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Kosten für Abgasuntersuchung Nachprüfung

Hallo zusammen,

war gestern beim TÜV und habe keine Plakette bekommen, da bei der AU Prüfung (per OBD, ohne Endrohrmessung) ein Fehler angezeigt wurde. Diesen habe ich mit meinem Adapter problemlos selbst löschen können, heute morgen war ich dann wieder beim TÜV und musste aber noch mal die "volle" Gebühr für die AU bezahlen?

Ist es korrekt, daß es bei der AU keine Nachuntersuchung zur ermäßigten Gebühr gibt so wie bei der HU?

Anzumerken wäre noch, daß die Prüfung gestern bei einer Werkstatt an meinem Arbeitsort war, zu der der TÜV Rheinland kommt und prüft, die "Nachuntersuchung" heute morgen hab ich an meinem Wohnort beim TÜV Hessen machen lassen. Macht das in diesem Kontext einen Unterschied?

Zusätzlich musste ich dann auch noch mal die normale Nachuntersuchungsgebühr von 12 Euro zahlen, weil gestern bei der HU als erheblicher Mangel zu niedrig eingestellte Nebelscheinwerfer links und rechts festgestellt wurden. Der Prüfer heute vom TÜV Hessen konnte das nicht nachvollziehen, die Nebelscheinwerfer sind korrekt eingestellt und angefasst hat sie niemand von gestern auf heute...

Beste Antwort im Thema

Die Nachuntersuchung muss etwas kosten, sonst ist es ein Verstoß gegen die Gebührenordnung. Einzige Ausnahme, mit Auge zudrücken ist, wenn man am Selben Tag wiederkommt und das Auto mit behobenen Mängeln nochmal zeigt (z.B. defektes Licht bzw. Licht falsch eingestellt)

Den Ölverlust würde ich VOR der HU mit Bremsenreiniger und Unterbodenwäsche beheben und damit zum TÜV fahren. Denn wenn du das Auto wieder vorstellst müssen ALLE Mängel (auch geringe Mängel!) behoben sein.

Unter Umständen ist da ein Mangel bei, den du nicht sofort beheben kannst bzw. nicht bezahlen willst.

Deswegen mein Tipp, alles was einem jetzt schon offensichtlich auffällt beheben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]

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Hallo,

ich gehe davon aus, daß der Wagen die Hauptuntersuchung wegen eines Öl-Lecks nicht bestehen wird (siehe Anhang).

Nun habe ich Fragen zum Ablauf und den Kosten, wenn dann also eine Wiedervorstellung notwendig wird. Denn ich will den Mangel nicht vorsorglich reparieren lassen, ohne daß ich mögliche weitere Mängel kenne.

Wieviel muß man für die Wiedervorstellung nach Mängelbeseitigung bezahlen?

Wie lange hat man für die Beseitigung der Mängel Zeit?

 

Im Display ist ein kleiner Teil der Hintergrundbeleuchtung des Drehzahlmessers ausgefallen. Ist aber auch im Dunkeln noch erkennbar. Ist das für den Prüfer ein Mangel?

Danke im voraus

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]

20170618-103157259-ios

Wiedervorführung (innerhalb eines Monats) 10-13 € etwa.

Danach wieder volle Gebühr.

Drehzahlmesserbeleuchtung ist unwichtig. Tachobeleuchtung sollte aber funktionieren.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]

Unterbodenwäsche + Bremsenreiniger sind deine besten freunde um den TÜV zu bestehen. Die Ursache solltest du trotzdem beheben.

Bei uns gibt es einige Werkstädten (auch die KÜS) welche für die Nachuntersuchung keinen cent möchten. Das Kann aber auch Werkstattabhängig sein.

Du hast 1 Monat zeit.

Das mit dem Drehzahlmesser. Hättest du keinen eingebaut wäre das nicht relevant. Aber solange es nicht der Tacho ist, wird es bei hellem Tag nicht auffallen.

Gruß Lukas

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]

Die Nachuntersuchung muss etwas kosten, sonst ist es ein Verstoß gegen die Gebührenordnung. Einzige Ausnahme, mit Auge zudrücken ist, wenn man am Selben Tag wiederkommt und das Auto mit behobenen Mängeln nochmal zeigt (z.B. defektes Licht bzw. Licht falsch eingestellt)

Den Ölverlust würde ich VOR der HU mit Bremsenreiniger und Unterbodenwäsche beheben und damit zum TÜV fahren. Denn wenn du das Auto wieder vorstellst müssen ALLE Mängel (auch geringe Mängel!) behoben sein.

Unter Umständen ist da ein Mangel bei, den du nicht sofort beheben kannst bzw. nicht bezahlen willst.

