicht tanken
Der TE hat die "angemeldeten" 16000 Km ja noch gar nicht gefahren, sondern sie für das Folgejahr nur angekündigt.
Bei der Versicherung ist das anders, als beim Tanken. Oder zahlst du dein Benzin, bevor du getankt hast?

Und wenn er im Folgejahr diese Kilometerzahl nicht erreicht, dann reduziert er die Jahresfahrleistng und er bekommt, wenn er es der Versicherung rechtzeitig anzeigt, sein Geld von der Versicherung zurück.

O.

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Januar 2016 um 19:11:24 Uhr:


Kurios ist es sowieso, die letzen 10 Jahre habe ich jährlich etwa 2000 km weniger gefahren als in der Versicherung steht

Warum hast du dann überhaupt die Erhöhung angegeben?

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Januar 2016 um 19:11:24 Uhr:


Kurios ist es sowieso, die letzen 10 Jahre habe ich jährlich etwa 2000 km weniger gefahren als in der Versicherung steht, also könnte ich jetzt 13 Monate gratis versichert fahren😁

Aber ernsthaft, habt ihr das nicht? Ein Jahr fahre ich 4 k mehr, das andere entsprechend weniger. Da sollte man ja jedes Jahr seine km nachträglich korrigieren lassen.

Gab es das schon in den 90ern mit der Fahrleistung? Ich habe in Erinnerung, daß PKW und Wohnort reichten, das war es auch fast. Heute muss man ja schon den Lieblingssender angeben...

Ob Du 16 TKm fährst oder 18 Tkm, die Prämie ist gleich. Die Prämie ist jedoch unterschiedlich, ob man 14 Tkm oder 16Tkm fährt.

Der Grund ist, dass es eine Staffellung der Km-Leistung gibt und keine gleichmäßig stetige Beziehung zwischen Prämie und Kilometerleistung.

O.

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Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Januar 2016 um 19:11:24 Uhr:


Kurios ist es sowieso, die letzen 10 Jahre habe ich jährlich etwa 2000 km weniger gefahren als in der Versicherung steht, also könnte ich jetzt 13 Monate gratis versichert fahren😁

Aber ernsthaft, habt ihr das nicht? Ein Jahr fahre ich 4 k mehr, das andere entsprechend weniger. Da sollte man ja jedes Jahr seine km nachträglich korrigieren lassen.

Gab es das schon in den 90ern mit der Fahrleistung? Ich habe in Erinnerung, daß PKW und Wohnort reichten, das war es auch fast. Heute muss man ja schon den Lieblingssender angeben...

Damit haben die Versicherer nach der Deregulierung 1994 angefangen.

Das läuft im Prinzip folgendermaßen ab. Wenn Du 4 Jahre gefahren bist und hast 12.000 km jährliche Fahrleistung angegeben, darfst Du also dann 48.000 km gefahren haben. In dem Moment interessiert nicht, ob Du im ersten Jahr 25.000 gefahren und in den Folgejahren nur 23.000 km gefahren bist. Da ist alles ok. Du hättest Dich nur nicht im ersten Jahr erwischen lassen dürfen 😁

Wenn Du also bisher weniger als angegeben gefahren bist, die nach zeitlicher Berechnung vorhandene Gesamtfahresleistung nicht überschreiten wirst, musst Du auch jetzt nichts melden. Wie es schon an anderer Stelle von A43 geschrieben wurde.

@ go4golf

Nein, aber erfährt das nächste Jahr billiger!

@Emsland666

Könntest du uns bitte darüber informieren, ob es mit der Kündigung der Pkw-Versicherung geklappt hat

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 8. Januar 2016 um 19:18:18 Uhr:


Damit haben die Versicherer nach der Deregulierung 1994 angefangen.

