Kräftige Erhöhung wegen KM

Moin,
habe meiner Versicherung mitgeteilt, daß ich ab 2016 nicht mehr 12 k im Jahr sondern 18 k fahren werden. Die jetzt mitgeteilte Beitragserhöhung von 470 € auf 560 € finde ich schon sehr heftig.

Gibt es da Richtwerte wievel so Mehr-KM ungefähr ausmachen? Ist doch klar, dass man bei so einer Steigerung kündigt und sich eine andere Versicherung sucht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Januar 2016 um 16:49:15 Uhr:


Moin,
habe meiner Versicherung mitgeteilt, daß ich ab 2016 nicht mehr 12 k im Jahr sondern 18 k fahren werden. Die jetzt mitgeteilte Beitragserhöhung von 470 € auf 560 € finde ich schon sehr heftig.

du fährst 1,5 mal so viel wie vorher und zahlst nur das 1,2 fache. Was ist daran heftig?

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Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Januar 2016 um 18:12:18 Uhr:



Zitat:

@A43 schrieb am 8. Januar 2016 um 18:08:08 Uhr:


Ich muss zugeben "Weitere Fahrer" könnte ich gerade noch nachvollziehen. In der Regel heist das ja (zumindest bei meiner Versicherung), das jeder mit dem Wagen fahren kann, dem ich den Schlüssel in die Hand drücke.

Warum Werkstattbindung so zu buche schlagen soll, leuchtet mir nicht ein.

PS: Bezog sich auf Emsland, nicht auf den Interessenten 🙂

Bei Check24 gibt es die Möglichkeit zu sagen, daß "weitere Fahrer" und wenn es 1000 sind, mindestens 40 Jahre oder ähnlich sind (ist bei mir der Fall, alle über 40). Bei genauer Angabe sind die Anfrage schon sehr unseriös bezüglich der weiteren Fahrer. Mein gott, einmal im Jahr im Urlaub wechselt man sich halt ab.

ich versteh zwar nicht, was du damit sagen willst bzw. ich versteh den text nicht. Du weißt aber schon, dass auf die regelmäßigen Fahrer abgestellt wird und eben nicht diejenigen, die einmal im Jahr das Auto benutzen 😉

Oops, ist das so? Wann ist die Grenze zur Regelmäßigkeit denn erreicht?

Was ist denn, wenn der andere Fahrer auf der Urlaubsreise in die Autobahnbrücke donnert und ich im Vertrag andere Fahrer ausgeschlossen habe?

Zitat:

@Emsland666 schrieb am 8. Januar 2016 um 18:12:18 Uhr:



Zitat:

@A43 schrieb am 8. Januar 2016 um 18:08:08 Uhr:


Ich muss zugeben "Weitere Fahrer" könnte ich gerade noch nachvollziehen. In der Regel heist das ja (zumindest bei meiner Versicherung), das jeder mit dem Wagen fahren kann, dem ich den Schlüssel in die Hand drücke.

Warum Werkstattbindung so zu buche schlagen soll, leuchtet mir nicht ein.

PS: Bezog sich auf Emsland, nicht auf den Interessenten 🙂

Bei Check24 gibt es die Möglichkeit zu sagen, daß "weitere Fahrer" und wenn es 1000 sind, mindestens 40 Jahre oder ähnlich sind (ist bei mir der Fall, alle über 40). Bei genauer Angabe sind die Anfrage schon sehr unseriös bezüglich der weiteren Fahrer. Mein gott, einmal im Jahr im Urlaub wechselt man sich halt ab.

Tja. Ich habe schon einmal hier einen Versicherer genannt, der genau deswegen bedingungsgemäß akzeptiert, dass, falls VN und/oder Partner im Fahrzeug sitzen und als ausschließliche Nutzer genannt sind, jeder fahren darf. Die Überlegung dabei war eben, bevor jemand spätestens an der spanischen Grenze mit rotunterlaufenen Augen hinterm Steuer sitzt, soll er doch bitte einen Begleiter fahren lassen. Das darf auch der 18-jährige Sohn sein.

regelmäßig hat keine "harte" Grenze.
nichts.

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Ziemliches Wischi-Waschi-Thema, diese weiteren Fahrer. Geht doch dann ehe mehr um unter 40-jährige oder so. Dann sollte man doch einfach angeben können: " es fährt nur VN und über 40-jährige" und gut ist es.
Aber na ja, geht zu weit vom Thema weg.

Vergleich für Hausrat und Haftpflicht haben auch günstigere Ergebnisse gebracht, die werden auch gekündigt.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 8. Januar 2016 um 18:27:47 Uhr:


Die Überlegung dabei war eben, bevor jemand spätestens an der spanischen Grenze mit rotunterlaufenen Augen hinterm Steuer sitzt, soll er doch bitte einen Begleiter fahren lassen. Das darf auch der 18-jährige Sohn sein.

In diesem Fall würde ich den Fahrerwechsel sogar im Bereich der Schadenabwendungspflicht sehen. So wie Du es schreibst, ist der Fahrer nicht mehr fachtüchtig. Also entweder Hotel oder Fahrerwechsel.