Deswegen mein Tipp, alles was einem jetzt schon offensichtlich auffällt beheben.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]

Ölverlust aber lieber vorher abwaschen (steht ja oben ---> Bremsenreiniger ist da super und geht relativ schnell. Und dann sofort zum TÜV, bevor's wieder feucht wird ! Oder isses soo extrem ? ), denn wenn "Ölverlust" erstmal auf der Liste steht, wird da (meist) auch wieder gaanz genau hingeschaut !

Gereinigt geht's vielleicht sogar wieder 'ne zeitlang oder zumindest bis zur Reparatur.

Manchmal hilft auch ein Dichtmittel (ins Öl reingekippt) schon, ohne große Reparatur. Kommt auf die Ursache an.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 20. Juni 2017 um 09:37:51 Uhr:

Ölverlust aber lieber vorher abwaschen (steht ja oben ---> Bremsenreiniger ist da super und geht relativ schnell. Und dann sofort zum TÜV, bevor's wieder feucht wird ! Oder isses soo extrem ? ), denn wenn "Ölverlust" erstmal auf der Liste steht, wird da (meist) auch wieder gaanz genau hingeschaut !

Gereinigt geht's vielleicht sogar wieder 'ne zeitlang oder zumindest bis zur Reparatur.

Manchmal hilft auch ein Dichtmittel (ins Öl reingekippt) schon, ohne große Reparatur. Kommt auf die Ursache an.

So extrem wird der Ölverlust nicht sein, sonst würde das Auto schon längst mucken machen.

Ich habe schon 2 Kühler und einen leckenden Getriebesimmering mit Liqui Molly additiven dicht gemacht (obwohl ich anfangs extremst skeptisch war).

Ich bin mir fast sicher das ich damals nichts gezahlt habe für die Nachuntersuchung... Evtl wurde es ja am selbigen Tag schon einkalkuliert. Nachuntersuchung kostet sonst bei uns in der gegen um die 8€.

Gruß Lukas

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]

Vorsicht, es gibt auch eine erhöhte Nachprüfgebühr von ich glaube 29€.

Diese gilt "bei erhöhtem Aufwand", was immer das heißt. Manche sagen, sobald das Auto auf die Bühne muss, manche sind kulanter. Ich habe beides schon gehabt 29€ oder eben 13€ bei weniger Mängeln.

Ich finde es auch richtig, zuerst zur HU zu fahren, dann erst zur Werkstatt.

Viel Erfolg!

BV

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]

Danke allen für die Antworten.

Ich probier mal aus, ob ich da rankomme, wenn ich mit dem Wagenheber hochhebe.

Interessanter und wichtiger Punkt mit der Pflicht zur Behebung der geringen Mängel, wenn man nochmal vorstellt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hauptuntersuchung/TÜV: Kosten Wiedervorstellung' überführt.]

Hallo,

normal ist es in einer Werkstatt so, dass vom TÜV festgestellte Mängel (eventuell auf Nachfrage beim Halter falls kostenintensiv) von der Werkstatt umgehend behoben werden, ohne dass eine Nachuntersuchung stattfinden muss. Fehlerspeicher löschen und Nebelscheinwerfer einstellen ist ja kein "grosses Ding".

Ich würde mir eine neue Werkstatt suchen!

Das mit den Kosten wird seine Richtigkeit haben.

AU Nachprüfung (sofern einmal bezahlt) kostenlos, egal wieviele Versuche da noch kommen. So war's bei der A-Klasse Diesel im Frühjahr 2017 jedenfalls, und das trotz erheblichen Aufwands bei

1. A-Klasse 168 CDI https://www.motor-talk.de/.../...ruebungswert-verbessern-t5974334.html und

2. Diesel mit Endrohrmessung.

War aber TÜV-Bayern und immer gleiche Prüfstelle, weiß nicht ob's da regionale Unterschiede gibt. Und 2 Bundesländer noch dazu war vielleicht auch nicht optimal.

War mit meinem BMW auch dieses Jahr beim TÜV (Bayern), 1 Nebelscheinwerfer zu tief, da hieß es aber :

NebelSW zu tief ist kein erheblicher Mangel mehr, nur ein geringer Mangel ---> Plakette bekommen. Nur NebelSW zu hoch wäre erheblicher Mangel.

@TE: Das ist schon alles so korrekt. Die HU hast Du nicht (nur) wegen der verstellten Nebelscheinwerfer nicht bestanden, sondern eben wegen einem abgasrelevanten Fehler während der Untersuchung des Motormanagement-und Abgassystems. Letztere ist integraler Bestandteil der HU, und, wenn dieser Part nicht bestanden wird wie in Deinem Fall, ist die HU als nicht bestanden zu bewerten.

