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Versicherung möchte Mietwagen nicht bezahlen (nur 29 Kilometer in 3 Tage gefahren)

Themenstarteram 23. April 2013 um 10:18

Hallo,

ich hatte vor ca. 4 Wochen einen Unfall, ich bin Geschädigter. Rechts vor Links Unfall auf einer Kreuzung. Mein Auto war nicht mehr fahrbereit, musste abgeschleppt werden. Schadenshöhe beträgt inkl. Märchensteuer ca. 6200 Euro, ist ein Golf VII

Der Unfall ereignete sich Freitag Abend, das Auto wurde ca. 1 Kilometer zum VW Autohaus hier ganz in der Nähe abgeschleppt. (Das hatte natürlich schon zu). Man fragte mich, ob ich einen Leihwagen haben wollte. Ich bin nicht Versicherungsnehmer (VW Versicherung) und nicht Fahrzeughalter, darum erkundigte ich mich, ob mir überhaupt ein Leihwagen zustünde. Das Autohaus bejahte dies. Also habe ich das Angebot erst einmal angenommen, um am Wochenende mobil zu sein.

Ich habe einen Golf Variant bekommen, den ich am Montag aber wieder abgegen hatte, da meine Eltern mir ein Auto leihen konnten. Den Leihwagen hatte ich also von Freitag Abend bis Montag Nachmittag. Mein Auto habe ich erst eine Woche später (nach Ostern, Mittwoch) wieder bekommen. Heißt, ich hatte weitere 8 bzw. 9 Tage kein Auto.

Dann habe ich ein Schreiben aufgesetzt und für 8 Tage Nutzungsaufall beantragt, bzw. vorher mich telefonisch bei der Versicherung gemeldet. Vor zei Wochen habe ich ein Schreiben erhalten, dass noch weitere Ermittlungen notwendig sind. Gut...

Nun dachte ich mir heute, ich rufe mal an und frage nach dem aktuellen Stand.

Der Unfallverursacher hat bis heute immer noch keine schriftliche Schadensmeldung abgeben, deshalb stockt die Bearbeitung. Das ist nicht schön, aber kann ich nicht ändern. Er hat sich nur telefonisch gemeldet.

Man teilte mir am Telefon mit, dass man den Leihwagen für drei Tage (439 Euro) nicht bezahlen möchte, weil ich eine Schadensminderungspflicht besitze und in den drei Tagen "nur" 29 Kilometer gefahren bin. Die Dame sagte mir, ich hätte dafür auch ein Taxi nehmen können.

Ich meinte, dass ich es einsehe und "Unwissenheit nicht vor Strafe schützt", aber hätte ich das gewusst, wäre ich natürlich noch mal nach München gefahren, damit die Versicherung die Kosten übernimmt. Die Rechnung des Leihwagen kenne ich ja gar nicht, da das Autohaus das direkt mit der Versicherung abrechnet. Dann meinte ich Dame, ich hätte mich informieren müssen, was der Leihwagen kostet. Und ich habe eine Schadensminderungspflicht und die Versicherung müsste wirtschaftlich arbeiten, ich müsste mich so verhalten, dass nur geringe Kosten entstehen.

Ich fand es trotzdem eine Frechheit.

Also hat der Wagen pro Tag mindestens 100 Euro gekostet. Hätte ich den Wagen die insgesamt 11 Tage durchgehend gehabt, hätten sie problelos 11 * 100 Euro bezahlt. Nun müssten sie 439 + 8 * (vielleicht 35 für ein Golf VII) bezahlen, kommen also günstiger bei weg. Und finden sie natürlich Möglichkeit... das 29 Kilometer einen Leihwagen nicht rechtfertigen.

Die Versicherung ist übrigens ein lokaler großer Anbieter mit schönen Glaskasten an der Hauptstraße. ;-)

Ich bin auf den Brief gespannt. Noch habe ich diese Aussage ja nur telefonisch.

Hat jemand ähnliche Erfahrung gesammelt?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Wieso soll die sich bei mir erkundigen?

 

Erstens bin ich kein Versicherungsberater und zweitens kenne ich die Frau nicht.

 

Die soll halt zu einem Berater vor Ort gehen.

 

Übrigens. Mein Auto würde ich von dir auch nicht schätzen lassen ;)

Da sind wir ja mal einer Meinung.