Alles im allem geht es hier nicht darum, dass jmd sporadisch das Fahrzeug verwendet, der nicht gemeldet ist.
Es geht darum, dass man vermeiden will, dass der Kunde wissentlich und willentlich "preistreibende" Nutzer, die das Risiko erhöhen, verschweigt, damit die Prämie selbigen angenehm ist.

Und nicht mehr und nicht weniger.

Zum Kündigungsrecht:
In den AGB meiner Versicherung heißt es wie folgt: "Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir den Beitrag nach Jahr 1 erhöhen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert haben." Nirgends steht ein Hinweis darauf, dass das bei Änderung der Vertrags-bedingungen nicht gilt. M. E. hat der TE daher ein Sonderkündigungsrecht, wenn die AGB seines Versicherers ebenso lauten. Und davon gehe ich aus. D. h. er kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.

Na ich weis nicht.

Wenn ich tanken gehe kann ich hinterher auch nicht sagen, dass draußen kein Schild stand, dass man bezahlen muss.

Manche Sachen sind einfach logisch und bedürfen keiner Paragrafen. Die Versicherung hat ja nicht den Beitrag erhöht. Du hast eine Änderung veranlasst (getankt) und nun will die Versicherung (der Pächter) ihr Geld.

Zitat:

Zum Kündigungsrecht:

In den AGB meiner Versicherung heißt es wie folgt: "Sie können den Vertrag kündigen, wenn wir den Beitrag nach Jahr 1 erhöhen. Die Kündigung ist sofort wirksam, wenn sie uns innerhalb eines Monats zugeht, nachdem wir Sie über die Beitragserhöhung informiert haben." Nirgends steht ein Hinweis darauf, dass das bei Änderung der Vertrags-bedingungen nicht gilt. M. E. hat der TE daher ein Sonderkündigungsrecht, wenn die AGB seines Versicherers ebenso lauten. Und davon gehe ich aus. D. h. er kann unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen.

Du verkennst, dass nicht der Versicherer erhöht, sondern Du. Du fährst eben mehr als angegeben. Über den Weg könnte man ganz beliebig jederzeit den Versicherer wechseln: "Ich fahre jetz mehr", "mein Sohn fährt ab jetzt mit", "Ich habe den Motor getunt".

Dann brauchen wir doch überhaupt kein Kündigungsrecht mehr. Dann kann man jederzeit kündigen.

Ich gebe an, dass ich mehr Kilometer fahren, kündige, wechsel und fahre bei dem neuen Versicherer in der alten Kilometerklasse. Weil die ja richtig ist.

@ Emsland666

Für Hausrat- und Haftpflicht musst du dann aber bis zum Auslaufen des Versicherungsjahres warten. Ist aber glaube ich nicht immer der 31.12. eines Jahres

@ A43

Falsch: Du hast dem Tankstellenpächter gesagt, dass du tanken möchtest. Und dann hat dir den Preis gesagt. Und dann hast du gesagt: Für den Preis möchte ich nicht tanken
Der TE hat die "angemeldeten" 16000 Km ja noch gar nicht gefahren, sondern sie für das Folgejahr nur angekündigt.
Bei der Versicherung ist das anders, als beim Tanken. Oder zahlst du dein Benzin, bevor du getankt hast?

Muss natürlich 18000 statt 16000 Km heißen.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 8. Januar 2016 um 18:58:23 Uhr:



Dann brauchen wir doch überhaupt kein Kündigungsrecht mehr. Dann kann man jederzeit kündigen.

Wobei Deutschland schon ein komisches Land ist.

Wenn man 10 Jahre für denselben Arbeitgeber gearbeitet hat, gesteht mir das Gesetz 4 Monat zu.

Wenn ich eine Woche irgendwo versichert bin, werden der Versicherung 12 Monate zugestanden?

Irgendwo passt es doch da mit den Verhältnissmäßigkeiten nicht.

Wobei die Mobilfunkbranche mit ihren 24 Monaten Laufzeit noch übler ist.

Im Sinne der Marktwirtschaft und des Wettbewerbs sollten solche Verträge grundsätlich eine Kündigungsfrist von 1 Monat haben.

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 8. Januar 2016 um 18:58:42 Uhr:


@ Emsland666

Für Hausrat- und Haftpflicht musst du dann aber bis zum Auslaufen des Versicherungsjahres warten. Ist aber glaube ich nicht immer der 31.12. eines Jahres

Hausrat ist im Mai, Haftpflicht kann länger dauern ja. Unfall wäre auch im Mai...

Zitat:

@Drahre1 schrieb am 8. Januar 2016 um 19:04:48 Uhr:


Der TE hat die "angemeldeten" 16000 Km ja noch gar nicht gefahren, sondern sie für das Folgejahr nur angekündigt.

Uninteressant. Der TE hat mit seiner Meldung eine höhere Leistung des Versicherers beantragt. Also ist er der Auslöser für die Preiserhöhung. Nicht die Versicherung.

Vorkasse ist nicht nur bei Versicherungen heutzutage durchaus üblich.

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