Das läuft im Prinzip folgendermaßen ab. Wenn Du 4 Jahre gefahren bist und hast 12.000 km jährliche Fahrleistung angegeben, darfst Du also dann 48.000 km gefahren haben. In dem Moment interessiert nicht, ob Du im ersten Jahr 25.000 gefahren und in den Folgejahren nur 23.000 km gefahren bist. Da ist alles ok. Du hättest Dich nur nicht im ersten Jahr erwischen lassen dürfen 😁

Wenn Du also bisher weniger als angegeben gefahren bist, die nach zeitlicher Berechnung vorhandene Gesamtfahresleistung nicht überschreiten wirst, musst Du auch jetzt nichts melden. Wie es schon an anderer Stelle von A43 geschrieben wurde.

das ist ein weit verbreiteter Irrtum.

Du gibst ja auch nicht den unverbrauchte abgelaufenen Frischkäse zurück im Supermarkt.

Es heißt nicht um sonst

Jahres

fahrleistung. Das einige Jahr hat mit dem anderen nichts zu tun. Es ist kein "Konto".

Das wird einem auch klar, wenn man wahrnimmt, dass 1x 32.000 und 3x6.000 nicht das gleiche kostet, wie 4x12.000km.

Die Prämie verläuft, wie man hier in diesem Thread auch schön sieht eben nicht linear zur Fahrleistung.

Was allerdings kein Problem ist solange der KM Stand nicht jährlich irgendwo festgehalten wird (Sofern ich mir im ersten Jahr ein Plus eingefahren habe). Und ja, auch Zettelchen mit dem letzten Ölwechsel oder Inspektionen in der Herstellerwerkstatt sind "irgendo festhalten". Demnach also nur für ältere Fahrzeuge interessant.

Wenn ich natürlich 2015 schon mehr km gefahren bin und die mit 2016 kombinieren will, darf in der Zeit zwischen Überschreitung und Jahresanfang 2016 nichts passieren.

@phaetoninteresse

Du hast überhaupt nichts verstanden.

Wenn er jetzt in 3 Jahren 25.000 km gefahren ist, aber 12.000 km jährlich Fahrleistung bei Vertragsbeginn angegeben hat und nun in diesem Jahr 20.000 km fährt - an welcher Stelle kann ihm der Versicherer wegen Falschangaben an den Kragen, wenn er jetzt im 4. Jahr ist? Das würde mich maßlos interessieren.

Wenn er zum Beispiel im November 2015 zur Inspektion war und dort der km-Stand mit 50.000 im System steht, und im September 2016 baut er einen Crash bei km Stand 72.000!

Upps...

NACHTRAG: Oder noch deutlicher: Die 50.000km werden bei einer Inspektion im Februar 2016 vor seiner großen Urlaubstour eingetragen.

Genau so ist es.

Dann kommt die Nachberechnung auf 20.000 KM

Wobei nun noch zu klären wäre in wie weit die Versicherungen Zugriff auf die Werkstatthistorie haben.

Natürlich gar keine.

Aber oft ist ja auch der KM Stand jährlich zu melden.

Man baut schlicht und einfach kein Guthaben auf. Fertig.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 8. Januar 2016 um 19:45:44 Uhr:


@phaetoninteresse

Du hast überhaupt nichts verstanden.

Wenn er jetzt in 3 Jahren 25.000 km gefahren ist, aber 12.000 km jährlich Fahrleistung bei Vertragsbeginn angegeben hat und nun in diesem Jahr 20.000 km fährt - an welcher Stelle kann ihm der Versicherer wegen Falschangaben an den Kragen, wenn er jetzt im 4. Jahr ist? Das würde mich maßlos interessieren.

oh doch.

du ligitimist das verhalten, die jahresfahrleistung nicht richtig anzugeben, weil man später ja eh maximal zum anfang des kalenderjahres nacherheben darf.

das ist natürlich unsinn. die jahresfahrleistung ist korrekt anzugeben. Die Folge bei Falschangabe hängt von der Schwere des Verschuldens der Vertragsverletzung ab.

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