Kontrollleuchten Tacho manipuliert. Wie vorgehen?
Moin zusammen,
Vor 3 Wochen kaufte ich einen Touran aus Bj. 2004 für uns als 2.Wagen von Privat.
Nach kurzer Zeit stellte sich heraus das er warm nicht mehr anspringen wollte.
Fehlerspeicher wurde ausgelesen. Schuld war der G62 wurde erneuert und gut war.
ABER:
Es standen noch Fehler wie Lambdasonde drin und überall der Vermerk "Warnleuchte ein"
Ich wusste zu diesen Zeitpunkt nicht, das neben dem EPC Zeichen auch eine Abgaslampe vorhanden ist.
Ich drängte darauf den Tacho auszubauen um zu schauen was da los ist, weil die Stellglieddiagnose ihn auch nicht zum leuchten bewegen sollte. Zudem zeigt das Tacho manchmal nach dem Starten " ERROR " anstatt der Gesamtkilometer.
Ergebnis, die Motorleuchte wurde mit heissen schwarzen Zeugs übergossen und zerstörte die LED.
Tacho von aussen auch schon beschädigt.
Somit sind zu erneuern:
Tacho
Lambdasonde
G62
Gesammt ca. 1500€. Hätte der Wagen bei Kauf diese Fehler gehabt, hätte ich ihn nie gekauft.
Was kann ich jetzt tun?
Vorbesitzer war ganz nett, nach Anruf und Schilderung des Sachstandes will er nicht mit mir reden.
Von jetzt auf gleich Ruhe.
Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Golf3vec schrieb am 26. Oktober 2014 um 11:06:37 Uhr:
Brauche unbedingt Rat. Bin Rechtschutzversichert.
Dann ruf morgen bei der RSV an und schildere den Fall, die werden die genau sagen, was zu tun ist.
75 Antworten
Bei dem Vekäufer wird es sich um einen erwerbsmässigen Verkäufer (ohne Büro, Buchführung oder dergleichen) handeln, der durch die Vorgabe eines Privatverkaufs versucht, die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Vermutlich hat dieser nicht mal Gewerbe angemeldet.
Dieser hat den Wagen über einen Mittelsmann erhalten. Dieser ist Teil einer etwas größeren Organisation welche defekte Wagen aufkauft, 'herrichtet' und weiterverkauft. Die Reperaturen sind nicht sachgemäß, also wird statt die Lamda zu tauschen einfach die Motorkontrolleuchte mechanisch zerstört (nur als Beispiel).
Der TE hat seinen Wagen wahrscheinlich bei dieser 'Gebrauchtwagenmafia' gekauft. Da an Geld zu kommen oder den Wagen wieder los zu werden halte ich für extremst Unwahrscheinlich, auch wenn der TE in allen Belangen Recht hat. Er ist betrogen worden , aber an sein Geld wird er nicht mehr kommen.
Zitat:
@Golf3vec schrieb am 7. November 2014 um 22:01:56 Uhr:
Dieses Auto verlässt mich so oder so. Entweder Verkäufer oder Export.
Mit einer exakten Mängelbeschreibung nehme ich an.
Zitat:
@bigLBA schrieb am 10. November 2014 um 23:32:51 Uhr:
Bei dem Vekäufer wird es sich um einen erwerbsmässigen Verkäufer (ohne Büro, Buchführung oder dergleichen) handeln, der durch die Vorgabe eines Privatverkaufs versucht, die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Vermutlich hat dieser nicht mal Gewerbe angemeldet.
Dieser hat den Wagen über einen Mittelsmann erhalten. Dieser ist Teil einer etwas größeren Organisation welche defekte Wagen aufkauft, 'herrichtet' und weiterverkauft. Die Reperaturen sind nicht sachgemäß, also wird statt die Lamda zu tauschen einfach die Motorkontrolleuchte mechanisch zerstört (nur als Beispiel).
Der TE hat seinen Wagen wahrscheinlich bei dieser 'Gebrauchtwagenmafia' gekauft. Da an Geld zu kommen oder den Wagen wieder los zu werden halte ich für extremst Unwahrscheinlich, auch wenn der TE in allen Belangen Recht hat. Er ist betrogen worden , aber an sein Geld wird er nicht mehr kommen.
So sieht es vermutlich aus. Der TE ist zwar im Recht aber wird es wohl leider nicht durchsetzen bzw. vor Gericht bekommen. Die Gauner können unbehelligt weitermachen. Da soll man nicht ausrasten.
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Ich würde auch auf jeden Fall zum Anwalt. Aber erst mit der Rechtsschutz telefonieren. Die können dir genau sagen, wie du vorgehen sollst, damit sie auch wirklich zahlen. Habe das auch mal so gemacht. Viel Erfolg!
Die Rechtschutz hat mir die Zusage erteilt. Klar geht das Auto mit einer Mängelbeschreibung ins Netz. Ich werde ihn aber nicht an Privatpersonen verkaufen. Da kommen eher Händler in Frage für Export. Was mich ein bischen wundert ist das bereits mehrere auf meine Preisvorstellung eingehen wollen. ( Habe ihn Testweise inseriert ).
