Kosten für Abgasuntersuchung Nachprüfung
Hallo zusammen,
war gestern beim TÜV und habe keine Plakette bekommen, da bei der AU Prüfung (per OBD, ohne Endrohrmessung) ein Fehler angezeigt wurde. Diesen habe ich mit meinem Adapter problemlos selbst löschen können, heute morgen war ich dann wieder beim TÜV und musste aber noch mal die "volle" Gebühr für die AU bezahlen?
Ist es korrekt, daß es bei der AU keine Nachuntersuchung zur ermäßigten Gebühr gibt so wie bei der HU?
Anzumerken wäre noch, daß die Prüfung gestern bei einer Werkstatt an meinem Arbeitsort war, zu der der TÜV Rheinland kommt und prüft, die "Nachuntersuchung" heute morgen hab ich an meinem Wohnort beim TÜV Hessen machen lassen. Macht das in diesem Kontext einen Unterschied?
Zusätzlich musste ich dann auch noch mal die normale Nachuntersuchungsgebühr von 12 Euro zahlen, weil gestern bei der HU als erheblicher Mangel zu niedrig eingestellte Nebelscheinwerfer links und rechts festgestellt wurden. Der Prüfer heute vom TÜV Hessen konnte das nicht nachvollziehen, die Nebelscheinwerfer sind korrekt eingestellt und angefasst hat sie niemand von gestern auf heute...
Beste Antwort im Thema
Die Nachuntersuchung muss etwas kosten, sonst ist es ein Verstoß gegen die Gebührenordnung. Einzige Ausnahme, mit Auge zudrücken ist, wenn man am Selben Tag wiederkommt und das Auto mit behobenen Mängeln nochmal zeigt (z.B. defektes Licht bzw. Licht falsch eingestellt)
Den Ölverlust würde ich VOR der HU mit Bremsenreiniger und Unterbodenwäsche beheben und damit zum TÜV fahren. Denn wenn du das Auto wieder vorstellst müssen ALLE Mängel (auch geringe Mängel!) behoben sein.
Unter Umständen ist da ein Mangel bei, den du nicht sofort beheben kannst bzw. nicht bezahlen willst.
Deswegen mein Tipp, alles was einem jetzt schon offensichtlich auffällt beheben.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]
30 Antworten
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 12. Oktober 2017 um 13:49:11 Uhr:
Aber wenn natürlich beim 1. mal die Werkstatt die AU gemacht hat und der TÜV nur die HU (ist ja möglich), kann der TÜV dir die AU ja die beim 2. mal auch nicht erlassen, weil die dann ja nicht beim TÜV bezahlt wurde ! Da hättest dann wieder in die 1. Werkstatt gehen müssen ;-)
Laut Auftrag hätte die AU eigentlich durch die Werkstatt durchgeführt werden sollen, wurde aber offenbar dann doch direkt vom TÜV Prüfer gemacht. Zumindest stehen HU und AU Ergebnis auf TÜV-Papier.
Aber egal wie rum: Von der Werkstatt hätte ich schon erwartet, daß die probieren den Fehler zu löschen. Und vom TÜV, nicht zwei mal die volle AU Gebühr bezahlen zu müssen...
Zitat:
@gardiner schrieb am 12. Oktober 2017 um 15:46:52 Uhr:
Ähm, wie soll das denn gehen? Es mag sein, dass ein flinker Geselle mal schnell die Scheinwerfer einstellen kann, während ich die Fahrzeugdaten in den Computer eintippe. Dann mag das mit der sogenannten Mängelschleife ohne eine Nachuntersuchung klappen.
In meinem Fall musste ja offensichtlich überhaupt nichts eingestellt werden...
Moin Moin !
Zunächst: eine AU gibt es seit langem gar nicht mehr. Stattdessen ist die Untersuchung des Abgasverhaltens integraler bestandteil der HU . Allerdings kann sie als Teil der HU von dafür berechtigten Werkstätten durchgeführt werden.
Zitat:
Zumindest stehen HU und AU Ergebnis auf TÜV-Papier.
Wenn dem so ist, dann hat der Prüfer eine vollständige HU durchgeführt. In diesem Fall gibt es keine "AU" bei der Nachprüfung , sondern eben nur eine Nachprüfung der HU. Und dabei ist dann eben die Überprüfung des Abgasverhaltens ebenso enthalten wie z.B. die Überprüfung der Scheinwerfereinstellung oder eines ausgeschlagenen Gelenks, kann also nicht extra berechnet werden.
