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Auto geklaut,, jährliche km Laufleistung überschritten

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 19:20

Hallo,

wie verhält sich die Versicherung bei Fahrzeugdiebstahl wenn die Km Angabe überschritten wurde?

Fahrzeugversichsicherung hatte Premiumzusatz wo in den ersten zwei Jahren der Neupreis erstattet werden sollte.

Zahlen die nichts, alles (abzüglich Nachzahlung und Vertragsstrafe) oder Zeitwert? Oder ganz anderer Betrag abhängig der km die überschritten wurden?

Beste Antwort im Thema

und gaaaanz wichtig:

IMMER fullqutezitate machen, auch wenn man auf einen beitrag antwortet der direkt über dem eigenen steht.

sorgt immer dafür das man mit mobilen geräten immer mehr spaß beim lesen hat, und auserdem ist normales antworten ja zu mainstream

 

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Oftmals gibt es bei sowas eine Vertragsstrafe in Form von einem Jahresbeitrag.

Bei geringem überschreiten soll es selbst bei Versicherungen so etwas wie Kulanz geben.

Reguliert wird aber in der Reel ganz normal.

Aber dazu müsste die Versicherung natürlich erst mal den Aktuellen KM Stand des verschwundenen Wagen zum Zeitpunkt der Entwendung herausfinden.

Doch Vorsicht, sollte man einen falschen km--Stand angeben ,

ist die Versicherung von Leistungen frei ,wenn es raus kommt !

Also besser bei der Wahrheit bleiben !!!

L.G.

wernerleiermann

Zitat:

Original geschrieben von Waldorfmicro

Oftmals gibt es bei sowas eine Vertragsstrafe in Form von einem Jahresbeitrag.

Bei geringem überschreiten soll es selbst bei Versicherungen so etwas wie Kulanz geben.

Reguliert wird aber in der Reel ganz normal.

Aber dazu müsste die Versicherung natürlich erst mal den Aktuellen KM Stand des verschwundenen Wagen zum Zeitpunkt der Entwendung herausfinden.

und gaaaanz wichtig:

IMMER fullqutezitate machen, auch wenn man auf einen beitrag antwortet der direkt über dem eigenen steht.

sorgt immer dafür das man mit mobilen geräten immer mehr spaß beim lesen hat, und auserdem ist normales antworten ja zu mainstream

 

am 31. Juli 2013 um 6:00

@ Gunny: dein Betreig ist natürlich auch oberwichtig für das Thema und bring mehr Übersichtlichkeit ins Lesen auf mobilen Geräten?!?:confused::cool::mad:

@ TE:

Über welche Laufleistung / Unterschied sprechen wir denn hier eigentlich?

Was für ein Wagen ist den jetzt weg?

Hast du nen VS-Makler an der Hand oder bist du bei ner Onlineversicherung?

Eventuell kann dir ja dein VS-Makler helfen bzw. die Frage zur Regulierung beantworten.

am 31. Juli 2013 um 6:22

Ich würde - so mir so etwas passieren würde - einfach nachlesen, wie die Vertragsgestaltung in diesem Punkt ausschaut. Bei meinem Vertrag unter 13 c der "Tarifbestimmungen in der Kraftfahrtversicherung".

am 1. August 2013 um 6:48

Die "Strafe" geht von Einordung in die höchste km-Klasse im lfd. Jahr plus einen Jahresbetrag Strafe.

Andere berechnen kulanterweise nur den Mehrbetrag. Falsche Angaben zum km-Stand nach Entwenden des Fahrzeugs in der Diebstahlanzeige führt beim wieder Auffinden des Fahrzeugs dazu, daß die Versicherung gar nichts zahlen muß.

Ein Blick in die jeweiligen Vertragsbedingungen hilft hier weiter.

