Kostübernahme vom Leihwagen

VW Passat B6/3C

Hallo!

Mein Passat Variant, 2,0 TDI,103 KW, 95000km geht 02.07. geht zum Vertragshändler da eine Zinkblase an der Heckklappe auf 100% Kulanz entfernt wird. Der Wagen bleibt drei Tage in der Werkstatt. Da wir Kinder, unter anderem ein behindertes Kind, haben, brauchen wir ein Leihwagen. Die Kosten, so der Händler, müssen wir selber bezahlen. Mein Nachbar meint das es nicht so ist. Bei einer 100% Kulanzübernahme steht fest das von Herstellerseiten ein Mängel passiert ist. Die Kosten für ein Leihwagen müsste VW bezahlen. Ich habe bei Freundlichen nach gefragt und die meinten das diese Kosten nicht übernommen würden. Auf meine Frage warum nicht in dem Falle, kam die Antwort " wäre so"! Kennt sich jemand aus wer jetzt die Kosten übernimmt?

Danke

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...von den Kosten für einen Werkstattersatzwagen geht die Welt doch wohl nicht unter. Da kommt gerne bei dem ein oder anderen die typisch deutsche Vollkaskomentalität durch.

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Ich kann mir nicht vorstellen, das VW eine Leihwagen stellen muss. Kulanz ist, anders als Garantie, eine freiwillige Leistung des Herstellers. Aus dieser -freiwilligen- Leistung einen Zwang zur Stellung eines Leihwagens abzuleiten halte ich für zweifelhaft.

Im Prinzip muss VW nach Ablauf der Garantie garnichts. Es wäre natürlich ein feiner Zug, zwecks Kundenbindung (die ja auch Grund für Kulanz ist), einen Wagen zu stellen.

So sehe ich das zumindest, lasse mich aber gern eines besseren belehren ...

hiho

ganz salopp

Kulanz ist freiwillig ..d.h du bekommst zwar die rep ganz oder teilweise bezahlt ..aber folgekosten bleiben an dir hängen

d.h. selbst wenn was auf 100% Kulanz geamcht wird ..die leihwagenkosten haste an der backe ( und selbst wenn es ein 10000000% garantiefall ist bekommt du keinen leihwagen weil du garanmtie auf das KFZ hast ..aber keine zusagen jawoill sie bekommen auch 1000000% nen leiwagen für umme dazu ) ( ausser bei der MOBILITÄTSGARANTIE weil da wird ja garantiert das du Mobil bleisbt währen dein KFZ repariert wird ) ..demnach hat dein Nachbar also kein recht ..

selbst wenn die herstellergarantie noch greifen würde ( keine Mobilitätsgarantie) ist es dem Händler völlig schnuppe was du an fahrbarem untersatz brauchst während dein auto repariert wird ..weil eben der leihwagen nicht über die normale garantie abgedeckt ist
und der Händler eben über den leihwagen auch noch den ein oder anderen euro verdienen möchte ...

mann sollte deshalb immer im vorfeld klären ob und was einem an leihwagen zusteht bzw mit welchen folgekosten mann rechnen kann/muss spziel wenn mann unbedingt nen wagen braucht für die zeit der rep ...

wenn der Händler allerdinsg will das seine kunde wiederkommen sollte mann evt mal andeuten das mann in nen anders Vw autohaus fährt weil mann da eben nen kostenlose leihwagen bekommt ( kulanzantrag über wob ? d.h mann kann zu jedem Händler fahren oder ??) so könnte mann erreichen das zumindestenz nen teil der Leihwagekosten der Händler übernimmt

Gruss Dirk

Kulanz= freiwillig. !

Fortbewegung wichtiger als Instandsetzung des Wagens? dein problem. Wenn VW die den Finger reicht, versuch nicht die Hand zu bekommen.

Wie reden hier von Kulanz!

Zitat:

Original geschrieben von Rasende Heike


Hallo!

Mein Passat Variant, 2,0 TDI,103 KW, 95000km geht 02.07. geht zum Vertragshändler da eine Zinkblase an der Heckklappe auf 100% Kulanz entfernt wird. Der Wagen bleibt drei Tage in der Werkstatt. Da wir Kinder, unter anderem ein behindertes Kind, haben, brauchen wir ein Leihwagen. Die Kosten, so der Händler, müssen wir selber bezahlen. Mein Nachbar meint das es nicht so ist. Bei einer 100% Kulanzübernahme steht fest das von Herstellerseiten ein Mängel passiert ist. Die Kosten für ein Leihwagen müsste VW bezahlen. Ich habe bei Freundlichen nach gefragt und die meinten das diese Kosten nicht übernommen würden. Auf meine Frage warum nicht in dem Falle, kam die Antwort " wäre so"! Kennt sich jemand aus wer jetzt die Kosten übernimmt?