 

Bei dir sollte sich wirklich keiner erkundigen.

 

Kommt nämlich meistens nur Bullshit bei heraus, du Stammtischexperte.

 

Was bist du eigentlich im Real Life?

 

Key Account Manager für Tupperware?

 

"Die" ist ein "Er" du Held. Nicht einmal User- Profile kannst du fehlerfrei Interpretieren.  

 

Bei welchen "Berater" soll sich ein Geschädigter im KH- Schadensfall erkundigen?

 

So eine Dummfug !

 

Du bist wirklich ein DAU. So einer, für den ich nicht einmal einen Smiley übrig habe.

 

Und das will schon etwas bedeuten.

 

Auch wenn ich jetzt einen Tadel bekomme, dass war es mir Wert.

 

Manchen Leuten muss man das einfach mal die Warheit auf den Kopf zusagen, damit Sie aufwachen und etwas in 

Ihrem Leben ändern.

 

 

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Hallo,

da hast Du ein klassisches Eigentor geschossen.

Eigentlich weiß das so ziemlich jeder, daß man bei nur 10 km/Tag in der Regel keinen Leihwagenanspruch hat.

Vielleicht solltest Du das mal mit dem Autohaus besprechen.

Die haben die Rechnung sicherlich nach Unfalltarif erstellt und könnten/sollten Dir da entgegenkommen.

Ein Brief an die Versicherung, mit Darstellung des Sachverhaltes, könnte auch nützlich sein.

Liebe Grüße

Herbert

Woher soll ein normaler Bürger das denn wissen :confused:

Themenstarteram 23. April 2013 um 11:51

Ab wie viel Kilometer hätte die Versicherung denn nicht gemeckert? 13, 25, 50 oder 100 km?

Welches Dokument lag mir vor, woher das ersichtlich sein soll? Ich hätte ja die Möglichkeit gehabt mehr zu fahren, bin aber nun mal nur 29 Kilometer gefahren.

Ich warte natürlich erst mal das Schreiben ab. Aber nachvollziehbar ist es für mich nicht. Soll man dem Autohaus einen Vorwurf machen, in dem Sie mir auf meine Frage hätten antworten sollen (ja, sie haben Anspruch auf einen Leihwagen, aber nur wenn sie pro Tag mindestens 21,89 Kilometer fahren).

Das habe ich ja noch nie gehört.

Ich habe mal gegoogelt, eine genaue Kilometerabschätzung gibt es nicht. "verhältnismäßig" heißt es nur... die spinnen doch... Sollen doch froh sein, dass sie nur für wenig Tage den Leihwagen bezahlen "müssen".

Naja, ob man denn auch für 3 Tage 439€ haben muss ist ja auch ein Thema...

Mich überrascht der Golf Variant...

Ist es nicht so, das man Anspruch auf eine Klasse kleiner hat? :confused:

Themenstarteram 23. April 2013 um 12:03

Das Auto habe ich mir nicht mal ausgesucht, bis heute kannte ich keinen Preis.

Ich hatte lediglich unterschrieben, dass die VW Werkstatt den Wagen direkt mit der Versicherung abrechnet.

am 23. April 2013 um 12:05

Das ist natürlich schon ein bisschen arg blauäugig…

Zitat:

Original geschrieben von somedays

Das Auto habe ich mir nicht mal ausgesucht, bis heute kannte ich keinen Preis.

Ich hatte lediglich unterschrieben, dass die VW Werkstatt den Wagen direkt mit der Versicherung abrechnet.

Nunja.

Du musst zugeben, das das schon etwas blauäugig war.... ;)

Edit: Haha, Bits... :cool:

Themenstarteram 23. April 2013 um 12:15

Er ist blauäugig, wenn man Freitag Abend beim VW-Händler sitzt, der Abschlepper einem das Auto überreicht, freundlich ist und einem drei Zettel unterschreiben lässt, einen vorläufigen Werkstattauftrag, einen Zettel, dass er abgeschleppt hat und einen, dass die Mietwagenrechnung nicht an einen selbst sondern an die Versicherung geschickt wird? Das sehe ich anders.

Nene, jeder andere hätte gesagt "bitte schicken sie die Rechnung an mich!". Das glaubt ihr doch wohl selber nicht. Und das das Autohaus 439 Euro für 3 1/2 Tage in Rechnung gestellt hat, hätte mich nicht schlauer gemacht, wenn die Rechnung an meine Adresse gegangen wäre.