Für alle die sich noch für den Ausgang der Situation interessieren. Auch nach mehrfacher Aufforderung durch den Anwalt kam nie ein Lebenszeichen. Das ganze wurde dann vom Mahnverfahren eines Amtsgerichtes weiterverfolgt.
Da man spätestens auf diese schriftliche außer Gerichtliche Widerruf einlegen muss wenn man damit nichts zu tun hat, ist auch nichts passiert. Nun habe ich einen Titel auf 30 Jahre zur Vollstreckung der Gebühren.
Das bedeutet das sich jetzt entsprechende Leute darum kümmern werden.
Ja, wenn du einen Titel hast, dann sieht das alles in der Tat gut aus. Nun kann man vollstrecken. Was jetzt natürlich noch passieren kann, ist, dass der Verkäufer mittellos ist. Dann musst du warten, bis er wieder an Geld kommt.
Wenn er damals so abweisend reagiert hat, dann deutet das darauf hin, dass er bescheid wusste, zumal er das Auto laut deiner Beschreibung ja nur zwei Wochen besessen hatte.
"Nun habe ich einen Titel" ... nein, hast du noch lange nicht:Zitat:
Für alle die sich noch für den Ausgang der Situation interessieren. Auch nach mehrfacher Aufforderung durch den Anwalt kam nie ein Lebenszeichen. Das ganze wurde dann vom Mahnverfahren eines Amtsgerichtes weiterverfolgt.
Da man spätestens auf diese schriftliche außer Gerichtliche Widerruf einlegen muss wenn man damit nichts zu tun hat, ist auch nichts passiert. Nun habe ich einen Titel auf 30 Jahre zur Vollstreckung der Gebühren.
Du hast bis jetzt ein Mahnbescheid beantragt, dem binnen 2 Wochen nicht wiedersprochen wurde. Der Schuldner kann aber unter Umständen binnen einer Notfrist noch Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen und den wirksamen Mahnbescheid aufheben lassen.
Sollte der Mahnbescheid wirksam geworden sein, hast du immer noch kein Titel! Nach dem Mahnbescheid muss erstmal ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden, gegen diesen kann er binnen 4 Wochen auch nochmal Einspruch erheben, dann gibt es erst mal eine Verhandlung.
Wenn dir dein Anwalt jetzt schon sagt, alles perfekt ... such dir einen anderen Anwalt.
MfG
Chris
Zitat:
@chris6 schrieb am 18. April 2015 um 14:55:23 Uhr:
"Nun habe ich einen Titel" ... nein, hast du noch lange nicht:
Ich habe es eigentlich so verstanden, dass das Mahnverfahren schon lange abgeschlossen ist und aufgrund dessen(Nichtreaktion des Angenagten) das Urteil gesprochen wurde.
Ich denke mal, der Anwalt wird wissen, was er ihm sagt.
Zitat:
@Golf3vec schrieb am 18. April 2015 um 09:10:30 Uhr:
Nun habe ich einen Titel auf 30 Jahre zur Vollstreckung der Gebühren.
Gebühren ?
Was habt ihr denn im Mahnbescheid geltend gemacht? Die Reparaturkosten des Fugs oder nur deine nebenkosten oder ... ?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb [/url]:
Ich habe es eigentlich so verstanden, dass das Mahnverfahren schon lange abgeschlossen ist und aufgrund dessen(Nichtreaktion des Angenagten) das Urteil gesprochen wurde.
So einen Ablauf gibt es nicht.
Wie gesagt, aus einem Mahnbescheid gibt es keinen Titel, den gibt es erst mit dem Vollstreckungsbescheid, der aber gesondert beantragt werden muss. Und dagegen kann der Schuldner Einspruch erheben.
MfG
Chris
Gleiterfahrer spricht vom "Mahnverfahren", das ist nicht auf einen Mahnbescheid beschränkt, sondern umfasst auch den Vollstreckungsbescheid bis zur Titulierung.
Das Mahverfahren sowie der nachfolgende Vollstreckungsbescheid liegt vor. Es wurde gegen beides kein Wiederruf eingelegt. Mir liegt der Vollstreckungstitel vom Amtsgericht vor und wurde an den zuständigen Gerichtvollzieher weitergeleitet. Es wird jetzt vollstreckt.
Welche Gebühren ich einklage?
1. Die Differenz vom Verkauf des Pkws was ich mit den Mängeln Einbußen musste, rund 1000 euro.
2. Anwaltskosten, liegen auch schon bei knappen 900 euro
3. Kosten des Amtsgerichtes, weiss noch nicht.
4. Kosten für den Gerichtvollzieher
In dem Schreiben steht eindeutig drinn, wenn der Zutritt verweigert wird ist Haftbefehl zu erlassen. ( finde ich persönlich schon ganz schön heftig). Es steht sogar drin, auf welche hochwertigen Geräte namhafter Hersteller zu achten ist.