Kräftige Erhöhung wegen KM

Moin,
habe meiner Versicherung mitgeteilt, daß ich ab 2016 nicht mehr 12 k im Jahr sondern 18 k fahren werden. Die jetzt mitgeteilte Beitragserhöhung von 470 € auf 560 € finde ich schon sehr heftig.

Gibt es da Richtwerte wievel so Mehr-KM ungefähr ausmachen? Ist doch klar, dass man bei so einer Steigerung kündigt und sich eine andere Versicherung sucht.

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Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Januar 2016 um 16:49:15 Uhr:


Moin,
habe meiner Versicherung mitgeteilt, daß ich ab 2016 nicht mehr 12 k im Jahr sondern 18 k fahren werden. Die jetzt mitgeteilte Beitragserhöhung von 470 € auf 560 € finde ich schon sehr heftig.

du fährst 1,5 mal so viel wie vorher und zahlst nur das 1,2 fache. Was ist daran heftig?

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Da ist nicht der Tag gemeint, wann ich das melde, sondern der Beginn des Versicherungsjahres, da es ja um eine Jahreskilometerleistung während eines Versicherungsjahres geht und zum es ja geändert wird.
Die Änderung beginnt i.d.R. zum 1.1. sofern es kein unterjähriger Beginn ist

.

Ich spreche ja ganz bewusst nicht vom Meldedatum. Dieses Datum kann ja nie relevant sein. Dann könnte ich ja im April melden, dass ich im folgenden Jahr weniger fahre. Deswegen wird sicherlich nicht im April schon der Vertrag umgestellt. Der Versicherer mit diesen AKB sagt doch explizit "Änderungsdatum", was landläufig doch das Datum ist, an dem sich etwas ändert, und zwar genau der Tag/Monat/Jahr. Und wenn ich ab jetzt weiß, dass ich ab morgen mehr als bisher fahre, ist das doch begrifflich der Tag der Änderung. Wenn die das doch so gemeint hätten wie Du es sagst, hätten die doch einfach " ab dem Tag der Änderung" durch "ab der nächsten Versicherungsperiode" ersetzen können. Dann wäre das ja klar.

also ich versteh das so, sprich Änderungsdatum ist das Datum ab dem die Jahreskilometer gelten

Um Euer Rätselraten zu beenden: Punkt 2.4 bezieht sich allgemein auf Änderungen der "weichen" Tarifmerkmale. Fällt z. B. die Garage weg, gilt der Tag des Wegfalls.
Punkt 2.5 erklärt das Verfahren bei Änderung der Jahresfahrleistung, dies gilt dann logischerweise rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.

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Zitat:

@celica1992 schrieb am 13. Januar 2016 um 13:41:25 Uhr:



K.2.4 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
K.2.5 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung,
gilt abweichend von K.2.4 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des
laufenden Versicherungsjahres

Dürfte also funktionieren, vielleicht müsste man es dann auch irgendwie nachweisen, wenn es die VS nicht glaubt

Ist doch jetzt wirklich nicht so schwer!

Wird ja deutlich darauf hingewiesen, dass bei der Fahrleistung K.2.4 nicht Anwendung findet!

Überschrift dieses Teils der AKB:

Wie berechnen wir die Jahresfahrleistung?

Das kann das Rätsel deswegen nicht lösen. Die anderen Merkmale werden an anderer Stelle abgehandelt.

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