Allerdings sollte man nicht verwechseln , dass das AU Ergebnis in jedem Fall , also auch , wenn die Werkstatt den Nachweis des Abgasverhaltens erstellt, auf dem HU Bericht stehen muss ! Es ist aber immer erklärt , ob dieser Teil selbst oder fremd erbracht wurde !
MfG Volker
Also wie gesagt, beides, d.h. HU und AU Ergebnis stehen auf TÜV Papier. Auf der ersten Seite das Ergebnis mit Mängeln und Hinweisen. Die erste Seite ist unten gestempelt und vom Prüfer unterschrieben. auf der zweiten Seite sind dann die noch die Messwerte der Bremsen angegeben und direkt da drunter steht unter der Überschrift "Prüfungsart Diesel OBD" das Ergebnis der AU (Abgsrelevante Fehler: P0381 Glühkerze/Kontrollleuhte). Den hab ich wie gesagt problemlos selbst löschen können.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 13. Oktober 2017 um 09:18:58 Uhr:
In diesem Fall gibt es keine "AU" bei der Nachprüfung , sondern eben nur eine Nachprüfung der HU. Und dabei ist dann eben die Überprüfung des Abgasverhaltens ebenso enthalten wie z.B. die Überprüfung der Scheinwerfereinstellung oder eines ausgeschlagenen Gelenks, kann also nicht extra berechnet werden.
Auf der Quittung vom TÜV Hessen steht nun:
1. NK / HU zu 12 Euro
2. +NP / AU ohne Messung zu 24 Euro
Wenn ich Dich also richtig verstehe, hätte die zweite Position nicht berechnet werden dürfen? Kann man das irgendwo "offiziell" nachlesen?
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 13. Oktober 2017 um 09:18:58 Uhr:
Es ist aber immer erklärt , ob dieser Teil selbst oder fremd erbracht wurde !
Komischerweise steht auf dem Bericht vom TÜV Rheinland nicht, wer die AU durchgeführt hat, auf dem Nachuntersuchungsbericht vom TÜV Hessen steht hingegen explizit "Bemerkungen: AU im Rahmen dieser HU vom TÜV Hessen durchgeführt".
Moin Moin !
Zitat:
Also wie gesagt, beides, d.h. HU und AU Ergebnis stehen auf TÜV Papier
Wie ich schon schrieb , erklärt das meine Frage nicht.
Ich stelle sie also mal etwas anders:
Was steht auf der ersten Seite des Berichtes? Dort müsste sinngemäss stehen " Hauptuntersuchung mit Untersuchung des Abgasverhaltens" oder "Hauptuntersuchung mit einer durch eine Werkstatt beigesteuerten Untersuchung..... " In letztem Fall ist die Werkstatt mit Kontrollnr. aufgeführt.
Auch am Preis kann man das erkennen.
Teilweise wird auch eine nichtbestandene "AU" von der Werkstatt nicht berechnet oder auch vom TÜV nicht , dann fehlt die und taucht als Mangel "Nachweis des Abgasverhaltens fehlt" auf! Das wird gerne gemacht , wenn z.B, der Auspuff völlig undicht ist und deswegen von vornherein klar ist , dass die "AU" nicht bestanden werden kann.Oft möchte der Kunde auch keine "AU", weil bei der HU schon erhebliche Mängel festgestellte werden.
Mache ich jedoch nie , weil genau das dazu führt , dass die Nachprüfung erheblich teurer wird, da der Preis für eine separate "AU" sehr viel höher ist.
MfG Volker
Ähnliche Themen
Auf der ersten Seite steht "Hauptuntersuchung( §29 StVZO) "
Und unter Mägel ist aufgelistet:
405 - EM - Nebellicht links und rechts Einstellung zu niedrig
812 - EM - Motormanagement- / Abgassystem nicht in Ordnung
812 - EM - Fehlerspeicher enthält abgasrelevante Fehler
Unten steht dann Prüfungsentgelt gesamt 97 Euro inkl. USt 19.0%
Hilft das weiter oder soll ich die Seiten mal einscannen?
Dann sind das wohl HU + AU zusammen.