Zu diesem Zeitpunkt dachte ich auch eher daran, den Mietwagen mehr als 3 Tage zu fahren, vielleicht 5 oder 7 Tage, bis das Auto repariert ist. Wo stand denn, dass ich den Mietwagen nur bekomme, wenn ich damit eine Reise durch halb Deutschland antrete? Bis jetzt kommt mir auch niemand eine Mindeskilometeranzahl nennen.

Zitat:

Original geschrieben von somedays

Er ist blauäugig, wenn man Freitag Abend beim VW-Händler sitzt, der Abschlepper einem das Auto überreicht, freundlich ist und einem drei Zettel unterschreiben lässt, einen vorläufigen Werkstattauftrag, einen Zettel, dass er abgeschleppt hat und einen, dass die Mietwagenrechnung nicht an einen selbst sondern an die Versicherung geschickt wird? Das sehe ich anders.

Nene, jeder andere hätte gesagt "bitte schicken sie die Rechnung an mich!". Das glaubt ihr doch wohl selber nicht. Und das das Autohaus 439 Euro für 3 1/2 Tage in Rechnung gestellt hat, hätte mich nicht schlauer gemacht, wenn die Rechnung an meine Adresse gegangen wäre.

Zu diesem Zeitpunkt dachte ich auch eher daran, den Mietwagen mehr als 3 Tage zu fahren, vielleicht 5 oder 7 Tage, bis das Auto repariert ist. Wo stand denn, dass ich den Mietwagen nur bekomme, wenn ich damit eine Reise durch halb Deutschland antrete? Bis jetzt kommt mir auch niemand eine Mindeskilometeranzahl nennen.

Immerhin hast Du es unterschrieben.

Variante wäre ja gewesen zu sagen, Leihwagen möchte/brauche ich nicht, weil ich am WE nicht viel fahren will/muss.

am 23. April 2013 um 12:33

Ein guter Anhaltspunkt ist die Frage "Was würde ich tun, wenn es ein Kaskoschaden wäre?". Und wenn die Frage nach einem Leihwagen postiv ausfällt, wäre die Frage nach den Kosten naheliegend.

Also ich finde nicht, dass unser TE hier großartig blauäugig gehandelt hat.

Ich hätte es genau so gemacht.

Allerdings hätte ich mich nach den Kosten erkundigt.

439€ für 3 Tage sind Wucher! Das sind über 145€ pro Tag!

Ich hatte letztes Jahr für 2 Tage einen Mazda 3 (also gleiche Klasse) als Leihwagen, der hat mich 29€ pro Tag gekostet...

Zitat:

Original geschrieben von s45chBO

Mich überrascht der Golf Variant...

Ist es nicht so, das man Anspruch auf eine Klasse kleiner hat? :confused:

Wenn das eigene Auto zwischen 5-10 Jahre alt ist, ja.

Ist es älter als 10 Jahre, werden sogar 2 Stufen abgezogen.

Da unser TE einen Golf VII fährt, bekommt er auch keinen Abzug.

Spontan würde ich seinen anzusetzenden Tagessatz daher auf 38-59€ schätzen.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Ein guter Anhaltspunkt ist die Frage "Was würde ich tun, wenn es ein Kaskoschaden wäre?".

Wenn sein Auto aufgrund des Unfalls nachweislich nicht fahrbereit war, so hat er für diese Zeit einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung (sofern er keinen Mietwagen genommen hat).

Hier unterscheidet sich die Haftpflicht ganz erheblich von der Kasko.

Er hat allerdings nur Anspruch auf "seinen" Tagessatz.

Ich an seiner Stelle würde mir in diesem Fall einen Anwalt dazuholen.

 

 

Themenstarteram 23. April 2013 um 15:55

Dem Wucher habe ich ja nicht wiedersprochen. Aber wie gesagt, für mich waren die Kosten bis heute gar kein Thema, da ich nichts davon mitbekommen habe...

Wie gesagt, ich würde in dem Fall einen Anwalt einschalten.

Oder der Versicherung zumindest diese Alternative aufzeigen. Da sie die Anwaltskosten auch tragen müssten zeigen sie sich dann u.U. etwas entgegenkommender.

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