Danke

geh zu einem anderen vw händler.mir wurde ein kostenloser leihwagen gestellt.(rost an der kennzeichbeleuchtung)95 prozent der vw vertragstätten machen dies. schon wegen kunden orientierung und kundenbindung.lg golfi

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Zitat:

Original geschrieben von DerOppel


...Kulanz ist, anders als Garantie, eine freiwillige Leistung des Herstellers...

Auch das ist Falsch. Garantie ist auch eine freiwillige Leistung auf die man keinerlei rechtlichen Anspruch hat. Das was du meinst nennt sich gesetzliche Gewährleistung 😉

Gewährleistung hat aber ncihts mit einem Leihwagen zu tun.

hiho

und selbst wennes gewährleistung wäre ..die hat nix mit nem leihwagen zutun weil die gewähreleistung sich auf das zu reparierende teil bezieht und nicht auf nen leihwagen ...

Kundenbindung ist natürlich nen anders Thema

gruss Dirk

Danke für eure Antworten.
Da ich den Termin später habe, werde ich mich bei den anderen VW-Händlern schlau machen, wie deren Einstellung mit den Leihwagen ist.

Zitat:

Original geschrieben von Rasende Heike


Danke für eure Antworten.
Da ich den Termin später habe, werde ich mich bei den anderen VW-Händlern schlau machen, wie deren Einstellung mit den Leihwagen ist.

Mach doch nicht so ein Fass auf. Was soll denn der Leihwagen kosten ? Meistens ist das eine recht geringe Summe.

Ich habe einmal für einen Garantiefall einen Leihwagen gehabt, der mir für 25 Euro / Tag angeboten wurde. Als ich mein Auto wieder abgeholt habe, fragte ich nach der Rechnung für den Leihwagen, und da hieß es : Ist schon in Ordnung.

Ich denke manche Händler wollen auch die Einstellung der Kunden etwas abklopfen.

Ist der Händler dein Stammhändler ? Hast du das Auto dort neu gekkauft ? Lässz du immer alle Insprektionen dort machen ? Oder fährst du nur dort hin wenn du ein Problem hast welches auf Kulanz / Garantie oder sonstiges behoben werden soll ?

Da macht man halt schon einen Unterschied.

Wer hat den Kulanzantrag gestellt ? Du oder der Händler ? Wenn der Händler, dann sei froh daß er das für dich gemacht hat, das spart dir nämlich mehr Kosten als ein Leihwagen für 2-3 Tage kostet.

...von den Kosten für einen Werkstattersatzwagen geht die Welt doch wohl nicht unter. Da kommt gerne bei dem ein oder anderen die typisch deutsche Vollkaskomentalität durch.

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969



Zitat:

Original geschrieben von DerOppel


...Kulanz ist, anders als Garantie, eine freiwillige Leistung des Herstellers...
Auch das ist Falsch. Garantie ist auch eine freiwillige Leistung auf die man keinerlei rechtlichen Anspruch hat. Das was du meinst nennt sich gesetzliche Gewährleistung 😉
Gewährleistung hat aber ncihts mit einem Leihwagen zu tun.

Ich meinte es schon so wie ich geschrieben hatte: Wenn mir der Händler oder Hersteller etwas garantiert, dann kann ich daraus sehr wohl einen Anspruch ableiten.

Aber ich denke ich weiß was Du meinst. Obwohl ich nach wie vor nicht glaube das mir VW etwas freiwillig garantiert, sondern eher weil der Markt Sie dazu zwingt 😉

Denoch ist die Garantie freiwillig 😉 Allerdings, wenn die garantie garantiert wurde ist sie garantiert ne Garantie, wenn auch ne freiwillige

Wer glaubt das VW etwas freiwillig garantiert, glaubt garantiert auch an den Weihnachtsmann ... 😉
Vielleicht gibts von dem einen Leihwagen bzw. Leihschlitten?

Freiwillig naja... Custumer Relationship Management.. 😉 Kunden durch Inspektionen und Auflagen an VW Werkstätten binden...

Gewährleistung kann dir kein deutscher Händler verwehren.... denn die ist nunmal gesetzlich. Apple zum Beispiel hat doch auch 24Monate Gewährleitung und 6 Monate garantie.

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