Ich würde mal behaupten, daß bei der KfzVersicherung nirgendwo so betrogen wird, wie bei der Angabe der km-Klasse. Wenn man dann sieht, wie gering manchmal der Zuschlag für eine höhere km-Klasse ist, kann man sich nur wundern.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Ich würde - so mir so etwas passieren würde - einfach nachlesen, wie die Vertragsgestaltung in diesem Punkt ausschaut. Bei meinem Vertrag unter 13 c der "Tarifbestimmungen in der Kraftfahrtversicherung".

Nicht einmal das würde ich machen.

Der Versicherungsschutz ist ja nach wie vor vorhanden.

Ich habe einen Schaden (in dem Fall Diebstahl des Fahrzeugs), den melde ich ordnungsgemäß und beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß (sonst ist der Versicherungsschutz nämlich wirklich in Gefahr).

Wie dann die Vertragsstrafe der Versicherung aussieht ist unterschiedlich, aber die habe ich dann eben zu tragen. Das ist der Preis, den ich dafür zu zahlen habe, dass ich bei Vertragsschluß falsche Angaben gemacht habe.

Themenstarteram 26. Dezember 2013 um 23:15

Hallo,

besser spät als nie.

Also die Versicherung hat den neuen bezahlt. Kleinigkeiten die im Fahrzeug lagen oder verbaut waren wurde nur zum Teil auf Kulanz und zwei Sachen nicht Erstattet. Habe da keinerlei Einfluss, da nicht meins..

Zu den km wurde nichts gesagt. Vielleicht habe ich da einen Denkfehler. Fahrzeug war EZ ende 10/2011 und wurde Ende 07/2013 mit 27000km gestohlen. 12500km sollten es pro Jahr sein. Wird das, wie ich hier im Forum gelesen habe,

nun auf die Monate runter gerechnet oder hat man jeweils 2011,2012 und 2013 12500km?

Jedes jahr 12500km . Ausser du hast mal dran was geändert.

Evt biste mal weniger gefahren und 2013 dafuer mehr. Oft gleicht es sich dadurch aus. Natürlich doof wenn die versicherung jedes jahr nach den km Ständen fragt

Wieso sollte die VS da jährlich danach fragen? Ich habe das noch nie erlebt. Ich habe Fahrzeuge die laufen in manchem Jahr keine 2.000km, dafür im anderen 20.000.

Lediglich bei einem Schaden wird gefragt und dann ist der Gesamt-KM-Stand ausschlaggebend. Ist dieser um bis zu 20% überschritten passiert meistens nichts, darüber wird man entsprechend mit der Prämie hochgestuft und hat dies als Schadensersatz zu zahlen.

Mogeln ist meistens keine gute Idee, vor allem nicht wenn das Fahrzeug regelmässig im Service war und die Überschreitung deutlich ist, die VS kommt an die Unterlagen ran, VIN haben die ja und dann brauchen die evtl. gar nichts zu zahlen wegen Betrugsversuch. Eine neue VS zu finden dürfte dann auch schwierig werden.

 

am 27. Dezember 2013 um 7:48

@ martinde001

Viele Versicherungen fragen jährlich den KM Stand ab. Das ist nichts besonderes.

Betrugsversuch bei falscher jährlicher KM Angabe und dadurch Leistungsfreiheit im Schadensfall?

Du schaust zu viel schlechte Filme!

Müsste auchma anrufen, wird wohl mehr bei mir als angegeben ,das Fahren macht einfach zuviel Spass

Ich hoffe es wird nicht allzuviel teurer

Also unsere haben noch nie nach dem KM Stand gefragt, ausser im Schadensfall. Und wenn man Versicherungsbetrug begeht in dem man falsche Angaben macht, kann die VS die Zahlung verweigern, siehe VS-Bedingungen.

Die massiven Hagelschäden dieses Jahres werden wohl noch eine kleine Lawine auslösen, bei uns hat alles gepasst - bei dem, der vor mir dran war (bei der Begutachtung) eher nicht.

Ich weiß nicht, um was es da genau ging, er hatte aber ziemlich Schweiß auf der Stirn.:D

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