Denn HU alleine kostet bissl was über 50 €
https://www.tuv.com/.../2016_Gebuerenliste_NRW-Rld-Pfalz.pdf
Aber wie gesagt, warst ja in verschiedenen Bundesländern, vielleicht war das nicht soo optimal. Denn ob die sich gegenseitig Gebühren erlassen . . . keine Ahnung ---> bei denen nachfragen.
Naja eigentlich war ich beide Male in Hessen, nur das wohl in die Werkstatt bei Frankfurt der TÜV Rheinland vorbeikommt... Zur Nachkontrolle bin ich dann in Darmstadt gewesen.
Zitat:
@ZfT schrieb am 12. Oktober 2017 um 16:18:39 Uhr:
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 12. Oktober 2017 um 13:49:11 Uhr:
Aber wenn natürlich beim 1. mal die Werkstatt die AU gemacht hat und der TÜV nur die HU (ist ja möglich), kann der TÜV dir die AU ja die beim 2. mal auch nicht erlassen, weil die dann ja nicht beim TÜV bezahlt wurde ! Da hättest dann wieder in die 1. Werkstatt gehen müssen ;-)Laut Auftrag hätte die AU eigentlich durch die Werkstatt durchgeführt werden sollen, wurde aber offenbar dann doch direkt vom TÜV Prüfer gemacht. Zumindest stehen HU und AU Ergebnis auf TÜV-Papier.
Aber egal wie rum: Von der Werkstatt hätte ich schon erwartet, daß die probieren den Fehler zu löschen. Und vom TÜV, nicht zwei mal die volle AU Gebühr bezahlen zu
Und ich hätte beim Reifenwechsel nicht erwartet, dass der Mechaniker beim 2. Reifen nochmal den vollen Preis verlangt. Und beim 3. und 4. auch wieder.
Wie unbedarft blöd die Leute sin...??
Moin Moin !
Zitat:
Unten steht dann Prüfungsentgelt gesamt 97 Euro inkl. USt 19.0%
Ich gehe mal von einem normalen PKW aus , dann ist das einschliesslich der "AU" (in der Preisliste vom TÜV Rheinland "UMA" genannt) Ist zwar der TP -Preis , aber da anderes Bundesland , kan man das nicht Cent-genau vergleichen.
Wenn du dir die Preisliste ansiehst , wirst du auch keine Zuschläge bei der Preisfestsetzung für die Nachprüfung finden. Im Gegensatz zu der Oldtimeruntersuchung, wo mit "5" ggf. eine Zusatzuntersuchnung "UMA" bezahlt werden muss.
Kurz und knapp: Ich würde die Kosten für die UMA / AU bei der Prüforganisation einfordern , da diese offensichtlich zu Unrecht erhoben wurden.
Früher war die AU eine eigenständige Untersuchung , zu der es übrigens keine Nachprüfung gab , sondern immer nur eine komplette AU mit vollem Preis . Nun ist sie aber lediglich einer von vielen Teiluntersuchungspunkten der HU und damit genau wie alle anderen Mängel vollumfänglich von der Nachprüfungsgebühr erfasst.
MfG Volker
die frage wäre ob der tüv rheinland und der tüv hessen verschiedene unternehmen sind (die lediglich unter einer dachorganisation sitzen).
wenn ja ist's kein wunder, dass du doppelt zahlen sollst.
aber mal 'ne andere sache:
eine bestandene HU erfordert eine bestandene AU
->sprich ich mache zuerst die AU. wenn da was schiefgeht brauch ich dir HU gar nicht anzufangen. (ich kann mir zwar das auto anschauen aber doch nicht einen mängelbericht, kostenpflichtig und mit prüfnummer etc pp) erstellen
das wäre mein (laienhaftes) verständnis zu dem thema.
------------
und wenn eben beides in einem wasch gemacht wird mit einem mängelbericht zur fehlenden/nicht bestandenen AU auf dem HU Bericht, so sollte ich eigentlich erwarten, dass eben für die erneute AU (die ja nun wirklich kein akt ist) keine zusätzliche AU gebühr anfällt, sondern eben nur eine Nachprüfungsgebühr.
wie gesagt ich denke du zahlst evtl doppelt weil die verschiedene unternehmen aufgesucht hast.
