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Kosten/Aufwand elektr.Begrenzer-Aufhebung

Themenstarteram 8. Dezember 2005 um 14:14

Hallo A8-Gemeinde,

so langsam steht Weihnachten vor der Tür und da sollte man seinem Fahrzeug, vor allem wenn es eines der Flaggschiffe aus dem Hause AUDI ist, etwas Gutes tun.

Habe angedacht, nachdem es nun als Nikolaus-Präsent auf Autogas umgerüstet wird, um Weihnachten herum die elektronische Begrenzung aufheben zu lassen.

Wer das ganze Jahr rasante Leistung auf Deutschlands highways absolviert hat und die meisten Autos hinter sich lassen konnte, soll am Jahresende natürlich nicht leer ausgehen und im nächsten Jahr fast alles an Fahrzeugen überholen können.

Nun meine Fragen:

-Wie hoch belaufen sich diese Kosten? Habe mir sagen lassen um die 1.500,- ?

-Was ist zu beachten?

-welche reelle Endgeschwindigkeit ist auch im Hinblick auf Autogas machbar? Zur Not kann ich im Ernstfall (z.B.bei einem Rennen mit gleichstarken Fahrzeugen) ja immer noch auf Super bleifrei umschalten.

Danke für alle Infos.

Aussteiger

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18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Lexmaul23

Tja, da würde ich mal sagen, dass Deine Eintragung ungültig ist:

 

2. die bestimmungsgemäße Funktion eines Geschwindigkeitsbegrenzers, mit dem ein Kraftfahrzeug ausgerüstet ist, durch Einwirkung auf diese Einrichtung aufhebt oder beeinträchtigt oder

:-) Doch, ist sie. Strafbar wäre es, diese Aufhebung einfach so selbst durchzuführen oder Durchführen zu lassen. Jede Änderung am Fahrzeug kann vom TÜV abgenommen und eingetragen werden. Wenn diese Änderungen nicht im Konflikt mit den gültigen Gesetzen stehen, ist die Eintragung gültig und die Änderung legal. Gäbe es ein Gesetz, dass Autos maximal 250 Km/h fahren können dürfen, wäre das etwas anderes.

Also sind VMax-Aufhebungen zulässig.

Aber ich geb dir recht: nicht eingetragene sind fast völlig umproblematisch, weil erst mal das Fahrzeug beschlagnahmt und sichergestellt werden müsste. Dann müsste sich eine dafür zugelassene Firma an den ausbau des Steuergerätes machen, die darin gespeicherte Software auslesen und dann eindeutig nachweisen, dass diese Software nicht irgendwann vom Werk aus eingespielt worden sein könnte.

Angeblich sind z.B. Export-Fahrzeuge nicht VMax-Begrenzt, ausserdem gab es in unseren Autos sehr viele verschiedene Software-Stände. Die müsste man dann alle Vorliegen haben und nachweisen dass deiner mit keinem identisch ist. Das kostet sehr viel Geld, und wenn du nicht gerade mit 280 geblitzt wirst, wäre es zu teuer, so etwas auf Verdacht anzuordnen.

Und selbst wenn ließe sich, die richtigen Reifen vorausgesetzt, eventuell ein Formmangel (fehlende Eintragung) nachträglich beheben, wenn alle Vorraussetzungen erfüllt sind.

Und wenn du z.B. am Tag des Einbaus über 250 fährst, z.B. auf dem Weg zum TÜV, dann ist das sogar legal, auch dann, wenn die Eintragung gar nicht zustande kommen kann weil irgendwelche vorraussetzungen nicht erfüllt sind (das kann ja nur der TÜV beurteilen). Und man ist nur verpflichtet, "die Änderungen umgehend dem TÜV zur Eintragung vorzuführen", d.h. du darfst deinen selbstgegossenen Reifen oder deine selbstgebauten Laser-Scheinwerfer nach dem Anbau tatsächlich im Straßenverkehr benutzen, solange du umgehend (sobald der TÜV das nächste mal offen hat) das Fahrzeug zur eintragung Vorführst. Ich denke aber, dass es durch aus andere Gesetze gibt, die untersagen, von Freitag abend bis Montag morgen, wenn der Tüv wieder offen hat, mit einem Panzergeschütz auf dem Dach herumzufahren und gebrauch davon zu machen, wenn wir uns verstehen :-) Aber wenn solche Änderungen bereits woanders vorgenommen und eingetragen wurden und die Vorraussetzungen dem dir zuzumutenden Ermessen nach erfüllt sind, bewegt man sich legal.

Man sollte halt nur nicht mit festgerosteten Spurverbreiterungen erwischt werden und behaupten sie gestern erst montiert zu haben und heute zum TÜV zu wollen...

Zitat:

Zudem ist es mit der Reifenfreigabe nicht getan, denn wer sagt, dass Deine Bremsen dies aushalten?

Zu den Bremsen: das ist noch nicht mal alles, die Reifen brauchen sogar eine Freigabe vom Hersteller für genau dein Fahrzeug mit deiner Fahrgestellnummer, deine Achslasten und für die zu erwartende Geschwindigkeit. Und auch die Haltbarkeit des Fahrwerks, das Abgas-und Geräuschverhalten, die Notwendigkeit eventueller Aerodynamischer Komponenten wie z.b. Spoiler (braucht der E39 5er-BMW für VMax-aufhebung) sowie die Fahrstabilität werden für eine Eintragung geprüft. Aber all diese Nachweise - auch für die Bremsen - habe ich erbracht, Teils auch durch schon durchgeführte Eintragungen.

Wie du siehst: Alles im grünen Bereich ;-)

Grüße, Vincent

P.S.: Ausserdem kostet die Eintragung 43,50 Euro...

Also so viel muss man da glaube ich nicht anbringen. wenn ich z.B. meinen wagen zu digi-tec Abt oder ähnliches bringe um einen chip einzubauen wird die vmax ja auch aufgehoben. Für die TÜV eintragung, die meist dort im haus durchgeführt wird braucht man ber nur einen entsprechenden (Sommer)reifen in den für das fahrzeug entsprechenden spezifikation.

Gruß

BB

PS: Obwohl mir gerdae einfällt: Vielleicht ist das ja der Grund warum eine reine Vmax aufhebung bei einer großen forma so schweine teuer ist. vielleicht brauchen die doch alle möglichen gutachten!

Zitat:

Obwohl mir gerdae einfällt: Vielleicht ist das ja der Grund warum eine reine Vmax aufhebung bei einer großen forma so schweine teuer ist. vielleicht brauchen die doch alle möglichen gutachten!

Genau das ist es ;-) - Wir habe es einfach. Andere Fahrzeuge sind noch nicht von Haus aus dafür ausgelegt, brauchen dann Bremsen, Spoiler, Fahrwerk etc...

Wenn wir zum Tuner fahren brauchen wir im Grunde nur die richtigen Reifen.

Vincent

Hallo,

wenn Du bis nächstes Jahr August wartest kannst Du meinen 4,2 l haben. In dem ist ein modifiziertes Steuergerät von ABT verbaut. V-Max damit eingetragene und echte 282 km/h.

Siehst Du meine Rücklichter ?

Gruß

Kevin

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