Mit der Einstellung der Nebler kann es schon sein, dass unterschiedliche Bewertungen vorgenommen werden, wenn Du an zwei verschiedenen Prüforten warst. Da ja im Augenblick gerade die Geschichte mit der Kalibrierung der Scheinwerfereinstellgeräte in Verbindung mit den Prüfplätzen läuft, mag es durchaus sein, dass bei einem der beiden Prüforte eben abweichende Bedingungen vorgelegen haben. Oder der jeweilige Prüferkollege hatte halt die Brille schief auf, soll es ja auch geben. Ist aber wie gesagt für Dich nicht wirklich relevant, weil durchgefallen wäre Dein Fahrzeug wie eben schon gesagt wegen dem Abgasfehler sowieso.

Zitat:

@Ben-Wet schrieb am 12. Oktober 2017 um 11:30:02 Uhr:

Hallo,

normal ist es in einer Werkstatt so, dass vom TÜV festgestellte Mängel (eventuell auf Nachfrage beim Halter falls kostenintensiv) von der Werkstatt umgehend behoben werden, ohne dass eine Nachuntersuchung stattfinden muss. Fehlerspeicher löschen und Nebelscheinwerfer einstellen ist ja kein "grosses Ding".

Ich würde mir eine neue Werkstatt suchen!

Da hast Du Recht, über die Werkstatt hab ich mich deshalb auch geärgert. Hab auch gefragt, warum sie den Fehler nicht gleich versucht haben zu löschen, angeblich keine Zeit gehabt... Ich selbst hab das mit meinem Adapter gestern abend innerhalb einer Minute löschen können...

 

Zitat:

@gardiner schrieb am 12. Oktober 2017 um 12:34:48 Uhr:

@TE: Das ist schon alles so korrekt. Die HU hast Du nicht (nur) wegen der verstellten Nebelscheinwerfer nicht bestanden, sondern eben wegen einem abgasrelevanten Fehler während der Untersuchung des Motormanagement-und Abgassystems. Letztere ist integraler Bestandteil der HU, und, wenn dieser Part nicht bestanden wird wie in Deinem Fall, ist die HU als nicht bestanden zu bewerten.

Danke, das verstehe ich soweit, aber müsste es nicht genau deshalb so sein, daß dann nur die HU Nachgebühr anfällt? Also AU nicht bestanden -> HU nicht bestanden -> HU Nachgebühr? Bzw. so wie es @OO--II--OO schreibt:

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 12. Oktober 2017 um 12:26:19 Uhr:

AU Nachprüfung (sofern einmal bezahlt) kostenlos, egal wieviele Versuche da noch kommen.

Oder ist das je nach TÜV anders geregelt?

Regionale Unterschiede hab ich auch schon erlebt, bin deshalb auch schon in Hessen mal zum TÜV, weil die in Bayern das mit dem Wegfall Rückdatierung bis zum letztmöglichen Zeitpunkt rausgezögert hatten.

Ob das mit der kostenlosen AU-Nachkontrolle da jetzt ähnlich unterschiedlich ist . . . keine Ahnung.

Aber wenn natürlich beim 1. mal die Werkstatt die AU gemacht hat und der TÜV nur die HU (ist ja möglich), kann der TÜV dir die AU ja die beim 2. mal auch nicht erlassen, weil die dann ja nicht beim TÜV bezahlt wurde ! Da hättest dann wieder in die 1. Werkstatt gehen müssen ;-)

Zitat:

@Ben-Wet schrieb am 12. Oktober 2017 um 11:30:02 Uhr:

Hallo,

normal ist es in einer Werkstatt so, dass vom TÜV festgestellte Mängel (eventuell auf Nachfrage beim Halter falls kostenintensiv) von der Werkstatt umgehend behoben werden, ohne dass eine Nachuntersuchung stattfinden muss. Fehlerspeicher löschen und Nebelscheinwerfer einstellen ist ja kein "grosses Ding".

Ich würde mir eine neue Werkstatt suchen!

Das mit den Kosten wird seine Richtigkeit haben.

Ähm, wie soll das denn gehen? Es mag sein, dass ein flinker Geselle mal schnell die Scheinwerfer einstellen kann, während ich die Fahrzeugdaten in den Computer eintippe. Dann mag das mit der sogenannten Mängelschleife ohne eine Nachuntersuchung klappen. Aber von "umgehender Behebung der Mängel" zu sprechen ohne Nachuntersuchung ist nicht. Ich setze mich doch nicht ne Stunde hin und warte, bis die Jungs diverse Mängel abgestellt haben, nur damit der Kunde die Kosten der Nachuntersuchung einspart! Wenn (erhebliche) Mängel zum Zeitpunkt der Prüfung, dann durchgefallen und Nachprüfung, so einfach ist es.

Und wenn ich die Abgasuntersuchung machen soll, weil die Werkstatt nicht kann oder will oder darf, und da ist nen abgasrelevanter Fehler hinterlegt, dann werde ich nicht versuchen, den Fehler zu löschen, nur um anschließend ne mängelfreie AU hinzukriegen. Könnte ich zwar löschen, aber ist schlicht nicht meine Aufgabe, dafür sind andere zuständig.

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