(aber die frage stellst du am besten direkt mal beim tüv. die sollten dir auskunft geben können ob du eine nachprüfung bei 'jedem fahrzeugtüv in deutschland' machen kannst oder nur bei gleichnamigen oder gewissen gruppen.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. Oktober 2017 um 19:55:33 Uhr:
Ich gehe mal von einem normalen PKW aus , dann ist das einschliesslich der "AU" (in der Preisliste vom TÜV Rheinland "UMA" genannt) Ist zwar der TP -Preis , aber da anderes Bundesland , kan man das nicht Cent-genau vergleichen.
ja es geht um einen normalen PKW. (Renault Megane)
Zitat:
Kurz und knapp: Ich würde die Kosten für die UMA / AU bei der Prüforganisation einfordern , da diese offensichtlich zu Unrecht erhoben wurden.
Zitat:
@newt3 schrieb am 19. Oktober 2017 um 20:57:56 Uhr:
die frage wäre ob der tüv rheinland und der tüv hessen verschiedene unternehmen sind (die lediglich unter einer dachorganisation sitzen).
wenn ja ist's kein wunder, dass du doppelt zahlen sollst.
....
wie gesagt ich denke du zahlst evtl doppelt weil die verschiedene unternehmen aufgesucht hast.
(aber die frage stellst du am besten direkt mal beim tüv. die sollten dir auskunft geben können ob du eine nachprüfung bei 'jedem fahrzeugtüv in deutschland' machen kannst oder nur bei gleichnamigen oder gewissen gruppen.
Ich habe den Prüfer vom TÜV Hessen vorher gefragt, ob es einen preislichen Unterschied macht, wo ich die Nachprüfung machen lasse. Das hat er verneint, er meinte, er muss die "komplette" AU noch mal machen, also kostet es auch nochmal.
Ich werde den TÜV (Hessen) mal anschreiben, mal sehen was die dazu sagen.
Grundsätzlich, das weiß ich aus eigener Erfahrung vom TÜV-Termin davor vor zwei Jahren, geht die Nachprüfung auch bei einer ganz anderen Prüforganisation in einem anderen Bundesland und kostet dann auch nur die paar Euro (damals war die AU allerdings direkt bestanden worden).
Zitat:
@newt3 schrieb am 19. Oktober 2017 um 20:57:56 Uhr:
die frage wäre ob der tüv rheinland und der tüv hessen verschiedene unternehmen sind (die lediglich unter einer dachorganisation sitzen).
Ja. TÜV-Hessen gehört zur TÜV-Süd-Gruppe, TÜV-Rheinland ist eingenständig. Aber selbst wenn nicht wären das unabhängige Unternehmen, die Dachorganisation oder Eigentumsverhälntisse haben damit wenig zu tun.
Eigentlich gibt es für solche Fälle auch eine "umfangreiche Nachuntersuchung" zu höherem Preis damit man nicht die AU doppelt berechnet aber seinen doppelten Aufwand bezahlt bekommt. Grundsätzlich darf man zu jedem Prüfer in D egal welche Prüforganisation zur Nachuntersuchung gehen, da gibt es keinerlei Einschränkungen. Es ist jedoch vielfach so dass der günstigere Preis für die Nachuntersuchung nur genommen wird wenn bei der gleichen Organisation auch die Erstuntersuchung lief.
Moin Moin !
Zitat:
Eigentlich gibt es für solche Fälle auch eine "umfangreiche Nachuntersuchung" zu höherem Preis damit man nicht die AU doppelt berechnet aber seinen doppelten Aufwand bezahlt bekommt. Grundsätzlich darf man zu jedem Prüfer in D egal welche Prüforganisation zur Nachuntersuchung gehen, da gibt es keinerlei Einschränkungen. Es ist jedoch vielfach so dass der günstigere Preis für die Nachuntersuchung nur genommen wird wenn bei der gleichen Organisation auch die Erstuntersuchung lief
das ist richtig und das wäre eine legale Möglichkeit , den erhöhten Aufwand in Rechnung zu stellen.
Zitat:
Das hat er verneint, er meinte, er muss die "komplette" AU noch mal machen, also kostet es auch nochmal.
Ich werde den TÜV (Hessen) mal anschreiben, mal sehen was die dazu sagen.
Unbedingt !
Zitat:
eine bestandene HU erfordert eine bestandene AU
->sprich ich mache zuerst die AU. wenn da was schiefgeht brauch ich dir HU gar nicht anzufangen. (ich kann mir zwar das auto anschauen aber doch nicht einen mängelbericht, kostenpflichtig und mit prüfnummer etc pp) erstellen
das wäre mein (laienhaftes) verständnis zu dem thema
Stimmt. Sehr laienhaft und völlig unsinnig ! Die "AU" in Verbindung mit der HU erzeugt einen Kombipreis , man spart ca. 30E ! Darauf würdest du also verzichten ! Zweitens: Geht die "AU" schief , bezahlst du das nächste mal wieder den vollen Preis , es gibt , wie schon öfter geschrieben , keine Nachprüfung (sgebühr) für die "AU". Du schiesst dir also gleich 2x ins Knie.
Zitat:
ich kann mir zwar das auto anschauen
Du als Halter solltest das ja auch ständig machen und nicht nur alle 2 Jahre!
oder meinst du jetzt den Prüfer ? Klar , der macht das gerne ! Ohne Bericht bekommt er kein Geld , aber genau wie du arbeitet der auch nicht aus reinem Vergnügen und ohne jede Gehaltserwartung. Und ohne Bericht nützt das rein gar nichts, sowohl er als auch ein anderer Prüfer haben beim nächsten Mal wieder den kompletten Arbeitsaufwand.
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 21. Oktober 2017 um 10:20:53 Uhr:
Zitat:
Das hat er verneint, er meinte, er muss die "komplette" AU noch mal machen, also kostet es auch nochmal.
Ich werde den TÜV (Hessen) mal anschreiben, mal sehen was die dazu sagen.
Unbedingt !
Gerade gesehen, der TÜV Hessen hat prompt geantwortet:
Zitat:
Sehr geehrter Herr ZfT,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Gebühr für die Nachkontrolle im Rahmen der Abgasuntersuchung mit Erstzulassung PKW vor 2006 beträgt 30,-€, danach sind es 24,-€.
Sollten im Rahmen der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt worden sein beträgt die Gebühr 12,-€.
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Nachkontrolle bundesweit bei jeder Prüforganisation durchführen zu lassen. Hier können die Gebühren von unseren abweichen.
Auch nach Fristüberschreitungen verändern sich oben angegebene Gebühren.
Für weitere Fragen melden Sie sich bitte telefonisch unter unten angegebener Rufnummer.
Mit freundlichen Grüßen
Damit bin ich jetzt auch noch nicht wirklich schlauer....
Im Prinzip geht es ja bei mir um zweiteres ("im Rahmen der HU"😉 aber das sehen die wohl anders.
Werde nochmal nachfragen bzgl. der kompletten Preisliste.
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 19. Oktober 2017 um 19:55:33 Uhr:
Zitat:
Unten steht dann Prüfungsentgelt gesamt 97 Euro inkl. USt 19.0%
Ich gehe mal von einem normalen PKW aus , dann ist das einschliesslich der "AU" (in der Preisliste vom TÜV Rheinland "UMA" genannt) Ist zwar der TP -Preis , aber da anderes Bundesland , kan man das nicht Cent-genau vergleichen.
Wenn du dir die Preisliste ansiehst , wirst du auch keine Zuschläge bei der Preisfestsetzung für die Nachprüfung finden. Im Gegensatz zu der Oldtimeruntersuchung, wo mit "5" ggf. eine Zusatzuntersuchnung "UMA" bezahlt werden muss.
Kurz und knapp: Ich würde die Kosten für die UMA / AU bei der Prüforganisation einfordern , da diese offensichtlich zu Unrecht erhoben wurden.
Früher war die AU eine eigenständige Untersuchung , zu der es übrigens keine Nachprüfung gab , sondern immer nur eine komplette AU mit vollem Preis . Nun ist sie aber lediglich einer von vielen Teiluntersuchungspunkten der HU und damit genau wie alle anderen Mängel vollumfänglich von der Nachprüfungsgebühr erfasst.
Habe nun die komplette Gebührenliste vom TÜV Hessen bekommen, siehe Anhang. Wie es aussieht, haben die tatsächliche diese "extra"-Gebühren für AU Nachuntersuchungen (s. S. 3)
Darf ich fragen, für welche Organisation Du arbeitest? Scheint ja dann sehr unterschiedlich geregelt zu sein...